Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1981 - I ZR 127/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1209
BGH, 03.07.1981 - I ZR 127/79 (https://dejure.org/1981,1209)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1981 - I ZR 127/79 (https://dejure.org/1981,1209)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1981 - I ZR 127/79 (https://dejure.org/1981,1209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sittenwidriges Handeln durch Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) - Verstoß gegen Vorschriften zum Schutz der Volksgesundheit als Wettbewerbsverletzung - Werbung für ein Grippemedikament - Unzulässigkeit der Werbung für ein Arzneimittel für eine meldepflichtige ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 81, 130
  • NJW 1981, 2517
  • MDR 1981, 991
  • GRUR 1981, 831
  • afp 1982, 101
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 14/69

    Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen das Gesetz über die Werbung auf dem

    Auszug aus BGH, 03.07.1981 - I ZR 127/79
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs widerspricht es regelmäßig den Anschauungen des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden, wenn im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Vorschriften verletzt werden, die aus Gründen der Volksgesundheit erlassen worden sind (vgl. BGHZ 22, 167, 180 - Arzneifertigwaren - 23, 184, 186 - Spalttabletten - 44, 208, 209 - Novo-Petrin - BGH GRUR 1970, 558, 559 - Sanatorium - 1971, 585, 586 - Spezialklinik -).
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Auszug aus BGH, 03.07.1981 - I ZR 127/79
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs widerspricht es regelmäßig den Anschauungen des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden, wenn im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Vorschriften verletzt werden, die aus Gründen der Volksgesundheit erlassen worden sind (vgl. BGHZ 22, 167, 180 - Arzneifertigwaren - 23, 184, 186 - Spalttabletten - 44, 208, 209 - Novo-Petrin - BGH GRUR 1970, 558, 559 - Sanatorium - 1971, 585, 586 - Spezialklinik -).
  • BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69

    Anspruch auf Unterlassung von unlauterer Werbung für eine urologische

    Auszug aus BGH, 03.07.1981 - I ZR 127/79
    Zu diesen Vorschriften gehört auch § 12 HWG, der dem Schutz des kranken Menschen und der Volksgesundheit dienen soll und der deshalb als sittlich fundierte Norm im Sinne der zitierten Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1971, 585, 586 - Spezialklinik -) anzusehen ist,.
  • BGH, 21.12.2023 - I ZR 24/23

    Unzulässige Bewerbung von Mundspülung mit "Corona-Prophylaxe" - Verweis in

    (b) Der Senat hat in seiner Entscheidung "Grippewerbung I" ausdrücklich über die Verweisung in Abschnitt A Nr. 1 der Anlage zu § 12 HWG auf diese Neufassung des Bundes-Seuchengesetzes abgestellt und den Wortlaut von § 3 Abs. 3 Nr. 1 BSeuchG in der Fassung vom 18. Dezember 1979 ("Influenza (Virusgrippe)" statt zuvor "Grippe (Virusgrippe)") als maßgeblich angesehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1981 - I ZR 127/79, BGHZ 81, 130 [juris Rn. 22] - Grippewerbung I; ebenso BGH, Urteil vom 20. Januar 1983 - I ZR 183/80, BGHZ 86, 277 [juris Rn. 24] - Grippewerbung II).
  • BGH, 20.01.1983 - I ZR 183/80

    Grippewerbung II

    Die Aussage "bewährt bei Erkältung und Grippe" verstößt gegen § 12 HWG und § 1 UWG, auch dann, wenn sie mit einer entsprechenden Angabe auf der vorgeschriebenen und vom Bundesgesundheitsamt mit diesem Wortlaut genehmigten Packungsbeilage übereinstimmt (Ergänzung zuBGHZ 81, 130 = NJW 81, 2517).

    Sie verstößt darüber hinaus bei einer Werbung außerhalb der Fachkreise auch gegen § 12 HWG (i.V.m. Anlage A hierzu und § 3 Abs. 3 des Bundesseuchengesetzes) und gegen § 1 UWG, und zwar auch dann, wenn sie mit einer entsprechenden Angabe auf der vorgeschriebenen und vom Bundesgesundheitsamt mit diesem Wortlaut genehmigten Packungsbeilage übereinstimmt (Ergänzung zu BGHZ 81, 130 - Grippewerbung -).

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 3.7.1981 (BGHZ 81, 130 = GRUR 1981, 831 = WRP 1982, 19 - Grippewerbung -) ausgeführt hat, widerspricht sie in Anbetracht des weithin bekannten Bedeutungsgehalts des Begriffes nicht der Lebenserfahrung.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 3.7.1981 (a.a.O. - Grippewerbung -) bereits entschieden, daß die echte Virusgrippe (= Influenza) als eine nach dem BSeuchG meldepflichtige Krankheit im Sinne der Anlage A I zu § 12 HWG anzusehen und eine Werbung für Arzneimittel gegen diese Krankheit außerhalb der Fachkreise somit nach § 12 Abs. 1 HWG unzulässig ist.

  • BGH, 03.12.1992 - I ZR 276/90

    Tariflohnunterschreitung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Eine unmittelbare wettbewerbsrechtliche Relevanz der Tariflohnunterschreitung ergibt sich auch nicht daraus, daß die Rechtsprechung regelmäßig einen Verstoß gegen § 1 UWG als gegeben ansieht, wenn im Wettbewerb Normen verletzt werden, denen eine dem Schutzzweck des UWG entsprechende sittlich-rechtliche Wertung zugrunde liegt (vgl. etwa BGHZ 81, 130, 132 - Grippewerbung; BGHZ 98, 330, 336 f. [BGH 09.10.1986 - I ZR 138/84] - Unternehmensberatungsgesellschaft I; BGHZ 110, 278, 289 f. - Werbung im Programm).
  • BGH, 14.04.1983 - I ZR 173/80

    Blickfangmäßige Bezeichnung - "Kontragripp" - Grippemittel - Geschäftswerbung -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes widerspricht es regelmäßig den Anschauungen des verständigen Durchschnittsgewerbe treibenden, wenn im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Vorschriften verletzt werden, die, wie die Bestimmungen in §§ 3 HWG und 8 AMG, aus Gründen der Volksgesundheit erlassen worden sind (vgl. BGHZ 81, 130, 132 - Grippewerbung I - m.w.N.).

    3. Demnach erweist sich die Klage als begründet, ohne daß auf die Frage eines Verstoßes der Bezeichnungen auch gegen § 12 HWG, den das Berufungsgericht - aus gehend von einem inzwischen vom Bundesgerichtshof abgelehnten Begriff der meldepflichtigen Krankheiten i.S. der Anlage A I zu § 12 HWG (vgl. BGHZ 81, 130 - Grippewerbung I) - ebenfalls verneint hat, eingegangen zu werden braucht.

  • KG, 30.11.2004 - 5 U 55/04

    Wettbewerbs- und Arzneimittelwerberecht: Handeln im geschäftlichen Verkehr zu

    Bei diesen birgt die Diagnose und Therapie durch fachunkundiges Personal oder gar eine Selbstbehandlung durch Kranke besonders große Gesundheitsgefahren (Fehlschlag der Therapie, Verzögerung der Therapie oder gar Verschlimmerung der Krankheit bis hin zum Tod; Doepner, a.a.O., § 12 Rdn. 4; vgl. auch BGH, GRUR 1981, 831, 833 - Grippewerbung; GRUR 1995, 812, 816 - Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie).
  • BGH, 12.06.1986 - I ZR 52/84

    Angstwerbung

    Die Unterscheidung zwischen der eigentlichen Grippe oder Influenza einerseits und banaleren grippalen Infekten andererseits ist nicht nur in der medizinischen Fachsprache, sondern auch im allgemeinen Sprachgebrauch weithin üblich (vgl. BGH, Urt. v. 03.07.1981 - I ZR 127/79, GRUR 1981, 831, 832 = WRP 1982, 19 - Grippewerbung I; Urt. v. 20.01.1982 - I ZR 183/80, GRUR 1983, 333, 334 = WRP 1983, 337 - Grippewerbung II).
  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 203/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung mit dem Zeichen

    Soweit das Landgericht schließlich in dem Verstoß gegen § 10 Abs. 1 HWG zugleich eine Wettbewerbswidrigkeit i.S. des § 1 UWG gesehen hat, entspricht seine Beurteilung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH GRUR 1970, 558, 559 = WRP 1970, 391 - Sanatorium - GRUR 1971, 585, 586 = WRP 1971, 469 - Spezialklinik - BGHZ 81, 130 - Grippewerbung -).
  • OLG Saarbrücken, 02.08.2000 - 1 U 1086/99

    Preisspionage durch Testkäufe

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Hamburg, 27.09.1994 - 312 O 331/94

    Anforderungen an ein absolutes Werbeverbot; Werbung für "Verfahren zur

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Kassel, 21.06.2001 - 11 O 4195/00

    Absprache zwischen einem Apothekeninhaber und Ärzten bezüglich der Zuweisung von

    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1981, 2517; NJW 1983, 2633, NJW 1983, 2634) widerspricht es regelmäßig den Anschauungen des verständigen durchschnittlichen Gewerbetreibenden, wenn im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs rechtliche Bestimmungen mißachtet werden, die aus Gründen der Volksgesundheit erlassen worden sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht