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   BGH, 01.10.1986 - I ZR 80/84   

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https://dejure.org/1986,1219
BGH, 01.10.1986 - I ZR 80/84 (https://dejure.org/1986,1219)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1986 - I ZR 80/84 (https://dejure.org/1986,1219)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1986 - I ZR 80/84 (https://dejure.org/1986,1219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rabattkarte - Sonderpreise - Barzahlungsrabatt - Rabattverbot - Preisnachlaß

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 352
  • ZIP 1987, 60
  • MDR 1987, 380
  • GRUR 1987, 185
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1959 - I ZR 158/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.10.1986 - I ZR 80/84
    Der Bundesgerichtshof hat dazu in seinem Urteil vom 23. Januar 1959 (GRUR 1959, 326 - Kaffeeversandhandel) ausgeführt, die - im Gesetz nicht eindeutig beantwortete - Frage, ob die Einräumung eines Sonderpreises (dort für Gutschein-Inhaber) auch dann unzulässig sei, wenn die Voraussetzungen für einen Barzahlungsrabatt im Sinne des § 2 Rabattgesetz gegeben sind, sei - in Übereinstimmung mit dem dort genannten Schrifttum - zu bejahen; es sei rabattrechtlich unzulässig, wenn den Angehörigen bestimmter Verbraucherkreise ein Sonderpreis gewährt werde, der nicht mehr als 3 % unter dem Normalpreis liege.
  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 181/78

    Sonderpreis bei Ausgabe von "Goldenen Karten" betreffend Erwerb und Entwicklung

    Auszug aus BGH, 01.10.1986 - I ZR 80/84
    Daß sie dabei Bedingungen stellt, die den Erwerb oder die Vorlage der Karte als belastend (wie etwa im Fall Goldene Karte II, BGH WRP 1981, 267, durch käuflichen Erwerb der Karte) oder als nicht ohne weiteres zumutbar erscheinen lassen könnten, ist nicht festgestellt, vom Kläger auch nicht behauptet worden.
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Das Berufungsgericht hat rechtsfehlerfrei aufgrund eigener Sachkunde festgestellt, daß der Erwerb der Kundenkarte, die zum Nachlaß von 3 % beim Brillenkauf berechtigt, nicht von belastenden Bedingungen oder solchen Bedingungen abhängig gemacht wird, die den Erwerb der Kundenkarte als nicht ohne weiteres zumutbar erscheinen lassen könnten (vgl. dazu BGH, Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 80/84, GRUR 1987, 185, 187 = WRP 1987, 239, 241 - Rabattkarte).
  • OLG Dresden, 05.11.2002 - 14 U 1639/02

    Preisnachlass; Kaufschein

    Das Überlassen eines Personalkaufausweises wird ein in dieser Situation durchschnittlich aufmerksamer, informierter und verständiger Verbraucher demnach nicht als Angebot an jeden Kunden, sondern - insbesondere unter dem Eindruck der Versicherung - allenfalls als einen Ausnahmefall betrachten, der ihm eine Vorzugsstellung im Kundenkreis der Beklagten verschafft (vgl. BGH, GRUR 1987, 185, 186 - Rabattkarte; BGH, GRUR 1968, 595, 598 - Wiederverkäufer; OLG Köln, WRP 1981, 547; OLG Schleswig, WRP 01, 322, 323).

    Dagegen verschafft der Besitzerwerb dem Inhaber keine Vorzugsstellung gegenüber anderen Kaufinteressenten, die diesen nicht in gleicher Weise wie den Besitzern der Ausweise ohne weiteres zugänglich wäre (vgl. BGH, GRUR 1987, 185, 187 - Rabattkarte).

    c) Da - wie von der Klägerin gerügt - die Ausgabe der in Rede stehenden Personalkaufausweise an Dritte, die nicht dem bestimmten Personenkreis angehören, wettbewerbswidrig ist, verbietet sich auch die Gewährung der angekündigten Vorteile beim Verkauf von Waren durch die Beklagte an solche Dritte, wenn dies von der Vorlage der Personalkaufausweise abhängig gemacht wird (vgl. BGH, GRUR 1987, 185, 186 - Rabattkarte).

  • BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90

    Rent-o-mat - Normalpreis

    b) Das Berufungsgericht geht des weiteren zutreffend davon aus, daß für die Beurteilung, ob die vertraglichen Leistungsangebote als sachlich und wirtschaftlich gleich anzusehen sind, auf die Sicht der angesprochenen Verkehrskreise unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Umstände des Einzelfalls abzustellen ist, wobei unmaßgeblich ist, wie der Unternehmer selbst seine Angebote verstanden wissen will (Urt. v. 4.11.1977 - I ZR 11/76, GRUR 1978, 185, 186 - Taschenrechnerpackung; Urt. v. 25.10.1984 - I ZR 129/82, GRUR 1985, 392 - Sparpackung; Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 80/84, GRUR 1987, 185, 187 - Rabattkarte; vgl. auch BGH, Urt. v. 23.5.1991 - I ZR 172/89, WRP 1991, 649 - One for Two, für die ZugabeVO).

    c) Erscheinen dem Verkehr die Leistungsunterschiede aber wesentlich, so gewinnt er aus der Kenntnis der Eigenständigkeit der einzelnen Leistungen die Vorstellung, daß der jeweilige Preis der jeweiligen Leistung als Normalpreis zuzuordnen ist (BGH, Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 80/84, GRUR 1987, 185, 187 - Rabattkarte).

  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 241/86

    Gewinnspiel I

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dieser Begriff weit auszulegen; es genügt - wie hier - eine durch Inhaberschaft von Gutscheinen oder durch die gleiche Kundenstellung hergestellte Gemeinschaft (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.1959 - I ZR 158/57, GRUR 1959, 326, 327 = WRP 1959, 185 - Kaffeeversandhandel; Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 181/78, GRUR 1981, 290, 291 = WRP 1981, 267 - Goldene Karte II; vgl. auch Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 80/84, GRUR 1987, 185, 187 = WRP 1987, 239 - Rabattkarte).
  • BGH, 26.09.2001 - I ZR 3/01

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Revisionsverfahrens durch die Aufhebung

    Damit ist die Annahme des Berufungsgerichts, die Beklagte habe durch die von ihr ausgegebenen "t. -Taler"-Karten bestimmte Verkehrskreise begünstigt, aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGH GRUR 1959, 326, 328 - Kaffeeversandhandel; BGH, Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 80/84, GRUR 1987, 185, 187 = WRP 1987, 239 - Rabattkarte; Urt. v. 16.3.1989 - I ZR 241/86, GRUR 1989, 434, 437 = WRP 1989, 504 - Gewinnspiel).
  • OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 95/00

    Unzulässiges Gutschrift-System eines Supermarktes - "T.-Taler-Konto"

    Als gemeinsame äußere Umstände sind beispielsweise die Zugehörigkeit zu Kreisen, die zum Rabattgeber in einem bestimmten Zusammenhang stehen, weil sie etwa Stammkunden, Altkunden oder Inhaber von Gutscheinen sind, angesehen worden (vgl. zum Vorstehenen BGH GRUR 1959, 326, 328 - Kaffeeversandhandel; GRUR 1991, 290, 291 - Goldene Karte II; GRUR 1987, 185, 187 - Rabattkarte; GRUR 1989, 434 - Gewinnspiel; Gloy im Großkommentar zum UWG, § 1 RabattG Rn. 104; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., § 1 RabattG Rn. 24; Köhler,/Pieper, UWG, RabattG § 1 Rn. 28; Lies-Benachib in Ekey, Wettbewerbsrecht, II RabattG § 1 Rn. 28).
  • OLG Köln, 19.05.1995 - 6 U 19/95

    Verstoß eines Einzelhändlers gegen das Wettbewerbsrecht wegen Gewährung

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall "Rabattkarte" (GRUR 1987/185 f.) beruhen die den TOP-CARD-Inhabern gewährten Vorteile nicht auf einer Rabattkarte, die auch anderen Verbrauchergruppen in gleicher Weise wie den Besitzern der Karte ohne weiteres zugänglich wäre.
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