Rechtsprechung
EuGH, 20.02.1975 - 12/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
RICHTLINIE 70/50/EWG, ARTIKEL 2 ABSATZ 3
1 . MENGENMÄSSIGE EINFUHRBESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - URSPRUNGSBEZEICHNUNGEN - HERKUNFTSANGABEN - ABGRENZUNG GEGENÜBER NICHT GESCHÜTZTEN BEZEICHNUNGEN - EU-Kommission
Kommission / Deutschland
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 30; ; VO (EWG) Nr. 816/70 Art. 12 Abs. 2b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV Art. 9 ff., Art. 30, Art. 36
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1975 - 12/74
- EuGH, 20.02.1975 - 12/74
Papierfundstellen
- NJW 1975, 1622
- GRUR 1976, 711 (Ls.)
- GRUR Int. 1977, 25
Wird zitiert von ... (39)
- EuGH, 12.10.1978 - 13/78
Eggers
In Übereinstimmung mit dem Urteil des Gerichtshofes vom 20. Februar 1975 (Rechtssache 12/74), Kommission/Bundesrepublik Deutschland - Slg. S. 181) könnten jetzt auch ausländische Erzeugnisse die Bezeichnung Weinbrand tragen.Was Qualitätserzeugnisse aus den anderen Mitgliedstaaten (§ 44) betreffe, habe der Gerichtshof im Urteil vom 20. Februar 1975 (Rechtssache 12/74, Kommission/Bundesrepublik Deutschland - Slg.
Diese Voraussetzungen träfen bei "Cognac", nicht aber bei "Weinbrand" zu (vgl. das bereits zitierte Urteil vom 20. Februar 1975, Rechtssache 12/74).
- Da "Weinbrand" keine Ursprungsbezeichnung sei, stehe die Verwendung dieses Wortes auch ausländischen Qualitätsbranntweinen aus Wein offen (Urteil 12/74);.
10 § 44 in der Fassung von 1971 ließ zwar für ausländischen Qualitätsbranntwein aus Wein nur die Bezeichnung Qualitätsbranntwein aus Wein zu und behielt die bekanntere Bezeichnung Weinbrand deutschem Qualitätsbranntwein aus Wein vor, doch ergibt sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 20. Februar 1975 (Rechtssache 12/74, Kommission/Bundesrepublik Deutschland,Slg. 1975, 181), daß bei Meidung eines Verstoßes gegen Artikel 30 des Vertrages auch Qualitätsbranntwein aus Wein anderer Mitgliedstaaten, der die Voraussetzungen des § 44 Weingesetz erfüllt, in Deutschland als Weinbrand muß bezeichnet werden können.
- EuGH, 23.05.1978 - 102/77
Hoffman-La Roche / Centrafarm
Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74 (Kommission/Deutschland, Slg. 1975, 181) diene jeder Herkunftshinweis auch dem Schutz des Endabnehmers gegen Bezeichnungen, die ihn täuschen könnten. - EuGH, 17.06.1981 - 113/80
Kommission / Irland
Zudem ergebe sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74 (Kommission/ Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1975, 181), in dem der Sachverhalt zugegebenermaßen anders gelagert gewesen sei als im vorliegenden Fall, daß es für den Käufer nicht erforderlich sei zu wissen, ob ein Erzeugnis von bestimmtem Ursprung sei, sofern nicht dieser Urpsrung auf eine bestimmte Qualität, besondere Ausgangsstoffe, ein bestimmtes Herstellungsverfahren oder eine gewisse Bedeutung in der Folklore oder Tradition der betreffenden Gegend hindeute.Gestützt auf das Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1975, 181) macht sie geltend, es sei für den Käufer nicht erforderlich zu wissen, ob ein Erzeugnis von bestimmtem Ursprung sei, sofern nicht dieser Ursprung auf eine bestimmte Qualität, besondere Ausgangsstoffe, ein bestimmtes Herstellungsverfahren oder eine gewisse Bedeutung in der Folklore oder Tradition der betreffenden Gegend hindeute; da jedoch keine der von den Verordnungen erfaßten Waren derartige Merkmale aufweise, seien die streitigen Maßnahmen nicht gerechtfertigt und hätten folglich "offensichtlich diskriminierenden Charakter".
- EuGH, 25.10.2005 - C-465/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEZEICHNUNG "FETA" ALS GESCHÜTZTE …
Das Herkunftsgebiet, auf das Bezug genommen wird, muss also homogene natürliche Faktoren aufweisen, die es gegenüber benachbarten Gebieten abgrenzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74, Kommission/Deutschland, Slg. 1975, 181, Randnr. 8). - EuGH, 10.11.1992 - C-3/91
Exportur / LOR und Confiserie du Tech
Nach dem Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74 (Kommission/Deutschland, Slg. 1975, 181) sei das französisch-spanische Abkommen daher mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar.29 Das Urteil in der Rechtssache 12/74 hat nicht die Bedeutung, die ihm die Kommission beimisst.
- Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1998 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee Produktions- und Vertriebs GmbH (WSC) gegen Boots- und …
(11) - Rechtssache 12/74 (Slg. 1975, 181).Infolge der Untätigkeit der Erzeuger wurde dieser Begriff jedoch in grossem Umfang von anderen Erzeugern verwendet und wandelte sich zu einer Gattungsbezeichnung (siehe dazu die Schlussanträge des Generalanwalts J.-P. Warner in der bereits zitierten Rechtssache 12/74 [siehe oben, Nr. 40] auf S. 208).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1992 - C-3/91
Exportur SA gegen LOR SA und Confiserie du Tech SA. - Französisch-spanisches …
(8) ° Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74 (Kommission/Deutschland, Slg. 1975, 181, Randnr. 7).(11) ° Urteil vom 20. Februar 1975 (Grönveld, Slg. 1975, 181, Randnr. 7).
(12) ° Urteil vom 8. November 1979 in der Rechtssache 15/79 (Grönveld, Slg. 1979, 3409).
- EuGH, 03.02.1977 - 53/76
Bouhelier
Die Kommission zitiert zahlreiche Entscheidungen, insbesondere das Urteil International Fruit Company vom 15. Dezember 1971 (51 bis 54/71 - Slg. 1971, 1107), das nationale Rechtsvorschriften für vertragswidrig erkläre, welche das Erfordernis von lizenzähnlichen Verfahren auch nur formal aufrecherhielten; das Urteil Kommission/Bundesrepublik Deutschland vom 20. Februar 1975 (12/74 - Slg. 1975, 181) stelle klar, daß es, damit eine Bestimmung als Hindernis für den freien Warenverkehr angesehen werden könne, genüge, daß sie möglicherweise als Schranke wirke.- Die Möglichkeit, neue Qualitätsnormen zu setzen, berge im Ansatz die Möglichkeit einer Verlagerung der Handelsströme für bestimmte Gruppen von Erzeugnissen in andere Richtungen in sich, was möglicherweise für den freien Verkehr und die Wettbewerbsbedingungen schädlich sei (vgl. zur Gefahr willkürlicher Gattungsbezeichnungen das Urteil 12/74, Kommission/Bundesrepublik Deutschland - Slg. 1975, 181).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1979 - 120/78
Rewe-Zentral AG gegen Bundesmonopolverwaltung für Branntwein. - Maßnahmen mit …
Ebenso rechtmäßig sind Ausnahmen von Artikel 30, die zum Schutz der Erzeuger und Verbraucher vor Irreführungen im Handel notwendig erscheinen: Das hat der Gerichtshof in Randnummer 17 der Entscheidungsgründe zu seinem Urteil vom 20. Februar 1975 (Rechtssache 12/74, Kommission/Bundesrepublik Deutschland.Slg. 1975, 181) so entschieden.
- Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-393/16
Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne - Vorlagefrage Gemeinsame …
21 Urteil vom 20. Februar 1975, Kommission/Deutschland (12/74, EU:C:1975:23). - EuGH, 07.02.1984 - 237/82
Jongeneel Kaas
- Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-465/02
HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE KLAGEN DEUTSCHLANDS UND …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1986 - 178/84
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-95/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- EuGH, 22.09.1988 - 286/86
Ministère public / Deserbais
- EuGH, 25.02.1981 - 56/80
Weigand
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-312/98
Warsteiner Brauerei
- EuGH, 19.02.1981 - 130/80
Kelderman
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-157/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. - …
- EuGH, 26.11.1985 - 182/84
Miro
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-309/89
Codorníu SA gegen Rat der Europäischen Union. - Nichtigkeitsklage - Verordnung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98
Guimont
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-317/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-325/00
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
- EuGH, 16.03.1977 - 68/76
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1985 - 207/83
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.1982 - 261/81
Walter Rau Lebensmittelwerke gegen De Smedt PVBA. - Freier Warenverkehr - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1979 - 34/79
Strafverfahren gegen Maurice Donald Henn und John Frederick Ernest Darby.
