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   BGH, 27.05.1982 - I ZR 35/80   

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https://dejure.org/1982,524
BGH, 27.05.1982 - I ZR 35/80 (https://dejure.org/1982,524)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1982 - I ZR 35/80 (https://dejure.org/1982,524)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1982 - I ZR 35/80 (https://dejure.org/1982,524)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Würdigung des umstrittenenen Verhaltens in Fällen der Irreführung - Objektiv irreführende Angaben unabhängig von den verfolgten Absichten - Übereinstimmen des vom Publikums entnommenen Inhalts mit der Wirklichkeit - Nichtverfügbarkeit der Ware aufgrund unvorhersehbarer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 196
  • GRUR 1982, 681
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56

    Heilmittelvertrieb

    Auszug aus BGH, 27.05.1982 - I ZR 35/80
    Eine gewisse Verallgemeinerung ist zwar unter dem Gesichtspunkt ausreichender Schutzgewährung zulässig, jedoch nur, soweit darin das Charakteristische des festgestellten konkreten Verletzungstatbestandes zum Ausdruck kommt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1957, 606, 608 - Heilmittelvertrieb; GRUR 1976, 197 - Herstellung und Vertrieb).
  • BGH, 24.10.1975 - I ZR 59/74
    Auszug aus BGH, 27.05.1982 - I ZR 35/80
    Eine gewisse Verallgemeinerung ist zwar unter dem Gesichtspunkt ausreichender Schutzgewährung zulässig, jedoch nur, soweit darin das Charakteristische des festgestellten konkreten Verletzungstatbestandes zum Ausdruck kommt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1957, 606, 608 - Heilmittelvertrieb; GRUR 1976, 197 - Herstellung und Vertrieb).
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 24/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Herstellerhaftung

    Dabei hängen die Anforderungen, die an die Darlegungen des Klägers zu stellen sind, davon ab, wie substantiiert ihrerseits die Beklagte zu den nur ihr bekannten innerbetrieblichen Vorgängen vorgetragen hat (vgl. hierzu BGHZ 109, 47, 55 [BGH 12.10.1989 - IX ZR 184/88]; BGH, Urteil vom 17. Mai 1982 - I ZR 35/80 - GRUR 1982, 681, 683).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

    Die Verkehrserwartung schließt allerdings auch die Möglichkeit ein, daß der Werbende aus Gründen höherer Gewalt oder sonst ohne Verschulden an der Einhaltung der Werbeaussage gehindert sein kann, weil bekanntermaßen im kaufmännischen Verkehr beim Bezug von Waren gelegentlich Umstände eintreten können, die eine rechtzeitige Bereitstellung der Waren verhindern, deren Eintritt aber im Zeitraum der Werbung - selbst bei Anwendung der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt - nicht vorauszusehen ist (vgl. BGH, Urt. v. 27.5.1982 - I ZR 35/80, GRUR 1982, 681, 682 = WRP 1982, 642 - Skistiefel; Urt. v. 18.4.1985 - I ZR 155/83, GRUR 1985, 980, 981 = WRP 1985, 484 - Tennisschuhe; Urt. v. 30.3.1989 - I ZR 33/87, GRUR 1989, 609, 610 = WRP 1989, 570 - Fotoapparate).

    Steht - wie hier - fest, daß eine in der Werbung angekündigte Ware entgegen der Verbrauchererwartung zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht vorrätig ist, so ist es aber grundsätzlich Sache des Werbenden, die Umstände darzulegen, die für die Unvorhersehbarkeit der Lieferstörung und für die Einhaltung der kaufmännischen Sorgfaltspflichten sprechen (vgl. BGH GRUR 1982, 681, 683 - Skistiefel; BGH, Urt. v. 21.4.1983 - I ZR 15/81, GRUR 1983, 582, 583 = WRP 1983, 553 - Tonbandgerät; BGH GRUR 1985, 980, 981 - Tennisschuhe).

  • KG, 28.07.2006 - 9 U 226/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Bildnisschutz: Grenzen des

    Der materielle Unterlassungsanspruch bestimmt sich nach der konkreten Verletzungsform; eine gewisse Verallgemeinerung ist zwar unter dem Gesichtspunkt ausreichender Schutzgewährung zulässig, jedoch nur, soweit darin das Charakteristische des festgestellten konkreten Verletzungstatbestandes zum Ausdruck kommt (vgl. BGH GRUR 1982, 681 zu IV.).

    Allerdings kann die Wiederholungsgefahr hinsichtlich der konkreten Verletzungsform zugleich ein Anzeichen für die Gefahr erstmaliger Begehung einer von der begangenen abweichenden Verletzungshandlung sein (vgl. BGH GRUR 1982, 681 zu IV).

