Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1006
BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72 (https://dejure.org/1973,1006)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1973 - I ZR 6/72 (https://dejure.org/1973,1006)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1973 - I ZR 6/72 (https://dejure.org/1973,1006)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1006) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens nur für einen Teil der Waren des Warenverzeichnisses - Mitumfassung eines Warenzeichens von der Übertragung eines bestimmt abgegrenzten Teils eines Gesamtunternehmens - Anforderungen an die zeichenmäßige Benutzung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 830
  • GRUR 1974, 84
  • DB 1973, 1990
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.11.1956 - I ZR 104/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
    Da nach ständiger Rechtsprechung bei Kennzeichnungsverletzungen für die Entstehung jedenfalls eines Marktverwirrungsschadens eine tatsächliche Vermutung besteht (BGH GRUR 1954, 457, 459 - Irus/Urus; 1957, 222, 223 - Sultan), konnte das Berufungsgericht den bloßen Feststellungsantrag über die Schadensersatzpflicht, für dessen Zubilligung die Wahrscheinlichkeit einer Schadensentstehung genügt, für begründet erachten, ohne den Einzelheiten näher nachzugehen.
  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 84/69

    Wort-Bildzeichen Zamek mit weißer Schrift auf dunklem Grund - Wettbewerber auf

    Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
    Dieses jüngere Warenzeichen der damaligen Beklagten war aber von ihrer - auch gegenüber der Firma der damaligen Klägerin - älteren Firma abgeleitet und alle Kennzeichnungen enthielten gemeinsam den Familiennamen "Zamek" (siehe BGH GRUR 1971, 309, 311 - Zamek II).
  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
    Auf den Willen des Benutzers kommt es dabei nicht an; entscheidend ist, wie der Verkehr die Kennzeichnung auffaßt (BGH GRUR 1955, 484, 485 - Luxor-Luxus).
  • BGH, 27.01.1953 - I ZR 55/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
    In solchen Fällen ist vielmehr ein billiger Ausgleich der gegenseitigen Interessen erforderlich (BGH GRUR 1953, 252, 254 - Hochbau-Tiefbau).
  • RG, 09.05.1922 - II 626/21

    Warenzeichenrecht; Fortsetzung des Geschäftsbetriebs

    Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
    Ihre Beantwortung hängt weitgehend von der Bedeutung und dem Inhalt des gewählten Oberbegriffs ab; ferner kommt es darauf an, welche Waren von der Löschung erfaßt werden und welche Waren im Warenverzeichnis verbleiben sollen; dabei ist auch von Bedeutung, daß der Löschungskläger - trotz der ihm im öffentlichen Interesse gewährten Klageberechtigung und ungeachtet der gegebenenfalls weitergehenden Löschungsreife - seinen Antrag auf die Waren beschränken kann, die ihn im Hinblick auf seine eigene Geschäftstätigkeit interessieren (RGZ 104, 312, 315).
  • BGH, 27.06.1969 - I ZR 125/67

    Streit zwischen Lackherstellern über die Verwendung von Warenzeichen - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
    Nach ständiger Rechtsprechung unterliegen betriebsfremde Waren, die bislang überhaupt noch nicht im Betrieb geführt worden sind und für die auch nicht dargetan wird, daß sich das Fertigungsprogramm binnen angemessener Frist nach Zeicheneintragung darauf erstrecken wird, der Löschung nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 WZG (BGH GRUR 1969, 604, 606 - Slip).
  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
    Es bedarf daher keiner Prüfung mehr, ob die Rechtslage bei einer rein firmenmäßigen Benutzung anders zu beurteilen wäre (vgl. BGHZ 19, 23, 28 ff - Magirus).
  • BGH, 27.10.1961 - I ZR 140/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
    Die Frage der Verwechslungsgefahr kann nicht nur von dem Ähnlichkeitsgrad der konkurrierenden Warenbezeichnungen, sondern auch davon abhängen, ob die Waren, für die das Zeichen geschützt ist, mit den Waren identisch sind oder ihnen besonders nahestehen, für die das angegriffene Zeichen benutzt wird, oder ob die angegriffene Verletzungsform für zwar zeichenrechtlich gleichartige, aber doch ihrer Gattung nach andersartige Waren Verwendung findet (BGH GRUR 62, 195, 196 - Palettenbildzeichen).
  • BGH, 20.10.1953 - I ZR 134/52

    Rohrbogen

    Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
    Nach ständiger Rechtsprechung hat sich die Verurteilung zur Unterlassung grundsätzlich der konkreten Verletzungsform anzupassen; nur ausnahmsweise ist eine allgemeinere Fassung des Verbots zulässig (vgl. BGHZ 5, 189, 193 - Fischermännchen; BGH GRUR 1954, 70, 72 - Rohrbogen).
  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
    Die im Warenverzeichnis dieser Zeichen unter anderem enthaltenen Strumpfwaren hat der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 11. Juli 1958 (GRUR 1959, 25, 26 - Triumph) als stets außer Betracht zu lassende Abwehrwaren bzw. als Vorratswaren bezeichnet, die jedenfalls deshalb nicht berücksichtigt werden könnten, weil die Absicht einer Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf diese Waren von der Zeicheninhaberin nicht substantiiert dargetan worden sei.
  • BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69

    Warengleichartigkeit und Warennähe von Miederwaren und Wäsche mit Damenmänteln,

  • BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70

    Umfang der Priorität eines Kennzeichnungsrechts - Unbeanstandete Benutzung von

  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

  • BGH, 26.05.1972 - I ZR 44/71

    Wirksamkeit der Übertragung eines Betriebes

  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

  • BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53

    Rechtsmittel

  • LG Hamburg, 18.01.2007 - 315 O 457/06

    "Unversicherter Versand" bei eBay

    In der Regel bedarf es daher keiner detaillierten Darlegungen (BGH GRUR 1974, 84, 88 - Trumpf; BGH GRUR 1974, 735, 736 - Pharmamedan; BGH.
  • BGH, 13.07.1989 - I ZR 157/87

    "Taurus"; Umfang des Schutzbereichs eines Warenzeichens

    Solche Übereinstimmungen, die in den vom Bundesgerichtshof bisher beurteilten einschlägigen Fällen einerseits bei Strickstrümpfen und anders gefertigten Strümpfen (BGH, Urt. v. 8.6.1973 - I ZR 6/72, GRUR 1974, 84, 88 = WRP 1973, 578 - Trumpf) und andererseits bei Parfüm und Eau de Toilette (BGH, Urt. v. 7.6.1978 - I ZR 125/76, GRUR 1978, 647, 648 - Tigress) bestanden haben, hat das Berufungsgericht im vorliegenden Fall nicht festgestellt.
  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 187/94

    "Garonor"; Auslegung einer Gestattung zur Namensführung

    Denn jedenfalls bei der Mitverwendung eines weiteren kennzeichnungskräftigen Bestandteils in einer Form, die die Prägung der Gesamtbezeichnung durch "GARONOR" ausschließt (vgl. hierzu: BGH, Urt. v. 8.6.1973 - I ZR 6/72, GRUR 1974, 84, 88 = WRP 1973, 578 - Trumpf; Urt. v. 26.9.1980 - I ZR 69/78, GRUR 1981, 60, 64 - Sitex; Urt. v. 1.10.1980 - I ZR 174/78, GRUR 1981, 277, 278 - Biene Maja; vgl. neuerdings auch zur insoweit übereinstimmenden Beurteilung bei Marken: BGH, Beschl. v. 14.3.1996 I ZB 36/93, GRUR 1996, 404, 405 = WRP 1996, 739 - Blendax Pep; Beschl. v. 14.3.1996 - I ZB 37/93, GRUR 1996, 406 - JU - WEL; Beschl. v. 9.5.1996 - I ZB 11/94, GRUR 1996, 775, 776 = WRP 1996, 903 - Sali Toft), erscheint eine zulässige Verwendung denkbar, so daß ein Schlechthinverbot im Streitfall nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urt. v. 24.7.1957 - I ZR 21/56, GRUR 1958, 189, 196 = WRP 1958, 17 - Zeiß, in dem selbst bei der Annahme von Weltgeltung der Bezeichnung "Zeiß" ein Schlechthin-Verbot versagt worden ist).
  • OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 2 U 74/09

    Vorliegen einer rechtserhaltenden Benutzung in abgewandelter Form i.S.v. § 26

    In einem solchen Fall ist die Benutzung für eine konkrete Ware für die gesamte Warengruppe rechtserhaltend, weil der Verkehr insoweit im Allgemeinen keine weiteren Unterscheidungen mehr treffen wird (BGH GRUR 1974, 84, 88 - Trumpf), D.h. es muss sich (in den Worten von Ströbele, in: Ströbele/Hacker, a.a.O., § 26 Rdnr. 166) um einen nicht zu umfangreichen Oberbegriff des Verzeichnisses handeln, der nicht ohne weiteres in selbständige Untergruppen unterteilt werden kann, wobei kein unverhältnismäßig großer Abstand zwischen der Einzelware und dem Oberbegriff bestehen darf.

    Umzusetzen ist die gebotene Teillöschung des Oberbegriffs durch Einfügung eines konkretisierenden Zusatzes (vgl. BGH GRUR 1974, 84, 88 - Trumpf- mit vollständigem Tenor in [...]), was auch durch eine mit "nämlich" einzuleitende Formulierung geschehen kann (vgl. Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 49 Rdnr. 26; ebenso offenbar BGH GRUR 2008, 616 Tz. 22 - AKZENTE -, wo diese Kommentarstelle zitiert wird).

  • BGH, 17.05.1984 - I ZR 5/82

    Klage auf Unterlassen der Verwendung einer Warenbezeichnung - Widerklage auf

    Maßgeblich ist, ob das Zeichen derart gebraucht wird, daß der unbefangene Durchschnittsbetrachter darin einen Hinweis auf die Herkunft der damit gezeichneten Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb und ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber gleichen oder gleichartigen Waren anderer Herkunft erblicken kann (BGH GRUR 1974, 84, 86 - Trumpf) oder ob die Bezeichnung nicht als Herkunftshinweis, sondern zu anderen Zwecken dient, etwa als reines Unterscheidungsmerkmal einzelner Sorten aus einem Angebot gleicher betrieblicher Herkunft und vom Verkehr auch nur so verstanden wird.

    Die Rechtsprechung hat allerdings bei Verwendung von sogenannten Sorten - Bestell- oder Design-Bezeichnungen nicht selten zugleich auch eine warenzeichenmäßige Benutzung angenommen (vgl. z.B. BGH GRUR 1961, 280, 281 - Tosca; GRUR 1970, 552, 553 - Felina-Britta; GRUR 1974, 84, 86 - Trumpf).

  • BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73

    Angriff auf ein Unternehmen durch Kennzeichnungsverletzung - Firmenrechte und

    Das Berufungsgericht hat sein Verbot, wie es erforderlich ist, der konkreten Verletzungsform angepaßt (BGH GRUR 1974, 84, 88 - Trumpf).
  • BGH, 13.07.1977 - I ZR 136/75

    Verletzung von Firmen- und Warenzeichenrechte - Umfang des

    Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr, für die die Warennähe bzw. -entfernung von Bedeutung sein kann (vgl. BGHZ 19, 23, 26 - Magirus; BGH GRUR 1974, 84, 87, 88 - Trumpf), stehen sich daher nicht - wie die Revision meint - einerseits Spezialmesser für Handwerksbetriebe, sondern Messerschmiedewaren und andererseits Messer, Scheren, Fußnagelzangen, Haarschneider und Taschensägen gegenüber.

    Wie das Berufungsgericht mit Recht betont hat, ist für die Übernahme einer solchen im Firmenrecht gegebenenfalls erforderlichen Interessenabwägung in das Warenzeichenrecht kein Raum (vgl. BGH GRUR 1974, 84, 87 - Trumpf).

  • BGH, 24.02.1983 - I ZR 207/80

    Photokina

    Ein solcher Gebrauch liegt vor, wenn das Zeichen so verwendet wird, daß der angesprochene Verkehr bei unbefangener Betrachtung annimmt, das Zeichen diene zur Unterscheidung der gekennzeichneten Waren von solchen anderer Herkunft (vgl. z.B. BGH GRUR 1969, 683 - Isolierte Hand; GRUR 1974, 84, 86 - Trumpf - st. Rsp.).
  • BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 171/03
    Nur auf Waren, die nach der Verkehrsauffassung einem im engeren Sinne gleichen Warenbereich angehören, ist die Erstreckung des Schutzes einer für eine Einzelware benutzten Marke im Rahmen der Integrationstheorie in der Rechtsprechung anerkannt (vgl BGH GRUR 1974, 84 - Trumpf; GRUR 1978, 813 - TIGRESS; GRUR 1990, 39 - Taurus; BPatG GRUR 1980, 54 - MAST REDIPACK).
  • BGH, 14.10.1977 - I ZB 10/76

    Verwechslungsgefahr einer Bezeichnung für Schaumwein mit einer Bezeichnung für

    Auch in der Trumpf-Entscheidung vom 8. Juni 1973 (GRUR 1974, 84, 87) ist diese Wechselwirkung zwischen dem wirtschaftlichen Abstand der einander gegenüberstehenden, an sich gleichartigen Waren und der Entstehung einer Verwechslungsgefahr betont worden.
  • BPatG, 15.06.2005 - 29 W (pat) 10/03
  • BGH, 07.06.1978 - I ZR 125/76

    Löschung eines im Warenverzeichnis enthaltenen Oberbegriffs - Anforderungen an

  • BGH, 14.03.1975 - I ZR 71/73

    Anspruch auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung aufgrund von prioritätsälteren

  • BGH, 10.02.1978 - I ZB 19/76

    Anmeldung eines Zeichens zum Patentschutz - Beachtung des Schutzumfangs eines

  • BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75

    Schutz von Volkswagen-Originalersatzteilen gegen Konkurrenzprodukte mit

  • BPatG, 07.02.2007 - 29 W (pat) 81/04
  • BPatG, 15.12.2004 - 29 W (pat) 213/02
  • BPatG, 15.03.2006 - 29 W (pat) 253/03
  • BPatG, 21.12.2005 - 29 W (pat) 74/04
  • BPatG, 31.05.2005 - 27 W (pat) 315/04
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht