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   BGH, 26.06.1986 - I ZR 103/84   

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https://dejure.org/1986,1452
BGH, 26.06.1986 - I ZR 103/84 (https://dejure.org/1986,1452)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1986 - I ZR 103/84 (https://dejure.org/1986,1452)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1986 - I ZR 103/84 (https://dejure.org/1986,1452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Unterlassen der Bezeichnung "Center" wegen fehlender Angebotsfläche - Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise - Unrichtige Angaben über die Bedeutung und den Umfang eines Geschäftsbetriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    "Küchen-Center"; Beanspruchung einer Vorzugsstellung durch Verwendung des Bestandteils "Center"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 63
  • NJW-RR 1987, 25 (Ls.)
  • MDR 1987, 116
  • GRUR 1986, 903
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 25/80

    Vertrieb von hellem obergärigem Bier unter der Bezeichnung "Steffi" - Abbildung

    Auszug aus BGH, 26.06.1986 - I ZR 103/84
    Der Antrag, den die Klägerin bisher in erster Linie gestellt hat und den das Berufungsgericht auch allein geringfügige Irreführungsgefahr hinzunehmen sein, wenn die Belange der Allgemeinheit nicht in erheblichem Maße und ernstlich in Mitleidenschaft gezogen werden (vgl. dazu im einzelnen BGH, Urt. v. 19.10.1976 - I ZR 23/75, GRUR 1977, 159, 161 - Ostfriesische Teegesellschaft - und Urt. v. 29.9.1982 - I ZR 25/80, GRUR 1983, 32, 33 = WRP 1983, 203 - Stangenglas I).
  • BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75

    Betreiben eines Unternehmens unter der Bezeichnung "Datenzentrale Nord GmbH" -

    Auszug aus BGH, 26.06.1986 - I ZR 103/84
    Die angesprochenen Verkehrskreise verbinden danach mit ihm, ebenso wie mit dem Gebrauch des Wortes "Zentrale" (vgl. dazu BGH, Urt. v. 3.12.1976 - I ZR 151/75, GRUR 1977, 503, 504 = WRP 1977, 180 - Datenzentrale) die Vorstellungen von einem kapitalkräftigen Großbetrieb, der innerhalb eines Bezirks die Handelsbeziehungen einer bestimmten Branche zusammenfaßt und über den Durchschnitt von Unternehmen des gleichen Umfangs herausragt (vgl. dazu auch OLG Stuttgart WRP 1986, 242, 243 m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1976 - I ZR 23/75

    Irreführung der beteiligten Verkehrskreise durch Firmenbestandteil " O.T.

    Auszug aus BGH, 26.06.1986 - I ZR 103/84
    Der Antrag, den die Klägerin bisher in erster Linie gestellt hat und den das Berufungsgericht auch allein geringfügige Irreführungsgefahr hinzunehmen sein, wenn die Belange der Allgemeinheit nicht in erheblichem Maße und ernstlich in Mitleidenschaft gezogen werden (vgl. dazu im einzelnen BGH, Urt. v. 19.10.1976 - I ZR 23/75, GRUR 1977, 159, 161 - Ostfriesische Teegesellschaft - und Urt. v. 29.9.1982 - I ZR 25/80, GRUR 1983, 32, 33 = WRP 1983, 203 - Stangenglas I).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99

    Klosterbrauerei

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß Ansprüche aus § 3 UWG im allgemeinen nicht der Verwirkung unterliegen, weil das Interesse der Allgemeinheit, vor Irreführung geschützt zu werden, grundsätzlich als vorrangig vor den Individualinteressen des Werbenden anzusehen ist (vgl. BGH, Urt. v. 14.3.1985 - I ZR 66/83, GRUR 1985, 930, 931 - JUS-Steuerberatungsgesellschaft; Urt. v. 26.6.1986 - I ZR 103/84, GRUR 1986, 903, 904 = WRP 1986, 674 - Küchen-Center).

    b) In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, daß auch unabhängig von einer Verwirkung eine Irreführungsgefahr in besonderen Ausnahmefällen hinzunehmen ist, wenn die Belange der Allgemeinheit nicht in erheblichem Maße und ernstlich in Mitleidenschaft gezogen werden, weil nur eine geringe Irreführungsgefahr vorliegt (vgl. BGH GRUR 1983, 32, 34 - Stangenglas I; GRUR 1986, 903, 904 - Küchen-Center; Baumbach/Hefermehl aaO § 3 UWG Rdn. 107; Piper in Köhler/Piper aaO § 3 Rdn. 216; Großkomm.UWG/Lindacher, § 3 Rdn. 259).

  • OLG Frankfurt, 11.05.2023 - 6 U 4/23

    Medizinische Gemeinschaftspraxis: Zwei Ärzte können schon ein "Zentrum" bilden

    Der Begriff ist in vielen Branchen geradezu zu einem Modewort geworden, das in verschiedenen Zusammensetzungen gebraucht wird, wie z.B. Möbel-Center, Teppich-Center, Fitness-Center, Service-Center für Tankstellen, Buch-Center für Bücherläden usw. In diesen Zusammensetzungen weist das Wort "Center" nicht auf ein kapital- oder umsatzstarkes Unternehmen hin, das seine Mitbewerber überragt (BGH GRUR 1986, 903 - Küchen-Center; KG GRUR-RR 2002, 79).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12

    Irreführende Werbung: Verwendung des Begriffs "Zentrum" für ein

    Wird neben der Branchenangabe und dem Wort "Zentrum" wie vorliegend auch noch ein geografischer Zusatz verwendet, kann dies vom Verkehr als Hinweis auf die Alleinstellung oder zumindest Vorrangstellung des Unternehmens für den angegebenen geografischen Bereich verstanden werden (OLG Köln, ebenda; BGH GRUR 1977, 503, 504 - Datenzentrale ; BGH GRUR 1986, 903, 904 - Küchen-Center ; Fezer-Peifer, a.a.O., Rn. 391 f.; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rn. 5.44).
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