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   BGH, 26.01.1988 - X ZR 6/87   

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https://dejure.org/1988,1966
BGH, 26.01.1988 - X ZR 6/87 (https://dejure.org/1988,1966)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1988 - X ZR 6/87 (https://dejure.org/1988,1966)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1988 - X ZR 6/87 (https://dejure.org/1988,1966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents - Nichtigkeit eines Patents - Verbesserung einer Mattenstapelvorrichtung und Wendevorrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG §§ 1, 6
    Erfindung und Stand der Technik; Bindung des Nichtigkeitsurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1506
  • MDR 1988, 671
  • GRUR 1988, 444
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79

    Anmeldung eines Patents - Vertrieb eines Mähdreschers - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 26.01.1988 - X ZR 6/87
    Hingegen erstreckt sich der Schutzumfang des Patents nach ständiger Rechtsprechung des Senats auf äquivalente Lösungsmittel, die der Fachmann zwar ohne erfinderische Überlegung, nicht aber ohne weiteres als gleichwirkend erkennt, nur, wenn in dem Patent ein auch die angegriffene Ausführungsform umfassender allgemeiner Erfindungsgedanke geschützt ist (BGH GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II).
  • BGH, 24.10.1986 - X ZR 45/85

    Stand der Technik - Stromwandler - Patent - Schutzumfang

    Auszug aus BGH, 26.01.1988 - X ZR 6/87
    Dazu ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urt. v. 24. Oktober 1986 - X ZR 45/85 - GRUR 1987, 283 - Befestigungsvorrichtung) erforderlich, daß der Fachmann dem Inhalt der Patentschrift aufgrund seines Fachwissens ohne weitere Überlegung die angegriffene Ausführungsform als eine zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe gleichwirkende Maßnahme entnehmen kann.
  • BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85

    ... bei Unbegründetheit einer Nichtigkeitsklage

    Im Falle der Klageabweisung, um den es hier allein geht, sind zwar die Urteilsgründe für den Verletzungsrichter nicht bindend (Sen.Urt. v. 26. Januar 1988 - X ZR 6/87 - Betonstahlmattenwender, Seite 10 des Umdrucks; zur Veröffentlichung vorgesehen); sie können ihm jedoch eine wertvolle Hilfe bei der Beurteilung der Frage vermitteln, ob eine als Verletzung beanstandete Ausführung von der im Patent unter Schutz gestellten Lehre Gebrauch macht oder nicht.
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 20 U 66/13

    Auch ein extremer Querulant ist prozessfähig!

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung "Betonstahlmattenwender" (GRUR 1988, 444), dort habe der Bundesgerichtshof nur klargestellt, dass der Verletzungsrichter bei der Auslegung des Klagepatents in Bezug auf die Verletzungsfrage völlig frei sei.

    Auch die Gründe eines klageabweisenden Urteils im Nichtigkeitsverfahren beziehungsweise Löschungsverfahren sind für den Verletzungsrichter nicht bindend (BGH, GRUR 1988, 444, 445 - Betonstahlmattenwender).

  • BGH, 22.05.1990 - X ZR 124/88

    Ermittlung des einem Patent zugrunde liegenden technischen Problems

    Ein solcher Stand der Technik kann zwar für die Beurteilung der Neuheit, des technischen Fortschritts und der Erfindungshöhe der unter Schutz gestellten Erfindung Bedeutung erlangen, das ihr zugrunde liegende technische Problem verändert er nicht (BGH GRUR 1988, 444, 445 r. Sp. - "Betonstahlmattenwender").
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 66/12

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung einer Löschungsklage gegen ein

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung "Betonstahlmattenwender" (GRUR 1988, 444), dort habe der Bundesgerichtshof nur klargestellt, dass der Verletzungsrichter bei der Auslegung des Klagepatents in Bezug auf die Verletzungsfrage völlig frei sei.

    Auch die Gründe eines klageabweisenden Urteils im Nichtigkeitsverfahren beziehungsweise Löschungsverfahren sind für den Verletzungsrichter nicht bindend (BGH, GRUR 1988, 444, 445 - Betonstahlmattenwender).

  • BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01

    "Zahnstruktur"; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der

    Danach bedarf es der Hinzuziehung eines Sachverständigen nicht, wenn das Gericht gegebenenfalls aufgrund der Vorbereitung des Prozeßstoffs durch die Parteien und seiner eigenen langjährigen Erfahrung mit entsprechenden Verfahren selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt (Sen.Urt. v. 28.01.1988 - X ZR 6/87, GRUR 1988, 444, 446 - Betonstahlmattenwender; v. 12.07.1990 - X ZR 121/88, GRUR 1991, 436, 440 - Befestigungsvorrichtung II; s.a. BGH, Urt. v. 18.03.1993 - IX ZR 198/92, MDR 1993, 579 = NJW 1993, 1796; BVerfGE 54, 86, 93); ihre Ablehnung bedeutet in diesem Rahmen daher regelmäßig keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör.
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da

    Daher ist der Patentanspruch oder die Beschreibung/Zeichnung in der Fassung für die Allgemeinheit verbindlich, die sie durch den Tenor einer rechtskräftigen Nichtigkeitsentscheidung erhalten haben (BGH GRUR 1988, 444, 445 - Betonstahlmattenwender).
  • LG Düsseldorf, 04.05.2017 - 14c O 146/12

    Schutzfähigkeit und Neuheit des Klagedesigns i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen

    Auch die Gründe eines klageabweisenden Urteils im Nichtigkeitsverfahren bzw. Löschungsverfahren sind für den Verletzungsrichter nicht bindend (BGH, GRUR 1988, 444, 445 - Betonstahlmattenwender).
  • BGH, 15.05.1997 - X ZB 8/95

    "Polyäthylenfilamente"; Widerruf eines Patents

    Für das Gebiet des Patentrechts gelten insoweit keine Besonderheiten, auch hier nehmen die Urteilsgründe an der Rechtskraft der Entscheidung über den Klageantrag nicht teil (RGZ 158, 385, 386; BGH GRUR 1988, 444, 445/446 - Betonstahlmattenwender, Benkard, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 22 PatG Rdn. 69, vgl. auch BGHZ 123, 30, 33 - GRUR 1993, 969, 971 - Indorektal II).
  • LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 14c O 248/11

    Schadenserstz wegen Verletzung eines deutschen Geschmacksmusters im Zusammenhang

    Insoweit greift der Verweis der Beklagten auf die Entscheidung "Betonstahlmattenwender" des Bundesgerichtshofs nicht, nach der die Gründe eines die Klage abweisenden Urteils im Nichtigkeitsverfahren für den Verletzungsrichter nicht bindend sind (BGH GRUR 1988, 444).
  • BGH, 01.10.1991 - X ZR 60/89

    Patentierung eines beschusshemmenden Aluminiumfensters - Konstruktionsähnlichkeit

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß ein laufend mit Patentverletzungssachen befaßter Spruchkörper die Frage der Äquivalenz in technisch einfach gelagerten Fällen ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilen kann, wenn die Parteien ihren Standpunkt zum technischen Sachverhalt eingehend dargestellt haben (Urt. v. 24.04.1969 - X ZR 54/66, GRUR 1969, 534, 536 - Skistiefelverschluß; Urt. v. 22.03.1983 - X ZR 9/82, GRUR 1983, 497, 498 - Absetzvorrichtung; Urt. v. 24.10.1986 - X ZR 45/85, GRUR 1987, 280, 283 - Befestigungsvorrichtung I; Urt. v. 26.01.1988 - X ZR 6/87, GRUR 1988, 444, 446 - Betonstahlmattenwender; Urt. v. 12.07.1990 - X ZR 121/88, GRUR 1991, 436, 440 [BGH 12.07.1990 - X ZR 121/88] - Befestigungsvorrichtung II; vgl. auch Benkard, PatG/GebrMG 8. Aufl. § 139 PatG Rdn. 125).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2008 - 2 U 98/07

    Pkw-Fensterscheiben

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2008 - 2 U 97/07

    Pkw-Fensterscheiben II

  • LG Düsseldorf, 09.07.2002 - 4a O 221/01

    Dieselmotor

  • BGH, 15.05.1997 - X ZB 7/95
  • LG Düsseldorf, 29.04.2010 - 4a O 41/10

    Korrosionsschutz

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