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   BGH, 27.02.1969 - KZR 3/68   

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BGH, 27.02.1969 - KZR 3/68 (https://dejure.org/1969,976)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1969 - KZR 3/68 (https://dejure.org/1969,976)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1969 - KZR 3/68 (https://dejure.org/1969,976)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen zur Aufhebung eines Schiedsspruchs - Anforderungen an das Vorliegen eines echten Schiedsvertrags - Bestimmung des anzuwendenden Rechts auf Grund einer Schiedsgerichtsvereinbarung - Verstoß eines Vertrages gegen kartellrechtliche Bestimmungen - ...

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 19 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 978
  • MDR 1969, 459
  • GRUR 1969, 501
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65

    Schiedsgericht und Kartellrecht

    Auszug aus BGH, 27.02.1969 - KZR 3/68
    Wie der erkennende Senat bereits in dem "Schweißbolzen"-Urteil vom 25. Oktober 1966 (BGHZ 46, 365, 369) [BGH 25.10.1966 - K ZR 7/65] dargelegt hat, handelt es sich bei der Prüfung, ob "die Anerkennung des Schiedsspruchs gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde", ebenso wie bei der Prüfung, ob einer der anderen Aufhebungsgründe des § 1041 Abs. 1 ZPO gegeben ist, um eine durchaus eigenständige Prüfung des staatlichen Gerichts, die es vorzunehmen hat, wenn es mit einem Antrag auf Aufhebung eines Schiedsspruchs nach § 1041 ZPO oder mit einem Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nach § 1042 ZPO befaßt wird.

    Wie der erkennende Senat in dem bereits erwähnten "Schweißbolzen"-Urteil vom 25. Oktober 1966 (BGHZ 46, 365, 367) [BGH 25.10.1966 - K ZR 7/65] unter Hinweis auf frühere Entscheidungen nochmals betont hat, gehören zu der in § 1041 Abs. 1 Nr. 2 ZPO gemeinten "öffentlichen Ordnung" auch die zwingenden kartellrechtlichen Normen.

  • EuGH, 30.06.1966 - 56/65

    Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm

    Auszug aus BGH, 27.02.1969 - KZR 3/68
    Der von der Revision angeregten Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 177 Abs. 3 des EWG-Vertrages bedarf es in diesem Zusammenhang nicht, da der Gerichtshof in dem Urteil vom 30. Juni 1966 zur Rechtssache 56/65 "Maschinenbau Ulm" (WuW/E EWG/MUV 117) bereits entschieden hat, daß die Auswirkungen der Nichtigkeit der gegen Art. 85 des EWG-Vertrages verstoßenden Bestimmungen einer Vereinbarung auf die übrigen, davon abtrennbaren Teile der Vereinbarung nicht nach Gemeinschaftsrecht zu beurteilen seien.

    Das Berufungsgericht ist zu diesem Ergebnis gelangt, indem es, den eingehenden Darlegungen in der Stellungnahme des Bundeskartellamts vom 9. Oktober 1967 folgend, den vorlegenden Sachverhalt an Hand der bisher zu derartigen Vereinbarungen ergangenen Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (insbesondere: Urteil vom 30. Juni 1966 zu der Rechtssache 56/65 "Maschinenbau Ulm" und Urteil vom 13. Juli 1966 zu den Rechtssachen 56 u. 58/64 "Grundig/Consten", WuW/E EWG/MUV 17 und 125) beurteilt hat.

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus BGH, 27.02.1969 - KZR 3/68
    Die Normen des EWG-Vertrages sind zwar sog. Gemeinschaftsrecht, sie sind aber bei dem Inkrafttreten des EWG-Vertrages in die Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten aufgenommen worden und von ihren Gerichten anzuwenden (Urteil des EuGH vom 15. Juli 1964 zur Rechtssache 6/64 "ENEL", WuW/E EWG/MUV 108).
  • BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51

    Nachprüfung eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus BGH, 27.02.1969 - KZR 3/68
    Das Berufungsgericht und ebenso das Landgericht, auf das sich das Berufungsgericht bezieht, haben zwar nicht näher begründet, warum kein bloßer Schiedsgutachtervertrag vorliege; es ist jedoch kein Anhaltspunkt dafür gegeben, daß sie sich dabei der Unterschiede zwischen einer Schiedsgutachterabrede und einem Schiedsvertrag, wie sie z.B. in der Entscheidung BGHZ 6, 335 (338 ff) [BGH 25.06.1952 - II ZR 104/51] aufgezeigt sind, nicht bewußt gewesen wären.
  • RG, 20.10.1934 - I 264/33