  • BGH, 12.10.1989 - IX ZR 184/88

    Rechte an auf ein Anderkonto des Vergleichsverwalters geleisteten Zahlungen

    Da die Anforderungen an die Substantiierungslast des Bestreitenden davon abhängen, wie substantiiert der darlegungspflichtige Gegner vorgetragen hat (BGH Urt. vom 17. Mai 1982 - I ZR 35/80, LM Nr. 192 zu § 3 UWG = GRUR 1982, 681, 683), durfte der Kläger sich gegenüber der pauschalen Behauptung des Beklagten mit einem bloßen Bestreiten begnügen.
  • BGH, 04.02.1999 - I ZR 71/97

    Werbebeilage - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Vorratsmenge

    Hinsichtlich letzterer ist davon auszugehen, daß die Erwartung des Verkehrs die Möglichkeit einschließt, daß der Kaufmann aus Gründen höherer Gewalt oder ohne Verschulden trotz sorgfältiger Einkaufs- und Vorratskalkulation an der Einhaltung der Werbeaussage gehindert ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 27.5.1982 - I ZR 35/80, GRUR 1982, 681, 682 = WRP 1982, 642 - Skistiefel; Urt. v. 18.4.1985 - I ZR 155/83, GRUR 1985, 980, 981 = WRP 1985, 484 - Tennisschuhe).
  • BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94

    EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge

    a) Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß eine Werbung grundsätzlich als irreführend zu beurteilen ist, wenn beworbene Waren, die - wie hier - zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht oder nicht in genügender Menge vorrätig sind und von den Interessenten im Verkaufslokal erworben werden können (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 27.5.1982 - I ZR 35/80, GRUR 1982, 681, 682 = WRP 1982, 642 - Skistiefel; Urt. v. 18.4.1985 - I ZR 155/83, GRUR 1985, 980, 981 = WRP 1985, 484 - Tennisschuhe; Urt. v. 4.6.1986 - I ZR 43/84, GRUR 1987, 52, 53 = WRP 1987, 101 - Tomatenmark; Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 95/85, GRUR 1988, 311, 312 = WRP 1987, 670 - Beilagen-Werbung; Urt. v. 25.6.1992 - I ZR 136/90, GRUR 1992, 858, 859 - Clementinen).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2014 - 15 U 35/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend Antikörper spezifisch für

    Allerdings sind die Anforderungen an ein substantiiertes Bestreiten des Beklagten desto strenger, je substantiierter der Sachvortrag des Klägers ist (BGH, GRUR 1982, 681, 683 - Skistiefel; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 138 Rn. 8a).

    Denn substantiierter Sachvortrag des Klägers erfordert ein substantiiertes Bestreiten des Beklagten (BGH, GRUR 1982, 681, 683 - Skistiefel; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 138 Rn. 8a).

  • KG, 28.07.2006 - 9 U 191/05

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Anforderungen an das Unterlassungsgebot

    Der materielle Unterlassungsanspruch bestimmt sich nach der konkreten Verletzungsform; eine gewisse Verallgemeinerung ist zwar unter dem Gesichtspunkt ausreichender Schutzgewährung zulässig, jedoch nur, soweit darin das Charakteristische des festgestellten konkreten Verletzungstatbestandes zum Ausdruck kommt (vgl. BGH GRUR 1982, 681 zu IV.).

    Allerdings kann die Wiederholungsgefahr hinsichtlich der konkreten Verletzungsform zugleich ein Anzeichen für die Gefahr erstmaliger Begehung einer von der begangenen abweichenden Verletzungshandlung sein (vgl. BGH GRUR 1982, 681 zu IV.).

  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 33/87

    "Fotoapparate"; Irreführung über die Bevorratung einer besonders beworbenen Ware

    Eine Werbung ist grundsätzlich als irreführend im Sinne des § 3 UWG anzusehen, wenn eine in der Publikumswerbung angebotene Ware zu dem angekündigten Zeitpunkt nicht oder nicht in einer ausreichenden Menge vorhanden ist (BGH, Urt. v. 27.5.1982 - I ZR 35/80, GRUR 1982, 681, 682 - Skistiefel; Urt. v. 5.5.1983 - I ZR 46/81, GRUR 1983, 650 - Kamera; Urt. v. 15.3.1984 - I ZR 74/82, GRUR 1984, 593, 595 - adidas-Sportartikel; Urt. v. 18.4.1985 - I ZR 155/83, GRUR 1985, 980, 981 - Tennisschuhe; Urt. v. 4.6.1986 - I ZR 43/84, GRUR 1987, 52, 53 - Tomatenmark; Urt. v. 22.1.1987 - I ZR 211/84, GRUR 1987, 371, 372 - Kabinettwein; Urt. v. 25.3.1987 - I ZR 61/85, GRUR 1987, 835, 837 - Lieferbereitschaft; Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 95/85, GRUR 1988, 311, 312 - Beilagen-Werbung).

