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   OLG Koblenz, 22.01.1981 - 6 U 1037/80   

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OLG Koblenz, 22.01.1981 - 6 U 1037/80 (https://dejure.org/1981,5121)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.01.1981 - 6 U 1037/80 (https://dejure.org/1981,5121)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Januar 1981 - 6 U 1037/80 (https://dejure.org/1981,5121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine wettbewerbswidrige Verkaufsveranstaltung durch einen Elektrofachgeschäft; Einhaltung von gesetzlichen Ladenschlußzeiten einer Verkaufsstelle bei der Durchführung eines offenen Sonntages; Sicherung des Arbeitszeitschutzes und sozialpolitischer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1981, 671
  • afp 1982, 61
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.12.1967 - I C 34.67

    Bedeutung des Wettbewerbsschutzes im Ladenschlussrecht - Öffnung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.1981 - 6 U 1037/80
    Diese Eigenschaft verliert es selbst dann nicht, wenn es nur zur Besichtigung des Warenangebots geöffnet wird und während dieser Zeit der übliche Verkaufsbetrieb ruht; denn für die Frage, ob es sich um eine Verkaufsstelle im Sinne des Ladenschlußgesetzes handelt, kommt es nicht darauf an, ob die Räume vorübergehend zu anderen als zu unmittelbaren Verkaufszwecken genutzt werden; entscheidend ist ausschließlich ihre Eingliederung in die Gesamtfunktion der Betriebsstätte, die auf den Einzelhandel mit u.a. Elektroartikeln ausgerichtet ist (vgl. BVerwGE 21, 163 [BVerwG 25.05.1965 - BVerwG I C 97.62] ; 28, 295; OLG Frankfurt, WRP 1979, 873).

    Findet ein geschäftlicher Verkehr mit den Kunden nicht statt, dürfen Verkaufsstellen dagegen auch während der Ladenschlußzeiten geöffnet sein (BVerwG, GRUR 1969, 88 [BVerwG 12.12.1967 - BVerwG I C 34.67] "Freie Möbelschau").

    Die herrschende Meinung sieht demgegenüber den Begriff des geschäftlichen Verkehrs mit den Kunden in diesen Fällen jedenfalls dann nicht als erfüllt an, wenn es um den Vertrieb hochwertiger, langlebiger Verbrauchsgüter geht (BVerwG GRUR 1969, 88 [BVerwG 12.12.1967 - BVerwG I C 34.67] "Freie Möbelschau"; BGH, GRUR 1976, 438 = WRP 1976/466 = BB 1976, 1478, "Tag der offenen Tür"; OLG Düsseldorf WRP 1070 362; OLG Celle, TOP 1971, 481; OLG Bremen, WRP 1973, 337; OLG Stuttgart, TOP 1974, 639; Dipper, BB 1956, 1144).

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.1981 - 6 U 1037/80
    Es beseitigt die sich speziell aus dem Arbeitszeitschutz ergebende Wettbewerbsungleichheit zwischen Einzelhandelsunternehmen ohne und solchen mit angestelltem Verkaufspersonal und dient damit der Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen (BVerfGE 13, 230; BVerwG, GRUR 1969, a.a.O.; BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, WRP 1970, 362; OLG Stuttgart, WRP 1974, 352; Scholz, WRP 1974, 365; Doepner-Sambuc, a.a.O.).

    Richtig ist zwar, daß das Ladenschlußgesetz eine wirksame Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen ermöglichen soll (BVerfGE 13, 230; BGH, GRUR 1966, 326 - "Ratio" -).

  • OLG Koblenz, 14.12.1978 - 6 U 1065/77
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.1981 - 6 U 1037/80
    Da das Landgericht nach teilweiser Erledigung der Hauptsache zutreffend einheitlich durch Urteil über die gesamten Kosten des Rechtsstreits entschieden hat, kann der Antragsteller, der nicht nur die Kostenentscheidung des erstinstanzlichen Urteils angreifen will, mit der gegen das Urteil eingelegten Berufung auch eine Überprüfung der Kostenentscheidung erreichen, soweit sie den in der Hauptsache für erledigt erklärten Teil des Verfahrens betrifft (Senatsurteil vom 14. Dezember 1978, GRUR 1979, 248 = WRP 1979, 226 m.w.Nachw.).

