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   BGH, 27.06.1980 - I ZB 5/79   

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https://dejure.org/1980,2428
BGH, 27.06.1980 - I ZB 5/79 (https://dejure.org/1980,2428)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1980 - I ZB 5/79 (https://dejure.org/1980,2428)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1980 - I ZB 5/79 (https://dejure.org/1980,2428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung des Wortes "FIRIUM" als Warenzeichen für "Arzneimittel für Menschen und Tiere" in die Zeichenrolle - Widerspruch gegen die Eintragung eines Warenzeichens wegen der Gefahr der Verwechslung - Begriff der "rechtserheblichen Nutzung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 637 (Ls.)
  • MDR 1981, 23
  • GRUR 1980, 1075
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.09.1977 - I ZB 4/76

    Orbicin

    Auszug aus BGH, 27.06.1980 - I ZB 5/79
    Denn der Benutzungsbegriff im Sinne dieser Vorschrift ist eigenständig nach den mit der Einführung des sog. Benutzungszwanges verfolgten Zwecken auszulegen und beschränkt sich deshalb, wie der Senat bereits ausgesprochen hat, nicht auf die in § 15 WZG aufgeführten Verwendungsarten (BGHZ 70, 143, 148 [BGH 28.09.1977 - I ZB 4/76] - Orbicin).
  • BGH, 02.03.1979 - I ZB 3/77

    Erforderlichkeit der Benutzung eines Zeichens durch die Zeicheninhaberin - Nach

    Auszug aus BGH, 27.06.1980 - I ZB 5/79
    Der Fall ist auch hinsichtlich der Frage nur innerbetrieblicher Benutzung entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde nicht Bit der Senatsentscheidung "lamod" zu vergleichen (GRUR 1979, 551).
  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88

    "L-Thyroxin"; Herkunftsweisende Funktion einer Wirkstoffangabe in einem

    Denn der Mangel kennzeichnungsrechtlicher Unterscheidungskraft einer Beschaffenheitsangabe im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG wird nicht dadurch aufgehoben, daß deren Bedeutung nicht von jedermann verstanden wird (vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.10.1979 - I ZB 5/79, GRUR 1980, 106, 107 - PRAZEPAMIN).
  • OLG Köln, 05.05.1995 - 6 U 114/94

    Markenrechtlicher Anspruch auf Einwilligung zur Löschung eines Zeichens wegen

    Ob danach eine dem Zweck des Benutzungszwangs Rechnung tragende Benutzung vorliegt, kann nur unter Würdigung der den jeweiligen Einzelfall prägenden Umstände beurteilt werden, wobei die Anforderungen an Art, Umfang und Dauer der Benutzung am objektiven Maßstab des für die fragliche Ware jeweils Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten gemessen werden müssen (vgl. von Gamm in GRUR 1980, 390 ff./391; BGH GRUR 1982, 417 ff./418 - "Ranger" - BGH GRUR 1980, 289 f./290 - "Trend" - BGH GRUR 1980, 1075 ff./1076 - "Frisium" - BGH GRUR 1980, 52 f./53 - "Contiflex" - BGH GRUR 1978, 294 ff./295 f. - "Orbicin" -).
  • BGH, 27.11.1981 - I ZR 194/79

    Anforderungen an Annahme einer Benutzung eines Warenzeichens - Anspruch auf

    Von diesem Grundsatz wurde vielmehr auch in der Trend-Entscheidung ausgegangen (BGH GRUR 1980, 289), die sich, wie das vorliegende Verfahren, mit der Benutzung einer Zigarettenmarke befaßt hat (vgl. auch den Frisium-Beschluß des Senats GRUR 1980, 1075, 1076).
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