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BGH, 23.11.1979 - I ZR 60/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Beschäftigung eines bei einem Mitbewerber beschäftigten Angestellten, dem ein Nebentätigkeitsverbot auferlegt war
Papierfundstellen
- MDR 1980, 378
- GRUR 1980, 296
- DB 1980, 634
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04
Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des …
Eine mit dem Ausnutzen des fremden Vertragsbruchs durch die Beklagte zu 2 einhergehende Gefahr der Verwertung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen der Klägerin (vgl. BGH, Urt. v. 23.11.1979 - I ZR 60/77, GRUR 1980, 296, 297 = WRP 1980, 325 - Konfektions-Stylist) ist nicht Gegenstand des Klageantrags. - OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 6 U 87/12
Abgrenzung zwischen Verleitung zum Vertragsbruch und Ausnutzen fremden …
Nach in der Literatur unter Hinweis auf die Entscheidung "Konfektions-Stylist" (BGH GRUR 1980, 296, 297f.) vertretener Ansicht soll es für die Unlauterkeit sprechen, wenn dem ersten Arbeitgeber die Doppelbeschäftigung verheimlicht wird und nach den Umständen erkennbar die Gefahr besteht, dass der Mitarbeiter sich treuwidrig verhält, indem er z.B. dessen Arbeitsräume, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse auch für die zweite Beschäftigung nutzt (…Köhler in Köhler/Bornkamm, aaO Rn. 10.111). - BGH, 21.01.1982 - I ZR 138/79
Anspruch auf Unterlassung der Herstellung und des Vertriebes von …
Die Ausbeutung einer fremden schutzwürdigen Leistung mit Hilfe eines Vertragsbrüchigen Angestellten des Konkurrenten ist aber wettbewerbswidrig (vgl. BGH GRUR 1971, 358, 359 - Textilspitzen; 1966, 263, 265 - Bau-Chemie; siehe auch BGH GRUR 1980, 296 - Konfektions-Stylist).