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   BGH, 25.02.1977 - I ZR 67/75   

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BGH, 25.02.1977 - I ZR 67/75 (https://dejure.org/1977,968)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1977 - I ZR 67/75 (https://dejure.org/1977,968)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1977 - I ZR 67/75 (https://dejure.org/1977,968)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Textdichteranmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1777
  • MDR 1977, 647
  • GRUR 1977, 551
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • LG Köln, 21.12.2023 - 14 O 354/23

    Außerordentliche Kündigung eines Musikverlagsvertrags - Einstweilige Verfügung

    Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein Musikverlagsvertrag als Dauerschuldverhältnis fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (BGH GRUR 1977, 551, 553).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Eine Verdachtskündigung ist erst dann gerechtfertigt, wenn sich eine Aufklärung durch zumutbaren finanziellen und zeitlichen Aufwand nicht erreichen lässt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 10.07.1989, II ZR 30/89, Rn. 19 bei juris; Urteil vom 25.02.1977, I ZR 67/75 - Textdichteranmeldung , Rn. 37 bei juris; BAG, Urteil vom 23.05.2013, 2 AZR 102/12, Rn. 20 f. bei juris; Urteil vom 06.09.2007, 2 AZR 264/06, Rn. 23 bei juris; Gaier in MüKo, BGB, 8. Auflage 2019, § 314 Rn. 19 f. m.w.N.; Böttcher in Erman, BGB, 15. Auflage 2017, § 314 Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Celle, 08.12.2020 - 13 U 65/19

    Ansprüche aufgrund Beendigung eines Rahmenliefervertrages über Hintersitzlehnen

    Eine Verdachtskündigung ist erst dann gerechtfertigt, wenn sich eine Aufklärung durch zumutbaren finanziellen und zeitlichen Aufwand nicht erreichen lässt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 10. Juli 1989 - II ZR 30/89, juris, Rn. 19; Urteil vom 25. Februar 1997 - I ZR 67/75 - Textdichteranmeldung, juris, Rn. 37; BAG, Urteil vom 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12, juris, Rn. 20 f.; Gaier in MüKo BGB, 8. Auflage 2019, § 314 BGB Rn. 20; Böttcher in Erman BGB,16. Auflage 2020, § 314 BGB Rn. 6).
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79

    Beendigung von Textrechten und Musikrechten eines Künstlers auf Grund einer

    Den Grundsatz, daß dem Verletzten aufgrund der Besonderheiten des Musikverlagvertrages vor einer fristlosen Kündigung eine hinreichend bemessene Frist zu eigenen Ermittlungen zuzubilligen ist, hat der Senat schon in seiner Entscheidung vom 25. Februar 1977 (GRUR 1977, 551, 554 r. Sp. unten - Textdichteranmeldung) ausgesprochen.

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Musikverlagsverträge der Parteien als Dauerschuldverhältnisse, die ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen, fristlos gekündigt werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. BGH GRUR 1964, 326, 329 - Subverleger; GRUR 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung).

    Die tatrichterliche Beurteilung unterliegt jedoch der Nachprüfung durch das Revisionsgericht, ob die gebotene umfassende Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorgenommen worden ist und ob die sich danach ergebenden Gesichtspunkte für die rechtliche Beurteilung auch entsprechend beachtet worden sind (BGH GRUR 1964, 326, 330; 1977, 551, 553).

    Beim Musikerverlagsvertrag ist - wie bei anderen Dauerschuldverhältnissen - ein wichtiger Grund zur Kündigung dann gegeben, wenn die Vertrauensgrundlage zerstört ist und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wegen der Störung der Vertrauensgrundlage dem kündigenden Vertragspartner nicht mehr zugemutet werden kann (BGH GRUR 1964, 326, 329 - Subverleger; 1970, 40, 41 - Musikverleger; 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung).

    Dabei ist unter Berücksichtigung der gesamten Umstände - insbesondere im Hinblick auf die Besonderheiten der Vertragsbeziehungen und die darauf beruhende Interessenlage sowie im Hinblick auf Art und Ausmaß der in Frage stehenden Störungen - zu prüfen, wie die festgestellten Umstände auf den Kündigenden wirken (vgl. BGH GRUR 1977, 551, 553).

