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   BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78   

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BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78 (https://dejure.org/1980,762)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1980 - I ZR 25/78 (https://dejure.org/1980,762)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1980 - I ZR 25/78 (https://dejure.org/1980,762)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1388
  • MDR 1980, 469
  • GRUR 1980, 304
  • WM 1980, 305
  • DB 1980, 874
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.1979 - I ZR 39/77

    Werbung mit Preisen zuzüglich Mehrwertsteuer gegenüber Endverbrauchern - Gefahr

    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat ( GRUR 1973, 655 - Möbelauszeichnung; GRUR 1974, 281 - Clipper; GRUR 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser) soll die PreisangabenVO den Verbraucher schützen.

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit von Verstößen gegen Preisauszeichnungsvorschriften hat der Senat wiederholt ausgesprochen, daß es sich bei diesen Bestimmungen um wertneutrale Ordnungsvorschriften zum Schutze der Verbraucher handelt, die nicht Ausdruck einer sittlichen Wertung sind ( GRUR 1973, 655 - Möbelauszeichnung; GRUR 1974, 281 - Clipper; GRUR 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser).

    Auf das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit kommt es nicht an (BGH GRUR 1974, 281, 282 - Clipper; 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser) Darüber hinaus ist davon auszugehen, daß sich die Beklagte durch die beanstandete Anzeige einen sachlich nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft hat.

  • BGH, 09.11.1973 - I ZR 126/72

    Bewußter und planmäßiger Verstoß gegen wertneutrale Ordnungsvorschriften im

    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat ( GRUR 1973, 655 - Möbelauszeichnung; GRUR 1974, 281 - Clipper; GRUR 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser) soll die PreisangabenVO den Verbraucher schützen.

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit von Verstößen gegen Preisauszeichnungsvorschriften hat der Senat wiederholt ausgesprochen, daß es sich bei diesen Bestimmungen um wertneutrale Ordnungsvorschriften zum Schutze der Verbraucher handelt, die nicht Ausdruck einer sittlichen Wertung sind ( GRUR 1973, 655 - Möbelauszeichnung; GRUR 1974, 281 - Clipper; GRUR 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser).

    Auf das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit kommt es nicht an (BGH GRUR 1974, 281, 282 - Clipper; 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser) Darüber hinaus ist davon auszugehen, daß sich die Beklagte durch die beanstandete Anzeige einen sachlich nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft hat.

  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 31/72

    Sittenwidrigkeit eines Verstosses gegen die Preisauszeichnungsvorschriften bei

    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat ( GRUR 1973, 655 - Möbelauszeichnung; GRUR 1974, 281 - Clipper; GRUR 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser) soll die PreisangabenVO den Verbraucher schützen.

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit von Verstößen gegen Preisauszeichnungsvorschriften hat der Senat wiederholt ausgesprochen, daß es sich bei diesen Bestimmungen um wertneutrale Ordnungsvorschriften zum Schutze der Verbraucher handelt, die nicht Ausdruck einer sittlichen Wertung sind ( GRUR 1973, 655 - Möbelauszeichnung; GRUR 1974, 281 - Clipper; GRUR 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser).

    Damit aber verschafft er sich die Möglichkeit, das Angebot besonders zu empfehlen und eher zu einem Abschluß zu kommen, als es sonst der Fall wäre (vgl. BGH GRUR 1973, 655, 657 - Möbelauszeichnung).

  • OLG München, 17.12.2015 - 6 U 1711/15

    Preisangabe bei Möbelkonfigurator im Internet

    Darüber hinaus habe der BGH entgegen der Behauptung der Beklagten tatsächlich bereits in seinen Entscheidungen "Effektiver Jahreszins" (GRUR 1980, 304) und "Telefonischer Auskunftsdienst" (GRUR 2003, 971) einen Verstoß gegen die PAngV angenommen, weil überhaupt kein Preis angegeben war.

    Bedarf es dagegen noch ergänzender Angaben und weiterer Verhandlungen, um das Geschäft zustande zu bringen, liegt ein Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung noch nicht vor (vgl. BGH GRUR 1980, 304, 305 f. - Effektiver Jahreszins; GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring; GRUR 1983, 661, 662 f. - Sie sparen 4000,- DM; GRUR 2003, 971, 972 - Telefonischer Auskunftsdienst; Köhler, a. a. O., § 1 PAngV Rn. 5; Weidert/Völker in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl., § 1 PAngV Rn. 7; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 1 PAngV Rn. 15 f.; Ambs in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, PAngV, 184. Erg.Lfg. April 2011, § 1 Rn. 6).

