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   BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75   

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https://dejure.org/1976,2097
BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75 (https://dejure.org/1976,2097)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1976 - I ZR 151/75 (https://dejure.org/1976,2097)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1976 - I ZR 151/75 (https://dejure.org/1976,2097)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betreiben eines Unternehmens unter der Bezeichnung "Datenzentrale Nord GmbH" - Irreführende Unternehmensbezeichnung - Gefahr der Verwechslung mit der "Datenzentrale Schleswig-Holstein" (Anstalt des öffentlichen Rechts) - Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 380
  • GRUR 1977, 503
  • DB 1977, 1046
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75
    Deshalb kann auch § 12 BGB in bezug auf den Schutzumfang geschäftlicher Kennzeichnungen grundsätzlich nicht weiterreichen als § 16 Abs. 1 UWG (BGHZ 11, 214, 215 = GRUR 1954, 195 - KfA; BGH GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54

    Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75
    Der Verwechslungsbereich ist um so weiter, je Unterscheidungskräftiger die geschützte Kennzeichnung ist (BGHZ 21, 85, 93 = GRUR 1957, 59, 32 - Spiegel).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75
    Doch ist in einem solchen Falle zumindest eine längere Zeitdauer erforderlich als bei einer von Anfang an gutgläubigen Benutzung (vgl. BGHZ 21, 66, 83 = GRUR 1957, 25, 29 - Hausbücherei).
  • BGH, 04.03.1960 - I ZR 43/59
    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75
    Eine selbständige Bedeutung ist dem § 12 BGB, soweit der Namensgebrauch im geschäftlichen Verkehr in Frage steht, bisher nur in Fällen beigemessen worden, in denen es um einen über die kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr hinausgehenden Schutz berühmter Firmennamen gegen eine Verwässerungsgefahr ging (vgl. SWOPS a.a.O. S. 519; BGH GRUR 1960, 550, 553 - Promonta).
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75
    Das muß jedenfalls dann gelten, wenn er selbst nicht zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehört und es sich auch nicht um Angaben über Gegenstände des allgemeinen Bedarfs handelt (vgl. BGH GRUR 1963, 270, 273 - Bärenfang; BGHZ 53, 339, 341 = GRUR 1970, 461, 462 - Euro-Spirituosen).
  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61

    Bleiarbeiter

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75
    Der Fall liegt anders als bei erneuter längerer Untätigkeit des Verletzten nach Zurückweisung seines Widerspruchs gegen eine Warenzeicheneintragung (vgl. BGH GRUR 1963, 478, 481 - Bleiarbeiter).
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 93/61

    echt skai

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75
    Für diesen Fall gilt, daß ein Verstoß gegen § 3 UWG schon dann vorliegt, wenn die Angabe von einem nicht völlig unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise in einem Sinne verstanden wird, der den tatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht (vgl. BGH GRUR 1963, 539, 541 - echt skai; 1964, 33, 36 - Bodenbeläge; 1970, 609, 610 - Regulärer Preis).
  • BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 42/62
    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75
    Für diesen Fall gilt, daß ein Verstoß gegen § 3 UWG schon dann vorliegt, wenn die Angabe von einem nicht völlig unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise in einem Sinne verstanden wird, der den tatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht (vgl. BGH GRUR 1963, 539, 541 - echt skai; 1964, 33, 36 - Bodenbeläge; 1970, 609, 610 - Regulärer Preis).
  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75
    Dem stünde bereits entgegen, daß das Vorliegen eines unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung schutzwürdigen Besitzstandes regelmäßig dann nicht angenommen werden kann, wenn die beteiligten Verkehrskreise irregeführt und wesentliche Interessen der Allgemeinheit verletzt werden (vgl. BGH GRUR 1966, 267, 271 - White Horse; 1971, 365, 368 - Wörterbuch).
  • BGH, 12.07.1967 - V ZR 61/64

    Entwidmung eines öffentlichen Weges

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75
    Diese müssen als Verwaltungsakte selbst dann als rechtswirksam angesehen werden, wenn sie in dem Gesetz über die Errichtung der Klägerin keine ausreichende rechtliche Grundlage haben sollten (vgl. BGHZ 48, 239, 243).
  • BGH, 29.10.1969 - I ZR 63/68

    Auslegung der Bedeutung "Euro" als Firmenbestandteil

  • BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68

    Zulässigkeit eines Preisvergleichs - Gegenüberstellung von zwei Preisen für

  • BGH, 10.04.1970 - I ZR 121/68

    Klage des Vereins "Gesellschaft zur Weserklause" auf Schutz des

  • BGH, 02.04.1971 - I ZR 22/70

    Unterlassungsanspruch wegen einer Werbung mit dem Buchtitel "Das große deutsche

  • BGH, 02.04.1971 - I ZR 41/70

    Widerspruch des Inhabers eines im Ausland eingetragenen Zeichens ("SWOPS") gegen

  • BGH, 20.12.1972 - I ZR 1/72

    Schutzfähigkeit eines Bestandteil aus einer prioritätsälteren Firmenbezeichnung

  • BGH, 07.11.1975 - I ZR 128/74

    Verwendung eines Firmennamens für eine studentische politische Hochschulgruppe -

  • OLG Hamm, 28.01.1972 - 15 W 33/72
  • OLG Frankfurt, 11.05.2023 - 6 U 4/23

    Medizinische Gemeinschaftspraxis: Zwei Ärzte können schon ein "Zentrum" bilden

    (1) Die Begriffe "Zentrale", "Zentrum" und "Center" wurden nach ihrem ursprünglichen Sinn als ein Hinweis auf die besondere Größe und Bedeutung eines Unternehmens verstanden (BGH GRUR 1977, 503, 504 - Datenzentrale).

    "Zentrale" weist bei einem Dienstleistungsunternehmen beispielsweis meist nicht nur auf die Organisation (z.B. Autozentrale), sondern auch auf Größe und Bedeutung des Unternehmens hin (BGH GRUR 1977, 503, 504 - Datenzentrale).

  • BGH, 29.10.1992 - I ZR 264/90

    Namens- und firmenrechtsfähigkeit der Vor-GmbH - Verwechslungsgefahr bei

    Ob sie zu diesem Zeitpunkt bereits die Voraussetzungen auch der Firmenrechtsfähigkeit erworben hatte (vgl. Hachenburg/I. Heinrich aaO. § 4 Rdn. 112), ist unerheblich, da der jedenfalls bestehende Namensschutz gemäß § 12 BGB sich bei dem hier in Frage stehenden Gebrauch des Namens im geschäftlichen Verkehr dem Umfang nach nicht von dem des § 16 UWG unterscheidet (vgl. schon RGZ 114, 90, 94 - Haus Neuerburg; BGHZ 11, 214, 215 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA; BGH, Urt. v. 3.12.1976 - I ZR 151/75, GRUR 1977, 503, 504 f. = WRP 1977, 180 - Datenzentrale; Großkomm/Teplitzky § 16 UWG Rdn. 18 m.w.N. in Fn. 33).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12

    Irreführende Werbung: Verwendung des Begriffs "Zentrum" für ein

    Eine besondere Größe und Bedeutung verlangt dabei in der Regel, dass das beworbene Unternehmen deutlich über dem Durchschnitt gleichartiger Betriebe hinausragt (Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rn. 5.44; OLG Koblenz WRP 1990, 125 Rn. 9 in Juris; LG Münster, Urteil vom 12.09.2008, 23 O 155/08 Rn. 16 in Juris; Senat, WRP 1986, 242, 243 für den Begriff "Center" in seiner ursprünglichen Bedeutung; BGH GRUR 1977, 503, 504 - Datenzentrale - für den Begriff "Zentrale").

    Wird neben der Branchenangabe und dem Wort "Zentrum" wie vorliegend auch noch ein geografischer Zusatz verwendet, kann dies vom Verkehr als Hinweis auf die Alleinstellung oder zumindest Vorrangstellung des Unternehmens für den angegebenen geografischen Bereich verstanden werden (OLG Köln, ebenda; BGH GRUR 1977, 503, 504 - Datenzentrale ; BGH GRUR 1986, 903, 904 - Küchen-Center ; Fezer-Peifer, a.a.O., Rn. 391 f.; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rn. 5.44).

  • OLG Karlsruhe, 09.08.2012 - 4 U 35/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines größeren Taxiunternehmers mit dem Begriff

    Das Landgericht hat den Begriff der "Taxizentrale" zutreffend in erster Linie als Hinweis auf eine gewisse Größe und Bedeutung des so bezeichneten Betriebes verstanden: Bei einer "Zentrale" handelt es sich nach herkömmlichem wie heutigem Verständnis um einen (verhältnismäßig) kapitalkräftigen Großbetrieb, der innerhalb eines größeren oder kleineren räumlichen Bereichs die Handelsbeziehungen einer bestimmten Branche ganz oder doch überwiegend zusammenfasst und als Verkehrsmittelpunkt des einschlägigen Marktes in Betracht kommt (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG , 30. Aufl. 2012, Rn. 5.44 zu § 5; BGH, GRUR 1977 503 - Datenzentrale; Urteil vom 18.01.2012, I ZR 104/10 - Neurologisch/ Vaskuläres Zentrum).