    Ob die vom Senat in seiner Entscheidung vom 25. Februar 1977 (GRUR 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung) herangezogenen arbeitsrechtlichen Grundsätze bei sogenannten Verdachtskündigungen auch hier anzuwenden sind, kann dahingestellt bleiben.

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß nach der Rechtsprechung des Senats nicht jede - selbst schwerwiegende - Vertragsverletzung zur fristlosen Kündigung des Musikverlagsvertrages berechtigt (vgl. BGH GRUR 1974, 789, 792 f - Hofbräuhauslied; 1977, 551, 554 - Textdichteranmeldung).

  • BGH, 29.03.2001 - I ZR 182/98

    Lepo Sumera; Einräumung von Nutzungsrechten an Werken sowjetischer Urheber;

    Ein wichtiger Grund für die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses liegt vor, wenn dem Schuldner die weitere Erfüllung des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 20.6.1958 - I ZR 132/57, GRUR 1959, 51, 53 - Subverlagsvertrag; Urt. v. 25.2.1977 - I ZR 67/75, GRUR 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung; Urt. v. 2.10.1981 - I ZR 81/79, GRUR 1982, 41, 43, 45 - Musikverleger III; Urt. v. 10.5.1984 - I ZR 94/82, GRUR 1984, 754, 756 - Gesamtdarstellung rheumatischer Krankheiten; Urt. v. 14.11.1996 - I ZR 201/94, GRUR 1997, 236, 238 - Verlagsverträge).

    Es ist allgemein anerkannt, daß es sich bei dieser starren Ausschlußfrist um eine Sonderregelung für Dienstverträge handelt, die sich nicht auf andere Vertragsverhältnisse übertragen läßt (st. Rspr.; BGH GRUR 1977, 551, 554 - Textdichteranmeldung; GRUR 1982, 41, 43 - Musikverleger III; BGHZ 133, 331, 335 f. - Altunterwerfung II).

  • BGH, 14.12.1989 - I ZR 56/88

    "Musikverleger IV"; Berechtigung des Urhebers zur fristlosen Kündigung von

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Musikverlagsverträge der Parteien als Dauerschuldverhältnisse, die ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen, fristlos gekündigt werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. BGH, Urt. v. 25.2.1977 - I ZR 67/75, GRUR 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung; BGH, Urt. v. 2.10.1981 - I ZR 81/79, GRUR 1982, 41, 43 - Musikverleger III).

    Das ist unter Berücksichtigung der gesamten Umstände, insbesondere im Hinblick auf die Besonderheiten der Vertragsbeziehungen und die hierauf beruhende Interessenlage sowie im Hinblick auf Art und Ausmaß der in Frage stehenden Störungen zu prüfen (BGH GRUR 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung).

    Vielmehr muß im Hinblick auf die Besonderheiten des Musikverlagsvertrages, der regelmäßig auf lange Dauer angelegt ist, der in seinen Rechten Verletzte auch gebührend auf die Belange seines Vertragspartners Rücksicht nehmen; grundsätzlich kann er nur im äußersten Fall das Vertragsverhältnis durch eine fristlose Kündigung zur Auflösung bringen (vgl. BGH GRUR 1977, 551, 554 - Textdichteranmeldung; 1982, 41, 45 - Musikverleger III).

    Vielmehr ist dem Verletzten aufgrund der Besonderheiten des Musikverlagsvertrages vor einer fristlosen Kündigung eine hinreichend bemessene Frist zu eigenen Ermittlungen und nach deren Abschluß weiterhin zur Prüfung der Rechtslage zuzubilligen (vgl. BGH GRUR 1977, 551, 554 - Textdichteranmeldung; 1982, 41, 44 - Musikverleger III).