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-388/95
Belgien / Spanien
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1981 - 193/80
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1988 - 286/86
Strafverfahren gegen Gérard Deserbais. - Freier Warenverkehr - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-126/91
Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. gegen Yves Rocher GmbH. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1988 - 35/87
Thetford Corporation und andere gegen Fiamma SpA und andere. - Schutz des …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1978 - 13/78
Joh. Eggers Sohn & Co. gegen Freie Hansestadt Bremen. - Qualitätsbezeichnungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1979 - 2/78
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1977 - 53/76
Procureur de la République de Besançon gegen Bouhelier und andere. - Ankerruhen.
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1982 - 75/81
Joseph Henri Thomas Blesgen gegen Belgischer Staat. - Maßnahmen gleicher Wirkung …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1976 - 104/75
Rechtsprechung
BGH, 24.02.1976 - KVR 3/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zusatzrabattverweigerung als unbillige Behinderung durch sachlich nicht gerechtfertigte Vertragsbestimmungen i.R.d. Verweigerung eines Großhändlers zum Abschluss eines Vertriebsvertrags - Umfang des Ermessensspielraums bei der Bestimmung der Höhe eines Zusatzrabattes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1976, 711
- DB 1976, 1950
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.03.1969 - KVR 6/68
Diskriminierung durch Nichtzulassung zu einer Fachmesse
Auszug aus BGH, 24.02.1976 - KVR 3/75
Diese Zweifel erscheinen jedoch schon deshalb nicht begründet, weil einerseits der Umstand, daß diese möglicherweise zusätzlich die mit der Direktbelieferung von Verbrauchern verbundenen Funktionen ausüben, nichts daran ändert, daß sie auch die Großhandelsfunktionen ausüben (vgl. hierzu BGHZ 52, 65, 69), und hier andererseits nicht darüber zu entscheiden ist, ob insoweit ein Zusatzrabatt beansprucht werden kann, sondern nur darüber, ob die Rechtsbeschwerdegegnerin dadurch gegen das Diskriminierungsverbot verstößt, daß sie Lieferungen an die Gastronomie - also echte Großhandelsleistungen - unterschiedlich vergütet.Das Beschwerdegericht hat bei der notwendigen Abwägung der beiderseitigen Interessen (vgl. hierzu BGHZ 52, 65, 71; NJW 1974, 22, 36) einseitig auf die Belange der Rechtsbeschwerdegegnerin abgestellt und außerdem die auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichtete Zielsetzung des Gesetzes nicht berücksichtigt.
- BGH, 20.11.1975 - KZR 1/75
Verbot der unbilligen Behinderung oder der unterschiedlichen Behandlung von …
Auszug aus BGH, 24.02.1976 - KVR 3/75
Der Verzicht auf "Asbach Uralt" hätte das Ergebnis, daß sie ein konkurrenzfähiges Sortiment nicht mehr anbieten könnten und damit den Rang eines im Spirituosenbereich allgemein anerkannten Großhändlers verlieren würden (vgl. hierzu Urt. des Senats v. 20.11.75 - KZR 1/75, NJW 1976, 801).
