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   BGH, 02.02.1984 - I ZR 219/81   

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https://dejure.org/1984,4759
BGH, 02.02.1984 - I ZR 219/81 (https://dejure.org/1984,4759)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1984 - I ZR 219/81 (https://dejure.org/1984,4759)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1984 - I ZR 219/81 (https://dejure.org/1984,4759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Irreführung einer Firma "Natursaft" Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Vorstellungen über die Beschaffenheit eines Getränkes - Vorliegen von Revisionsrügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1984, 465
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.10.1976 - I ZR 23/75

    Irreführung der beteiligten Verkehrskreise durch Firmenbestandteil " O.T.

    Auszug aus BGH, 02.02.1984 - I ZR 219/81
    Wenn die Revision dazu auf bekannte Unternehmen hinweist, die, wie allgemein bekannt, ein breiteres Sortiment aufweisen, als in ihrer Firma genannt (vgl. auch den Sachverhalt in BGH GRUR 1977, 159 - Ostfriesische Teegesellschaft), dann lassen sich auch daraus noch keine unbedingt zwingenden Schlüsse ziehen, weil der Begriff Natursaft u.U. auch als Ankündigung einer besonderen Qualität des Sortiments aufgefaßt werden könnte, was bei den von der Revision genannten Beispielen nicht zutrifft.
  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertreibens eines Magenbitters unter einer

    Auszug aus BGH, 02.02.1984 - I ZR 219/81
    Zeigen sich danach beachtliche Bedenken und fehlt es an verwertbaren anerkannten Erfahrungssätzen, so war das Berufungsgericht unbeschadet der Tatsache, daß es sich zu den angesprochenen Verkehrskreisen zählen konnte, nach den Umständen des Falles genötigt, die von den Parteien angebotenen Beweismittel auszuschöpfen, hier also eine Meinungsumfrage zu veranlassen (vgl. BGH GRUR 1980, 797 - Topfit Boonekamp).
  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 126/98

    Stich den Buben - Unbillige Behinderung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse;

    Welchen Inhalt ein bestimmter Begriff in seiner konkreten Benutzungsform hat, insbesondere, ob der Verkehr darin einen Hinweis auf das gesamte Sortiment, auf eine besondere Spezialisierung unter Verzicht auf ein breiteres Sortiment oder nur als Hinweis auf einen Teil des Sortiments sieht, unterliegt der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall (vgl. BGH, Urt. v. 2.2.1984 - I ZR 219/81, GRUR 1984, 465, 466 f. - Natursaft; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl. 1987, Bd. 1, Kap. 37 Rdn. 55, Rdn. 87).

    Im Wirtschaftsleben kommt es nicht selten vor, daß ein Unternehmen in seiner Firma nur auf einen Teil seines Sortiments hinweist, der, sei es historisch, sei es der Abkürzung wegen oder aus sonstigen Gründen, in den Mittelpunkt gerückt wird (vgl. BGH, Urt. v. 15.10.1976 - I ZR 23/75, GRUR 1977, 159 f. - Ostfriesische Tee Gesellschaft; BGH GRUR 1984, 465, 466 f. - Natursaft).

  • LG Oldenburg, 29.11.2006 - 5 O 1583/06

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Sternekennzeichnung von

    Der Richter darf nur dann nicht allein über die Bedeutung der Angabe entscheiden, wenn Umstände vorliegen, die gegen eine bestimmte Auffassung sprechen und dem Richter Zweifel an seiner Sachkunde nahe legen (BGH GRUR 1980, 797, 798; 1984, 465, 467).
  • OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    Der Richter darf nur dann nicht allein über die Bedeutung der Angabe entscheiden, wenn Umstände vorliegen, die gegen eine bestimmte Auffassung sprechen und dem Richter Zweifel an seiner Sachkunde nahe legen (BGH GRUR 1980, 797, 798; 1984, 465, 467).
  • OLG München, 19.06.1997 - 29 U 5606/96
    Liegen aber Umstände vor, die auch aufgrund in der Berufung neu vorgebrachter Gesichtspunkte die vom Landgericht seiner Beurteilung zugrundegelegte Auffassung als bedenklich erscheinen lassen, sind gleichwohl alle Beweismittel zu erschöpfen (BGH GRUR 1984, 465 - Natursaft; GRUR 1984, 467, 468 - Das unmögliche Möbelhaus aus Schweden; Köhler/Piper, UWG, Rd.-Nr. 90 zu § 3 m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 16.08.1988 - 3 U 4219/87

    Unterlassungsanspruch wegen irreführende Angaben über die Beschaffenheit ein

    Hierzu verweist die Beklagte auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Natursaft" GRUR 84, 465 ff.
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