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   BGH, 03.04.1970 - I ZR 67/68   

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https://dejure.org/1970,1194
BGH, 03.04.1970 - I ZR 67/68 (https://dejure.org/1970,1194)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1970 - I ZR 67/68 (https://dejure.org/1970,1194)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1970 - I ZR 67/68 (https://dejure.org/1970,1194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergleichende Werbung - Vergleich elektrisch betriebener Milchkühlgeräte - Behauptung mangelnder Eignung von Tauchkühlern - Abstrakten Vergleich zweier Systeme - Uneigentlicher Systemvergleich - Zulässigkeit eines Fortschrittsvergleiches - Eindeutige Erkennbarkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 657
  • GRUR 1970, 422
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.1968 - Ib ZR 148/65

    Vergleichende Werbung (Preisvergleich)

    Auszug aus BGH, 03.04.1970 - I ZR 67/68
    Die vom Berufungsgericht zugrunde gelegten Rechtssätze entsprechen jedoch nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Vergleich der eigenen Ware oder Leistung mit derjenigen eines Mitbewerbers im allgemeinen dann als erlaubt anzusehen ist, wenn hinreichender Anlaß dazu besteht und wenn die Angaben sich nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen und der wahrheitsgemäßen sachlichen Erörterung halten (BGH GRUR 1962, 45/48 - Betonzusatzmittel; BGHZ 49, 325, 329 [BGH 23.02.1968 - Ib ZR 148/65] - 40 % können Sie sparen; BGH GRUR 1969, 283 - Schornsteinauskleidung).

    In dem vor Erlaß des Berufungsurteils verkündeten, aber erst später veröffentlichten Urteil BGHZ 49, 325 (- 40 % können Sie sparen -) ist dann grundsätzlich ausgesprochen worden, daß ein hinreichender Anlaß für eine vergleichende Werbung in der Wahrnehmung eines berechtigten Interesses liege und daß ein solches Interesse nicht ausschließlich in der Person des Wettbewerbers vorliegen müsse, daß es vielmehr auch durch ein schutzwürdiges Bedürfnis der Allgemeinheit nach sachgemäßer Aufklärung begründet sein könne (a.a.O. 330).

  • BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67

    Unzulässigkeit einer unwahren und herabsetzenden vergleichenden Werbung -

    Auszug aus BGH, 03.04.1970 - I ZR 67/68
    Die vom Berufungsgericht zugrunde gelegten Rechtssätze entsprechen jedoch nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Vergleich der eigenen Ware oder Leistung mit derjenigen eines Mitbewerbers im allgemeinen dann als erlaubt anzusehen ist, wenn hinreichender Anlaß dazu besteht und wenn die Angaben sich nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen und der wahrheitsgemäßen sachlichen Erörterung halten (BGH GRUR 1962, 45/48 - Betonzusatzmittel; BGHZ 49, 325, 329 [BGH 23.02.1968 - Ib ZR 148/65] - 40 % können Sie sparen; BGH GRUR 1969, 283 - Schornsteinauskleidung).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Auszug aus BGH, 03.04.1970 - I ZR 67/68
    Die vom Berufungsgericht zugrunde gelegten Rechtssätze entsprechen jedoch nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Vergleich der eigenen Ware oder Leistung mit derjenigen eines Mitbewerbers im allgemeinen dann als erlaubt anzusehen ist, wenn hinreichender Anlaß dazu besteht und wenn die Angaben sich nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen und der wahrheitsgemäßen sachlichen Erörterung halten (BGH GRUR 1962, 45/48 - Betonzusatzmittel; BGHZ 49, 325, 329 [BGH 23.02.1968 - Ib ZR 148/65] - 40 % können Sie sparen; BGH GRUR 1969, 283 - Schornsteinauskleidung).
  • BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 72/64

    Wettbewerbsverstoß wegen Irreführung der Verbraucher - Schutzwürdigkeit der

    Auszug aus BGH, 03.04.1970 - I ZR 67/68
    Der Bundesgerichtshof hat bereits im Rum-Verschnitt-Urteil (GRUR 1967, 30, 33) ausgesprochen, daß gegen die Zulässigkeit einer als abstrakten Systemvergleich gefaßten Vergleichung, wie sie auch im Streitfall vorliegt, auch dann keine grundsätzlichen Bedenken zu erheben sind, wenn der Verkehr auf Grund seiner Branchenkenntnis von sich aus in der Lage ist zu erkennen, welche Mitbewerber nach dem zum Vergleich herangezogenen System arbeiten.
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87