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95

    Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Es ist allgemein anerkannt, daß es sich bei dieser starren Ausschlußfrist um eine Sonderregelung für Dienstverträge handelt, die sich nicht auf andere Vertragsverhältnisse übertragen läßt (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 25.2.1977 - I ZR 67/75, GRUR 1977, 551, 554 - Textdichteranmeldung; Urt. v. 2.10.1981 - I ZR 81/79, GRUR 1982, 41, 43 - Musikverleger III; Urt. v. 27.1.1982 - VIII ZR 295/80, NJW 1982, 2432, 2433; Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 171/84, NJW 1987, 57 f.; Urt. v. 14.12.1989 - I ZR 56/88, GRUR 1990, 443, 446 - Musikverleger IV; BGHZ 122, 211, 235).
  • OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 2 U 76/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Verdachts des Spendenbetruges und Verstoß gegen

    Nach der höchstrichterlichen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Verdachtskündigungen, die nicht nur auf Arbeitsverhältnisse, sondern auch auf sonstige Dauerschuldverhältnisse Anwendung findet (vgl. BGH NJW 1977, 1777, 1778), kommt eine Verdachtskündigung nur in Betracht, wenn dringende, auf objektiven Tatsachen beruhende schwerwiegende Verdachtsmomente vorliegen und diese geeignet sind, das für die Fortsetzung des Dauerschuldverhältnisses erforderliche Vertrauen bei einem verständigen und gerecht abwägenden Vertragspartner zu zerstören.

    Denn bei einer Verdachtslage, die zum Ausspruch einer Verdachtskündigung führen kann, muss dem Kündigenden eine ausreichende Zeitspanne nicht nur für seine Überlegungen, sondern auch für Ermittlungen des maßgeblichen Sachverhalts bleiben (BGH NJW 1977, 1777).

  • BGH, 02.05.1991 - I ZR 184/89

    "pulp-wash"; Fristlose Kündigung eines Lizenzvertrages wegen eines

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages bis zu dessen vereinbarter Beendigung nach Treu und Glauben nicht zumutbar ist (vgl. BGHZ 41, 104, 108; BGH, Urt. v. 25.2.1977 I ZR 67/75, GRUR 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung; BGH, Urt. v. 11.2.1981 - VIII ZR 312/79, aaO; BGH, Urt. v. 2.2.1989 - IX ZR 182/87, NJW 1989, 1482, 1483).
  • OLG München, 08.03.1984 - 6 U 2164/83

    Fristlose Kündigung eines Subverlagsvertrages (Musikverlagsvertrag); Vorliegen

    "Beim Musikverlagsvertrag ist - wie bei anderen Dauerschuldverhältnissen - ein wichtiger Grund zur Kündigung dann gegeben, wenn die Vertrauensgrundlage zerstört ist und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wegen der Störung der Vertrauensgrundlage dem kündigenden Vertragspartner nicht mehr zugemutet werden kann (BGH in GRUR 1964, 326, 329 - Subverleger; 1970, 40, 41 - Musikverleger; 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung).

    Dabei ist unter Berücksichtigung der gesamten Umstände - insbesondere im Hinblick auf die Besonderheiten der Vertragsbeziehungen und die darauf beruhende Interessenlage sowie im Hinblick auf Art und Ausmaß der in Frage stehenden Störungen - zu prüfen, wie die festgestellten Umstände auf den Kündigenden wirken (vgl. BGH in GRUR 1977, 551, 553).

  • OLG Hamburg, 23.10.1997 - 3 U 171/94

    Urheberrechtsschutz am Werk eines litauischen Komponisten

  • OLG München, 16.12.1999 - 29 U 4691/99

    Kündigung eines Verlagsvertrages aus wichtigem Grund

  • OLG Köln, 27.03.1998 - 6 U 246/96

    Kündigung eines Künstlervertrages wegen schwerwiegender Mängel bei der

  • LG Düsseldorf, 10.01.2008 - 4a O 181/07

    Plastische Verformung von Metallen

  • OLG München, 18.11.1999 - 29 U 4691/99

    Verlag; Vertrauensverhältnis; Werbeschreiben; Musikverlagsvertrag; Kündigung;

  • OLG Köln, 27.03.1986 - 6 U 18/86

    Außerordentliches Kündigungsrecht im Verlagsrecht aus wichtigem Grund

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