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   BGH, 27.10.1983 - I ZR 148/81   

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https://dejure.org/1983,2443
BGH, 27.10.1983 - I ZR 148/81 (https://dejure.org/1983,2443)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1983 - I ZR 148/81 (https://dejure.org/1983,2443)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1983 - I ZR 148/81 (https://dejure.org/1983,2443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1984, 378
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 174/07

    Peek & Cloppenburg

    Der Inhaber eines Kennzeichenrechts muss es allerdings in aller Regel nur dann hinnehmen, dass der Inhaber des anderen Kennzeichenrechts die Verwechslungsgefahr erhöht und damit die Gleichgewichtslage stört, wenn dieser ein schutzwürdiges Interesse an der Benutzung hat und alles Erforderliche und Zumutbare tut, um einer Erhöhung der Verwechslungsgefahr weitestgehend entgegenzuwirken (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 148/81, GRUR 1984, 378 = WRP 1984, 376 - Hotel Krone; Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 77/85, GRUR 1987, 182, 183 = WRP 1987, 30 - Stoll; Urt. v. 16.5.1991 - I ZR 1/90, GRUR 1991, 780, 782 = WRP 1991, 645 - TRANSATLANTISCHE; BGHZ 130, 134, 147 ff. - Altenburger Spielkartenfabrik; Ingerl/Rohnke aaO § 23 Rdn. 35 m.w.N.).
  • BGH, 03.07.1986 - I ZR 77/85

    "Stoll"; Wegfall des ohne Verpflichtung geführten Zusatzes zum Familiennamen

    Ob ein solcher Anspruch besteht und ob die Einhaltung jedenfalls eines solchen Abstandes in der Firmierung verlangt werden kann, wie er vor der Firmenänderung bestanden hat, kann regelmäßig nur auf Grund einer umfassenden Abwägung der beiderseits in Frage stehenden Verhaltensweisen und Interessen beurteilt werden (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1956 - I ZR 199/55, GRUR 1957, 342 346 - Underberg; Urt. v. 20.9.1967 - Ib ZR 105/65, GRUR 1968, 212, 213 = WRP 1968, 95 Hellige; Urt. v. 26.3.1971 - I ZR 84/69, GRUR 1971, 309, 311 - Zamek !! ; siehe auch BGH, Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 148/81, GRUR 1984, 378 = WRP 1984; 376 - Hotel Krone).

    Eine solche Erhöhung der Verwechslungsgefahr ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn die Beklagte - wie das Berufungsgericht angenommen hat - einen berechtigten oder gar zwingenden Grund zur Firmenänderung hatte (BGHZ 14, 155, 161 - Farina Rote Marke; BGH, Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 148/81, GRUR 1984, 378 = WRP 1984, 376 - Hotel Krone); denn der Beklagten blieb es unbenommen, die Änderung in einer Weise - etwa durch Wahl eines anderen Zusatzes - vorzunehmen, die des Abstand der beiden Firmen nicht verminderte und damit nicht zu einer Erhöhung der Verwechslungsgefahr führte.

  • LG Düsseldorf, 20.07.2005 - 2a O 117/04

    Untersagung der Nutzung des Domain-Namens "peek-und-cloppenburg.de" als

    Haben verwechslungsfähige Firmen jahrelang unbeanstandet nebeneinander bestanden, so kann der prioritätsältere Firmeninhaber nicht mehr unter Berufung auf seinen zeitlichen Vorrang in den redlich erworbenen Besitzstand der jüngeren Firma einbrechen (BGH GRUR 1984, 378 - Hotel Krone, Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 15 Rz. 101 m.w.N.).

    In derartigen Koexistenzlagen ist eine Störung der Gleichgewichtslage nur zulässig, wenn sich der Grad der Verwechslungsgefahr hierdurch nicht erhöht, wobei unter bestimmten Umständen eine geringfügige Steigerung der Verwechslungsgefahr hinzunehmen sein kann (BGH GRUR 1991, 780, 781 - TRANSATLANTISCHE, BGH GRUR 1984, 378 - Hotel Krone, Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 23 Rz. 35; Fezer, a.a.O., § 15 Rz. 102 m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 29.11.2006 - 2a O 72/06
    Haben verwechslungsfähige Firmen jahrelang unbeanstandet nebeneinander bestanden, so kann der prioritätsältere Firmeninhaber nicht mehr unter Berufung auf seinen zeitlichen Vorrang in den redlich erworbenen Besitzstand der jüngeren Firma einbrechen (BGH GRUR 1984, 378 -Hotel Krone; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 15 Rz. 101).

