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   BGH, 27.10.1983 - I ZR 146/81   

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BGH, 27.10.1983 - I ZR 146/81 (https://dejure.org/1983,1033)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1983 - I ZR 146/81 (https://dejure.org/1983,1033)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1983 - I ZR 146/81 (https://dejure.org/1983,1033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen und Umfang des wettbewerbsrechtlichen Schutzes - Verwechslungsgefahr durch ähnliche Bezeichnungen verschiedener Produkte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 467
  • GRUR 1984, 210
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
    Auszug aus BGH, 27.10.1983 - I ZR 146/81
    Außerdem hat das Berufungsgericht im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung aller Umstände (vgl. BGH GRUR 1967, 304, 306 = WRP 1967, 90 - Siroset) nicht hinreichend beachtet, daß selbst bei Vorliegen eines wertvollen Besitzstandes das angegriffene Verhalten der Beklagten dann nicht als sittenwidrig anzusehen wäre, wenn es seinen Grund auch in der Wahrung bestehender Rechte fände und die Vernichtung des Besitzstandes der Klägerin sich lediglich als Folge einer berechtigten Rechtsverteidigung der Beklagten darstellte.

    Wie der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 11. November 1966 (GRUR 1967, 304, 305 = WRP 1967, 90 - Siroset) ausgeführt hat, kann nämlich ein Zeichen, das mit einer aufgrund der §§ 1 UWG, 826 BGB oder unter sonstigen rechtlichen Gesichtspunkten zu mißbilligenden Zielsetzung erworben worden ist, unter Umständen auch dem Löschungsanspruch des Vorbenutzers ausgesetzt sein.

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 125/75

    Torch

    Auszug aus BGH, 27.10.1983 - I ZR 146/81
    Ein derartiges wettbewerbsfremdes Handeln kann u.U. dann zu bejahen sein, wenn sich der Zeicheninhaber in Kenntnis vom wertvollen Besitzstand des Vorbenutzers an einer schutzwürdigen Kennzeichnung ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren die gleiche oder doch eine zum verwechseln ähnliche Bezeichnung als Warenzeichen hat eintragen lassen (BGH aaO); denn ein solches Vorgehen mit einer dem Warenzeichenrecht fremden und regelmäßig zu mißbilligenden Zielsetzung, die auf eine Behinderung des Zeichenbenutzers und auf eine Übernahme oder jedenfalls eine Störung seines Besitzstandes hinausläuft, bedeutet einen Mißbrauch einer formalrechtlichen Gestaltungsmöglichkeit und widerstreitet regelmäßig den kaufmännischen guten Sitten (vgl. BGHZ 46, 130, 133 - Modess; BGH GRUR 1980, 110, 112 = WRP 1980, 74 - Torch).

    Daran ist festzuhalten, wobei es für die Frage, ob nur eine exceptio doli gegenüber einem etwaigen Vorgehen aus dem Zeichen oder ein Anspruch auf Löschung des Zeichens selbst zu gewähren ist, auf die Umstände des Einzelfalles ankommt, maßgeblich wird dabei sein, ob bereits die Anmeldung des vorbenutzten Zeichens oder nur die Geltendmachung der Rechte aus der Anmeldung wettbewerbswidrig ist (vgl. BGH GRUR 1980, 110, 111 = WRP 1980, 74 - Torch).

  • BGH, 24.02.1961 - I ZR 15/60
    Auszug aus BGH, 27.10.1983 - I ZR 146/81
    Der durch bloße "Vorbenutzung" erworbene Besitzstand gewährt weder eine absolute Rechtsstellung noch ist er als solcher geschützt; er muß dem (absoluten) Recht aus dem eingetragenen Warenzeichen weichen (BGH GRUR 1961, 413, 416 - Dolex).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63

    Zeichenmißbrauch gegenüber einer Auslandsmarke

    Auszug aus BGH, 27.10.1983 - I ZR 146/81
    Ein derartiges wettbewerbsfremdes Handeln kann u.U. dann zu bejahen sein, wenn sich der Zeicheninhaber in Kenntnis vom wertvollen Besitzstand des Vorbenutzers an einer schutzwürdigen Kennzeichnung ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren die gleiche oder doch eine zum verwechseln ähnliche Bezeichnung als Warenzeichen hat eintragen lassen (BGH aaO); denn ein solches Vorgehen mit einer dem Warenzeichenrecht fremden und regelmäßig zu mißbilligenden Zielsetzung, die auf eine Behinderung des Zeichenbenutzers und auf eine Übernahme oder jedenfalls eine Störung seines Besitzstandes hinausläuft, bedeutet einen Mißbrauch einer formalrechtlichen Gestaltungsmöglichkeit und widerstreitet regelmäßig den kaufmännischen guten Sitten (vgl. BGHZ 46, 130, 133 - Modess; BGH GRUR 1980, 110, 112 = WRP 1980, 74 - Torch).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Die Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung ist hier insbesondere dann als mißbräuchlich angesehen worden, wenn sie ohne sachlich gerechtfertigten Grund zur Erreichung einer dem Kennzeichenrecht fremden und regelmäßig zu mißbilligenden Zielsetzung erfolgte, die auf eine unlautere Behinderung eines Zeichenbenutzers und auf eine Übernahme oder jedenfalls eine Störung seines Besitzstandes hinauslief (vgl. BGHZ 46, 130, 133 - Modess; BGH, Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 125/75, GRUR 1980, 110, 112 = WRP 1980, 74 - TORCH; Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 146/81, GRUR 1984, 210, 211 - AROSTAR).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt - wenngleich in anderem rechtlichem Zusammenhang - entschieden, daß in der Beeinträchtigung eines im Zusammenhang mit einer Bezeichnung erworbenen wertvollen Besitzstands eine wettbewerbswidrige Behinderung zu sehen ist, wenn sie seitens des Verletzers in Kenntnis der Umstände und ohne zwingende Notwendigkeit vorgenommen wird (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 146/81, GRUR 1984, 210, 211 - AROSTAR; BGH, Urt. v. 10.10.1985 - I ZR 135/83, GRUR 1986, 74, 76 f. - Shamrock III).
  • OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 44/99

    EuroCity ./. Euro City

    Ausgangspunkt hat hier der Grundsatz zu sein, daß unter markenrechtlichen Gesichtspunkten die Eintragung einer bereits von anderen benutzten Bezeichnung nicht ohne weiteres zu beanstanden ist (BGH GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; BGH GRUR 1984, 210, 211 - AROSTAR; BGH GRUR 1986, 74, 76 - Shamrock III).

    Der durch bloße "Vorbenutzung" erworbene Besitzstand gewährt weder eine absolute Rechtsstellung noch ist er als solcher geschützt; er muß dem (absoluten) Recht der später eingetragenen Marke weichen (BGH GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; BGH GRUR 1980, 110, 112 - Torch; BGH GRUR 1984, 210, 211 - AROSTAR).

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Im einzelnen ist dies davon abhängig gemacht worden, daß die Kennzeichnung in den beteiligten Verkehrskreisen in gewissem Umfang bekannt geworden und ihrer Natur nach geeignet ist, über die Benutzung als betriebliches Herkunftszeichen zu wirken, und daß ferner die Anlehnung an eine solche Kennzeichnung ohne hinreichenden Grund in der verwerflichen Absicht vorgenommen worden ist, Verwechslungen herbeizuführen oder den Ruf des anderen wettbewerbshindernd zu beeinträchtigen oder auszunutzen (BGH, Urt. v. 23.6.1967 - Ib ZR 54/66, GRUR 1968, 371, 376 = WRP 1968, 18 - Maggi; Urt. v. 26.6.1968 - I ZR 24/66, GRUR 1969, 190, 192 = WRP 1968, 369 - halazon; vgl. auch Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 146/81, GRUR 1984, 210, 211 = WRP 1984, 194 - ARO-STAR).
  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83

    "Shamrock III"; Löschung eines Warenzeichens wegen sittenwidriger Behinderung;

    Das Berufungsgericht geht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zutreffend davon aus, daß ein auf die §§ 826 BGB, 1 UWG gestützter Anspruch auf Löschung eines eingetragenen Warenzeichens nicht schon damit begründet werden kann, daß der Kläger das Zeichen schon vor der Eintragung des Gegenzeichens des Beklagten benutzt habe (vgl. BGH GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; st. Rspr., zul. BGH GRUR 1984, 210, 211 - AROSTAR).

    Wie der Senat anerkannt hat, kann der Vorbenutzer unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes je nach den gegebenen Umständen auch die Einwilligung zur Löschung des eingetragenen Zeichens verlangen (BGH GRUR 1984, 210, 211 - AROSTAR).

  • BGH, 21.01.1993 - I ZR 25/91

    Titelschutz für Spiele

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Nachahmung fremder Leistungen sowie die Verwendung von nicht besonders geschützten Bezeichnungen, deren ein anderer sich vorher bedient hat, grundsätzlich frei, solange nicht besondere Umstände solches Verhalten wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG erscheinen lassen (vgl. zur Leistungsübernahme etwa BGH, Urt. v. 21.2. 1990 - I ZR 50/88, GRUR 1990, 528, 529 - Rollenclips m.w.N.; zur Bezeichnungsübernahme BGH, Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 146/81, GRUR 1984, 210, 211 - AROSTAR m.w.N. ).
  • BGH, 24.02.1994 - I ZR 230/91

    "Schwarzwald-Sprudel"; Schutzfähigkeit eines Kennzeichens für Mineralwasser;

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß selbst die Störung eines wertvollen Besitzstandes nicht als sittenwidrig anzusehen ist, wenn sie ihren Grund auch in der Wahrung bestehender Rechte findet (BGH, Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 146/81, GRUR 1984, 210, 211 - AROSTAR).
  • OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: mögliche Verletzung der Wortmarke "Focus"

    Eine derartige, als Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung anzusehende missbräuchliche Vorgehensweise kann vorliegen, wenn sie ohne sachlich gerechtfertigten Grund zur Erreichung einer dem Kennzeichenrecht fremden und regelmäßig zu missbilligenden Zielsetzung erfolgt, die auf eine unlautere Behinderung eines Zeichenbenutzers und auf eine Übernahme oder jedenfalls eine Störung dessen schutzwürdigen Besitzstandes hinausläuft (vgl. BGH GRUR 1984, 210/211 -"AROSTAR"-; ders. GRUR 1980, 110/111 -"TORCH"- m.w.N.).

    Als Missbrauch verwerflich kann die Ausnutzung eines formalen Rechts nur dann angesehen werden, wenn sie zur Erreichung eines nicht zu billigenden, in anderer rechtlich einwandfreier Weise nicht zu verwirklichenden Zwecks erfolgt (BGH GRUR 1984, 210/211 -"AROSTAR"-).

  • BPatG, 27.09.2012 - 27 W (pat) 31/11

    Gehendes Ampelmännchen - Markenlöschungsverfahren - "Bildmarke (gehendes

    Wettbewerb rechtfertigt es nämlich, Konkurrenten vom Markt zu verdrängen oder ihnen den Marktauftritt zu erschweren - solange dies mit zulässigen Mitteln geschieht (BGH GRUR 1984, 210 (211) -Arostar; BPatG BeckRS 2012, 02969 - Limes Logistik; BeckRS 2011, 23133 - BEFA; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2004, 73 f. - Flixotide).
  • BPatG, 29.04.2014 - 27 W (pat) 8/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Glückspilz" - Anmeldungszweck der Monopolisierung

    Für Bösgläubigkeit spricht aber ein Vorgehen, dem keine eigenen durch das Markenrecht geschützten Interessen zu Grunde liegen (BGH GRUR 1984, 210 (211) - Arostar; BPatG, Beschl. v. 31. Mai 2011 - 27 W (pat) 72/10, BeckRS 2011, 23133 - BEFA; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2004, 73, 74 - Flixotide).
  • BPatG, 23.10.2012 - 27 W (pat) 87/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "KRYSTALLPALAST VARIETÉ

  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 107/83

    "topfitz/topfit"; Benutzung eines Warenzeichens bei geringen Umsätzen

  • BPatG, 26.03.2020 - 26 W (pat) 46/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Kirmeskind" -

  • BPatG, 13.05.2019 - 27 W (pat) 37/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "JAZZ IN DEN MINISTERGÄRTEN

  • BGH, 06.11.1986 - I ZR 196/84

    "KLINT"; Geltendmachung einer inländischen Warenzeichen-Eintragung gegenüber

  • BPatG, 29.10.2019 - 27 W (pat) 5/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "GERMAN COMIC CON

  • BPatG, 14.10.2019 - 27 W (pat) 45/17
  • OLG Hamm, 04.05.2004 - 4 U 21/04
  • OLG Hamburg, 31.08.2000 - 3 U 272/99

    Rechtsfolgen einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung

  • BPatG, 04.06.2013 - 27 W (pat) 49/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Nichts reimt sich auf Uschi" -

  • BPatG, 12.04.2013 - 27 W (pat) 48/11

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "RENZ" - keine Bösgläubigkeit

  • BPatG, 21.11.2012 - 27 W (pat) 3/12

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "Der Pferdestall (Wort-Bildmarke)" - keine

  • BPatG, 01.04.2011 - 28 W (pat) 588/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "LEV (Wort-Bild-Marke)" - kein Beleg für

  • OLG Köln, 23.07.1993 - 6 U 208/92
  • BPatG, 15.01.2008 - 27 W (pat) 112/06

    Salvatore Ricci / Nina Ricci

  • BPatG, 04.07.2006 - 27 W (pat) 100/05
  • BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 47/01
  • BPatG, 13.06.2006 - 27 W (pat) 192/04
  • BPatG, 02.02.2006 - 25 W (pat) 142/03
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