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   BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72   

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BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72 (https://dejure.org/1974,328)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1974 - I ZR 62/72 (https://dejure.org/1974,328)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1974 - I ZR 62/72 (https://dejure.org/1974,328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ernsthaften Forderung eines Kaufpreises - Darlegungslast und Beweislast für die Richtigkeit der Werbebehauptung - Zulässigkeit der Gegenüberstellung von altem, höherem Preis und neuem, gesenktem Preis - Irreführung des Verkehrs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1822
  • MDR 1975, 34
  • GRUR 1975, 78
  • DB 1974, 1762
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72
    Wird geltend gemacht, daß der höhere Preis vorher überhaupt nicht oder jedenfalls nicht ernsthaft gefordert worden ist, so ist regelmäßig der mit der Preisgegenüberstellung Werbende für die Richtigkeit der Werbebehauptung darlegungs- und beweispflichtig (im Anschluß an BGH GRUR 1961, 356, 359 - Pressedienst; GRUR 1963, 270, 271 - Bärenfang).

    Dabei stellt die Revision die in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätze nicht in Frage, wonach unbeschadet der grundsätzlichen Beweislastverteilung im Falle des § 3 UWG im Einzelfall eine Darlegungs- und Beweislast des Beklagten anzunehmen ist, wenn dem außerhalb des Geschehensablaufs stehenden Kläger eine genaue Kenntnis der rechtserheblichen Tatsachen fehlt, der Beklagte dagegen sie hat und leicht die erforderlichen Aufklärungen beibringen kann (vgl. RGZ 166, 240, 242; BGH GRUR 1961, 356, 359 - Pressedienst; GRUR 1963, 270, 271 - Bärenfang).

  • BGH, 20.01.1961 - I ZR 79/59
    Auszug aus BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72
    Wird geltend gemacht, daß der höhere Preis vorher überhaupt nicht oder jedenfalls nicht ernsthaft gefordert worden ist, so ist regelmäßig der mit der Preisgegenüberstellung Werbende für die Richtigkeit der Werbebehauptung darlegungs- und beweispflichtig (im Anschluß an BGH GRUR 1961, 356, 359 - Pressedienst; GRUR 1963, 270, 271 - Bärenfang).

    Dabei stellt die Revision die in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätze nicht in Frage, wonach unbeschadet der grundsätzlichen Beweislastverteilung im Falle des § 3 UWG im Einzelfall eine Darlegungs- und Beweislast des Beklagten anzunehmen ist, wenn dem außerhalb des Geschehensablaufs stehenden Kläger eine genaue Kenntnis der rechtserheblichen Tatsachen fehlt, der Beklagte dagegen sie hat und leicht die erforderlichen Aufklärungen beibringen kann (vgl. RGZ 166, 240, 242; BGH GRUR 1961, 356, 359 - Pressedienst; GRUR 1963, 270, 271 - Bärenfang).

  • BGH, 05.01.1966 - Ib ZR 23/64

    Preisgegenüberstellung mit Richtpreisen

    Auszug aus BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72
    Mit der Frage der Irreführung des Verkehrs durch einen Preisvergleich, bei dem dem gültigen Preis ein höherer durchgestrichener Preis gegenübergestellt wird, hatte sich der Bundesgerichtshof in den Urteilen Richtpreiswerbung I und II (BGHZ 45, 115; GRUR 1966, 333) unter dem Gesichtspunkt zu befassen, ob und inwieweit in der Werbung ein Vergleich eigener Preise mit vom Hersteller empfohlenen Endverbraucherpreisen zulässig ist.
  • BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 24/64
    Auszug aus BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72
    Mit der Frage der Irreführung des Verkehrs durch einen Preisvergleich, bei dem dem gültigen Preis ein höherer durchgestrichener Preis gegenübergestellt wird, hatte sich der Bundesgerichtshof in den Urteilen Richtpreiswerbung I und II (BGHZ 45, 115; GRUR 1966, 333) unter dem Gesichtspunkt zu befassen, ob und inwieweit in der Werbung ein Vergleich eigener Preise mit vom Hersteller empfohlenen Endverbraucherpreisen zulässig ist.
  • BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68