    In den Fällen, in denen es eine Koexistenzlage gibt, ist eine Störung des Gleichgewichts nur zulässig, wenn sich der Grad der Verwechslungsgefahr hierdurch nicht erhöht, wobei unter bestimmten Umständen eine geringfügige Steigerung der Verwechslungsgefahr hinzunehmen sein kann (BGH, GRUR 1991, 780, 781 -TRANSATLANTISCHE; BGH, GRUR 1984, 378 -Hotel Krone).

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 24/07

    Verletzung eines Firmenkennzeichens unter Anwendung der Grundsätze des

    Aufgrund des Nebeneinanderbestehens der in Rede stehenden identischen Bezeichnungen der Parteien mindestens seit 1972 ist ein beiderseitiger Besitzstand erwachsen mit der Folge, dass jede Seite die Bezeichnung der anderen hinnehmen muss (BGH, GRUR 1984, 378 - Hotel Krone; BGH GRUR 1991, 780, 782 - Transatlantische).
  • BGH, 16.05.1991 - I ZR 1/90

    "Transatlantische"; Rechtsstellung des Gestattungsempfängers bei Gestattung der

    Der Grad der Verwechslungsgefahr darf dabei jedoch nicht erhöht werden (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 148/81, GRUR 1984, 378 = WRP 1984, 376 Hotel Krone; Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 77/85, GRUR 1987, 182, 183 = WRP 1987, 30 - Stoll).
  • OLG Hamburg, 14.07.2006 - 5 U 3/05

    AOL II

    Keinesfalls durften sich die Beklagten aber unter Berufung auf eine schützenswerte Gleichnamigkeit durch die Benutzungsaufnahme weiterer Kennzeichnungen noch weiter an das für die Klägerinnen geschützte Zeichen annähern und neue Domain-Namen generieren, die ein zusätzliches Verletzungspotenzial verwirklichten (vgl. BGH GRUR 84, 378 - Hotel Krone; OLG Hamburg MD 98, 396, 401 - Brinckmann II).
  • LG Hamburg, 05.06.2012 - 315 O 80/12

    Markenrecht: Unterlassungsanspruch wegen der Benutzung eines verwechslungsfähigen

    Der Inhaber eines Kennzeichenrechts muss es allerdings in aller Regel nur dann hinnehmen, dass der Inhaber des anderen Kennzeichenrechts die Verwechslungsgefahr erhöht und damit die Gleichgewichtslage stört, wenn dieser ein schutzwürdiges Interesse an der Benutzung hat und alles Erforderliche und Zumutbare tut, um einer Erhöhung der Verwechslungsgefahr weitestgehend entgegenzuwirken (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 148/81, GRUR 1984, 378 = WRP 1984, 376 - Hotel Krone; Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 77/85, GRUR 1987, 182, 183 = WRP 1987, 30 - Stoll; Urt. v. 16.5.1991 - I ZR 1/90, GRUR 1991, 780, 782 = WRP 1991, 645 - TRANSATLANTISCHE; BGHZ 130, 134, 147 ff. - Altenburger Spielkartenfabrik; Ingerl/Rohnke aaO § 23 Rdn. 35 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 15.09.1993 - 315 O 454/93

    Zulässigkeit der Verbreitung eines bestimmten Titelschriftzugs in einer Zeitung;

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  • LG Hamburg, 21.07.2016 - 327 O 176/16

    Unterlassungsanspruch bei Gleichnamigkeit der Unternehmenskennzeichen bzw.

    Der Inhaber eines Kennzeichenrechts muss es allerdings in aller Regel nur dann hinnehmen, dass der Inhaber des anderen Kennzeichenrechts die Verwechslungsgefahr erhöht und damit die Gleichgewichtslage stört, wenn dieser ein schutzwürdiges Interesse an der Benutzung hat und alles Erforderliche und Zumutbare tut, um einer Erhöhung der Verwechslungsgefahr weitestgehend entgegenzuwirken (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 148/81, GRUR 1984, 378 = WRP 1984, 376 - Hotel Krone; Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 77/85 , GRUR 1987, 182, 183 = WRP 1987, 30 - Stoll; Urt. v. 16.5.1991 - I ZR 1/90 , GRUR 1991, 780, 782 = WRP 1991, 645 - TRANSATLANTISCHE; BGHZ 130, 134, 147 ff. - Altenburger Spielkartenfabrik; Ingerl/Rohnke aaO § 23 Rdn. 35 m.w.N.) .
  • LG Hamburg, 29.07.2010 - 327 O 569/09

    Markenrecht: Störung der Gleichgewichtslage zwischen gleichnamigen Unternehmen

  • LG Hamburg, 01.09.2016 - 327 O 190/16

    Ansprüche auf Unterlassung bei Gleichnamigkeit der Unternehmensbezeichnungen bzw.

  • LG Hamburg, 01.11.2013 - 315 O 171/13

    Marken- und Wettbewerbsrecht: Bundesweite Werbung durch eines von zwei an

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