    Darüber hinaus ist - jedenfalls in Fällen vorliegender Art - auch die Regelung des § 93 ZPO , wonach dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits zur Last fallen, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt und nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben hat, zu berücksichtigen (vgl. hierzu Baumbach-Hartmann, a.a.O., § 91 a Anm. 3 A b; OLG Stuttgart, VersR 1973, 627 [OLG Stuttgart 14.04.1972 - 2 W 4/72] ; OLG Hamburg, GRUR 1976, 444; Senatsurteil vom 14. Dezember 1978, GRUR 1979, 248 = WRP 1979, 226).

  • BGH, 26.03.1976 - I ZR 65/74

    Tag der offenen Tür

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.1981 - 6 U 1037/80
    Diese Meinung hatte früher auch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes vertreten (BGHSt 18, 96); er hat daran jedoch nicht festgehalten (vgl. hierzu BGH, GRUR 1976, 438 = WRP 1976, 466 = BB 1976, 1478 "Tag der offenen Tür" -).

    Die herrschende Meinung sieht demgegenüber den Begriff des geschäftlichen Verkehrs mit den Kunden in diesen Fällen jedenfalls dann nicht als erfüllt an, wenn es um den Vertrieb hochwertiger, langlebiger Verbrauchsgüter geht (BVerwG GRUR 1969, 88 [BVerwG 12.12.1967 - BVerwG I C 34.67] "Freie Möbelschau"; BGH, GRUR 1976, 438 = WRP 1976/466 = BB 1976, 1478, "Tag der offenen Tür"; OLG Düsseldorf WRP 1070 362; OLG Celle, TOP 1971, 481; OLG Bremen, WRP 1973, 337; OLG Stuttgart, TOP 1974, 639; Dipper, BB 1956, 1144).

  • OLG Koblenz, 31.08.1978 - 6 U 537/78
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.1981 - 6 U 1037/80
    Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 31. August 1978 - 6 U 537/78 - (GRUR 1978, 718 = WRP 1978, 833) eingehend mit den verschiedenen Auffassungen auseinandergesetzt.
  • OLG Stuttgart, 14.04.1972 - 2 W 4/72
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.1981 - 6 U 1037/80
    Darüber hinaus ist - jedenfalls in Fällen vorliegender Art - auch die Regelung des § 93 ZPO , wonach dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits zur Last fallen, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt und nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben hat, zu berücksichtigen (vgl. hierzu Baumbach-Hartmann, a.a.O., § 91 a Anm. 3 A b; OLG Stuttgart, VersR 1973, 627 [OLG Stuttgart 14.04.1972 - 2 W 4/72] ; OLG Hamburg, GRUR 1976, 444; Senatsurteil vom 14. Dezember 1978, GRUR 1979, 248 = WRP 1979, 226).
  • BGH, 23.10.1962 - 5 StR 291/62
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.1981 - 6 U 1037/80
    Diese Meinung hatte früher auch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes vertreten (BGHSt 18, 96); er hat daran jedoch nicht festgehalten (vgl. hierzu BGH, GRUR 1976, 438 = WRP 1976, 466 = BB 1976, 1478 "Tag der offenen Tür" -).
  • BVerwG, 25.05.1965 - I C 97.62

    Modenschauen in Warenhäusern nach Ladenschluss - Öffnung von Verkaufsstellen

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.1981 - 6 U 1037/80
    Diese Eigenschaft verliert es selbst dann nicht, wenn es nur zur Besichtigung des Warenangebots geöffnet wird und während dieser Zeit der übliche Verkaufsbetrieb ruht; denn für die Frage, ob es sich um eine Verkaufsstelle im Sinne des Ladenschlußgesetzes handelt, kommt es nicht darauf an, ob die Räume vorübergehend zu anderen als zu unmittelbaren Verkaufszwecken genutzt werden; entscheidend ist ausschließlich ihre Eingliederung in die Gesamtfunktion der Betriebsstätte, die auf den Einzelhandel mit u.a. Elektroartikeln ausgerichtet ist (vgl. BVerwGE 21, 163 [BVerwG 25.05.1965 - BVerwG I C 97.62] ; 28, 295; OLG Frankfurt, WRP 1979, 873).
  • OLG Saarbrücken, 16.03.2015 - 1 W 7/15

    Unlauterer Wettbewerb: Inhaltliche Anforderungen an ein Abmahnschreiben

    Erforderlich ist dazu die Angabe der konkreten Verletzungshandlung, die so genau bezeichnet werden muss, dass der Abgemahnte weiß, was ihm vorgeworfen wird, so dass er die erforderlichen Schlussfolgerungen ziehen kann (OLG Koblenz GRUR 1981, 671, 674; Fezer a.a.O.).
  • LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 3 O 508/18

    Deckungsgleichheit der Abmahnung und § 93 ZPO

    Um die Kostenfolge des § 93 ZPO auszuschließen, muss die außergerichtliche Abmahnung die Verletzungshandlung hinreichend deutlich machen, mithin sowohl die tatsächlichen Grundlagen des wettbewerbsrechtlichen Vorwurfs genau angeben, als auch den aus der Sicht des Abmahnenden darin liegenden Wettbewerbsverstoß so klar und eindeutig bezeichnen, dass der Abgemahnte diesen prüfen und daraus entsprechende Schlussfolgerungen für sein Handeln ziehen kann (OLG Koblenz, GRUR 1981, 671, 674; OLG Köln, WRP 1988, 56; OLG Stuttgart, WRP 1996, 1229, 1230 [OLG Stuttgart 12.07.1996 - 2 W 39/96] ; BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf/ Jaspersen , 31. Ed., § 93 Rn. 57).
  • KG, 11.09.2007 - 5 W 85/06

    Auf Urheberrecht gestützte Abmahnung betreffend einen mehrseitigen Text ?in

    Nicht genannte weitere oder abweichende Verletzungsformen werden von einer Abmahnung nicht erfasst; sie erfordern eine weitere Abmahnung (OLG Koblenz, GRUR 1981, 671, 674; OLG Stuttgart, WRP 1982, 492; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kapitel 41, Rdn. 15 m.w.N.).
  • LG München I, 20.09.2006 - 21 O 20391/05

    EBay- Auktion - Quellcodeklau - wettbewerbswidrig

    Es genügt aber, dass der Abgemahnte in der Lage ist, das als rechtswidrig bezeichnete Verhalten unter den in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu würdigen und daraus die nötigen Folgerungen zu ziehen (Hefermehl/Köhler/Bomkamm, UWG, § 12 Rn. 1.15 unter Hinweis auf die Rechtsprechung OLG Koblenz GRUR 1981, 671, 674; OLG Stuttgart WRP 1984, 439; OLG Hamburg WRP 1996, 773).
  • LG Wuppertal, 08.07.2020 - 3 O 105/19
    Es genügt, dass der Abgemahnte in der Lage ist, das als wettbewerbswidrig bezeichnete Verhalten unter den in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu würdigen und daraus die nötigen Folgerungen zu ziehen (OLG Koblenz, Urt. v. 22.01.1981 - 6 U 1037/80, in: GRUR 1981, 671 (674) -, zit. nach beck-online).
  • OLG Koblenz, 06.06.1983 - 6 W 246/83

    Wettbewerbsrechtliche Abmahnung unzulässiger Werbung; Sofortiges Anerkenntnis im

    Demnach ist in der Abmahnung der Sachverhalt, der den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens begründen soll, also die begangene oder unmittelbar bevorstehende Handlung, genau anzugeben und der darin erblickte Wettbewerbsverstoß so klar und eindeutig zu bezeichnen, daß der Abgemahnte die gebotenen Folgerungen ziehen kann (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 22. Januar 1981 - 6 U 1037/80 -, WRP 1981, 409, 412).
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