Rechtsprechung
BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Arbeits-Realitäten / Arbeits Realitäten Arbeitsrealitäten
Art. 5 Abs. 1 GG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 1710
- MDR 1975, 48
- GRUR 1975, 36
- DB 1974, 1763
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.03.1968 - II ZR 50/65
Anforderungen an den Erwerb eines Wechsels - Anforderungen an die gerichtliche …
Auszug aus BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73
Die Rechtsprechung hat darüberhinaus ganz allgemein den Grundsatz, daß sogenannte Ausforschungsbeweise unzulässig seien, aus der Erwägung heraus eingeschränkt, daß eine Partei oft nicht umhin kann, von ihr zunächst nur vermutete Tatsachen als Behauptung in den Rechtsstreit einzuführen (vgl. etwa BGH Urteil vom 14. März 1968 - II ZR 50/65 - NJW 1968, 1233).Es ist ihm zuzumuten, daß er die für sein Vorgehen bestimmenden Anhaltspunkte vorträgt (obiges Urteil des BGH vom 14. März 1968 aaO S. 1234), statt sich unter Mißbrauch der gesetzlichen Zeugnispflicht von einer Vertrauensperson der Klägerin das Material für seine Einlassung erst beschaffen zu lassen.
- BGH, 26.06.1958 - II ZR 66/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73
Ohne dies war der Klägerin eine ganz allgemeine Überprüfung ihres Betriebs jedenfalls deshalb nicht zuzumuten, weil es dem Beklagten (sofern er nicht die Unwahrheit vortrug) ein Leichtes gewesen sein mußte, einen konkreten Ansatz für die Beweiserhebung zu bieten (vgl. für die Zumutbarkeitsgrenzen im Beweisrecht auch BGH Urt. v. 26. Juni 1958 - II ZR 66/57 - NJW 1958, 1491). - BGH, 10.06.1968 - II ZR 101/66
Auszug aus BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73
Nachdem eine zum Schadensersatz verpflichtende unerlaubte Handlung des Beklagten festgestellt war, konnte deren Ursächlichkeit für einzelne Schadens posten der Entscheidung über den Betrag des Anspruchs Vorbehalten werden (BGH Urt. v. 10. Juni 1968 - II ZR 101/66 - LM § 304 ZPO Nr. 28). - BGH, 10.07.1959 - VI ZR 149/58
Auskunftspflicht des AG, Auskunft über die Weitergabe personenbezogener Daten des …
Auszug aus BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73
Gerade er muß dazu mühelos in der Lage sein, es sei denn, er hätte, was er wohl nicht geltend machen will, seine Behauptungen erfunden (so anknüpfend an das Senatsurteil vom 10. Juli 1959 - VI ZR 149/58 - NJW 1959, 2011, 2012 zutreffend Helle: Der Schutz der Persönlichkeit ... 2. Aufl. S. 33# 41#.
- BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07
Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS
Unabhängig von der Beweislast kann den Beklagten in Streitigkeiten der vorliegenden Art allerdings eine erweiterte (sekundäre) Darlegungslast treffen, die ihn anhält, Belegtatsachen für seine Behauptung anzugeben (vgl. Senat, Urteile vom 9. Juli 1974 - VI ZR 112/73 - GRUR 1975, 36, 38; vom 14. Januar 1975 - VI ZR 135/73 - AfP 1975, 801, 803).Kommt dieser der ihm hiernach obliegenden erweiterten Darlegungslast nicht nach, ist nach § 138 Abs. 3 ZPO von der Unwahrheit seiner Behauptung auszugehen (vgl. Senat, Urteile vom 9. Juli 1974 - VI ZR 112/73 - aaO;… vom 17. Februar 1987 - VI ZR 77/86 - aaO;… vom 20. November 2007 - VI ZR 144/07 - juris, Rn. 12 = ZUM-RD 2008, 117, 119;… Löffler/Steffen, aaO, § 6 LPG Rn. 285;… Prinz/Peters, aaO, Rn. 677 ff.;… Soehring, aaO, Rn. 31.22;… Wenzel/Gamer, aaO, Kap. 13 Rn. 18).
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Da die Ermittlung der Wahrheit von Tatsachenbehauptungen oft außerordentlich schwierig ist, haben die Zivilgerichte demjenigen, der sich nachteilig über einen Dritten äußert, außerdem eine erweiterte Darlegungslast auferlegt, die ihn anhält, Belegtatsachen für seine Behauptung anzugeben (vgl. BGH, NJW 1974, S. 1710 [1711]). - OLG Stuttgart, 15.11.2018 - 2 U 30/18
Verbandspreise - Verletzung von Betriebsgeheimnissen: Erlass eines Teilurteils …
Wenn eine Partei mangels Kenntnis von Einzeltatsachen nicht umhin kann, von ihr zunächst nur vermutete Tatsachen als Behauptung in einen Rechtsstreit einzuführen, ist dies eine prozessual zulässige Vorgehensweise (BGH…, Urteil vom 10. Januar 1995 - VI ZR 31/94, juris Rn. 17; BGH…, Urteil vom 13. Juli 1988 - IVa ZR 67/87, juris Rn. 7; BGH, Urteil vom 09. Juli 1974 - VI ZR 112/73, juris Rn. 39).
- BGH, 20.11.2007 - VI ZR 144/07
Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen
Da die Ermittlung der Wahrheit von Tatsachenbehauptungen oft schwierig ist, trifft denjenigen, der sich nachteilig über einen Dritten äußert, im Rechtsstreit außerdem eine erweiterte Darlegungslast, die ihn anhält, Belegtatsachen für seine Behauptung anzugeben (vgl. Senatsurteil vom 9. Juli 1974 - VI ZR 112/73 - NJW 1974, S. 1710, 1711). - OLG Köln, 10.08.2017 - 15 U 188/16
Google-Treffer
(a) Anders als das Landgericht ist der Senat der Auffassung, dass weder die Beweislastregel des § 186 StGB zu Lasten der Beklagten angewendet werden kann, noch sie eine sekundäre Darlegungslast (im Sinne von BVerfGE 99, 185; BGH, Urt. v. 09.07.1974 - VI ZR 112/73 -, NJW 1974) trifft. - BGH, 10.01.1995 - VI ZR 31/94
Zulässigkeit des Vortrags vermuteter Tatsachen
Aber auch dann, wenn eine Partei mangels Kenntnis von Einzeltatsachen nicht umhin kann, von ihr zunächst nur vermutete Tatsachen als Behauptung in einen Rechtsstreit einzuführen, liegt keine unzulässige "Ausforschung" vor (vgl. Senatsurteil vom 9. Juli 1974 - VI ZR 112/73 - LM § 138 ZPO Nr. 14 = NJW 1974, 1710 m.w.N.). - BGH, 08.12.1992 - VI ZR 24/92
Darlegungs- und Beweislast bei Herstellerhaftung
Denn es kann einem Sachverständigen auch die Aufgabe zufallen, nähere tatsächliche Umstände zu ermitteln, vor allem dann, wenn den Beweisführer gerade seine fehlende Sachkunde daran hindert, zu näherer Substantiierung dienliche Umstände selbst zu ermitteln (vgl. Senatsurteil vom 9. Juli 1974 - VI ZR 112/73 - NJW 1974, 1710). - BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74
Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung …
Der Auffassung der Revision, die in den meisten Vorwürfen bloß politische Meinungen sieht, steht entgegen, daß der unbefangene Durchschnittsleser oder Hörer, auf den es bei solcher von jedem künstlerischen Aspekt absehenden Betrachtung ankommt (vgl. Senatsurteil vom 20. Juni 1961 - VI ZR 222/60 = LM GG Art. 5 Nr. 7; vom 12. Oktober 1965 - VI ZR 95/64 = LM GG Art. 5 Nr. 20 st.Rspr.), die Kritik gerade wegen ihrer Zielrichtung auf die Klägerin nicht nur als Meinungsäußerung über die kapitalistische Wirtschaft verstehen muß, sondern als Hinweis auf gerade bei der Klägerin hervorgetretene auffällige Mißstände, die es als solche anzuprangern gelte (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 9. Juli 1974 - VI ZR 112/73 = NJW 1974, 1710).In gleicher Weise gilt dies für solche allgemein gehaltenen Behauptungen, deren Unwahrheit zwar nicht festgestellt ist, denen jedoch der Kritiker weder früher noch im Rechtsstreit Umstände hinzugefügt hat, die erst ihre Unrichtigkeit für den Kritisierten nachweisbar machen (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 1959 - VI ZR 149/58 = NJW 1959, 2011, 2012; vom 9. Juli 1974 - VI ZR 112/73 a.a.O.).
- BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95
Zu den Grenzen des Agenturprivilegs
Da die Ermittlung der Wahrheit von Tatsachenbehauptungen oft außerordentlich schwierig ist, haben die Zivilgerichte demjenigen, der sich nachteilig über einen Dritten äußert, außerdem eine erweiterte Darlegungslast auferlegt, die ihn anhält, Belegtatsachen für seine Behauptung anzugeben (vgl. BGH, NJW 1974, S. 1710 ). - ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14858/12
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Unterlassung - Widerruf - …
Kommt dieser der ihm hiernach obliegenden erweiterten Darlegungslast nicht nach, ist nach § 138 Abs. 3 ZPO von der Unwahrheit seiner Behauptung auszugehen (...)"; so auch bereits BGH 9.7.1974 - VI ZR 112/73 - NJW 1974, 1710 = MDR 1975, 48 [III.1 a. - "juris"-Rn. 41]: "In Streitigkeiten der vorliegenden Art muss schon aus sachlichen Gründen dem Beklagten unabhängig von der Beweislast immer eine erweiterte Darlegungslast auferlegt werden.Kommt dieser der ihm hiernach obliegenden erweiterten Darlegungslast nicht nach, ist nach § 138 Abs. 3 ZPO von der Unwahrheit seiner Behauptung auszugehen (...)"; so auch bereits BGH 9.7.1974 - VI ZR 112/73 - NJW 1974, 1710 = MDR 1975, 48 [III.1 a. - "juris"-Rn. 41]: "In Streitigkeiten der vorliegenden Art muss schon aus sachlichen Gründen dem Beklagten unabhängig von der Beweislast immer eine erweiterte Darlegungslast auferlegt werden.
Kommt dieser der ihm hiernach obliegenden erweiterten Darlegungslast nicht nach, ist nach § 138 Abs. 3 ZPO von der Unwahrheit seiner Behauptung auszugehen (...)"; so auch bereits BGH 9.7.1974 - VI ZR 112/73 - NJW 1974, 1710 = MDR 1975, 48 [III.1 a. - "juris"-Rn. 41]: "In Streitigkeiten der vorliegenden Art muss schon aus sachlichen Gründen dem Beklagten unabhängig von der Beweislast immer eine erweiterte Darlegungslast auferlegt werden.
- BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - 16 A 2447/12
Klage des ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführers der Kunst- und …
- BGH, 17.02.1987 - VI ZR 77/86
Substantiierungspflicht bei behauptetem Insiderwissen; Widerruf teilweise …
- OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 161/16
Unterlassungsansprüche eines Prominenten hinsichtlich der Darstellung eines …
- OLG Köln, 22.11.2011 - 15 U 91/11
Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens …
- BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvR 1377/04
Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Geldentschädigung bei Verletzung des …
- OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 4 U 67/16
Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienerwerb zur Kapitalanlage: …
- OLG München, 15.12.2004 - 7 U 5665/03
Wertermittlung von mit Vertrieb befassten Tochtergesellschaften - formwechselnde …
- OLG Karlsruhe, 09.06.2006 - 14 U 9/06
Persönlichkeitsrechtsverletzung in einer Dienstaufsichtsbeschwerde: Grenzen des …
- BGH, 19.11.1985 - VI ZR 148/84
Begriff des Empfängers von Baugeld; Verwendung von Baugeld beim Verkauf …
- BGH, 15.11.1983 - VI ZR 251/82
Wahlkampfaussagen - Grenzen - Feststellung - Inhalt
- BGH, 08.02.1984 - IVa ZR 203/81
Anspruch auf Entschädigung für zerstörte oder beschädigte Sachen aus der …
- BGH, 16.12.1980 - VI ZR 308/79
Tagebuch der Anne Frank
- OLG Naumburg, 12.11.2021 - 2 W 76/21
Selbständige Beweiserhebung: Anforderungen an Bezeichnung von Planungs- und …
