Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1984 - I ZB 9/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1190
BGH, 20.09.1984 - I ZB 9/83 (https://dejure.org/1984,1190)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1984 - I ZB 9/83 (https://dejure.org/1984,1190)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1984 - I ZB 9/83 (https://dejure.org/1984,1190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eintragungsfähigkeit der Abbildung eines gitterförmigen Emblems

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1
    Eintragungsfähigkeit eines gitterförmigen Emblems

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 908
  • GRUR 1985, 383
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62

    Abbildung einer Warenverpackung

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - I ZB 9/83
    In Fortbildung der Palmolive-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 41, 187 ff.) sei nicht nur die Abbildung einer Warenverpackung oder (BPatGE 11, 251) der Ware selbst, sondern auch die Abbildung von Warenteilen der Eintragung als Warenzeichen nicht zugänglich; das auch dann nicht, wenn sie sich im Verkehr als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Betrieb durchgesetzt habe.

    Der Grund der Verneinung der Schutzfähigkeit der Abbildung der Warenverpackung lag im Palmolive-Fall darin, daß Verpackungen überall notwendig sind, der Spielraum bei der Gestaltung von Verpackungen aber begrenzt ist, so daß der Verkehr durch einen warenzeichenmäßigen Schutz der Abbildung von Verpackungen, der auch durch deren Verwendung als plastische Form verletzt werden kann, über Gebühr behindert werden würde (BGHZ 41, 187, 191 [BGH 23.10.1963 - Ib ZB 40/62] - Palmolive).

  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - I ZB 9/83
    Ist diese Hinweiswirkung zu bejahen, so ist im Rahmen des § 4 Abs. 3 WZG im Hinblick auf ein etwaiges Freihaltungsbedürfnis der Mitbewerber zu prüfen, welches Ausmaß die Verkehrsdurchsetzung zur rechtlichen Anerkennung erreichen muß und ob dieses dargetan ist (vgl. BGHZ 30, 357 - Nährbier).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 37/04

    Fronthaube

    Soweit die Rechtsbeschwerde geltend macht, die charakteristische Gestaltung des Kühlergrills bei Kraftfahrzeugen bestimmter Autohersteller belege das Gegenteil, und in diesem Zusammenhang auf die typische Form der "BMW-Niere" (vgl. BGH, Beschl. v. 20.9.1984 - I ZB 9/83, GRUR 1985, 383 - BMW-Niere) hinweist, lässt sie unberücksichtigt, dass im Streitfall, wie schon das Bundespatentgericht zu Recht ausgeführt hat, Schutz nicht für eine Kühlergestaltung entsprechend der "BMW-Niere" begehrt wird, sondern für die Gestaltung einer Front- oder Motorhaube.
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 84/09

    PROTI

    Mit Defensivmarken werden von Rechtsprechung und Literatur in Deutschland Marken bezeichnet, die der Markeninhaber eintragen lässt, um den Schutzbereich einer eingetragenen und benutzten Marke abzusichern oder auszuweiten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 1984 - I ZB 9/83, GRUR 1985, 383, 384 - BMW-Niere; OLG München, Urteil vom 17. Juni 2010 - 29 U 3867/09, juris Rn. 39; Fezer aaO § 3 Rn. 37).
  • BGH, 05.11.1998 - I ZB 12/96

    Etiketten

    Soweit die zeichnerischen Elemente eines Zeichens lediglich die typischen Merkmale der in Rede stehenden Ware darstellen und keine über die technische Gestaltung der Ware hinausgehenden Elemente aufweisen, wird dem Zeichen im allgemeinen die konkrete Eignung fehlen, die gekennzeichneten Waren von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. auch BGH, Urt. v. 19.3.1971 - I ZR 102/69, GRUR 1972, 122, 123 - Schablonen; Beschl. v. 20.9.1984 - I ZB 9/83, GRUR 1985, 383 - BMW-Niere; BGHZ 130, 187, 195 - Füllkörper; einschränkend Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 8 Rdn. 46).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZB 27/93

    "Füllkörper" - wirksame Inanspruchnahme des telle-quelle-Schutzes

    Die naturgetreue, wenn auch nicht photographisch genaue oder maßstabgerechte Wiedergabe der im Warenverzeichnis genannten Ware - hier: dämpfende Füllkörper und Verpackungsmaterial -, ist nicht geeignet, die Ware ihrer Herkunft nach zu individualisieren (vgl. BGH, Urt. v. 19.3.1971 - I ZR 102/69, GRUR 1972, 122, 123 - Schablonen; Beschl. v. 20.9.1984 - I ZB 9/83, GRUR 1985, 383, 384 - BMW- Niere; BPatGE 33, 129, 130; auch BPatGE 33, 113; Baumbach/Hefermehl aaO. § 25 WZG Rdn. 19).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Die naturgetreue, wenn auch nicht fotografisch genaue oder maßstabsgerechte Wiedergabe der im Warenverzeichnis genannten Ware, um die es sich bei dem angemeldeten Zeichen nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Bundespatentgerichts handelt, ist auf dem hier in Betracht zu ziehenden Warengebiet nicht geeignet, die Ware ihrer Herkunft nach zu individualisieren (vgl. für andere Warengebiete BGH, Urt. v. 19.3.1971 - I ZR 102/69, GRUR 1972, 122, 123 - Schablonen; Beschl. v. 20.9.1984 - I ZB 9/83, GRUR 1985, 383 - BMW-Niere; BGHZ 130, 187, 195 - Füllkörper).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 9/04

    Scherkopf

    Andere Elemente des äußeren Gesamtbilds der Ware konnten Gegenstand des Warenzeichen- oder Ausstattungsschutzes sein, also etwa Verzierungen (vgl. BGH, Beschl. v. 20.9.1984 - I ZB 9/83, GRUR 1985, 383, 384 - BMW-Niere; Baumbach/Hefermehl aaO) oder Merkmale, die zwar technische Zwecke erfüllen, ohne aber allein durch sie bedingt zu sein (vgl. BGHZ 11, 129, 132 - Zählkassette).
  • BPatG, 20.10.2004 - 28 W (pat) 174/03

    Markenfähigkeit einer naturgetreuen zeichnerischen Wiedergabe der äußeren Form

    Die Markeninhaberin hat gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt und rügt, dass die Markenabteilung ihre Entscheidung unter Missachtung der allgemein anerkannten Schutzmaßstäbe für dreidimensionale Marken lediglich mit Vermutungen und Unterstellungen begründet, aber beispielsweise außer Acht gelassen habe, dass die angegriffene Marke u.a. die markante, für die Markeninhaberin typische Kühlergestaltung umfasse, die schon 1984 vom Bundesgerichtshof als herkunftshinweisendes Element anerkannt worden sei (BGH GRUR 1985, 383 BMW-Niere); auch das europäische Gericht erster Instanz halte die Gestaltung eines Kühlergrills für ein wesentliches Element des Aussehens eines Fahrzeugs und der Unterscheidung von Modellen anderer Hersteller (EuG MarkenR 2003, 162 Kühlergrill).

    (im Kontext der Gesamtheit des Fahrzeugs!) betriebskennzeichnende Design-Elemente zu finden sind (vgl. etwa BGH GRUR 1985, 383 BMW-Niere; EuG aaO. - Kühlergrill).

  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 36/04

    Schutz einer ausschließlich aus einer Form bestehenden Marke; Freihaltebedürfnis

    Soweit die Rechtsbeschwerde geltend macht, die charakteristische Gestaltung des Kühlergrills bei Kraftfahrzeugen bestimmter Autohersteller belege das Gegenteil, und in diesem Zusammenhang auf die typische Form der "BMW-Niere" (vgl. BGH, Beschl. v. 20.9.1984 - I ZB 9/83, GRUR 1985, 383 - BMW-Niere) hinweist, lässt sie unberücksichtigt, dass im Streitfall, wie schon das Bundespatentgericht zu Recht ausgeführt hat, Schutz nicht für eine Kühlergestaltung entsprechend der "BMW-Niere" begehrt wird, sondern für die Gestaltung einer Frontverkleidung (Kühlerrahmen).
  • BGH, 05.11.1998 - I ZB 13/96

    Markenfähigkeit eines sich in einer bloßen Abbildung der Ware erschöpfenden

    Soweit die zeichnerischen Elemente eines Zeichens lediglich die typischen Merkmale der in Rede stehenden Ware darstellen und keine über die technische Gestaltung der Ware hinausgehenden Elemente aufweisen, wird dem Zeichen im allgemeinen die konkrete Eignung fehlen, die gekennzeichneten Waren von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. auch BGH, Urt. v. 19.3.1971 - I ZR 102/69, GRUR 1972, 122, 123 - Schablonen; Beschl. v. 20.9.1984 - I ZB 9/83, GRUR 1985, 383 - BMW-Niere; BGHZ 130, 187, 195 - Füllkörper; einschränkend Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 8 Rdn. 46).
  • BPatG, 30.11.2004 - 28 W (pat) 172/03
    Die Markeninhaberin hat gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt und rügt, dass die Markenabteilung ihre Entscheidung unter Missachtung der allgemein anerkannten Schutzmaßstäbe für dreidimensionale Marken lediglich mit Vermu­tungen und Unterstellungen begründet, aber beispielsweise außer Acht gelassen habe, dass die angegriffene Marke u.a. die markante, für die Markeninhaberin typische Kühlergestaltung umfasse, die schon 1984 vom Bundesgerichtshof als herkunftshinweisendes Element anerkannt worden sei (BGH GRUR 1985, 383 [BGH 20.09.1984 - I ZB 9/83] BMW-Niere); auch das europäische Gericht erster Instanz halte die Gestaltung eines Kühlergrills für ein wesentliches Element des Aussehens eines Fahrzeugs und der Unterscheidung von Modellen anderer Hersteller (EuG MarkenR 2003, 162 Kühlergrill).
  • BPatG, 20.10.2004 - 28 W (pat) 172/03

    Beschwerde eines Markeninhabers; Schutzgehalt von Kraftfahrzeugteilen als

  • BPatG, 22.03.2007 - 25 W (pat) 92/05
  • BPatG, 23.07.2002 - 33 W (pat) 33/01
  • BPatG, 28.07.2000 - 33 W (pat) 85/99
  • BPatG, 23.05.2000 - 27 W (pat) 22/00
  • BPatG, 28.01.2000 - 33 W (pat) 195/99
  • BPatG, 09.02.1990 - 24 W (pat) 53/88

    Schutzbedürftigkeit des Wortzeichens "OXYDIVE"; Kennzeichnung, die aus englischen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht