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OLG Köln, 25.06.1976 - 6 U 122/75 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1977, 220
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17
Begriff des Gerichts der Hauptsache i.S. von § 937 Abs. 1 ZPO
Vielmehr gilt: Hat die erste Instanz bereits ein Urteil in der Hauptsache erlassen, das mit einer Berufung angefochten worden ist, ist ab dem Zeitpunkt der Berufungseinlegung bis zur Einlegung der Revision bzw. bis zu einem rechtskräftigen Berufungsurteil das Berufungsgericht das "Gericht der Hauptsache"; nach rechtskräftigem Abschluss der Berufung bzw. mit Einlegung der Revision besteht wieder die sachliche Zuständigkeit der ersten Instanz (BGH WM 1976, 134; OLG Karlsruhe GRUR 1980, 314; OLG Köln GRUR 1977, 220; OLG Hamm, Urteil v. 27.02.2012 - 8 U 261/11, zit. nach juris; OLG Schleswig NJW-RR 1992, 317; LG Hamburg ZMR 2015, 43;… MünchKomm ZPO/Drescher, 5. A., 2016, § 943 Rn. 1 mit Verweis auf § 919 Rn. 8;… Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. A., Rn. 258;… Voß, in: Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 1. A., 2015, § 943 Rn. 5). - BGH, 01.02.1995 - VIII ZB 53/94
Beendigung des Rechtszuges; Gerichtliche Zuständigkeit auf dem Gebiet der …
Demgegenüber vertreten das OLG Köln (Urteil vom 25. Juni 1976 - 6 U 122/75 = GRUR 1977, 220, 221) zu § 943 ZPO und das Bayerische Oberste Landesgericht (Beschluß vom 16. August 1979 - Allg. Reg. 59/79 = FamRZ 1979, 1042, 1043) zu § 620 a Abs. 4 ZPO die Auffassung, der Rechtszug ende erst mit der Einlegung des Rechtsmittels oder dem Eintritt der formellen Rechtskraft (ebenso Schwab, FS. für Schnorr von Carolsfeld, 1973, 445, 447 ff;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 53. Aufl., § 176 Rdnr. 17;… Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPR, 15. Aufl., § 126 IV 1 S. 746). - OLG Köln, 17.12.1999 - 6 U 156/97
Rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch Abschluss eines Lizenzvertrages - …
Abgesehen davon, daß auch bei einem größeren Unternehmen geringe Umsatzzahlen nicht zwangsläufig gegen die Ernsthaftigkeit der Benutzung sprechen (vgl. dazu Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 5 WZG Rdnr. 68 und Senat GRUR 1977, 220, 223 - "Charlie" -), steht hier aufgrund der von der Zeugin Me. mitgeteilten Umsatzzahlen fest, daß die Lizenznehmerin der Beklagten zu 1) bzw. später deren Rechtsnachfolgerin jedenfalls seit Benutzungsaufnahme im Frühjahr 1990 kontinuierlich Kosmetika mit der Marke "Marie Claire" in nicht völlig zu vernachlässigendem Umfang produziert und im Markt plaziert hat.