- BGH, 09.05.2000 - KZR 28/98
Designer-Polstermöbel
Eine solche Abhängigkeit ist anzunehmen, wenn ein Hersteller aufgrund der Qualität und Exklusivität seines Produkts ein solches Ansehen genießt und eine solche Bedeutung erlangt hat, daß der nachfragende Händler in seiner Stellung als Anbieter darauf angewiesen ist, gerade (auch) dieses Produkt in seinem Sortiment zu führen, und sich daher vorhandene Möglichkeiten, auf andere Hersteller auszuweichen, nicht als ausreichend und zumutbar erweisen (…BGH, Urt. v. 20.11.1975 - KZR 1/75, WuW/E 1391, 1394 - Rossignol; Beschl. v. 24.2.1976 - KVR 3/75, WuW/E 1429, 1431 - Asbach-Fachgroßhändlervertrag;… Urt. v. 24.3.1981 - KZR 2/80, WuW/E 1793, 1795 - SB-Verbrauchermarkt;… Urt. v. 22.1.1985 - KZR 35/83, WuW/E 2125, 2127 - Technics;… Carlhoff in Frankfurter Kommentar zum GWB, 3. Aufl., § 26 Rdn. 146;… Schultz in Langen/Bunte, Kartellrecht, 8. Aufl., § 26 GWB Rdn. 101;… Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 115;… Bechtold, GWB, 2. Aufl., § 20 Rdn. 19). - BGH, 15.04.1986 - KVR 3/85
EH-Partner-Vertrag; Weisungsrecht des Unternehmers gegenüber einem …
Auch wenn eine marktbeherrschende Stellung nach § 22 Abs. 1 oder 2 GWB, die zu einer Maßnahme der Mißbrauchsaufsicht nach § 22 Abs. 4 und 5 GWB Anlaß geben könnte, nicht vorliegt, so kann doch in derartigen Fällen eine Abhängigkeit des Handels im Sinne von § 26 Abs. 2 Satz 2 GWB bestehen mit der Folge, daß der Hersteller dem Behinderungs- und Diskriminierungsverbot des § 26 Abs. 2 Satz 1 GWB unterliegt (vgl. BGH WuW/E 1391, 1393 f. = GRUR 1976, 206, 208 - Rossignol; WuW/E 1429, 1430 f. = GRUR 1976, 711, 712 - Bedienungsgroßhändler; WuW/E 1567 f. = GRUR 1979, 560, 561 - Fernsehgeräte I; WuW/E 1629, 1630 f. = GRUR 1980, 125, 126 f. - Modellbauartikel II; WuW/E 1635 f. = GRUR 1980, 180, 181 - Fernsehgeräte II; WuW/E 2125, 2127 f. = GRUR 1985, 394, 395 - Technics). - BGH, 22.09.1981 - KVR 8/80
Bezugsbindung für Kfz-Ersatzteile
Angesichts der Bedeutung, die bei einem Produkt wie einem Kraftfahrzeug aus Gründen der Fahrsicherheit, der Funktionstüchtigkeit und des Fahrkomforts objektiv und in den Augen des Verbrauchers der Zuverlässigkeit von Reparaturen und der dabei verwendeten Ersatzteile zukommt, muß das Interesse der Betroffenen darüber hinausgehend dahin bestimmt werden, einen optimalen Kunden- und Ersatzteildienst anzubieten (vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 24. Februar 1976 - KVR 3/75 - WuW/E BGH 1429, 1432 "Asbach-Fachgrosshändlervertrag") und auch geringfügige Fehlerquellen nach Möglichkeit auszuschalten.
- BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85
"Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II"; Umfang des Belieferungsanspruchs …
In diesem Rahmen steht es ihr - wie bereits im ersten Revisionsurteil vom 30.6.1981 (KZR 11/80, GRUR 1981, 767, 769 = WuW/E 1814 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten) ausgeführt worden ist - grundsätzlich frei, ihr Vertriebssystem in qualitativer Hinsicht selektiv auszugestalten und an die Händler für den Vertrieb ihrer technisch aufwendigen und anspruchsvollen Produkte hohe Anforderungen zu stellen, was die fachliche Eignung des Personals, die sachliche Ausstattung der Verkaufsräume und die Gewährleistung eines schnellen und zuverlässigen Kundendienstes angeht (vgl. auch BGH, Beschl. v. 24.2.1976 - KVR 3/95 GRUR 1976, 711, 713 = WuW/E 1429 - Bedienungsfachgroßhändler;… Urt. v. 24.3.1981 - KZR 2/80, GRUR 1981, 610, 611 f. = WuW/E 1793 - SB-Verbrauchermarkt;… Urt. v. 8.3.1983 - KZR 1/82, GRUR 1983, 396, 398 = WuW/E 1995 - Modellbauartikel III). - BGH, 11.03.1986 - KVR 2/85
Anforderungen an die Feststellung eines einheitlichen Marktes
Mit Beschluß vom 24. Februar 1976 (KVR 3/75, WuW/E 1429) und Urteil vom 18. September 1978 (KZR 17/77, WuW/E 1530) hat der erkennende Senat nur ausgesprochen, daß Bedienungs- und Selbstbedienungsgroßhändler gleichartige Unternehmen im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB seien; zwischen ihnen bestehe Funktionsgleichheit. - BGH, 18.09.1978 - KZR 17/77
Anspruch auf Belieferung mit Fassbier - Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot …
Damit befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 52, 65, 69 - Sportartikelmesse; ferner Beschluß vom 24.2.1976, WuWE 1429 = GRUR 1976, 711, 712 - Bedienungsgroßhändler).Die Unterschiede zwischen beiden Vertriebsformen nötigen nicht dazu, generell die Gleichartigkeit der beiderseitigen Unternehmensgruppen zu verneinen; es kommt vielmehr auf die Bedeutung der Vertriebsform für den Vertrieb der konkreten Ware an; entscheidend ist, ob die teilweise Funktionsverschiebung, die der Selbstbedienungsgroßhandel für den Abnehmer mit sich bringt, sich auf den Vertrieb der Ware wesentlich auswirkt; im übrigen kann, selbst wenn die Gleichartigkeit der Unternehmen im Hinblick auf den allgemein üblichen Zugang zum Geschäftsverkehr zu bejahen ist, gleichwohl mit Rücksicht auf die teilweise Funktionsverschiebung eine insoweit differenzierende Beurteilung (etwa im Hinblick auf die Provisionsgewährung) sachlich gerechtfertigt sein (vgl. BGH Beschluß vom 24.2.1976, GRUR 1976, 711, 713 - Bedienungsgroßhändler).
- BGH, 01.12.1981 - KZR 37/80
Feststellung der generellen Unwirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen …
Daß die Bereitschaft zur Belieferung unter einer diskriminierenden Bedingung eine unbillige Behinderung im Sinne des § 26 sein kann, kann nicht zweifelhaft sein und entspricht auch der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Entscheidungen vom 24. Februar 1976 - KVR 3/75, WuW/E BGH 1429 - Asbach - und vom 7. Oktober 1980 - KZR 25/75, BGHZ 78, 190, 197, 198 - Rote Liste). - BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78
Generelle Unterwerfung des Markenwarenvertriebs unter das Diskriminierungsverbot …
Aus diesem Grund ist der Ausschluß eines Unternehmens vom Warenbezug dann sachlich nicht gerechtfertigt, wenn dieses (anderen zum Bezug zugelassenen Unternehmen gleichartige) Unternehmen nur bei Unterwerfung unter solche Vertragsbedingungen zugelassen wird, deren Übernahme unzumutbar ist (BGH Beschluß vom 24. Februar 1976, GRUR 1976, 711, 713 = WuW/E 1429, 1433, 1434 - Bedienungsfachgroßhändler; ferner Urteil vom 8. Mai 1979, KZR 13/78 in dem Parallelverfahren gegen die Firma Graupner). - BGH, 23.03.1982 - KZR 28/80
Diskriminierung auf Drittmärkten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78
Klage auf Wiederbelieferung mit Ware gegen den Produzenten - Verweigerung der …
Wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 24. Februar 1976 (GRUR 1976, 711, 712 = WuW/E 1429, 1433, 1434 - Bedienungsfachgroßhändler) ausgeführt hat, ist der Ausschluß eines Unternehmens vom Warenbezug dann sachlich nicht gerechtfertigt, wenn das (anderen zum Bezug zugelassenen Unternehmen gleichartige) Unternehmen nur bei Unterwerfung unter solche Vertragsbedingungen zum Bezug zugelassen wird, deren Übernahme unter Berücksichtigung des auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht zumutbar ist; ein vom fraglichen Warenbezug abhängiger Unternehmer darf nicht gezwungen sein, sachlich nicht gerechtfertigte und unbillige Verpflichtungen auf sich zu nehmen, nur um ungleiche Wettbewerbschancen gegenüber gleichartigen Unternehmen zu vermeiden.