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   BGH, 24.09.1987 - I ZR 142/85   

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BGH, 24.09.1987 - I ZR 142/85 (https://dejure.org/1987,1557)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1987 - I ZR 142/85 (https://dejure.org/1987,1557)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1987 - I ZR 142/85 (https://dejure.org/1987,1557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 766
  • GRUR 1988, 369
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.10.1986 - I ZR 6/85

    Kotflügel; Geschmacksmusterfähigkeit von Pkw-Kotflügeln

    Auszug aus BGH, 24.09.1987 - I ZR 142/85
    Die Frage, ob der als Muster angemeldete Teil eines Messers, nämlich der Griff nebst Kropf, einen selbständig schutzfähigen Gegenstand darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.1986 - I ZR 6/85, GRUR 1987, 518 f. - Kotflügel), ist vom Berufungsgericht nicht erörtert worden; sie kann auch dahingestellt bleiben, da ein Geschmacksmusterschutz letztlich zu versagen ist.
  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72

    Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern

    Auszug aus BGH, 24.09.1987 - I ZR 142/85
    Dabei dürfen die Anforderungen an die für ein Geschmacksmuster erforderliche eigenschöpferische Gestaltungshöhe jedoch nicht zu niedrig angesetzt werden (vgl. BGH, Urt. v. 20.5.1974 - I ZR 136/72, GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter).
  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

    Auszug aus BGH, 24.09.1987 - I ZR 142/85
    Es liegen insbesondere keine Anhaltspunkte für ein wettbewerbswidriges Einschieben in eine Serie vor; denn die betreffende Messerreihe der Klägerin erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine wettbewerbsrechtlich schutzwürdige Serie (vgl. BGHZ 41, 55, 58 f. - Klemmbausteine).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Die Kombination vorbekannter Gestaltungsmerkmale kann eine Gesamtwirkung erzielen, die die für einen Geschmacksmusterschutz erforderliche schöpferische Gestaltungshöhe erreicht (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1980 - I ZR 57/78, GRUR 1981, 273, 275 - Leuchtenglas; Urteil vom 24. September 1987 - I ZR 142/85, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff; BGH, GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel).

    Der Schutzumfang hängt demnach vom Abstand des Geschmacksmusters bzw. des eingetragenen Designs zum vorbekannten Formenschatz ab (vgl. BGH, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff; GRUR 1996, 767, 769 f. - Holzstühle; GRUR 2011, 142 Rn. 17 - Untersetzer; GRUR 2011, 1112 Rn. 42 - Schreibgeräte; GRUR 2011, 1117 Rn. 32 - ICE; GRUR 2013, 285 Rn. 32 - Kinderwagen II).

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Der bereits vor Umsetzung der Richtlinie 98/71/EG durch das Geschmacksmusterreformgesetz anerkannte Grundsatz, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt (vgl. etwa BGH, Urt. v. 24.9.1987 - I ZR 142/85, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff), gilt daher nach wie vor (D. Jestaedt, GRUR 2008, 19, 22).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98

    Sitz-Liegemöbel; Anmeldung eines Geschmacksmusters mit mehreren Fotografien

    Dabei hat das Berufungsgericht an sich zutreffend auch auf den Grundsatz hingewiesen, daß die Anforderungen an die für den Geschmacksmusterschutz erforderliche Gestaltungshöhe nicht zu niedrig angesetzt werden dürfen, wenn ein Muster lediglich vorbekannte Formelemente kombiniert (vgl. BGH, Urt. v. 24.9.1987 - I ZR 142/85, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff).
  • LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 549/14

    Designverletzung Schieferplatten

    Das kann zur Folge haben, daß nur identische oder fast identische Gestaltungen vom Verbietungsrecht erfasst werden (BGH, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff).

    Trotz des angesichts des vorbekannten Formenschatzes engen Schutzbereichs ist dieser nicht auf Identität beschränkt, sondern erstreckt sich jedenfalls auch auf fast identische Gestaltungen (BGH, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff).

  • LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14

    Designverletzung; Schieferplatten

    Das kann zur Folge haben, daß nur identische oder fast identische Gestaltungen vom Verbietungsrecht erfasst werden (BGH, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff).

    Trotz des angesichts des vorbekannten Formenschatzes engen Schutzbereichs ist dieser vorliegend nicht auf Identität beschränkt, sondern erstreckt sich jedenfalls auch auf fast identische Gestaltungen (BGH, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff).

  • LG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14c O 189/06

    Beschreibung eines iPod nano als Verfügungsgeschmacksmuster in der Kombination

    Die Gestaltung des Musters muss Besonderheiten aufweisen, die das Muster von selbstverständlichen, ohne weiteres naheliegenden Gestaltungen deutlich abhebt (vgl. BGH, GRUR 1962, 144, 147 - Buntstreifensatin I), wobei auch eine Kombination vorbekannter Formenelemente zu einem einheitlichen Muster schutzfähig sein kann, wenn sie eine neuartige, eigentümliche ästhetische Gesamtwirkung erzielt (vgl. BGH, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff).

    Hebt sich das Muster allerdings nur geringfügig vom vorbekannten Formenschatz ab, so verringert sich der Schutzumfang und umfasst nur identische oder fast identische Modelle (vgl. BGH, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff).

  • OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02

    Bewerbung eines Fahrradhelms mit einem früheren Testergebnis;

    Es ist ein Gesamtvergleich mit der auf dem betreffenden Gebiet geleisteten geschmacklichen Vorarbeit und dem vorhandenen Formenschatz vorzunehmen, um sodann zu ermitteln, ob das Muster eine gestalterische Schaffenskraft bzw. eine Gestaltungshöhe zum Ausdruck bringt, die das durchschnittliche Können eines Mustergestalters aus dem betroffenen Fach übersteigt (BGH GRUR 2001, 503, 505 "Sitz-Liegemö-bel"; BGH GRUR 2000, 1023, 1025 = WRP 2000, 1312 "3-Speichen-Felgen- rad"; BGH GRUR 1988, 369, 370 "Messergriff" und BGH GRUR 1961, 640, 641 "Straßenleuchte").
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2005 - 1 U 175/03

    Verletzungsprozess des Lizenznehmers für ein Geschmacksmusterrecht: Beurteilung

    Von Eigentümlichkeit ist nach der Rechtsprechung und Kommentarliteratur auszugehen, wenn das Muster nach dem für die ästhetische Wirkung maßgeblichen Gesamteindruck der relevanten Merkmale als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, farb- und formschöpfenden Tätigkeit erscheint, die - gemessen an dem vorbekannten Formenschatz - über das Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebietes ausgerüsteten Mustergestalters hinausgeht ( vgl. BGH GRUR 88, 369, 370 ; 69, 90, 95 ; Eichmann / v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl. Rdn. 32 zu § 1, v. Gamm a.a.O. Rn. 56 zu § 1 ).
  • LG Düsseldorf, 21.07.2007 - 14c O 171/06

    Bei Unterscheidung des Gesamteindrucks eines vorbekannten Geschmacksmusters von

    Die Gestaltung des Musters muss Besonderheiten aufweisen, die das Muster von selbstverständlichen, ohne weiteres naheliegenden Gestaltungen deutlich abhebt (vgl. BGH, GRUR 1962, 144, 147 - Buntstreifensatin I), wobei auch eine Kombination vorbekannter Formenelemente zu einem einheitlichen Muster schutzfähig sein kann, wenn sie eine neuartige, eigentümliche ästhetische Gesamtwirkung erzielt (vgl. BGH, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff).

    Hebt sich das Muster allerdings nur geringfügig vom vorbekannten Formenschatz ab, so verringert sich der Schutzumfang und umfasst nur identische oder fast identische Modelle (vgl. BGH, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff).

  • OLG Köln, 26.09.2008 - 6 U 39/08

    Unterlassungsansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters hinsichtlich

    Denn der Schutzumfang eines Musters wird durch dessen Eigentümlichkeitsgrad bestimmt, ist also grundsätzlich um so größer, je mehr sich das Muster in eigenschöpferischer Weise von dem vorbekannten Formenschatz abhebt, während eine geringe Eigenart zu einem engen Schutzumfang führt (BGH, GRUR 1978, 168 [169] - Haushaltsschneidemaschine I; GRUR 1988, 369 [370] - Messergriff; GRUR 1996, 767 [769] - Holzstühle; GRUR 2004, 939 [940] - Klemmhebel; GRUR 2008, 153 [Tz. 26] - Dacheindeckungsplatten).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2004 - 20 U 34/04
  • OLG Köln, 17.01.2003 - 6 U 88/02

    Geschmacksmusterstreit um Nachahmung eines Roboterrasenmähers

  • LG München I, 23.10.2019 - 21 O 10580/18

    Bestimmtheit der Designeintragung eines Kombinationserzeugnisses -

  • BPatG, 21.10.2021 - 30 W (pat) 805/18
  • OLG Zweibrücken, 21.12.2000 - 4 U 107/99

    Geringfügige Umgestaltung eines Prototyps - Wegfall des bestimmenden

  • LG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4a O 212/00

    Ansprüche wegen Nachbildung eines Geschmacksmusters durch einen Bilderrahmen

  • LG Köln, 12.03.2014 - 84 O 261/13

    Streit um Dosendesign: Lock & Lock und Tchibo wehren einstweilige Verfügung ab

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