    Zulässigkeit eines Preisvergleichs - Gegenüberstellung von zwei Preisen für

    Auszug aus BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72
    Diese Frage ist zwar in dem Urteil des Senats vom 3. April 1970 (GRUR 1970, 609 - regulärer Preis) behandelt worden.
  • RG, 10.03.1941 - II 87/40

    1. Wann darf ein Unternehmen den Firmenzusatz "Vereinigte" gebrauchen? 2. Darf

    Auszug aus BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72
    Dabei stellt die Revision die in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätze nicht in Frage, wonach unbeschadet der grundsätzlichen Beweislastverteilung im Falle des § 3 UWG im Einzelfall eine Darlegungs- und Beweislast des Beklagten anzunehmen ist, wenn dem außerhalb des Geschehensablaufs stehenden Kläger eine genaue Kenntnis der rechtserheblichen Tatsachen fehlt, der Beklagte dagegen sie hat und leicht die erforderlichen Aufklärungen beibringen kann (vgl. RGZ 166, 240, 242; BGH GRUR 1961, 356, 359 - Pressedienst; GRUR 1963, 270, 271 - Bärenfang).
  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 122/06

    Werbespruch "20 Prozent auf Alles" untersagt - Praktiker-Werbung irreführend

    Sie richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls wie der Art der Ware oder Dienstleistung und der Marktsituation (vgl. zum alten Recht BGH, Urt. v. 28.6.1974 - I ZR 62/72, GRUR 1975, 78, 79 = WRP 1974, 552 - Preisgegenüberstellung I; Urt. v. 29.10.1998 - I ZR 163/96, GRUR 1999, 507, 508 = WRP 1999, 657 - Teppichpreiswerbung).

    Danach ist die Werbung mit Preisherabsetzungen unter anderem dann irreführend, wenn der frühere höhere Altpreis nicht ernsthaft, insbesondere nicht über einen längeren Zeitraum, verlangt wurde (BGH GRUR 1975, 78, 79 - Preisgegenüberstellung I; GRUR 1999, 507, 508 - Teppichpreiswerbung; BGH, Urt. v. 15.12.1999 - I ZR 159/97, GRUR 2000, 337, 338 = WRP 2000, 386 - Preisknaller).

  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Sie kann aber dann in Betracht kommen, wenn der Beklagte alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (BGHZ 12, 49, 50; 86, 23, 30 [BGH 01.12.1982 - VIII ZR 279/81]; BGH Urteil vom 20. Januar 1961 - I ZR 79/59 - aaO; vom 28. Juni 1974 - I ZR 62/72 = NJW 1974, 1822 f. und vom 12. November 1979 - II ZR 174/75 - NJW 1980, 591 [BGH 12.11.1979 - II ZR 174/77] - insoweit in BGHZ 75, 321 [BGH 12.11.1979 - II ZR 174/77] nicht abgedruckt; vgl. auch Senatsurteil vom 12. Juli 1983 - VI ZR 280/81 - VersR 1983, 1035, 1037).
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01

    Mondpreise?

    Zu Unrecht beruft sich die Revision demgegenüber auf die Darlegungs- und Beweiserleichterungen, die einem Anspruchsteller zugute kommen, der eine Werbung mit einer Gegenüberstellung eigener Preise des Werbenden - des nunmehr geforderten mit einem angeblich früher geforderten Preis - als irreführend beanstandet (vgl. BGH, Urt. v. 28.6.1974 - I ZR 62/72, GRUR 1975, 78, 79 = WRP 1974, 552 - Preisgegenüberstellung).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 67/87

    Zahlung der Maklerprovision an einen Dritten - Treuwidriges Verschweigen bei

    Wie weit indes eine Partei ihren Sachvortrag substantiieren muß, hängt von ihrem Kenntnisstand ab (vgl. dazu BGHZ 12, 49, 50; 86, 23, 30 [BGH 01.12.1982 - VIII ZR 279/81]; BGH Urteile vom 20. Januar 1961 - I ZR 79/59 - NJW 1961, 826, 828; vom 28. Juni 1974 - I ZR 62/72 - NJW 1974, 1822; vom 12. November 1979 - II ZR 174/75 - NJW 1980, 589, 591; vom 17. März 1987 - VI ZR 282/85 - BGHR ZPO § 138 Abs. 3 "Bestreiten, substantiiertes 2").
  • LG Karlsruhe, 23.12.2015 - 15 O 12/15

    Irreführung durch Streichpreise - Wettbewerbsverstoß im Internet: Hinreichende

    Demjenigen, der mit einem Vergleich seiner eigenen Preise wirbt, obliegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum UWG a.F. die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die nicht herabgesetzten Preise früher ernsthaft gefordert hat (BGH, GRUR 1975, 78 - Preisgegenüberstellung I).
  • BGH, 03.12.1992 - I ZR 276/90

    Tariflohnunterschreitung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Des weiteren hat das Berufungsgericht auch außer acht gelassen, daß die von ihm befürchteten Schwierigkeiten der Feststellung nicht in dem angenommenen Ausmaß bestehen, weil in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Grundsätze entwickelt worden sind, die unter bestimmten Voraussetzungen dem darlegungs- und beweispflichtigen Kläger Erleichterungen bei der Beweisführung verschaffen (vgl. BGH, Urt. v. 13.7.1962 - I ZR 43/61, GRUR 1963, 270, 272 = WRP 1962, 404 - Bärenfang; Urt. v. 28.6.1974 - I ZR 62/72, GRUR 1975, 78, 79 = WRP 1974, 552 - Preisgegenüberstellung I; Urt. v. 20.12.1977 - I ZR l/76, GRUR 1978, 249, 250 = WRP 1978, 210 - Kreditvermittlung; Urt. v. 17.10.1984 - I ZR 187/82, GRUR 1985, 140, 142 = WRP 1985, 72 - Größtes Teppichhaus der Welt; vgl. auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl. 1992, Kap. 47 Rdn. 30-32 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 6 U 227/05

    Wettbewerbsrecht: Darlegungslast für Normalpreis bei Werbung mit Preisnachlass;

    Schon in der Vergangenheit wurde hiervon jedoch eine Ausnahme für den Fall gemacht, dass es um einen eigenen Preis des Unternehmens ging (vgl. BGH GRUR 1975, 78, 79 - Preisgegenüberstellung).
  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82

    Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"

    In der letztgenannten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof jedoch in Weiterentwicklung der bereits in früheren Urteilen (u.a. Bärenfang a.a.O.; ferner Urt. v. 28.6.1974 - I ZR 62/72 = GRUR 1975, 78, 79 = WRP 1974, 552 - Preisgegenüberstellung m.w.N.) aufgestellten Grundsätze über Darlegungs- und Beweiserleichterungen zugunsten des Klägers gerade auch für die hier in Frage stehenden Fälle der Allein- oder Spitzenstellungswerbung eine wesentliche Einschränkung ausgesprochen: Wer die geschäftlichen Verhältnisse seiner Mitbewerber in der Weise in seine Werbung einbezieht, daß er behauptet, er sei das größte Unternehmen seiner Branche in einem bestimmten Gebiet, muß nach Treu und Glauben auch darlegen und erforderlichenfalls beweisen, wie es sich mit der Größe und Bedeutung seiner Mitbewerber in dem betreffenden Gebiet verhält, wenn der die Alleinstellungsbehauptung beanstandende Kläger hierzu entweder überhaupt nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten in der Lage ist.
  • BGH, 25.01.1980 - I ZR 10/78

    Zur unzulässigen Werbung durch Preisgegenüberstellung

    Auch im Urteil "Preisgegenüberstellung I" (GRUR 1975, 78) hatte der Senat zur Frage der Zulässigkeit einer "statt"-Preis-Werbung nicht abschließend Stellung genommen, weil in jener Sache davon auszugehen war, daß der Werbende den als früher gültig herausgestellten Preis nicht oder nicht ernsthaft gefordert hatte und ein Verstoß gegen § 3 UWG schon deshalb zu bejahen war.

    Auszugehen ist von dem Grundsatz, daß es dem Werbenden nicht untersagt ist, mit Preissenkungen zu werben, indem die eigenen bisher gültigen Preise den neuen gegenübergestellt werden (BGH GRUR 1975, 78, 79 - Preisgegenüberstellung I).

  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 163/96

    Teppichpreiswerbung - Irreführung/Preisgestaltung

    Insoweit gilt nichts anderes als für die Frage, wie lange der Werbende einen durchgestrichenen Altpreis gefordert haben muß, um diesen als ernsthaft verlangt ansehen zu können (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 28.6.1974 - I ZR 62/72, GRUR 1975, 78, 79 = WRP 1974, 552 - Preisgegenüberstellung I).
  • BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94

    Setpreis - Irreführung/Preisgestaltung

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 50/14

    Irreführung der Werbeangabe "Einer der etabliertesten Anbieter seriöser

  • OLG Hamburg, 19.12.2002 - 5 W 101/02

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbung mit Preisherabsetzungen

  • OLG München, 23.01.2020 - 6 U 3509/19

    Irreführende und aggressive Praktiken eines Softwareunternehmens beim Vertrieb so

  • LG Hamburg, 10.02.2011 - 315 O 356/10

    Verbot von irreführenden Angaben im Wettbewerb zu Werbezwecken; Anforderungen an

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 4 W 49/04

    Wettbewerbswidrige Mondpreiswerbung: Beweislast des Werbenden für realistische

  • OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96

    Vollziehung einer Urteilsverfügung; Irreführung durch Werbung mit der

  • OLG Köln, 02.03.2001 - 6 U 208/99

    Werbende Bezugnahme auf unverbindliche Preisempfehlung - Mondpreise - Darlegungs-

  • BGH, 20.12.1977 - I ZR 1/76

    Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs im Kreditvermittlungsgewerbe -

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88

    Überstundenvergütung: Verhältnis zum Anspruch auf Freizeitausgleich bei einem

  • BGH, 24.01.1985 - I ZR 16/83

    Gegenüberstellung eines "Einführungspreises" und eines "späteren Preises"

  • OLG Hamburg, 17.02.2020 - 3 W 10/20

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Werbung mit einer Rabattaktion für Bettwaren

  • ArbG Duisburg, 02.02.2009 - 3 Ca 1986/08

    Betriebsübergang, Kündigung, freier Arbeitsplatz

  • OLG Köln, 10.09.1999 - 6 U 64/99

    Exklusive Ledergarnituren

  • BGH, 14.11.1975 - I ZR 48/75

    Betreiben von Warenhäusern - Werbung mit Preisgegenüberstellungen in den

  • OLG Köln, 19.01.2001 - 6 U 208/99

    Wettbewerbswidrige Werbung mit "Mondpreisen"; Irreführung über die

  • OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99

    Unterbrechung, Teilurteil, Darlegungslast, Einkommen, fiktives

  • BGH, 05.05.1983 - I ZR 46/81

    Nichtbelieferung eines Kunden mit einer in Zeitungsanzeigen des Einzelhändlers

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2001 - 2 U 74/00

    Berühmung im Netz

  • BGH, 22.04.1982 - I ZR 66/80

    Gemeinsamer Einkauf einer größeren Einzelhandelsgruppe über eine

  • OLG Frankfurt, 28.06.1985 - 25 U 13/84

    Anspruch auf Erteilung von Auskunft; Abschluss eines "Poolvertrages"; Lieferant

  • BGH, 27.10.1983 - I ZR 151/81

    Anforderungen an Irreführung über die Preiswürdigkeit - Anforderungen an

  • BGH, 04.03.1977 - I ZR 117/75

    Werbung eines Anbieters mit dem Vergleich seiner alten, höheren Preise und seiner

  • BGH, 20.04.1988 - IVa ZR 114/86

    Fälligkeit eines Wechsels - Berücksichtigung einer Tatsache, die von keiner

  • OLG Jena, 24.11.2004 - 2 U 751/04
  • BGH, 29.02.1996 - I ZR 5/94
  • LG Heidelberg, 01.07.2005 - 12 O 5/05

    MwSt-Aktion von MediaMarkt nicht wettbewerbswidrig

  • LG Potsdam, 31.08.2006 - 51 O 89/06

    Unlauterer Wettbewerb: Irreführende Werbung mit einer Preisherabsetzung

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