Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1972 - I ZR 157/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1597
BGH, 24.11.1972 - I ZR 157/71 (https://dejure.org/1972,1597)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1972 - I ZR 157/71 (https://dejure.org/1972,1597)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1972 - I ZR 157/71 (https://dejure.org/1972,1597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,1597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverstöße bei der Herstellung und dem Vertrieb von Bitterspirituosen - Wettbewerbsrechtlicher Rahmen bei allgemein gehaltene Werbevergleichen - Wettbewerbsverstoss durch pauschale Abwertung fremder Erzeugnisse - Zulässigkeit der Werbung mit Niedrigpreisen bei ...

Papierfundstellen

  • GRUR 1973, 270
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.1968 - Ib ZR 148/65

    Vergleichende Werbung (Preisvergleich)

    Auszug aus BGH, 24.11.1972 - I ZR 157/71
    Aber auch für allgemein gehaltene Werbevergleiche dieser Art gilt, daß sie sich nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen und der wahrheitsgemäßen sachlichen Erörterung halten müssen (vgl. BGHZ 49, 325, 329 f [BGH 23.02.1968 - Ib ZR 148/65] - 40 % können sie sparen).
  • BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 72/64

    Wettbewerbsverstoß wegen Irreführung der Verbraucher - Schutzwürdigkeit der

    Auszug aus BGH, 24.11.1972 - I ZR 157/71
    Er enthält eine gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs verstoßende pauschale Abwertung fremder Erzeugnisse (vgl. BGH GRUR 1967, 30, 33 - Rum-Verschnitt).
  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 183/85

    Krankenkassen-Fragebogen

    Eine solche unzulässige Gesamtabwertung der Leistungen von Mitbewerbern, die auch ohne konkrete Bezugnahme auf einen bestimmten Konkurrenten wettbewerbswidrig wäre, käme in Betracht, wenn der Werbevergleich oder die Aufforderung dazu mit einer pauschalen, schlagwortartigen Herabsetzung der Leistungen der Mitbewerber ohne eine sachliche Erläuterung der insoweit maßgebenden Umstände verbunden wäre und für den potentiellen Kunden keine Möglichkeit einer sachlichen Nachprüfung bestünde (BGH, Urt. v. 24.11.1972 - I ZR 157/71, GRUR 1973, 270, 271 - Der sanfte Bitter; Urt. v. 11.7.1985 - I ZR 63/83, GRUR 1985, 982, 983 = WRP 1985, 704, 705 - Großer Werbeaufwand).
  • BGH, 19.06.1981 - I ZR 100/79

    Ecclesia-Versicherungsdienst

    Wer - wie hier die Beklagte - in einer solchen Weise die Leistungen seiner Mitbewerber in den Augen der von ihm angesprochenen Verkehrskreise insgesamt abwertet, handelt nach der Rechtsprechung des Senats wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG, ohne daß es dafür auf das Vorliegen der beanspruchten Spitzenstellung noch ankäme (BGH LM § 1 UWG Nr. 60 = GRÜR 1958, 485, 486 - Odol; LM § 3 UWG Nr. 59 = GRUR 1963, 371, 374 - Wäschestärkemittel; LM § 1 UWG Nr. 169 = GRUR 1967, 30, 33 - Rum-Verschnitt; GRUR 1973, 270, 273 - Der sanfte Bitter; LM § 3 UWG Nr. 119 - GRUR 1973, 534, 536 - Mehrwert II; LM SondVeranstAO Nr. 10 = GRUR 1973, 658, 660 - Probierpreis).
  • BGH, 11.07.1985 - I ZR 63/83

    Großer Werbeaufwand

    Wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt nicht verkannt hat, verstoßen allgemein gehaltene Werbevergleiche insbesondere dann gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs, wenn sie sich nicht in den Grenzen einer sachlich gebotenen Erörterung halten, sondern eine pauschale Abwertung der fremden Erzeugnisse darstellen (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.1972 - I ZR 157/71, GRUR 1973, 270 f. - Der sanfte Bitter).
  • KG, 18.09.1998 - 25 U 6073/97

    Zulässigkeit eines pauschalen Vergleichs mit Konkurrenzprodukten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG München, 11.10.1990 - 6 U 4414/90

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Werbung; Vorliegen einer unzulässigen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 61/72

    Vorliegen einer Sonderveranstaltung bei Ankündigung eines gegenüber dem

    Es fehlt an einer sachlichen mit Gründen versehenen Auseinandersetzung; an deren Stelle ist die schlagwortartige, schon nach ihrem objektiven Aussagewert einer jeden Einzelprüfung entzogene Gesamt- und Pauschalabwertung getreten (vgl. BGH GRUR 1958, 485, 487 - Odol; GRUR 1963, 371, 374 - Wäschestärkemittel; Urteil vom 24. November 1972 - I ZR 157/71; OLG Frankfurt WRP 1972, 91: Dagegen ist alles andere eben bloß Zahnpasta; WRP 1972, 476), die nach § 1 UWG unzulässig ist, ohne daß es darauf ankommt, ob die behauptete Vorzugsstellung besteht.
  • OLG Köln, 31.08.1995 - 6 U 232/94

    HERABSETZENDER WERBEVERGLEICH

    Er muß daher insbesondere auf wahren Angaben beruhen sowie die Vor- und Nachteile der verglichenen Warenarten und Leistungen sachlich gegenüberstellen (vgl. BGH GRUR 1967, 30/33 - "Rum-Verschnitt" - BGH GRUR 1967, 596/599 - "Kuppelmuffenverbindung" - BGH GRUR 1973, 270/271 - "Der sanfte Bitter" - BGH GRUR 1986, 548/549 - "Dachsteinwerbung" - Baumbach-Hefermehl, a.a.O., Rdnrn. 350 und 389 zu § 1 UWG; von Gamm, a.a.O., Kap. 22 Rdnr. 49).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht