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   BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84   

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https://dejure.org/1986,131
BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84 (https://dejure.org/1986,131)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1986 - I ZR 13/84 (https://dejure.org/1986,131)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1986 - I ZR 13/84 (https://dejure.org/1986,131)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches bezüglich der Veröffentlichung und Verbreitung eines Artikels über ein Weinlokal - Anspruch auf Ersatz des im Wege der Veröffentlichung entstandenen Schadens - Vorliegen einer Wettbewerbsabsicht bezüglich einer Pressekritik ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Gastrokritiker

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • reise-recht-wiki.de

    Wettbewerbswidrige Kritik einer Gastronomiekritikers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Gastrokritiker"; Förderung des Wettbewerbs durch Veröffentlichung einer Pressekritik

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1082
  • NJW-RR 1987, 555 (Ls.)
  • ZIP 1986, 1011
  • MDR 1986, 394
  • MDR 1987, 27
  • GRUR 1986, 812
  • ZUM 1986, 536
  • afp 1986, 219
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 93/79

    Großbanken-Restquoten

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84
    Grund für die Äußerung kann auch dann, wenn ein Wettbewerbsverhältnis besteht, das besondere Anliegen der Presse sein, die Öffentlichkeit über Vorgänge von allgemeiner Bedeutung zu unterrichten und zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 30.10.1981 - I ZR 93/79, GRUR 1982, 234, 235 = WRP 1982, 259 - Großbanken-Restquoten; Urt. v. 2.2.1984 a.a.O. - Kundenboykott).

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind Erklärungen, die geeignet sind, einen Mitbewerber vor der Öffentlichkeit ohne nähere Begründung als unseriös hinzustellen, nicht für eine sachbezogene Information und Aufklärung der Verbraucher typisch; sie sind in aller Regel ein Hinweis dafür, daß sie von der Absicht getragen sind, dem Leser den Eindruck zu vermitteln, daß die eigenen Leistungen, seien es im Streitfall die Weine des Weinguts des Beklagten oder die Angebote der Lokale, die diese Weine führen, gegenüber denen der Konkurrenz den Vorzug verdienen (BGH, Urt. v. 30.10.1981 - I ZR 93/79, GRUR 1982, 234, 236 = WRP 1982, 259 - Großbanken-Restquoten).

  • BGH, 02.02.1984 - I ZR 4/82

    Kundenboykott

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84
    Derartige Äußerungen werden durch die Meinungsäußerungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG, die ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und damit auch des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb findet (Art. 5 Abs. 2 GG), nicht gedeckt (Senat, Urt. v. 2.2.1984 - I ZR 4/82, GRUR 1984, 461, 463 = WRP 1984, 321 - Kundenboykott; BVerfG, Beschl. v. 15.11.1982, GRUR 1984, 357, 359).

    Grund für die Äußerung kann auch dann, wenn ein Wettbewerbsverhältnis besteht, das besondere Anliegen der Presse sein, die Öffentlichkeit über Vorgänge von allgemeiner Bedeutung zu unterrichten und zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 30.10.1981 - I ZR 93/79, GRUR 1982, 234, 235 = WRP 1982, 259 - Großbanken-Restquoten; Urt. v. 2.2.1984 a.a.O. - Kundenboykott).

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83

    Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84
    Eine Geldentschädigung kommt für zugefügten immateriellen Schaden nur dann in Betracht, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt; weiter ist erforderlich, daß die Beeinträchtigung des Betroffenen nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (st. Rspr., zuletzt BGH, Urt v. 9.7.1985 - VI ZR 214/83, GRUR 1986, 190, 192 - Wehrmachtsoffizier).
  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 123/55

    Phylax-Apparate / Phylax - Apparate / Erdstrahlen

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84
    Wiesen die Leistungen im Lokal des Klägers entsprechende Mängel auf, so war auch eine scharfe und schonungslose Kritik zulässig (BGH, Urt. v. 22.2.1957 - I ZR 123/55, GRUR 1957, 360, 362 = WRP 1957, 300 - Phylax-Apparate).
  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog.

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß nach der ständigen Rechtsprechung ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs vorliegt, wenn das Verhalten objektiv geeignet ist, den Absatz oder den Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen, und wenn der Handelnde in subjektiver Hinsicht zusätzlich in der Absicht vorgegangen ist, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (Urt. v. 17.2.1982 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379, 380 = WRP 1983, 395 - Geldmafiosi m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84
    Sollte die Behauptung des Klägers zutreffen, der Beklagte habe durch seinen Hinweis auf den eigenen Weinhandel und seine Testberichte bei den Besitzern anderer Restaurants den Eindruck erweckt, nur bei Aufnahme reger geschäftlicher Beziehungen lasse sich eine ähnlich negative Beurteilung, wie sie gegenüber dem Kläger erfolgt sei, vermeiden, hätte er sich durch diese Art des Vorgehens in Wettbewerb zum Kläger gestellt (vgl. dazu BGHZ 93, 96, 98 - Dimple).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1983 - 2 U 118/82
    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84
    Das Berufungsgericht hat durch Urteil (veröffentlicht mit Abdruck des beanstandeten Artikels in GRUR 1984, 366 = WRP 1984, 272) dem Beklagten und dem Verlag hinsichtlich des für erledigt erklärten Teiles des Rechtsstreits die Kosten auferlegt; dem Feststellungsantrag hinsichtlich der Verpflichtung zum Ersatz des materiellen Schadens und dem auf Auskunftserteilung gerichteten Antrag hat es stattgegeben.
  • BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204/74

    "Halsabschneider"

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84
    Das Berufungsgericht hat keine Tatsachen dafür festgestellt, daß der Beklagte die Veröffentlichungen verfaßt hätte, um dem Kläger zu schaden (§ 826 BGB), Es ist auch nicht zu der Überzeugung gelangt, daß der Beklagte mit der Veröffentlichung nur das Ziel verfolgt hätte, den Kläger zu verunglimpfen oder zu beleidigen, so daß ein Fall der in jedem Fall unzulässigen Schmähkritik vorgelegen hätte (vgl. dazu BGHZ 65, 325, 333 - Warentest II; Urt. v. 1.2.1977 - VI ZR 204/74, GRUR 1977, 801, 803 - Halsabschneider).
  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84
    Das Berufungsgericht hat keine Tatsachen dafür festgestellt, daß der Beklagte die Veröffentlichungen verfaßt hätte, um dem Kläger zu schaden (§ 826 BGB), Es ist auch nicht zu der Überzeugung gelangt, daß der Beklagte mit der Veröffentlichung nur das Ziel verfolgt hätte, den Kläger zu verunglimpfen oder zu beleidigen, so daß ein Fall der in jedem Fall unzulässigen Schmähkritik vorgelegen hätte (vgl. dazu BGHZ 65, 325, 333 - Warentest II; Urt. v. 1.2.1977 - VI ZR 204/74, GRUR 1977, 801, 803 - Halsabschneider).
  • BGH, 28.04.1972 - I ZR 140/69

    Kosten bei Teilanerkenntnis

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84
    Daran hat sich nicht dadurch etwas geändert, daß sie wegen der gleichzeitigen Entscheidung über die weiteren Anträge des Klägers in Form eines Urteils ergangen ist (BGHZ 58, 341, 342).
  • BGH, 11.12.2014 - I ZR 113/13

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Vorliegen einer geschäftlichen Handlung bei

    Bei einem redaktionellen Beitrag ist ein objektiver Zusammenhang im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG mit der Förderung des Absatzes eines fremden Unternehmens zu verneinen, wenn der Beitrag allein der Information und Meinungsbildung seiner Adressaten dient (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - I ZR 147/09, GRUR 2012, 74 Rn. 15 = WRP 2012, 77 - Coaching-Newsletter; zur in solchen Fällen nach früherem Recht regelmäßigen Verneinung der Wettbewerbsförderungsabsicht vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. März 1986 - I ZR 13/84, GRUR 1986, 812, 813 = WRP 1986, 547 - Gastrokritiker; Erdmann in Gloy/Loschelder/Erdmann aaO § 31 Rn. 67 mwN).

    Letzteres steht einer lauterkeitsrechtlichen Kontrolle von Äußerungen, die nicht ausschließlich wirtschaftlichen Zwecken dienen, nicht entgegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Juli 2007 - 1 BvR 2041/02, GRUR 2008, 81, 82; BGH, GRUR 1986, 812, 813 - Gastrokritiker).

  • OLG München, 28.07.2005 - 29 U 2887/05

    Haftung für Link auf Kopierschutz-Software - Heise

    Vielmehr handelt es sich, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, um redaktionelle Berichterstattung über eine Angelegenheit, die für die Öffentlichkeit von allgemeiner Bedeutung ist (vgl. auch BGH GRUR 1986, 812, 813 - Gastrokritiker zur Wettbewerbsabsicht), nämlich einen Ausschnitt aus der Problematik des Kopierschutzes durch technische Maßnahmen und dessen Umgehung.
  • LG Mannheim, 27.11.2019 - 14 O 181/19

    Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit des Faktenchecks von Facebook

    16/10145, 21; BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 15 - Coaching-Newsletter; BGH, GRUR-RR 2016, 410 Rn. 11 - Dr. Estrich; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 38. Aufl. 2020, UWG § 2 Rn. 67; sowie jeweils zur - indes im Ergebnis nicht abweichenden [vgl. BGH, GRUR 2013, 301 Rn. 18 - Solarinitiative] - Rechtslage vor dem UWG 2008 und der insoweit seitens der Rechtsprechung verneinten Vermutung der Wettbewerbsabsicht BGH GRUR 1980, 311 - Pressebericht in eigener Sache; BGH, GRUR 1982, 234 [235] - Großbankenrestquoten; BGH, GRUR 1986, 812 [813] - Gastrokritiker; BGH, GRUR 1990, 973 - Schönheits-Chirurgie; BGH, GRUR 1995, 270 [272] - Dubioses Geschäftsgebaren; GRUR 2000, 703 [706] - Mattscheibe; BGH, GRUR 2006, 875 Rn. 23 - Rechtsanwalts-Ranglisten; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 1695).
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