    Allerdings hat er - worauf die Klägerin zu Recht hinweist - z. B. in den Fallkonstellationen seiner Entscheidungen Effektiver Jahreszins (GRUR 1980, 304) und Telefonischer Auskunftsdienst (GRUR 2003, 971), in denen die streitgegenständliche Ankündigung der dort Beklagten keine Preisangabe enthielt, die Angebotseigenschaft jeweils bejaht, so dass hieraus zu entnehmen ist, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Ankündigungen auch ohne Preisangabe Angebote i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 PAngV sein können.

    Insofern stellt der Bundesgerichtshof also offensichtlich im Vergleich zu seiner früheren Rechtsprechung (s. o. Ziff. II. 1. b. aa., bb.) strengere Anforderungen an den Angebotsbegriff und hat für die (bereits bisher formulierte) Voraussetzung des "gezielten Ansprechens des Kunden auf den Kauf einer Ware" (vgl. etwa BGH GRUR 1980, 304, 305 f. - Effektiver Jahreszins; GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring) - was einer "gezielt auf den Absatz eines bestimmten Produkts gerichtete werbliche Ankündigung" (vgl. BGH GRUR 2014, 403 Tz. 8 - DER NEUE) entspricht - nunmehr festgelegt, dass ohne eine Preisangabe von vornherein ein gezieltes Ansprechen des Kunden bzw. eine gezielte werbliche Ankündigung nicht gegeben ist, da der Kunde dann gerade nicht ausreichend informiert ist, um sich für den Kauf der Ware entscheiden zu können.

  • OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07

    Wettbewerbsverstoß: Angabe von Liefer- und Versandkosten beim Internetauftritt

    Der Begriff des Anbietens i.S.d. § 1 Abs. 1 und Abs. 2, jeweils Satz 1 PAngV umfasst nicht nur Vertragsangebote i.S.d. § 145 BGB, sondern darüber hinaus jede Erklärung eines Unternehmers, die im Verkehr in einem rein tatsächlichen Sinne als Angebot verstanden wird, mag dieses auch noch rechtlich unverbindlich sein, sofern sie nur schon gezielt auf den Verkauf einer Ware - die Abgabe einer bestimmten Ware gegen Entgelt - gerichtet ist (BGH, GRUR 1980, 304, 305 f. - [Effektiver Jahreszins]; BGH, GRUR 1982, 493, 494 - [Sonnenring]).
  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

    Sinn und Zweck der Vorschriften der PreisangabenVO ist es, den Verbraucher zu schützen, der Preiswahrheit und Preisklarheit zu dienen (§ 1 Abs. 7 Satz 1), Preisvergleiche zu gestatten und es dem Verbraucher zu ermöglichen, sich schneit und zuverlässig über das preisgünstigste Angebot zu unterrichten (vgl. BGH GRUR 1980, 304, 306 - Effektiver Jahreszins).

    Wie der Senat im Urteil "Effektiver Jahreszins" ausgeführt hat (GRUR 1980, 304, 305, 306), umfaßt der Begriff des Anbietens im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 PreisangabenVO über die Fälle des § 145 BGB hinaus entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch Jede Erklärung eines Kaufmanns, die im Verkehr in einem rein tatsächlichen Sinne als Angebot an den Kaufinteressenten verstanden wird.

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (zuletzt in den Entscheidungen Effektiver Jahreszins - GRUR 1980, 304, 306; Flughafengebühr - GRUR 1981, 140, 142; Kilopreise - GRUR 1981, 289), handelt es sich bei den Bestimmungen der PreisangabenVO um wertneutrale Ordnungsvorschriften, deren Verletzung erst dann einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn sich ein Wettbewerber bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er dadurch einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangen kann.

  • OLG Hamburg, 10.10.2012 - 5 U 274/11

    Wettbewerbsverstoß im Internetversandhandel: Unzureichende Plazierung der

    Denn der Begriff des Anbietens im Sinne des § 1 I 1 PAngV umfasst nicht nur Vertragsangebote im Sinne des § 145 BGB, sondern darüber hinaus jede Erklärung eines Unternehmers, die im Verkehr in einem rein tatsächlichen Sinne als Angebot verstanden wird, mag dieses auch noch rechtlich unverbindlich sein, sofern es nur schon gezielt auf den Verkauf einer Ware - die Abgabe einer bestimmten Ware oder Dienstleistung gegen Entgelt - gerichtet ist (BGH GRUR 1980, 304, 305f - Effektiver Jahreszins; BGH GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring).
  • OLG Stuttgart, 15.02.2018 - 2 U 96/17

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Notwendigkeit der Grundpreisangabe bei

    Ein Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung ist entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch immer dann anzunehmen, wenn mit ihm die Bereitschaft zum Ausdruck kommt, eine bestimmte Ware gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen (BGH, Urteil vom 16. Januar 1980 - I ZR 25/78, juris Rn. 16).
  • OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01

    UWG -Recht: Preisangaben im "Auskunftsdienst"

    Besteht also keine Verpflichtung zur Preisauszeichnung, wenn für Waren oder Dienstleistungen ohne Angabe von Preisen geworben wird, trifft es allerdings auch zu, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 23. Juni 1983 "Sie sparen 4.000,--DM" (GRUR 1983, 661 ff. = WRP 1983, 559 f. = NJW 1983, 2703 ff.) unter Hinweis auf seine Entscheidungen "effektiver Jahreszins" (GRUR 1980, 304, 305/306 = WRP 1980, 328, 329) und "Sonnenring" (GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411, 412) dargelegt hat, dass einerseits der Begriff des Anbietens im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung nicht nur förmliche Angebote im Sinne des § 145 BGB umfasst, sondern entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch auch solche Erklärungen einschließt, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird; daraus könne andererseits aber nicht hergeleitet werden, dass jede Erklärung, mit der sich der Kaufmann zwecks Verkaufs einer Ware an den Kunden wendet und seine Bereitschaft zum Abschluss eines Vertrages zum Ausdruck bringt, als ein Angebot in dem vorerörterten Sinne verstanden werden müsste.

    Entsprechendes gilt auch dann, wenn z.B. nicht ein Warenkatalog mit beigefügtem Bestellzettel übersandt wird, sondern Kredite auf Abruf lediglich gegen Einsendung einer Werbepostkarte zur Verfügung gestellt werden (so ausdrücklich der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Effektiver Jahreszins", GRUR 1980, 304, 305/306 = WRP 1980, 328, 329).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05

    Rechtscharakter von Werbeprospekten - Grundpreisangabe in der Werbung

    Der Begriff des "Anbietens" i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV umfasst dabei nicht nur förmliche Angebote i. S. des § 145 BGB, sondern schließt - entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch - auch solche Erklärungen ein, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.1980, NJW 1980, 1388, Urt. v. 04.03.1982, NJW 1982, 1877, Urt. v. 23.06.1983, NJW 1983, 2703).

    Danach ist hier - ungeachtet dessen, dass in den Werbeprospekten Lebensmittel, mithin gängige Konsumwaren beworben wurden, bei denen es für einen Vertragsabschluss regelmäßig keiner weiteren als den darin aufgeführten Angaben bedarf (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.12.2004 - 2 Ss 170/03 - KG, Urt. v. 08.05.1990, GewArch 1990, 371, Urt. v. 09.09.1988, GewArch 1990, 32 f.; OLG Koblenz, Urt. v. 29.12.1986, GewArch 1987, 166 ) - noch von "Werbung unter Angabe von Preisen" - auszugehen, weil der Kunde bei an alle Haushalte verteilten Werbeprospekten - anders als in den Fällen, in denen ihm - etwa durch einen beigefügten Bestellzettel - die Möglichkeit gegeben wird, mit Hilfe eines Katalogs (vgl. § 4 Abs. 4 PAngV) ohne Weiteres Ware zu bestellen (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.1980, a.a.O.; Völker, a.a.O., § 4 Rz. 33; Gelberg, a.a.O., PAngV § 4 Rn. 22) - noch nicht "gezielt" auf einen Kauf angesprochen wird (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.1980, a.a.O.; Völker, a.a.O., § 1 Rn. 25 f.).

  • OLG Karlsruhe, 21.05.2008 - 4 U 90/07

    Ermittlung des Adressatenkreises einer Werbung; Grenzen der nur an Unternehmer

    Die abweichende frühere Rechtsprechung (vgl. BGH, GRUR 1980, 304, 306 "Effektiver Jahreszins") ist durch die neuere Regelung in § 4 Nr. 11 UWG überholt.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 2 U 29/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von "In-Ohr-Hörgeräten" im Schaufenster eines

    Letzteres setzt voraus, dass der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, aber tatsächlich schon gezielt auf den Verkauf einer bestimmten Ware, nämlich deren Abgabe gegen Entgelt, angesprochen wird (BGH, GRUR 1980, 304 - Effektiver Jahreszins; BGH, GRUR 1982, 493 - Sonnenring; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 147).
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Sie habe unter der Bezeichnung Sonderangebot über eine bloße Produkt-Information hinaus Einzelstücke zum Verkauf gestellt und damit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1980, 304 = WRP 1980, 328 - Effektiver Jahreszins) hinreichend deutlich die Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, eine bestimmte Ware gegen Entgelt abzugeben.

    Wie der Senat in den Entscheidungen "Effektiver Jahreszins" (GRUR 1980, 304, 305, 306 - WRP 1980, 328, 329) und "Sonnenring" (GRUR 1982, 493, 494 - WRP 1982, 411, 412) ausgeführt hat, umfaßt der Begriff des Anbietens i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 PreisangabenVO nicht nur förmliche Angebote i.S. des § 145 BGB, sondern schließt - entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch - auch solche Erklärungen ein, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird.

  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 209/86

    Qm-Preisangaben II; Werbung für Immobilien mit Quadratmeterpreisen

  • BGH, 15.06.1989 - I ZR 183/87

    Stundungsangebote; Werbung mit Zahlungsaufschub

  • OLG Hamburg, 08.05.2013 - 5 U 169/11

    Wettbewerbsverstoß durch Verstoß gegen Preisangaberecht: Pflicht zur Anbringung

  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 23/79

    Zulässigkeit des Verkaufes von Stoffen nach Kilopreisen - Möglichkeit eines

  • OLG Hamburg, 11.09.2003 - 5 U 69/03

    Zur Frage einer missbräuchlichen Anspruchsverfolgung nach § 13 Abs. 5 UWG bei

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81

    Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung

  • FG München, 13.02.2001 - 2 K 1065/98

    Berücksichtigung von Preisnachlässen der örtlichen Händler bei Berechnung des

  • OLG München, 14.12.2000 - 6 U 4137/00

    Preisauszeichnungspflicht bei telefonischem Auskunftsdienst gegen Entgelt

  • OLG Köln, 07.05.2004 - 6 U 19/04

    Fehlender Barzahlungspreis bei Händlerwerbung mit Konditionen einer

  • LG Hamburg, 03.05.2011 - 312 O 334/10

    Ratenzahlungsklauseln in Versicherungsbedingungen - Landgericht Hamburg verlangt

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 6 U 273/11

    Formularmäßige Vereinbarung der Möglichkeit unterjähriger Zahlungen im Rahmen

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 2 U 49/00

    Unzulässige Preisangaben bei Buchung von Flugreisen im Internet

  • OLG Köln, 09.03.2005 - 6 U 219/04

    Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung eines finanzierten Kaufs unter Angabe

  • BGH, 17.04.1980 - III ZR 96/78

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages wegen eines wucherähnlichen Tatbestands

  • BGH, 07.07.1983 - I ZR 113/81

    Preisangaben in der Werbung von Liegenschaften - Pflicht zur Angabe des zu

  • BGH, 08.06.1982 - 1 StR 574/81

    Preisangaben - Verordnung über Preisangaben - Richtigkeit - Tatsächlicher

  • BGH, 10.04.1980 - III ZR 59/79
  • OLG Schleswig, 06.02.2001 - 6 U 69/00

    Zulässigkeit von Sponsorenhinweisen vor oder nach Fernsehsendungen; Angabe des

  • BGH, 17.10.1980 - I ZR 132/78
  • BGH, 24.10.1980 - I ZR 74/78

    Irreführende Werbung mit viermonatigem Preisschutz

  • LG Düsseldorf, 07.12.2011 - 12 O 193/10

    Versicherungsgesellschaft darf ihren Kunden keine Zuschläge im Falle einer

  • BGH, 13.11.1981 - I ZR 40/80

    Anwendbarkeit des § 1 Abs. 4 PreisangVO (Preisangabenverordnung) für Realkredite

  • OLG Koblenz, 29.12.1986 - 6 U 1469/86

    Berufung; Preisangabe; Werbung; Preisangabenverordnung; Unzulässige

  • OLG Frankfurt, 23.07.1987 - 6 U 117/86

    Getrennte Ausweisung einer Buchungsgebühr neben den Endpreisen unter dem Aspekt

  • OLG Stuttgart, 03.04.1981 - 1 Ss (25) 150/81

    Strafbarkeit der Werbung in einer Zeitungsanzeige für einen Realkredit ohne

  • KG, 30.11.1982 - 5 U 5279/82

    Auslegung des Begriffs "Anbieten" in § 1 Abs. 1 S. 1 Preisangabeverordnung

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