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   BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78   

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https://dejure.org/1980,296
BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78 (https://dejure.org/1980,296)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1980 - I ZR 17/78 (https://dejure.org/1980,296)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1980 - I ZR 17/78 (https://dejure.org/1980,296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen Bearbeitung - Vorliegen einer Melodieentnahme - Schutzfähigkeit einer Komposition - Schöpferische Eigenart eines Werkes - Vorliegen einer freien Benutzung - Beweiswürdigung durch das ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Dirlada

    §§ 2 Abs. 1, 23, 24 UrhG

  • recht.help (Kurzinformation und Volltext)

    Urheberrecht: Was ist bei der Einbindung eines fremden Musikstücks in eine neuerschaffene Komposition zu beachten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 641
  • GRUR 1981, 267
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.11.1967 - Ib ZR 123/65

    Haselnuß

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78
    Es reicht aus, daß die formgebende Tätigkeit des Komponisten - wie bei der Schlagermusik regelmäßig - nur einen geringen Schöpfungsgrad aufweist (vgl. BGH GRUR 1968, 321, 324 - Haselnuß).

    Damit setzt sich das Berufungsgericht in Widerspruch zu der Entscheidung des Senats vom 3. November 1967 (GRUR 1968, 321 ff - Haselnuß).

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78
    Eine verfahrensrechtliche Pflicht zur Einholung eines Obergutachtens besteht nur ausnahmsweise (vgl. BGH MDR 1953, 605).
  • BGH, 08.12.1959 - I ZR 131/58

    Mecki-Igel II / Mecki - Igel II

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78
    Sie bilden die Grundlage, um den Abstand zwischen zwei Werkstücken zu ermitteln (vgl. BGH GRUR 1960, 251, 253 - Mecki-Igel II; 1961, 635, 638 - Stahlrohrstuhl) und damit die Grenze zwischen einer zulässigen freien Benutzung (§ 24 Abs. 1 UrhG) und den urheberrechtlich relevanten Benutzungshandlungen (z.B. § 23 UrhG) zu ziehen.
  • BGH, 27.02.1961 - I ZR 127/59

    Stahlrohrstuhl I

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78
    Sie bilden die Grundlage, um den Abstand zwischen zwei Werkstücken zu ermitteln (vgl. BGH GRUR 1960, 251, 253 - Mecki-Igel II; 1961, 635, 638 - Stahlrohrstuhl) und damit die Grenze zwischen einer zulässigen freien Benutzung (§ 24 Abs. 1 UrhG) und den urheberrechtlich relevanten Benutzungshandlungen (z.B. § 23 UrhG) zu ziehen.
  • BGH, 03.07.1964 - Ib ZR 146/62

    Stadtplan

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine freie Benutzung vorliegt, darf nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Interesse eines ausreichenden Urheberschutzes grundsätzlich kein zu großzügiger Maßstab angelegt werden; einerseits soll dem Urheber nicht die für ihn unentbehrliche Möglichkeit genommen werden, Anregungen aus vorbestehendem fremden Werkschaffen zu übernehmen, andererseits soll er sich auch nicht auf diese Weise ein eigenes persönliches Schaffen ersparen (vgl. BGH GRUR 1965, 45, 47 - Stadtplan; 1971, 588, 589 - Disney Parodie; 1978, 305, 306 - Schneewalzer).
  • BGH, 05.06.1970 - I ZR 44/68

    Ansprüche aus Urheberrechten und Weltvertriebsrechten an der Oper "Der

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78
    Das Berufungsgericht hat sodann - bei dem von ihm gewählten subjektiven Ausgangspunkt folgerichtig - geprüft, ob sich Übereinstimmungen feststellen lassen, die nach den Regeln des Anscheinsbeweises (vgl. dazu BGH GRUR 1971, 266, 268 - Magdalenenarie) einen Rückschluß darauf zulassen, daß der Beklagte zu 3 als der Urheber des jüngeren Werkes das ältere klägerische Werk benutzt hat.
  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 77/69