    Auch wenn es Gegenbeispiele gibt - das Landgericht hat in diesem Zusammenhang zu Recht auf das Einzelunternehmen "Taxizentrale 5000" aus W hingewiesen - dürfte mit Blick auf diese Tradition zumindest ein Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Bezeichnung unter anderem als Hinweis auf eine unternehmensübergreifende Organisation verstehen (vgl. LG Stuttgart, WRP 2011, 382; LG Frankfurt, GRUR-RR 2004, 86; BGH, GRUR 1977, 503 - Datenzentrale, [...] Rn. 12).

  • OLG Jena, 04.05.2011 - 2 U 469/10

    Musikveranstaltung - Markensache: Rechtserhaltende Benutzungshandlung; Entstehung

    Anders als bei einer Gutgläubigkeit von Anfang an muss der für die Verwirkung erforderliche Zeitraum dann aber länger bemessen sein, wenn (vorübergehend) von einer Bösgläubigkeit des Verletzers auszugehen ist (BGH GRUR 1977, 503 - Datenzentrale m.w.N.).
  • OLG München, 23.02.2006 - 6 U 3088/05

    Wettbewerbsrecht, Zivilprozessrecht

    Mit dem Landgericht geht der Senat im Übrigen auch davon aus, dass potentielle Interessenten an einer Mitgliedschaft beim Beklagten der Anpreisung einer durchgehend erreichbaren sog. internationalen "Alarmzentrale" der Luftrettung einen Hinweis auf die Größe und Bedeutung dieser Einrichtung - etwa im Vergleich zu kleineren Niederlassungen oder Filialen, wie sie der Begriff "Zentrale" suggeriert - entnehmen und daher eine nach Organisation und Professionalität über das Übliche hinausgehende Institution erwarten, welche konzentrierte Fachkompetenz im Bereich der Luftrettung vorhalte und überdurchschnittlich häufig ("Tag und Nacht") frequentiert werde (vgl. Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rdnr. 5.44, 5.46; BGH GRUR 1977 503, 504 - Datenzentrale; OLG Düsseldorf, WRP 1982, 224; OLG München, GRUR-RR 2005, 59 ff., 59 - Brustzentrum).
  • BGH, 26.06.1986 - I ZR 103/84

    Küchen-Center

    Die angesprochenen Verkehrskreise verbinden danach mit ihm, ebenso wie mit dem Gebrauch des Wortes "Zentrale" (vgl. dazu BGH, Urt. v. 3.12.1976 - I ZR 151/75, GRUR 1977, 503, 504 = WRP 1977, 180 - Datenzentrale) die Vorstellungen von einem kapitalkräftigen Großbetrieb, der innerhalb eines Bezirks die Handelsbeziehungen einer bestimmten Branche zusammenfaßt und über den Durchschnitt von Unternehmen des gleichen Umfangs herausragt (vgl. dazu auch OLG Stuttgart WRP 1986, 242, 243 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 23.03.1995 - 3 U 254/94

    Klagebefugnis des unmittelbar Verletzten

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der unmittelbar Verletzte derjenige, der in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis mit dem Verletzer oder dem durch die Verletzung Geförderten steht (vgl. u.a. BGH, GRUR 1966, 445 - Glutamal; GRUR 1977, 503 - Datenzentrale; GRUR 1990, 375 - Steuersparmodell).
  • LG Offenburg, 16.05.2007 - 5 O 120/06

    Werbung - Gefahr einer Verwechslung mit Fachanwaltschaften

    Dies gilt auch für Dienstleistungsbetriebe (BGH MDR 1977, 380) wie eine Anwaltskanzlei.
  • OLG Köln, 09.06.1989 - 6 U 252/88

    Verwechslungsfähigkeit von Namen im geschäftlichen Verkehr

    Sie sind deshalb bei der Beurteilung nach §§ 16 UWG , 12 BGB für sich genommen wie Namen zu behandeln (vgl. BGHZ 11, 218 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] ; BGH GRUR 1977, 503 "Datenzentrale"), wenn sie ihrer Art nach geeignet sind, sich im Verkehr als namensmäßiger Hinweis auf ein Unternehmen durchzusetzen.
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