    Anders verhält es sich, wenn der Werbende aus Gründen höherer Gewalt oder sonst ohne sein Verschulden daran gehindert ist, die Ware für den maßgeblichen Zeitraum vorrätig zu halten; denn der Verkehr erwartet grundsätzlich nicht, daß die Ankündigung auch diese Fälle einschließt (BGH, Urt. v. 27.5.1982, a.a.O. - Skistiefel; Urt. v. 5.5.1983, a.a.O. - Kamera; Urt. v. 30.4.1987, a.a.O. - Beilagen-Werbung).

  • KG, 07.11.2006 - 9 U 148/06

    Unterlassungsantrag hinsichtlich der Veröffentlichung von "Bildnissen aus dem

    Der materielle Unterlassungsanspruch bestimmt sich nach der konkreten Verletzungsform; eine gewisse Verallgemeinerung ist zwar unter dem Gesichtspunkt ausreichender Schutzgewährung zulässig, jedoch nur, soweit darin das Charakteristische des festgestellten konkreten Verletzungstatbestandes zum Ausdruck kommt (vgl. BGH GRUR 1982, 681 zu IV.).

    Allerdings kann die Wiederholungsgefahr hinsichtlich der konkreten Verletzungsform zugleich ein Anzeichen für die Gefahr erstmaliger Begehung einer von der begangenen abweichenden Verletzungshandlung sein (vgl. BGH GRUR 1982, 681 zu IV).

  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 101/86

    Konfitüre; Irreführung des Verkehrs durch unrichtige Preisauszeichnung

  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 43/84

    Tomatenmark; Irreführung des Verkehrs wegen Nichtlieferbarkeit eines von mehreren

  • BGH, 02.02.1990 - V ZR 245/88

    Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag - Löschung einer Auflassungsvormerkung

  • KG, 23.08.2005 - 9 U 17/05

    Unterlassung einer Presseberichterstattung: Hinreichende Bestimmtheit des

  • BGH, 21.04.1983 - I ZR 15/81

    Tonbandgerät - Irreführende Werbung im Falle mangelnder Lieferfähigkeit

  • BGH, 30.04.1987 - I ZR 95/85

    "Beilagen-Werbung"; Nicht-Lieferbarkeit einer Ware als Irreführung

  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 211/84

    "Kabinettwein"; Vorzeitige Erschöpfung des Vorrats gesondert beworbener Waren;

  • BGH, 04.02.1999 - I ZR 74/97

    Bevorratung von Artikeln in einer Werbebeilage

  • BGH, 18.04.1985 - I ZR 155/83

    "Tennisschuhe"; Lieferfähigkeit einer Ware am ersten Tag nach Erscheinen der

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 186/08

    Irreführung der Werbung für eine zunächst zeitlich begrenzte

  • OLG Köln, 28.02.1997 - 6 U 135/96

    CD-Multiplayer; fehlende Eigenschaft

  • BGH, 04.02.1985 - II ZR 142/84

    Anforderungen an Substantiiertheit des Beklagtenvortrags - Entbehrlichkeit des

  • BGH, 11.05.1983 - I ZR 64/81

    Irreführung durch den Werbehinweis "Das unmögliche Möbelhaus aus Schweden" -

  • LG Düsseldorf, 12.05.2016 - 4a O 22/15

    Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Rechnungslegung sowie

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 2 U 112/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung einer

  • BGH, 05.05.1983 - I ZR 46/81

    Nichtbelieferung eines Kunden mit einer in Zeitungsanzeigen des Einzelhändlers

  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 89/95

    Rechtsnatur auf die Herstellung von Fahrzeugen mit einer bestimmten Ausstattung

  • OLG Koblenz, 20.08.1987 - 6 U 965/87

    Werbung; Lockvogel; Werbender

  • LG Düsseldorf, 10.04.2018 - 4b O 56/16

    Kommunikationssystem

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 132/09

    Irreführung der Werbung für eine zunächst zeitlich begrenzte

  • OLG Dresden, 10.02.1998 - 14 U 772/97

    Werbung für Polstermöbel ohne entsprechende Bevorratung zum Verkauf als

  • OLG Braunschweig, 08.12.1994 - 2 U 154/94

    Unterlassungsanspruch wegen irreführender Preiswerbung bei Elektroartikeln;

  • OLG Stuttgart, 02.10.1992 - 2 W 56/92

    Irreführung durch Bewerbung eines nicht vorrätigen, besonders preisgünstigen

  • OLG Köln, 12.05.1995 - 6 U 195/94
  • BGH, 19.05.1983 - I ZR 77/81

    Irreführung durch Angebote in Möbelkatalog, die dauerhaft nicht lieferbar sind -

  • BGH, 27.05.1982 - I ZR 97/80

    Erwartung des angesprochene Verkehr hinsichtlich des Vorhandenseins des

  • LG Berlin, 25.08.1994 - 16 O 454/94

    Unterlassungsanspruch aufgrund Zuwiderhandlungen gegen Regelungen des

  • LG Oldenburg, 07.05.1990 - 5 O 2033/89
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