Rechtsprechung
BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung einer Verletzung der Zeichenrechte und Firmenrechte - Verwässerung einer berühmten Marke - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verwechselungsgefahr bei Branchenverschiedenheit - Maßgeblichkeit des Bekanntheitsgrads einer Marke für den gewährten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 16
"Zentris"; Branchennähe und Verwechslungsgefahr - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 196
- ZIP 1986, 49
- MDR 1986, 290
- GRUR 1986, 253
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57
Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr
Auszug aus BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83
Zwar habe dieser Name keinen für jedermann verständlichen und ausgeprägten Sinngehalt, so daß die Grundsätze der "Glück" (= Quick)-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 28, 320 ff.) nur sehr eingeschränkt auf den vorliegenden Fall übertragen werden könnten.Bei dieser Heranziehung des Sinngehalts hat das Berufungsgericht jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, daß auch ein eindeutiger Sinngehalt einer Kennzeichnung eine nach Klang oder Bild bestehende Verwechslungsgefahr nicht schlechthin kompensieren kann (BGHZ 28, 320, 324 - Quick;… BGH Urt. v. 20.12.1974 - I ZR 12/74, GRUR 1975, 441, 442 - Passion); die in diesen Entscheidungen angesprochene Wirkung eines für jedermann verständlichen ausgeprägten Sinngehalts besteht vielmehr allein darin, daß schriftliche oder klangliche Unterschiede vom Leser oder Hörer wesentlich schneller erfaßt werden, so daß es gar nicht erst zur Verwechslung nach Bild oder Klang kommt (…BGH a.a.O. - Passion; vgl. ferner auch Senatsurt. v. 24.6.1982 - I ZR 62/80, GRUR 1982, 611, 613 - Prodont).
- BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64
Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den …
Auszug aus BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83
Dementsprechend ist zugunsten der Klägerin zumindest von einem überdurchschnittlichen Bekanntheitsgrad für den Warenbereich Marmeladen und Konfitüren und damit einem nicht unerheblichen Schutzumfang der Bezeichnung "Zentis" auszugehen (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1965 - Ib ZR 9/64, GRUR 1966, 267, 269 - White Horse).Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, setzt der Schutz nach dieser Bestimmung zusätzlich zwar nicht Gleichartigkeit der von den Beteiligten vertriebenen Waren im warenzeichenrechtlichen Sinne voraus; er entfällt aber dann, wenn die Geschäftsbereiche so weit voneinander entfernt sind, daß die Gefahr ausscheidet, angesprochene Verkehrskreise könnten durch gleiche oder verwechslungsfähige Bezeichnungen zu der irrigen Annahme verleitet werden, die fraglichen Waren stammten aus demselben Geschäftsbetrieb oder zwischen den beteiligten Unternehmen gebe es irgendwelche geschäftlichen Zusammenhänge; dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem wirtschaftlichen Abstand der Geschäftsbereiche und dem Grad der Ähnlichkeit der Bezeichnungen dergestalt, daß die Verwechslungsgefahr um so eher zu bejahen ist, je verwandter die Waren sind, aber auch bei wirtschaftlich entfernten Waren bestehen kann, wenn die Bezeichnungen nur geringfügig voneinander abweichen (BGHZ 19, 23, 26 - Magirus;… BGH Urt. v. 5.6.1959 - I ZR 63/58, GRUR 1959, 484, 485 = WRP 1959, 273 - Condux;… Urt. v. 27.1.1965 - Ib ZR 5/63, GRUR 1965, 540, 541 - Hudson; Urt. v. 7.7.1965 - Ib ZR 9/64, GRUR 1966, 267, 269 - White Horse;… Urt. v. 9.2.1984 - I ZR 11/82, GRUR 1984, 471, 472 - Gabor/Caber).
- BGH, 05.06.1959 - I ZR 63/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83
Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, setzt der Schutz nach dieser Bestimmung zusätzlich zwar nicht Gleichartigkeit der von den Beteiligten vertriebenen Waren im warenzeichenrechtlichen Sinne voraus; er entfällt aber dann, wenn die Geschäftsbereiche so weit voneinander entfernt sind, daß die Gefahr ausscheidet, angesprochene Verkehrskreise könnten durch gleiche oder verwechslungsfähige Bezeichnungen zu der irrigen Annahme verleitet werden, die fraglichen Waren stammten aus demselben Geschäftsbetrieb oder zwischen den beteiligten Unternehmen gebe es irgendwelche geschäftlichen Zusammenhänge; dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem wirtschaftlichen Abstand der Geschäftsbereiche und dem Grad der Ähnlichkeit der Bezeichnungen dergestalt, daß die Verwechslungsgefahr um so eher zu bejahen ist, je verwandter die Waren sind, aber auch bei wirtschaftlich entfernten Waren bestehen kann, wenn die Bezeichnungen nur geringfügig voneinander abweichen (BGHZ 19, 23, 26 - Magirus; BGH Urt. v. 5.6.1959 - I ZR 63/58, GRUR 1959, 484, 485 = WRP 1959, 273 - Condux;… Urt. v. 27.1.1965 - Ib ZR 5/63, GRUR 1965, 540, 541 - Hudson;… Urt. v. 7.7.1965 - Ib ZR 9/64, GRUR 1966, 267, 269 - White Horse;… Urt. v. 9.2.1984 - I ZR 11/82, GRUR 1984, 471, 472 - Gabor/Caber).Es erscheint daher keineswegs fernliegend, daß im Publikum, soweit es den Namen "Zentis" als den eines großen Marmeladen- und Konfitürenherstellers kennt, zumindest teilweise der Eindruck entsteht, bei dem gleichklingend bezeichneten Fruchtjoghurt mit erheblichem Fruchtmaterialanteil handele es sich um ein Erzeugnis aus dem Betrieb der Klägerin; denn es entspricht - wie der Bundesgerichtshof schon im Urteil vom 5.6.1959 (I ZR 63/58, GRUR 1959, 484, 486 = WRP 1959, 273 - Condux) ausgeführt hat - dem durchschnittlichen Erfahrungswissen der Abnehmerkreise, daß insbesondere Werke mittleren und größeren Umfangs - zu denen die Klägerin nach ihrem Umsatz und Bekanntheitsgrad unbestrittenermaßen zu zählen ist - über die tatsächliche Möglichkeit verfügen, sich auch auf anderen Gebieten zu betätigen, und zwar erst recht dann, wenn ein Erzeugnis dieses anderen Gebiets mit dem bekannten sonstigen Herstellungsbereich durch einen aus letzterem stammenden erheblichen Produktanteil ohnehin in enger Beziehung steht.
- BGH, 09.02.1984 - I ZR 11/82
Branchennähe von modischen Damenschuhen und Ski-Bekleidungsstücken
Auszug aus BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83
Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, setzt der Schutz nach dieser Bestimmung zusätzlich zwar nicht Gleichartigkeit der von den Beteiligten vertriebenen Waren im warenzeichenrechtlichen Sinne voraus; er entfällt aber dann, wenn die Geschäftsbereiche so weit voneinander entfernt sind, daß die Gefahr ausscheidet, angesprochene Verkehrskreise könnten durch gleiche oder verwechslungsfähige Bezeichnungen zu der irrigen Annahme verleitet werden, die fraglichen Waren stammten aus demselben Geschäftsbetrieb oder zwischen den beteiligten Unternehmen gebe es irgendwelche geschäftlichen Zusammenhänge; dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem wirtschaftlichen Abstand der Geschäftsbereiche und dem Grad der Ähnlichkeit der Bezeichnungen dergestalt, daß die Verwechslungsgefahr um so eher zu bejahen ist, je verwandter die Waren sind, aber auch bei wirtschaftlich entfernten Waren bestehen kann, wenn die Bezeichnungen nur geringfügig voneinander abweichen (BGHZ 19, 23, 26 - Magirus;… BGH Urt. v. 5.6.1959 - I ZR 63/58, GRUR 1959, 484, 485 = WRP 1959, 273 - Condux;… Urt. v. 27.1.1965 - Ib ZR 5/63, GRUR 1965, 540, 541 - Hudson;… Urt. v. 7.7.1965 - Ib ZR 9/64, GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; Urt. v. 9.2.1984 - I ZR 11/82, GRUR 1984, 471, 472 - Gabor/Caber).Unschädlich ist dafür, daß die Klägerin selbst keine Joghurt-Schokolade herstellt, da bei der Beurteilung der Warennähe auch die Möglichkeiten einer nicht ganz fernliegenden Sortimentsausweitung zu beachten sind (BGHZ 8, 387, 392 - Fernsprechnummer; st. Rspr., vgl. Urt. v. 9.2.1984 - I ZR 11/82 - GRUR 1984, 471, 473 - Gabor/Caber m.w.N.).
- BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
Gleichartigkeit von Waren
Auszug aus BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83
Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, setzt der Schutz nach dieser Bestimmung zusätzlich zwar nicht Gleichartigkeit der von den Beteiligten vertriebenen Waren im warenzeichenrechtlichen Sinne voraus; er entfällt aber dann, wenn die Geschäftsbereiche so weit voneinander entfernt sind, daß die Gefahr ausscheidet, angesprochene Verkehrskreise könnten durch gleiche oder verwechslungsfähige Bezeichnungen zu der irrigen Annahme verleitet werden, die fraglichen Waren stammten aus demselben Geschäftsbetrieb oder zwischen den beteiligten Unternehmen gebe es irgendwelche geschäftlichen Zusammenhänge; dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem wirtschaftlichen Abstand der Geschäftsbereiche und dem Grad der Ähnlichkeit der Bezeichnungen dergestalt, daß die Verwechslungsgefahr um so eher zu bejahen ist, je verwandter die Waren sind, aber auch bei wirtschaftlich entfernten Waren bestehen kann, wenn die Bezeichnungen nur geringfügig voneinander abweichen (BGHZ 19, 23, 26 - Magirus;… BGH Urt. v. 5.6.1959 - I ZR 63/58, GRUR 1959, 484, 485 = WRP 1959, 273 - Condux;… Urt. v. 27.1.1965 - Ib ZR 5/63, GRUR 1965, 540, 541 - Hudson;… Urt. v. 7.7.1965 - Ib ZR 9/64, GRUR 1966, 267, 269 - White Horse;… Urt. v. 9.2.1984 - I ZR 11/82, GRUR 1984, 471, 472 - Gabor/Caber). - BGH, 30.01.1953 - I ZR 88/52
Fernsprechnummer als Kennzeichnungsmittel
Auszug aus BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83
Unschädlich ist dafür, daß die Klägerin selbst keine Joghurt-Schokolade herstellt, da bei der Beurteilung der Warennähe auch die Möglichkeiten einer nicht ganz fernliegenden Sortimentsausweitung zu beachten sind (BGHZ 8, 387, 392 - Fernsprechnummer;… st. Rspr., vgl. Urt. v. 9.2.1984 - I ZR 11/82 - GRUR 1984, 471, 473 - Gabor/Caber m.w.N.). - BGH, 27.01.1965 - Ib ZR 5/63
Unterscheidungskraft einer Bezeichnung - Kennzeichnungskraft einer Bezeichnung - …
Auszug aus BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83
Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, setzt der Schutz nach dieser Bestimmung zusätzlich zwar nicht Gleichartigkeit der von den Beteiligten vertriebenen Waren im warenzeichenrechtlichen Sinne voraus; er entfällt aber dann, wenn die Geschäftsbereiche so weit voneinander entfernt sind, daß die Gefahr ausscheidet, angesprochene Verkehrskreise könnten durch gleiche oder verwechslungsfähige Bezeichnungen zu der irrigen Annahme verleitet werden, die fraglichen Waren stammten aus demselben Geschäftsbetrieb oder zwischen den beteiligten Unternehmen gebe es irgendwelche geschäftlichen Zusammenhänge; dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem wirtschaftlichen Abstand der Geschäftsbereiche und dem Grad der Ähnlichkeit der Bezeichnungen dergestalt, daß die Verwechslungsgefahr um so eher zu bejahen ist, je verwandter die Waren sind, aber auch bei wirtschaftlich entfernten Waren bestehen kann, wenn die Bezeichnungen nur geringfügig voneinander abweichen (BGHZ 19, 23, 26 - Magirus;… BGH Urt. v. 5.6.1959 - I ZR 63/58, GRUR 1959, 484, 485 = WRP 1959, 273 - Condux; Urt. v. 27.1.1965 - Ib ZR 5/63, GRUR 1965, 540, 541 - Hudson;… Urt. v. 7.7.1965 - Ib ZR 9/64, GRUR 1966, 267, 269 - White Horse;… Urt. v. 9.2.1984 - I ZR 11/82, GRUR 1984, 471, 472 - Gabor/Caber). - BGH, 20.12.1974 - I ZR 12/74
Auszug aus BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83
Bei dieser Heranziehung des Sinngehalts hat das Berufungsgericht jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, daß auch ein eindeutiger Sinngehalt einer Kennzeichnung eine nach Klang oder Bild bestehende Verwechslungsgefahr nicht schlechthin kompensieren kann (BGHZ 28, 320, 324 - Quick; BGH Urt. v. 20.12.1974 - I ZR 12/74, GRUR 1975, 441, 442 - Passion); die in diesen Entscheidungen angesprochene Wirkung eines für jedermann verständlichen ausgeprägten Sinngehalts besteht vielmehr allein darin, daß schriftliche oder klangliche Unterschiede vom Leser oder Hörer wesentlich schneller erfaßt werden, so daß es gar nicht erst zur Verwechslung nach Bild oder Klang kommt (…BGH a.a.O. - Passion; vgl. ferner auch Senatsurt. v. 24.6.1982 - I ZR 62/80, GRUR 1982, 611, 613 - Prodont). - BGH, 24.06.1982 - I ZR 62/80
Verwechslungsgefahr bei Benutzung von Warenzeichen für identische Produkte
Auszug aus BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83
Bei dieser Heranziehung des Sinngehalts hat das Berufungsgericht jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, daß auch ein eindeutiger Sinngehalt einer Kennzeichnung eine nach Klang oder Bild bestehende Verwechslungsgefahr nicht schlechthin kompensieren kann (BGHZ 28, 320, 324 - Quick;… BGH Urt. v. 20.12.1974 - I ZR 12/74, GRUR 1975, 441, 442 - Passion); die in diesen Entscheidungen angesprochene Wirkung eines für jedermann verständlichen ausgeprägten Sinngehalts besteht vielmehr allein darin, daß schriftliche oder klangliche Unterschiede vom Leser oder Hörer wesentlich schneller erfaßt werden, so daß es gar nicht erst zur Verwechslung nach Bild oder Klang kommt (…BGH a.a.O. - Passion; vgl. ferner auch Senatsurt. v. 24.6.1982 - I ZR 62/80, GRUR 1982, 611, 613 - Prodont).
