Rechtsprechung
BGH, 11.10.1972 - I ZR 142/71 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gefährdung des Bestands und der Funktionsfähigkeit der Meinungsforschungsinstitute durch eigene Befragungen der Gewerbetreibenden - Irreführung von Befragten durch eine Verbraucherbriefumfrage - Wettbewerbswidrige Maßnahme bei Möglichkeit des Adressaten eine Befragung zu ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 43
- MDR 1973, 114
- GRUR 1973, 268
- DB 1972, 2345
Wird zitiert von ... (5)
- LG Berlin, 21.10.2010 - 52 O 229/10
Hotelbewertungen im Internet müssen vom Betreiber des Bewertungsportals nicht …
Das Betreiben des Bewertungsportals als solches ist auch "geschäftliche Handlung" im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 UWG, selbst wenn sie - auch - der allgemeinen Verbraucherinformation dient (vgl. BGH GRUR 1973, 268, 269 - Verbraucher-Briefumfrage). - OLG Köln, 22.11.1991 - 6 U 103/91 Erfahren dann aber die Befragten bei dem zweiten Gespräch, daß die Befragung nicht im Rahmen einer wissenschaftlichen Zwecken dienenden Meinungsumfrage erfolgt ist, sondern lediglich eine besondere Werbemaßnahme war, um in Kontakt mit ihnen - den Befragten - zu gelangen und persönliche Daten zu erhalten, liegt es auf der Hand, daß ihre Auskunftsfreudigkeit gegenüber Markt- und Meinungsforschungsinstituten wesentlich nachläßt und deren Funktionsfähigkeit gefährdet (BGH GRUR 1973/268).
Wie bereits vom Landgericht im angefochtenen Urteil ausgeführt, ist eine Irreführung des Umworbenen und damit auch ein unlauteres Handeln der Mitarbeiter der Beklagten ausgeschlossen, wenn der tatsächliche Zweck des Gesprächs für den Angesprochenen klar erkennbar ist (vgl. auch BGH GRUR 1973/268f., Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 Rdnr. 29).
- OLG Stuttgart, 30.10.1981 - 2 U 43/81 In dem Urteil (GRUR 1973, 268 Verbraucher-Briefumfrage) hat der BGH Verbraucherbriefumfragen, die von gewerblichen Unternehmen zur Förderung des eigenen Absatzes durchgeführt werden, für wettbewerbsrechtlich zulässig beurteilt, wenn hinreichend klargestellt ist, daß der Gewerbetreibende die Umfrage zur Förderung seines eigenen Absatzes durchführt und bestrebt ist, den Adressaten als Kunden zu gewinnen.
- OLG Stuttgart, 27.11.1998 - 2 U 111/98 Der Fall ist damit vergleichbar mit dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung BGH GRUR 1973, 268 f. - "Verbraucher-Briefumfrage" zugrunde lag.
- OLG Frankfurt, 10.04.1989 - 6 W 20/89 Eine Werbung, die unter dem Vorspiegeln einer anonymen Marktumfrage der Beschaffung von Adressenmaterial zum Anbahnen von Vertragsbeziehungen dient, ist wettbewerbswidrig (Abgrenzung gegenüber BGH DB 1972 S. 2345 = GRUR 1973 S. 286 -- Verbraucher-Briefumfrage).
Rechtsprechung
BPatG, 15.12.1971 - 27 W (pat) 455/67 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1973, 268