    "Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines

    Das hier allein als Rechtfertigungsgrund in Betracht kommende Interesse der Allgemeinheit an der Kostendämpfung ist ein rein wirtschaftliches Interesse; einem solchen Interesse kommt für die Frage, ob der Schutz des Mitbewerbers gegen direkte und zugleich der Abwerbung von Kunden dienende (vgl. schon RGZ 143, 362, 366, 367 f - Bromural) Anlehnung ihm gegenüber zurückzutreten hat, eine von Haus aus geringere Bedeutung zu als den Interessen der Allgemeinheit, die bislang in der Mehrzahl der Fälle zugelassener Werbevergleiche in Frage standen, nämlich insbesondere den Interessen am technischen Fortschritt (vgl. BGH, Urt. v. 3.4.1970 - I ZR 67/68, GRUR 1970, 422, 424 = WRP 1970, 267 Tauchkühler) und am Schutz vor Gefährdungen der persönlichen Sicherheit oder durch schwindelhafte Geschäftsmethoden (vgl. BGHZ 50, 1, 7 - Pelzversand; BGH, Urt. v. 27.11.1970 I ZR 89/68, GRUR 1971, 159, 160 = WRP 1971, 137 - Motorjacht; BGH, Urt. v. 20.2.1986 - I ZR 202/83, GRUR 1986, 618, 620 = WRP 1986, 465 - Vorsatz-Fensterflügel).
  • BGH, 20.02.1986 - I ZR 202/83

    Vorsatz-Fensterflügel

    Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen ist ein Vergleich der eigenen Ware oder Leistung mit derjenigen des Mitbewerbers als Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot einer vergleichenden Werbung im allgemeinen nur dann als erlaubt anzusehen, wenn ein hinreichender Anlaß dazu besteht und wenn sich die Angaben nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen und der wahrheitsgemäßen sachlichen Erörterung halten (BGH GRUR 1962, 45, 48 - Betonzusatzmittel; BGHZ 49, 325, 329 - 40 % können sie sparen; BGH GRUR 1969, 283, 285 - Schornsteinauskleidung; BGH GRUR 1970, 422, 423 - Tauchkühler; BGH GRUR 1971, 159, 160 - Motorjacht; BGH GRUR 1981, 748, 749 - Leserstrukturanalyse).

    Dabei ist die Frage nach dem hinreichenden Anlaß nicht allein danach zu beantworten, ob der Werbende selbst ein berechtigtes Interesse an der kritischen Auseinandersetzung mit der Ware oder Leistung des Mitbewerbers hat; vielmehr kann sich die Statthaftigkeit des Vergleichs im Einzelfall auch aus einem schutzwürdigen Aufklärungsbedürfnis der Allgemeinheit oder der angesprochenen Verkehrskreise ergeben (BGH GRUR 1970, 422, 424 - Tauchkühler; BGH GRUR 1971, 159, 160 - Motorjacht).

  • BGH, 22.05.1986 - I ZR 11/85

    Cola-Test

    Dabei kann mit dem Berufungsgericht davon ausgegangen werden, daß die angesprochenen Verkehrskreise wegen der überragenden Marktstellung dieses Erzeugnisses ohne weiteres zu dem Schluß gelangen können, eines der anonymen Vergleichsgetränke in der Probierszene sei "C.-C." und diese lediglich auf der überragenden Marktstellung dieses Produkts beruhende Assoziation sei in diesem Zusammenhang rechtlich erheblich (vgl. dazu aber BGH GRUR 1970, 422, 423 - Tauchkühler).
  • BGH, 28.03.1996 - I ZR 11/94

    Uhren-Applikation - Rufausbeutung

    Aber auch ohne einen solchen Hinweis oder die identische Darstellung und/oder den Vertrieb identischer Produkte kann der fremde Ruf in unlauterer Weise ausgenutzt werden, wenn der Wettbewerber in seinem Geschäftsverhalten einen erkennbaren Bezug zu den rufbegründenden Waren des Unternehmens herstellt (BGH, Urt. v. 3.4.1970 - I ZR 67/68, GRUR 1970, 422, 423 - Tauchkühler; Urt. v. 12.1.1972 - I ZR 60/70, GRUR 1972, 553 - Statt Blumen ONKO-Kaffee; Urt. v. 9.6.1994 - I ZR 272/91, GRUR 1994, 732, 734 - McLaren).
  • BGH, 06.04.1989 - I ZR 59/87

    "Die echte Alternative"; Unzulässigkeit bezugnehmender, rufausbeutender Werbung

    Ein Wettbewerber, der die eigene Ware unter Ausnutzung des guten Rufs des Produkts eines Mitbewerbers als gleichwertig anpreist, handelt grundsätzlich den guten Sitten im Wettbewerb zuwider (RG JW 1926, 46, 48 - Aspirin-Substitute; GRUR 1931, 1299, 1301 - Hellegold; RGZ 143, 362, 366 - Bromural; BGH, Urt. v. 5.6.1956 - I ZR 4/55, GRUR 1957, 23, 24 - Bünder Glas; Urt. v. 12.1.1972 - I ZR 60/70, GRUR 1972, 553, 554 - Statt Blumen ONKO-Kaffee; Urt. v. 30.3.1989 - I ZR 85/87 - Bioäquivalenz-Werbung; vgl. auch Urt. v. 3.4.1970 - I ZR 67/68, GRUR 1970, 422, 423 - Tauchkühler; Urt. v. 6.2.1976 - I ZR 127/74, GRUR 1976, 375, 376 - Raziol; Urt. v. 22.5.1986 - I ZR 11/85, GRUR 1987, 49, 50 - Cola-Test).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 21/87

    "Generikum-Preisvergleich"; Zulässigkeit eines Preisvergleichs für

    Wird somit auf der Grundlage dieser Unterstellung ein Interesse der angesprochenen Verkehrskreise an der Information über Preisverhältnisse und damit ein Anlaß für vergleichende Preisangaben angenommen, so kann dies allein noch nicht die konkrete Form der Werbung rechtfertigen; vielmehr bleibt zu prüfen, ob zur Befriedigung des unterstellten Aufklärungsinteresses auch die von der Beklagten gewählte konkrete Form der Werbeaussage erforderlich war (vgl. BGHZ 49, 325, 330 - 40 % können Sie sparen; BGH, Urt. v. 3.4.1970 - I ZR 67/68, GRUR 1970, 422, 423 = WRP 1970, 264 - Tauchkühler).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 17/87

    Wettbewerbsrechtliche Schutzrechte i.R.d. Herstellung und des Vertriebs von

    Das hier allein als Rechtfertigungsgrund in Betracht kommende Interesse der Allgemeinheit an der Kostendämpfung ist ein rein wirtschaftliches Interesse; einem solchen Interesse kommt für die Frage, ob der Schutz des Mitbewerbers gegen direkte und zugleich der Abwerbung von Kunden dienende (vgl. schon RGZ 143, 362, 366, 367 f - Bromural) Anlehnung ihm gegenüber zurückzutreten hat, eine von Haus aus geringere Bedeutung zu als den Interessen der Allgemeinheit, die bislang in der Mehrzahl der Fälle zugelassener Werbevergleiche in Frage standen, nämlich insbesondere den Interessen am technischen Fortschritt (vgl. BGH, Urt. v. 3.4.1970 - I ZR 67/68, GRUR 1970, 422, 424 = WRP 1970, 267 - Tauchkühler) und am Schutz vor Gefährdungen der persönlichen Sicherheit oder durch schwindelhafte Geschäftsmethoden (vgl. BGHZ 50, 1, 7 - Pelzversand; BGH, Urt. v. 27.11.1970 - I ZR 89/68, GRUR 1971, 159, 160 = WRP 1971, 137 - Motorjacht; BGH, Urt. v. 20.2.1986 - I ZR 202/83, GRUR 1986, 618, 620 = WRP 1986, 465 - Vorsatz-Fensterflügel).
  • BGH, 27.11.1970 - I ZR 89/68

    Motoryacht

    Im Einzelfall kann sich die Statthaftigkeit des Werbevergleichs auch daraus ergeben, daß die Allgemeinheit oder auch nur die durch die Werbung angesprochenen Verkehrskreise ein schutzwürdiges Bedürfnis nach sachgemäßer Aufklärung haben (BGH a.a.O. - 40 % können Sie sparen; BGHZ 50, 1,7 [BGH 10.01.1968 - Ib ZR 43/66] -Pelzversand; BGH GRUR 1970, 422, 424 - Tauchkühler).
  • BGH, 06.02.1976 - I ZR 127/74

    Vertrieb nach Auflösung des Vertriebsvertrags unter eigener Marke und eigenem

    Ein hinreichender Anlaß liegt in der Wahrnehmung eines berechtigten Interesses, das nicht ausschließlich in der Person des Wettbewerbers liegen muß, sondern auch durch ein schutzwürdiges Bedürfnis der angesprochenen Verkehrskreise nach sachgemäßer Aufklärung Begründet sein kann (BGH GRUR 1970, 422, 423, 424 -Tauchkühler m.w.N.).
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