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   BGH, 31.01.1984 - X ZR 7/82   

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https://dejure.org/1984,972
BGH, 31.01.1984 - X ZR 7/82 (https://dejure.org/1984,972)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1984 - X ZR 7/82 (https://dejure.org/1984,972)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1984 - X ZR 7/82 (https://dejure.org/1984,972)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Patents unter Zugrundelegung der Begriffsbestimmungen in der Patentschrift - Abweichung der Begriffsbestimmungen in der Patentschrift von denen in der Fachliteratur - Auslegung von Maßangaben und Zahlenangaben im Patentanspruch - Verfahren zur Behandlung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 14
    Auslegung von Maß- und Zahlenangaben im Patentanspruch; Verwendung abweichender Begriffsbestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 840
  • GRUR 1984, 425
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.04.1961 - I ZR 90/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.01.1984 - X ZR 7/82
    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Schutzwirkung eines Patents, dessen Patentanspruch Zahlen- und Maßangaben enthält, nicht in Bereiche erstreckt werden, die wesentlich von denen des Patentanspruchs abweichen, wenn in den Zahlen- und Maßangaben des Patentanspruchs das erfinderisch Neue der Lehre des Patents zu erblicken ist (Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 25. April 1961 - I ZR 90/59 - S. 17 - unveröffentlicht; OGH BrZ 3, 63, 71f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.09.1983 - X ZB 4/83

    Hydropyridin

    Auszug aus BGH, 31.01.1984 - X ZR 7/82
    Da das Klagepatent ein Verfahren zur Behandlung von Bier zur Erhöhung der Eiweißstabilität mit einem bestimmten Bierklärmittel, nicht aber das Bierklärmittel selbst unter Schutz stellt, begeht eine unmittelbare Patentverletzung nur derjenige, der das Bierklärmittel augenfällig zur Behandlung von Bier herrichtet (BGH GRUR 1983, 729 re.Sp. - Hydropyridin) und derjenige, der Bier mit dem betreffenden Bierklärmittel behandelt, nicht aber derjenige, der dieses Bierklärmittel herstellt.
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Begriffe in den Patentansprüchen und in der Patentbeschreibung sind deshalb so zu deuten, wie sie der angesprochene Durchschnittsfachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung der Erfindung versteht (Sen.Urt. v. 31.1.1984 - X ZR 7/82, GRUR 1984, 425, 426 - Bierklärmittel; Urt. v. 26.9.1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116, 117 f. - Prospekthalter; Urt. v. 29.4.1997 - X ZR 101/93, GRUR 1998, 133, 134 - Kunststoffaufbereitung).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Zwar möge die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Rechtslage vor 1978 (Sen.Urt. v. 31.1.1984 - X ZR 7/82, GRUR 1984, 425 - Bierklärmittel) im Hinblick auf die durch § 14 PatG betonte Bedeutung der Patentansprüche für die Bemessung des Schutzbereichs sowie unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts der Rechtssicherheit einer Einschränkung bedürfen.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

    Die Rechtsprechung, nach der die Schutzwirkung eines Patents, dessen Patentanspruch Zahlen- und Maßangaben enthält, nicht in Bereiche erstreckt werden kann, die wesentlich von denen des Patentanspruchs abweichen, wenn in den Zahlen- und Maßangaben das erfinderisch Neue der Lehre des Patents zu erblicken ist (Sen.Urt. v. 31.1.1984 - X ZR 7/82, GRUR 1984, 425, 427 - Bierklärmittel m.w.N), betrifft lediglich Patente, deren Schutzbereich noch nicht nach Art. 69 EPÜ oder nach § 14 PatG 1981 zu beurteilen war.

    Nicht tragfähig ist zunächst schon die Überlegung des Berufungsgerichts, da das erfinderisch Neue der Lehre des Streitpatents allein in der Zugabe von (-Ketoglutarat liege, sei es für den Fachmann auf die Konzentrationen bei den bekannten Zusätzen wie dem Magnesiumchlorid nicht angekommen. Die Rechtsprechung, nach der die Schutzwirkung eines Patents, dessen Patentanspruch Zahlen- und Maßangaben enthält, nicht in Bereiche erstreckt werden kann, die wesentlich von denen des Patentanspruchs abweichen, wenn in den Zahlen- und Maßangaben das erfinderisch Neue der Lehre des Patents zu erblicken ist, auf die sich das Berufungsgericht hierbei stützt (Sen.Urt. v. 31.1.1984 - X ZR 7/82, GRUR 1984, 425, 427 - Bierklärmittel m.w.N.; vgl. auch OLG Düsseldorf Mitt. 1996, 393), betrifft lediglich Patente, deren Schutzbereich noch nicht nach Art. 69 EPÜ oder nach § 14 PatG 1981 zu beurteilen war.

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