    1. Erstreckt sich die Rechtskraft des die Ernennung eines Schiedsrichters

    Auszug aus BGH, 27.02.1969 - KZR 3/68
    Eine solche Auffassung wird zwar, wie dem Berufungsgericht zuzugeben ist, überwiegend auch im Schrifttum vertreten (so z.B. von Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Aufl. § 166 III 2 b, und von Stein/Jonas/Pohle, ZPO 18. Aufl. § 1029 Anm. II 3 mit Fußn. 13 a, - anders dagegen z.B. Baumbach/Schwab, Schiedsgerichtsbarkeit, 20 Aufl. Kap. 10 E I S. 109), sie besitzt jedoch weder eine gesetzliche Grundlage noch eine innere Berechtigung und kann sich, genau besehen, auch nicht zu Recht auf die zumeist dafür herangezogenen Entscheidungen des Reichsgerichts (SeuffArch 59 Nr. 98 S. 173; JW 1909, 396 Nr. 16; JW 1914, 773 Nr. 19; RGZ 145, 274 = ZZP 59, 312) berufen.
  • BGH, 03.03.2016 - I ZB 2/15

    BGH legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Wirksamkeit von

    Bei der Beurteilung, ob ein Aufhebungsgrund besteht, hat das nationale Gericht die Vereinbarkeit des Schiedsspruchs mit dem Unionsrecht zu prüfen, das von den nationalen Gerichten von Amts wegen zu beachten ist (vgl. EuGH, EuZW 1999, 565 Rn. 36 f. - Eco Swiss; EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - C-168/05, Slg. 2006, I-10421 = NJW 2007, 135 Rn. 35 - Mostaza Claro; BGH, Urteil vom 27. Februar 1969 - KZR 3/68, GRUR 1969, 501, 503 - Fruchtsäfte).

    In den ordre public ist neben dem jeweiligen nationalen Recht das Unionsrecht einzubeziehen (vgl. EuGH, EuZW 1999, 565 Rn. 36 f. - Eco Swiss; NJW 2007, 135 Rn. 35 - Mostaza Claro; BGH, GRUR 1969, 501, 503 - Fruchtsäfte).

  • BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Uneingeschränkte Kontrolle durch das ordentliche

    Dies hat der Senat zur früheren Rechtslage (§ 1041 Abs. 1 Nr. 2 ZPO in der bis zum 31. August 1986 geltenden Fassung) bereits entschieden (vgl. BGHZ 46, 365, 370 [juris Rn. 40] - Schweißbolzen; Urteil vom 27. Februar 1969 - KZR 3/68, WuW/E BGH 1000, 1001 - Fruchtsäfte).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2004 - Sch (Kart) 1/02

    Anerkennung ausländischer Schiedssprüche - § 34 GWB als Bestandteil des sog.

    Die grundlegenden Normen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die im Inland - vorbehaltlich einer Erfüllung der sog. Zwischenstaatlichkeitsklausel - unmittelbar anzuwendenden Vorschriften des namentlich im EG-Vertrag kodifizierten europäischen Kartellrechts sind Bestandteil der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden öffentlichen Ordnung (vgl. BGHZ 46, 365, 367 - Schweißbolzen; BGH NJW 1969, 978, 979 = WuW/E BGH 1000 - Fruchtsäfte; BGH NJW 1972, 2180, 2181 = WuW/E BGH 1226 - Eiskonfekt).

    Hieraus folgt zum Beispiel, dass Normen, die lediglich eine Zweckmäßigkeitsfunktion ausüben, nicht zur öffentlichen Ordnung eines Staates zu rechnen sind (vgl. BGH NJW 1969, 978, 980 - Fruchtsäfte).

  • BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Dass sich das Oberlandesgericht mit der Frage der offensichtlichen Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung befasst hat, führt nicht zur Anfechtbarkeit des Beschlusses, zumal mit der Entscheidung über die Bestellung oder Nichtbestellung eines Schiedsgerichts nicht rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden wird (h.M., vgl. nur Musielak/Voit, aaO Rn. 11-13; MünchKommZPO/Münch, aaO; Zöller/Geimer, aaO; Lachmann, aaO, Rn. 918, 929; siehe auch für den Fall der Ernennung eines Schiedsrichters bezüglich der Vorfrage eines gültigen Schiedsvertrags BGH, Urteil vom 27. Februar 1969 - KZR 3/68 - NJW 1969, 978, 979).
  • BGH, 27.05.1986 - KZR 8/83

    Unterstützung des Franchisenehmers hinsichtlich der kaufmännischen und werblichen

    Läßt sich diese Abtrennung vornehmen, beurteilt sich die Auswirkung der Nichtigkeit der mit Art. 85 Abs. 1 EWGV unvereinbaren vertraglichen Bestimmungen nicht nach Gemeinschaftsrecht, sondern nach nationalem Recht, hier nach § 139 BGB (BGH GRUR 1976, 101, 103 - EDV-Zubehör; BGH GRUR 1969, 501, 504 - Fruchtsäfte).
  • BGH, 30.01.2003 - III ZB 6/02

    Auslegung einer Schiedsvereinbarung

    Es ist insbesondere zulässig, daß sich eine Schiedsvereinbarung auf zwei Schiedsgerichte bezieht, was in der Regel bedeutet, daß der jeweilige Schiedskläger ein Wahlrecht hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1969 - KZR 3/68 - NJW 1969, 978, 979; öOGH ZfRV 1991, 38; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO 22. Aufl. 2002 § 1029 Rn. 14; Münch in MünchKomm/ZPO 2. Aufl. 2001 § 1029 Rn. 43; Zöller/Geimer, ZPO 23. Aufl. 2002 § 1029 Rn. 48, 37; Timmermann IPrax 1984, 136; s. auch Senatsurteil vom 18. Dezember 1975 - III ZR 103/73 - NJW 1976, 852 f ).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2004 - VI Sch(Kart) 1/02
    Die grundlegenden Normen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die im Inland - vorbehaltlich einer Erfüllung der sog. Zwischenstaatlichkeitsklausel - unmittelbar anzuwendenden Vorschriften des namentlich im EG-Vertrag kodifizierten europäischen Kartellrechts sind Bestandteil der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden öffentlichen Ordnung (vgl. BGHZ 46, 365, 367 - Schweißbolzen; BGH NJW 1969, 978, 979 = WU\NIF BGH 1000 - Fruchtsäfte; BGH NJW 1972, 2180, 2181 = WuW/E: BGH 1226 - Eiskonfekt).

    Hieraus folgt zum Beispiel, dass Normen, die lediglich eine Zweckmäßigkeitsfunktion ausüben, nicht zur öffentlichen Ordnung eines Staates zu rechnen sind (vgl. BGH NJW 1969, 978, 980 - Fruchtsäfte).

  • BayObLG, 03.12.2020 - 1 SchH 89/20

    Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für die Bestellung von

    Daher genügt es zu prüfen, ob die zugrunde liegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist oder offensichtlich den inmitten stehenden Streit nicht betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2009, III ZB 5/09, NJW-RR 2010, 425 Rn. 8 f.; Urt. v. 27. Februar 1969, KZR 3/68, NJW 1969, 978 [979] - Fruchtsäfte; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15. Februar 2019, 26 SchH 2/19, juris Rn. 16; Voit in Musielak/Voit, ZPO, § 1035 Rn. 11; Münch in Münchener Kommentar zur ZPO, § 1035 Rn. 47, 49 m. w. N.; Geimer in Zöller, ZPO, § 1035 Rn. 17 f.; Schütze in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 1035 Rn. 58; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl. 2008, Rn. 897; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl. 2005, Kap. 10 Rn. 24).
  • BGH, 23.09.1975 - KZR 14/74

    Abschluss eines Liefervertrages - Fristlose Kündigung eines Vertrages wegen

    Diese Frage ist, wie schon in der Begründung des Regierungsentwurfs zu § 10 GWB bemerkt worden ist, nach der allgemeinen Vorschrift des § 139 BGB zu beurteilen (vgl. dazu auch BGH GRUR 1963, 142, 148 f - Original-Ersatzteile; 1. Oktober 1964 - KZR 12/62 - Kaffee-Automat; GRUR 1969, 501, 502 ff - Fruchtsäfte; Müller/Gries/Giessler, Kommentar zum GWB, 2. Auflage, § 15 GWB Rdn. 34; Gemeinschaftskommentar zum GWB, 3. Aufl., § 15 GWB Rdn. 45).
  • BGH, 29.10.1970 - KZR 9/69

    Abschluss eines Alleinvertretungsvertrages - Nichtigkeit von Bestimmungen eines

    Zu Unrecht glaubt die Revision weiter, sich für ihre Ansicht auch auf das Urteil des Senats vom 27. Februar 1969 - KZR 3/68 - (NJW 1969, 978) stützen zu können.
  • BGH, 10.07.1969 - KZR 12/68

    Vereinbarung der Anwendung deutschen Rechts zumindest stillschweigend durch das

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