    Disney-Parodie

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine freie Benutzung vorliegt, darf nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Interesse eines ausreichenden Urheberschutzes grundsätzlich kein zu großzügiger Maßstab angelegt werden; einerseits soll dem Urheber nicht die für ihn unentbehrliche Möglichkeit genommen werden, Anregungen aus vorbestehendem fremden Werkschaffen zu übernehmen, andererseits soll er sich auch nicht auf diese Weise ein eigenes persönliches Schaffen ersparen (vgl. BGH GRUR 1965, 45, 47 - Stadtplan; 1971, 588, 589 - Disney Parodie; 1978, 305, 306 - Schneewalzer).
  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 16/74

    Geltungsbereich des Geschmacksmustergesetzes - Einordnung von Zwischenfabrikaten

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78
    Die erforderliche vergleichende Beurteilung wird in aller Regel erst durch die Prüfung ermöglicht, durch welche objektiven Merkmale die schöpferische Eigentümlichkeit eines Werkes bestimmt wird (vgl. BGH GRUR 1980, 853, 854 - Architektenwechsel; auch GRUR 1976, 261, 263 - Gemäldewand).
  • BGH, 20.12.1977 - I ZR 37/76

    Inhaber des Verlagsrechts an dem Musikstück "Schneewalzer" - Verletzung des

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine freie Benutzung vorliegt, darf nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Interesse eines ausreichenden Urheberschutzes grundsätzlich kein zu großzügiger Maßstab angelegt werden; einerseits soll dem Urheber nicht die für ihn unentbehrliche Möglichkeit genommen werden, Anregungen aus vorbestehendem fremden Werkschaffen zu übernehmen, andererseits soll er sich auch nicht auf diese Weise ein eigenes persönliches Schaffen ersparen (vgl. BGH GRUR 1965, 45, 47 - Stadtplan; 1971, 588, 589 - Disney Parodie; 1978, 305, 306 - Schneewalzer).
  • BGH, 08.02.1980 - I ZR 32/78

    Architektenentwürfe als persönliche geistige Schöpfung im Sinne des

    Auszug aus BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78
    Die erforderliche vergleichende Beurteilung wird in aller Regel erst durch die Prüfung ermöglicht, durch welche objektiven Merkmale die schöpferische Eigentümlichkeit eines Werkes bestimmt wird (vgl. BGH GRUR 1980, 853, 854 - Architektenwechsel; auch GRUR 1976, 261, 263 - Gemäldewand).
  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

    Es reicht daher aus, wenn die formgebende Tätigkeit des Komponisten nur einen verhältnismäßig geringen Eigentümlichkeitsgrad aufweist, ohne dass es dabei auf den künstlerischen Wert ankommt (BGH, Urteil vom 26. September 1980 - I ZR 17/78, GRUR 1981, 267 - Dirlada; Urteil vom 3. Februar 1988 - I ZR 142/86; GRUR 1988, 812, 814 - Ein bisschen Frieden; Urteil vom 24. Januar 1991 - I ZR 72/89, GRUR 1991, 533 - Brown Girl II).

    Dabei kann eine individuelle schutzfähige Leistung sich nicht nur aus der Melodie und dem Einsatz der musikalischen Ausdrucksmittel der Rhythmik, des Tempos, der Harmonik und des Arrangements ergeben (vgl. BGH, GRUR 1991, 533, 534 - Brown Girl II; Loewenheim in Schricker/Loewenheim aaO § 2 UrhG Rn. 121), sondern auch aus der Art und Weise des Einsatzes der einzelnen Instrumente, also der Durchführung der Instrumentierung und Orchestrierung (BGH, Urteil vom 3. November 1967 - Ib ZR 123/65, GRUR 1968, 321, 325 - Haselnuß; BGH, GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada).

    Nicht dem Urheberrechtsschutz zugänglich ist demgegenüber das rein handwerkliche Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente, die auf den Lehren von Harmonik, Rhythmik und Melodik beruhen (BGH, GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada; Loewenheim in Schricker/Loewenheim aaO § 2 UrhG Rn. 122 f.) oder die - wie Tonfolgen einfachster Art oder bekannte rhythmische Strukturen - sonst zum musikalischen Allgemeingut gehören (vgl. BGH, GRUR 1988, 810, 811 - Fantasy).

    Entscheidend für die Frage der Schutzfähigkeit ist, ob der auf dem Zusammenspiel all dieser Elemente beruhende Gesamteindruck den erforderlichen Eigentümlichkeitsgrad aufweist (BGH, GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada; GRUR 1991, 533, 534 - Brown Girl II).

    Die Beurteilung bemisst sich dabei nach der Auffassung der mit musikalischen Fragen einigermaßen vertrauten und hierfür aufgeschlossenen Verkehrskreise (BGH, GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada).

    cc) Die für die Prüfung der Urheberrechtsschutzfähigkeit erforderlichen tatsächlichen Feststellungen und ihre Würdigung liegen auf tatrichterlichem Gebiet (vgl. BGH, GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - I ZR 15/85, GRUR 1987, 903, 904 - Le Corbusier-Möbel).

    Allerdings kann sich eine individuelle schutzfähige Leistung auch aus der Art und Weise des Einsatzes der einzelnen Instrumente, also der Durchführung der Instrumentierung und Orchestrierung ergeben (BGH, GRUR 1968, 321, 325 - Haselnuß; GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada), sofern dadurch der Gesamteindruck des Musikwerks mitgeprägt wird (vgl. BGH, GRUR 1991, 533, 535 - Brown Girl II).

    Für die Feststellung der dieser rechtlichen Beurteilung zugrunde liegenden tatsächlichen Voraussetzungen gelten jedoch die allgemeinen Regeln gemäß § 286 ZPO (vgl. BGH, GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada; GRUR 1991, 533 - Brown Girl II).

    (4) Die Beurteilung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit bemisst sich nach der Auffassung der mit musikalischen Fragen einigermaßen vertrauten und hierfür aufgeschlossenen Verkehrskreise (BGH, GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada).

    Es wird für eine tatrichterliche Würdigung vielmehr im Regelfall die Hilfe eines Sachverständigen unerlässlich sein (vgl. BGH, GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada).

    aa) Um die Grenze zwischen den urheberrechtlich relevanten Benutzungshandlungen in der Form der Vervielfältigung oder Bearbeitung (vgl. dazu näher BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 28/12, GRUR 2014, 65 Rn. 36 f. = WRP 2014, 68 - Beuys-Aktion) und der nach § 24 Abs. 1 UrhG zulässigen Verwertung eines in freier Benutzung geschaffenen Werkes zu ziehen, kommt es maßgeblich auf die Übereinstimmung im Bereich der objektiven Merkmale an, durch die die schöpferische Eigentümlichkeit des Originals bestimmt wird (BGH, GRUR 1981, 267, 269 - Dirlada, mwN).

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 52/12

    Urheberrechtlichen Schutz einer literarischer Figuren

    Da nach den dargelegten Grundsätzen der Abstand maßgebend ist, den das neue Werk zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes hält, kommt es auf die Übereinstimmung im Bereich der objektiven Merkmale an, durch die die schöpferische Eigentümlichkeit des Originals bestimmt wird (BGH, Urteil vom 26. September 1980 - I ZR 17/78, GRUR 1981, 267, 269 - Dirlada, mwN).
  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05

    TV-Total

    Zwar gilt auch bei einer Übernahme von Laufbildern der Grundsatz, dass ein Werk geringerer Eigenart eher in dem nachgeschaffenen Werk aufgeht als ein Werk besonderer Eigenprägung (BGH, Urt. v. 26.9.1980 - I ZR 17/78, GRUR 1981, 267, 269 - Dirlada, m.w.N.; Urt. v. 24.1.1991 - I ZR 78/89, GRUR 1991, 531, 532 - Brown Girl I; Urt. v. 24.1.1991 - I ZR 72/89, GRUR 1991, 533, 534 - Brown Girl II).
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