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   OLG Köln, 17.12.1982 - 6 U 109/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4165
OLG Köln, 17.12.1982 - 6 U 109/82 (https://dejure.org/1982,4165)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.12.1982 - 6 U 109/82 (https://dejure.org/1982,4165)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 1982 - 6 U 109/82 (https://dejure.org/1982,4165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen einer Urheberrechtsverletzung; Grundsätze zur Ermittlung eines entgangenen Gewinns

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Gewinnherausgabe

    § 97 Abs. 1 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1983, 752
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.1975 - IV ZR 19/74

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung der Stufenklage

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1982 - 6 U 109/82
    Handelt es sich bei der Klage aber um eine Stufenklage im Sinne von § 254 ZPO , so war die Klägerin nicht gehalten, den (Leistungs-) Antrag zu 3. vor Erledigung des Rechnungslegungs- und Auskunftsantrags und des - im Laufe des Rechtsstreits gestellten - Antrags auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu stellen, um die Unterbrechungswirkung der Klageerhebung ( § 209 Abs. 1 BGB ) zu erhalten (vgl. BGH NJW 1975, 1409/1410; RG LZ 1926, Sp. 106 - Leitsatz; RGRK, a.a.O. § 211 Rdn. 9; Staudinger-Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 211 Rdn. 8; MünchKomm-von Feldmann, § 211 Rdn. 6).
  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1982 - 6 U 109/82
    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß zur Ermittlung des Gewinns dem Verkaufserlös sämtliche auf den Artikel entfallende Selbstkosten des Verletzers (also Materialkosten, Löhne, Verwaltungskosten, Vertriebsgemeinkosten, Sonderkosten des Vertriebs pp.) gegenüberzustellen sind (vgl. BGH GRUR 1962, 509/511 - Dia-Rähmchen II; A. Preu, GRUR 1979, 753/757; auch H. Hubmann, Gewerblicher Rechtsschutz, 4. Aufl., S. 178 und Urheber- und Verlagsrecht, 4. Aufl., S. 267: "Reingewinn").
  • BGH, 06.05.1981 - IVa ZR 170/80

    Unbezifferte Mahnung

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1982 - 6 U 109/82
    Daß der Leistungsantrag in der Klageschrift nicht beziffert worden ist, steht der aus den genannten Vorschriften abzuleitenden Zinszahlungspflicht der Beklagten nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1981, 1729/1731).
  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

    Nach Sinn und Zweck des Anspruchs auf Herausgabe des Verletzergewinns ist es grundsätzlich gerechtfertigt, bei der Ermittlung des Verletzergewinns von den erzielten Erlösen nur die variablen (d.h. vom Beschäftigungsgrad abhängigen) Kosten für die Herstellung und den Vertrieb der schutzrechtsverletzenden Gegenstände abzuziehen, nicht auch Fixkosten, d.h. solche Kosten, die von der jeweiligen Beschäftigung unabhängig sind (z.B. Mieten, zeitabhängige Abschreibungen für Anlagevermögen; vgl. Lehmann, BB 1988, 1680, 1683 ff.; Möhring/Nicolini, Urheberrechtsgesetz, § 97 Anm. 11b; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 34 Rdn. 33; Körner in Festschrift für Steindorff, 1990, S. 877, 886 f.; a.A. OLG Köln GRUR 1983, 752, 753; Schricker/Wild, Urheberrecht, 2. Aufl., § 97 UrhG Rdn. 67; Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl., § 14a Rdn. 15).
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