- OLG Frankfurt, 03.08.2017 - 16 U 10/15
Erweiterte Darlegungslast bei Tatsachenbehauptungen aus Testverfahren
- OLG München, 02.04.2003 - 21 W 1074/03
Glaubhaftmachung im Verfügungsverfahren, Die geflickte Jungfrau
- OLG Hamburg, 24.09.2019 - 7 U 73/18
Zulässigkeit einer Berichterstattung über mutmaßliche Trennungsgründe
- OLG München, 18.01.2002 - 21 U 3164/01
Auskunft und Geldentschädigung wegen Verteilung von Flugblättern im Vorfeld der …
- OLG Brandenburg, 15.12.2010 - 4 U 156/09
Darlehen: Kündigung bei Anmeldung der Darlehensforderung im Insolvenzverfahren
- BGH, 06.11.1984 - VI ZR 2/83
Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Rechtswalt wegen Verjährung von …
- LG Hamburg, 01.09.2006 - 324 O 932/05
Verpflichtung eines Zeitungsverlegers zur Unterlassung der Verbreitung von …
- OLG Hamm, 18.04.2012 - 13 U 174/11
Tierschützer
- VGH Bayern, 25.10.1995 - 4 B 94.4010
Anspruch auf Widerruf der Erklärung des Bürgermeisters in einer …
- KG, 07.06.2010 - 12 U 161/09
Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall: Anforderungen an den Nachweis einer …
- LG Berlin, 02.10.2009 - 4 O 8/09
Bankenhaftung: Pflicht zur Offenlegung von Rückvergütungen im Rahmen eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2006 - 8 Sa 252/06
Unterlassungsanspruch: Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Äußerungen im …
- OLG München, 14.06.2002 - 21 U 3904/01
Zeitungsberichte über Angriffe von Punkern auf einen Juristen
- ArbG Würzburg, 24.06.2010 - 10 Ca 592/10
Meinungsfreiheit eines Mitarbeitervertreters
- LAG Hamm, 30.11.2000 - 8 Sa 878/00
Schadensersatz / Verdienstausfall / Anschwärzung / Kausalität
- LG Berlin, 02.03.2010 - 15 O 79/09
Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Durchführung eines UDRP-Verfahrens
- LG Köln, 02.11.2006 - 28 O 421/06
Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung; Vorliegen einer Meinungsäußerung in …
- LG Köln, 11.10.2017 - 28 O 7/17
Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer Meinungsäußerung
- LG Hagen, 30.10.2008 - 6 O 84/08
Wahlstift-Hersteller mit Unterlassungsklage teilweise erfolgreich
- LG Dortmund, 27.01.2011 - 7 O 377/10
Unterlassungsanspruch eines Verfügungsklägers bzgl. Aussagen über die …
- LG Coburg, 07.02.2007 - 13 O 314/06
Schadensberichte ehrlich ausfüllen
- VG Regensburg, 08.03.2006 - 3 K 05.00184
Rechtsschutz gegen ehrkränkende Äußerungen im Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH. …
- LG Braunschweig, 14.01.2004 - 9 O 3380/03
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Arbeitnehmerversammlung; …
- VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 5/00
Rechtliches Gehör; Willkür; Beschwerdebefugnis; Bundesrecht; Zuständigkeit des …
- LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 553/03
- LG Berlin, 17.05.2001 - 27 O 80/01
Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des …
- LG Berlin, 10.11.2009 - 27 O 43/09
Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts begründet Anspruch auf …
- LG Köln, 02.11.2006 - 28 O 408/06
- OLG München, 15.05.1995 - 17 U 3258/94
Nachweis der Kreditgewährung kann bei einem Schuldscheindarlehen nach schweizer …
- LG Hamburg, 02.09.2008 - 312 O 426/08
Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsverhältnis zwischen Finanzdienstleister und …
- LG Berlin, 26.08.2008 - 27 O 371/08
- BGH, 31.01.1978 - VI ZR 227/76
Personelle Veränderungen einer Bürgerschaft und ihre Auswirkungen auf …