- BGH, 29.10.1992 - I ZR 264/90
Namens- und firmenrechtsfähigkeit der Vor-GmbH - Verwechslungsgefahr bei …
Das Ergebnis einer solchen Prüfung hängt von der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Bezeichnungen, von der Kennzeichnungskraft der Schutz beanspruchenden Bezeichnung und von der Branchennähe ab, wobei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwischen diesen Beurteilungskriterien eine Wechselwirkung dergestalt besteht, daß Ähnlichkeit und Kennzeichnungskraft um so größer sein können, je entfernter voneinander die Gebiete liegen, auf denen die Namensträger sich betätigen (vgl. dazu aus jüngerer Zeit BGH, Urt. v. 26.9.1985 - I ZR 181/83, GRUR 1986, 253, 255 - Zentis m.w.N.;… BGH, Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 183/86, GRUR 1989, 449, 451 = WRP 1989, 717 - Maritim;… BGH, Urt. v. 7.6.1990 - I ZR 298/88, GRUR 1990, 1042, 1044 = WRP 1991, 83 - Datacolor; BGH GRUR 1991, 863, 864 - Avon, insoweit nicht in BGHZ 114, 105). - BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89
Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt - …
b) Das Berufungsgericht hat nämlich nicht hinreichend beachtet, daß - auch bei seiner Betrachtungsweise - verbleibende klangliche Unterschiede der gegenüberstehenden Bezeichnungen vom Verkehr wesentlich schneller erfaßt werden, so daß es im Verkehr gar nicht erst zu Verwechslungen kommt, wenn eine der gegenüberstehenden Bezeichnungen einen für jedermann verständlichen Sinngehalt aufweist (vgl. BGHZ 28, 320, 323 f. - Quick/Glück;… BGH, Urt. v. 20.12.1974 - I ZR 12/74, GRUR 1975, 441, 442 - Passion;… Urt. v. 24.6.1982 - I ZR 62/80, GRUR 1982, 611, 613 - Prodont; Urt. v. 26.9.1985 - I ZR 181/83, GRUR 1986, 253, 256 - Zentis). - BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88
"SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens; …
Alle drei Kriterien stehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in einer Wechselbeziehung dergestalt, daß der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je stärker die Kennzeichnungskraft des Klagezeichens ist und/oder je näher sich die Warenbereiche kommen (vgl. BGH, Urt. v. 26.9.1985 - I ZR 181/83, GRUR 1986, 253, 255 = WRP 1986, 82 - Zentis m.w.N.;… BGH, Urt. v. 21.9.1989 - I ZR 34/88, GRUR 1990, 37, 38 - Quelle;… BGH, Urt. v. 7.6.1990 - I ZR 298/88, GRUR 1990, 1042, 1044 = NJW-RR 1990, 1318, 1319 - Datacolor).
- BGH, 28.02.1991 - I ZR 110/89
"Caren Pfleger"; Ausschließung der Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen mit …
Der zusätzlichen, aus Rechtsgründen aber ebenfalls nicht zu beanstandenden Erwägung des Berufungsgerichts, mindestens werde der Verkehr die Möglichkeit einer Sortimentsausweitung in Betracht ziehen (vgl. BGH, Urt. v. 26.9.1985 - I ZR 181/83, GRUR 1986, 253, 256 li. Sp. = WRP 1986, 82 - Zentis), bedarf es unter diesen Umständen nicht mehr. - BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86
"Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen …
Sind somit - als Folge der Identität des den Gesamteindruck beider Bezeichnungen prägenden Begriffs und des Fehlens hinreichend deutlich unterscheidender Bestandteile - beide Kennzeichen einander in beträchtlichem Maße ähnlich, so könnte die Gefahr ihrer Verwechslung durch den Verkehr nur dann ausgeschlossen werden, wenn ein deutlicher Abstand zwischen den Tätigkeitsbereichen der jeweiligen Unternehmen bestünde; denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht eine Wechselbeziehung insofern, als die Verwechslungsgefahr um so eher zu bejahen sein wird, je verwandter die Branchenbereiche sind, in denen die Firmenbezeichnungen geführt werden, während andererseits auch bei Unternehmen, die sich wirtschaftlich entfernter stehen, eine Verwechslungsgefahr gegeben sein kann, wenn ihre Bezeichnungen nur geringfügig voneinander abweichen (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 26.9.1985 - I ZR 181/83, GRUR 1986, 253, 255 = WRP 1986, 82 - Zentis m.w.N.). - BGH, 30.11.1989 - I ZR 191/87
"AjS-Schriftenreihe"; Schutzfähigkeit eines Firmenschlagwortes; Verkehrsgeltung …
Angesichts der Wechselwirkung, die zwischen der Nähe der Tätigkeitsbereiche der jeweiligen Unternehmen und deren Verwechslungsfähigkeit besteht und die eine Verwechslungsgefahr um so eher in Betracht kommen läßt, je verwandter die beiderseitigen Waren sind (BGH, Urt. v. 26.9.1985 - I ZR 181/83, GRUR 1986, 253, 255 = WRP 1986, 82, 84 - Zentis, m.w.N.), kann auch deshalb nach den bislang getroffenen Feststellungen allein im Hinblick auf den Buchstaben "j" in der Bezeichnung der Beklagten zu 1 eine Verwechslungsgefahr nicht ausgeschlossen werden. - BGH, 12.03.1992 - I ZR 110/90
Verwechselungsgefahr bei Branchenidentität - "ac-pharma"
Eine Verwechslungsfähigkeit ist um so eher anzunehmen, je näher die beiden Geschäftsbereiche zueinander stehen (BGH, Urt. v. 26.9.1985 - I ZR 181/83, GRUR 1986, 253, 255 - Zentis; BGHZ 113, 115, 124 - SL). - BGH, 21.03.1991 - I ZR 111/89
Avon
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne des § 16 UWG eine Wechselwirkung zwischen den an die Branchennähe zu stellenden Anforderungen einerseits und dem Ähnlichkeitsgrad sowie insbesondere der Kennzeichnungskraft des den Schutz beanspruchenden Kennzeichens andererseits; und zwar dergestalt, daß erstere um so geringer sind, je näher sich die beiderseitigen Kennzeichnungen im Ähnlichkeitsgrad kommen und je kennzeichnungskräftiger die zu schützende Kennzeichnung ist (vgl. aus jüngerer Zeit BGH, Urt. v. 26.9.1985 - I ZR 181/83, GRUR 1986, 253, 255 - Zentis m.w.N.;… BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 165/85, GRUR 1988, 635, 636 - Grundcommerz;… BGH, Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 191/87, WRP 1990, 613, 617 - AjS-Schriftenreihe). - BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 1/15 Den angesprochenen Verkehrskreisen nützt die begriffliche Abgrenzung nichts, wenn sie sich wegen der großen Klangähnlichkeit verhören (…EuGH MarkenR 2011, 22 Rdnr. 47 - Clina/CLINAIR; BGH GRUR 1986, 253, 255 - Zentis; BPatG GRUR 2007, 154, 155 Chrisma/Charisma).
- OLG Frankfurt, 11.12.2008 - 6 U 269/07
Markenrechtsverletzung: Berücksichtigung des Schutzumfangs eines …
Soweit - wie in dem vorliegenden Fall - eine Verwechselungsgefahr in engeren Sinne zur Beurteilung steht, fehlt es an der erforderlichen Branchennähe, wenn die Geschäftsbereiche der Beteiligten Unternehmen so weit voneinander entfernt sind, dass die Gefahr ausscheidet, angesprochene Verkehrskreise könnten durch gleiche oder verwechselungsfähige Bezeichnungen zu der irrigen Annahme verleitet werden, die von den Unternehmen produzierten Waren oder erbrachten Dienstleistungen stammten aus ein und demselben Unternehmen (BGH, Urt. v. 26.09.1985 - I ZR 181/83 - GRUR 1986, 253, 255 - Zentis). - OLG Koblenz, 31.08.2006 - 6 U 373/06
Markenrechtliche Verwechslungsgefahr: Branchennähe zwischen ähnliche …
- BGH, 21.09.1989 - I ZR 34/88
"Quelle"; Erlöschen zeichenrechtlichen Schutzes durch Aufgabe eines Teilbereichs …
- BGH, 23.11.2000 - I ZR 130/98
NetCom; Verwechslungsgefahr bei ähnlicher Unternehmensbezeichnung
- BPatG, 31.08.2020 - 26 W (pat) 2/18
Markenbeschwerdeverfahren - "Hellis (Wort-Bild-Marke)/herlitz (Wort-Bild-Marke)" …
- BGH, 28.10.1987 - I ZR 165/85
Grundcommerz"; Verwechslungsgefahr zweier Firmenbezeichnungen
- BGH, 12.12.1985 - I ZR 1/84
"Fürstenberg"; Verkehrsgeltung bekannter europäischer …
- LG Düsseldorf, 31.08.2000 - 4 O 446/99
Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz wegen …
- BPatG, 28.04.2022 - 26 W (pat) 526/21
Markenbeschwerdeverfahren - "Crux (Wortmarke)/CRUZ (Unionswortmarke)" - …
- BPatG, 22.03.2018 - 26 W (pat) 515/14
Rechtmäßigkeit einer Löschung der Wortmarke "Freesecco" für Waren der Klassen 30, …
- BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 49/16
- BPatG, 17.02.2012 - 26 W (pat) 578/10
Markenbeschwerdeverfahren - "BIOVERDE/VINHO VERDE PORTUGAL (IR-Marke, …
- BPatG, 14.09.2011 - 26 W (pat) 552/10
Kriterien zur Begründung einer Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "O2Kids" …
- BPatG, 31.08.2011 - 26 W (pat) 109/10
Markenbeschwerdeverfahren - "iMOVE/IMOVIE" - zur Kennzeichnungskraft - Identität …
- BPatG, 01.12.2022 - 25 W (pat) 4/21
- LG Düsseldorf, 12.06.1997 - 4 O 237/96
Fabergé
- BPatG, 04.05.2020 - 26 W (pat) 548/19
Markenbeschwerdeverfahren - "ROMI (Wort-Bild-Marke)/rohi (Unionswortmarke)" - …
- LG Düsseldorf, 22.09.1998 - 4 O 473/97
NAZAR
- BPatG, 26.02.2020 - 26 W (pat) 510/20
Markenbeschwerdeverfahren - "Lotosan/LOTUSAN (Unionsmarke)" - zur …
- OLG Köln, 28.01.1994 - 6 U 122/93
Unterlassungs- und Löschungsanspruch bei Verwechslungsfähigkeit der Firmen- und …
- LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 4 O 234/99
SABO
- LG Düsseldorf, 01.10.1998 - 4 O 165/98
Kennzeichenrechtlicher Schutz kann für Bezeichnung "Incom" als Firmenbezeichnung …
- LG Düsseldorf, 04.07.2001 - 2a O 474/00
- LG Düsseldorf, 11.04.2000 - 4 O 230/99
Markeninhaber hat nur im Falle einer Verwechslungsfähigkeit Anspruch auf …
- LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 4 O 165/98
INCOM
- LG Düsseldorf, 07.01.1997 - 4 O 123/96
Zwillingszeichen
- LG Düsseldorf, 26.10.1995 - 4 O 70/95
Möglichkeit des Bestehens einer Verwechselungsgefahr bei Fehlen einer …
- BPatG, 10.10.2007 - 26 W (pat) 155/04
- BPatG, 03.05.2006 - 26 W (pat) 39/05
- BPatG, 11.01.2006 - 26 W (pat) 264/03
- LG Düsseldorf, 11.01.2000 - 4 O 438/98
- BPatG, 03.05.2006 - 26 W (pat) 33/05
- BPatG, 25.06.2003 - 26 W (pat) 134/01
- LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 4 O 280/98