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   OLG Karlsruhe, 27.05.1987 - 6 U 31/86   

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https://dejure.org/1987,4642
OLG Karlsruhe, 27.05.1987 - 6 U 31/86 (https://dejure.org/1987,4642)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.05.1987 - 6 U 31/86 (https://dejure.org/1987,4642)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Mai 1987 - 6 U 31/86 (https://dejure.org/1987,4642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1987, 818
  • afp 1988, 105
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 04.04.2012 - 4 U 171/11

    Urheberrechtsschutz: Öffentliche Zugänglichmachung eines kleinen Teils eines

    Soweit deshalb Prozentzahlen genannt werden ( von Bernuth , ZUM 2003, 438 [440: 10%]; Harder , UFITA 2004, 643 [645: 10%]; Loewenheim in Schricker/Loewenheim, UrhG, 4. Aufl. 2010, § 52a Rn. 7 [20% erscheint zu hoch, während weniger als 10% jedenfalls einen kleinen Teil darstellen]; OLG Karlsruhe GRUR 1987, 818 [820: 20% kein kleiner Teil gemäß § 53 Abs. 2 UrhG] - Referendarkurs ), wird dies deshalb zu Recht abgelehnt ( Dreier /Schulze, UrhG, 3. Aufl. 2008, § 53 Rn. 33; Dustmann in Fromm/Nordemann, UrhG, 10. Aufl. 2008, § 52a Rn. 7; Wandtke/Bullinger/ Lüft , UrhG, 3. Aufl. 2009, § 52a Rn. 5).
  • LG Stuttgart, 27.09.2011 - 17 O 671/10

    Elektronische Zugänglichmachung an Fernhochschule

    (a) Auch wenn nach dem allgemeinen Sprachverständnis "kleine Teile eines Werkes" einen deutlich geringeren Umfang aufweisen müssen als die "Teile eines Werkes", für welche in der Literatur im Rahmen des § 46 UrhG teilweise eine Grenze von 3 bis 10 DIN A5-Seiten angenommenen wird (vgl. Prof. Dr. Berger, Anlage K 22! Seite 21 m. w. N.), kann im vorliegenden Fall zur Bestimmung des quantitativen Umfangs der zulässigen Entnahme eine relative Größe von 10 % des für den Unterricht ausschließlich relevanten Werkumfanges von 476Textseiten herangezogen werden (vgl. Loewenheim in Schricker/Loewenheim, a. a. O., § 52a UrhG Rdnr. 7, § 53 UrhG Rdnr. 52, 61; OLG Karlsruhe, GRUR 1987, S. 818 - Referendarkurs; OLG München OLG München, Urteil vom 24.03.2011, 6 W 12/09, Anlage K 35, Seite 4; a. A. Lüft in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 52a UrhG Rdnr. 5; Prof. Dr. Berger, Anlage K 22, Seite 21).
  • OLG München, 24.03.2011 - 6 WG 12/09

    Gesamtvertrag einer Verwertungsgesellschaft mit den Bundesländern als Träger von

    Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe (GRUR 1987, 818, 820 - Referendarkurs) verstießen weniger als 10 % des kopierten Werkes nicht gegen § 53 Abs. 3 UrhG.
  • LG Hamburg, 16.11.2007 - 308 O 288/07

    Die Parteien streiten über die Berechtigung der Beklagten, Lichtbilder im Rahmen

    Da ein Auskunftsanspruch des Verletzten auch dann gegeben ist, wenn nur eine Rechtsverletzung feststeht, es jedoch nahe liegt, dass es bei dieser einen Verletzung nicht geblieben ist, sondern man auf weitere gleichartige Rechtsverletzungen schließen muss (BGH NJW 1962, 731; OLG Karlsruhe GRUR 1987, 818, 821 - Referendarkurs), kommt grundsätzlich auch ein Auskunftsanspruch über weitere gleichartige Rechtsverletzungen in Betracht.
  • OLG Köln, 06.12.1991 - 6 U 106/91

    Rechtmäßigkeit einer Verbreitung von ohne Einwilligung des Künstlers

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