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   OLG Frankfurt, 22.12.1988 - 6 U 19/88   

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https://dejure.org/1988,4884
OLG Frankfurt, 22.12.1988 - 6 U 19/88 (https://dejure.org/1988,4884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.1988 - 6 U 19/88 (https://dejure.org/1988,4884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 1988 - 6 U 19/88 (https://dejure.org/1988,4884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1007
  • GRUR 1989, 203
  • ZUM 1989, 302
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 10.08.2011 - 6 U 78/10

    Auch Nachrichtentexte sind urheberrechtlich geschützt

    Insoweit ist die Klägerin als bloße Nutzungsberechtigte nicht aktivlegitimiert; aus der von ihr zitierten Entscheidung (OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 1007) folgt nichts anderes.
  • LG Hamburg, 16.05.2007 - 308 O 460/06

    Urheberrecht: Portraitfoto als Lichtbildwerk und Geldentschädigung bei

    Bei der Umsetzung dieser Kriterien in einen Geldbetrag wird teilweise das übliche Nutzungsentgelt zugrunde gelegt und pauschale Aufschläge von bis zu 100 % zum üblichen Nutzungsentgelt zuerkannt (OLG Frankfurt GRUR 1989, 203 - Wüstenflug; vgl. v. Wolff in Wandtke/Bullinger § 97 Rn. 73).
  • LG Frankfurt/Main, 20.02.2008 - 6 O 247/07

    Urheberrechtsverletzung: Vermutung der Urheberschaft; Schadenshöhe bei Übernahme

    Da die Dateien ohne Urhebernennung übernommen wurden, liegt zugleich eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts gemäß § 13 UrhG vor, die eine Verdoppelung der Lizenz rechtfertigt (vgl. Dreier/Schulze, 2. Aufl., § 13 Rd. 35; OLG Frankfurt am Main, GRUR 1989, 203, 205).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2008 - 8 O 10691/06

    Kostenverteilung bei teilweisem Obsiegen: Abhängigkeit des Forderungsbetrages von

    Das Gericht ist daher der Auffassung, dass sich die Frage nach der Anwendbarkeit des § 92 II Nr. 2 ZPO allein danach beurteilt, ob das von der Klägerin ursprünglich Eingeklagte auf einem ex ante betrachtet verständlichen und nachvollziehbaren Schätzfehler beruht oder nicht (so auch Gerstenberg, NJW 1988, 1352, 1357; Musielak/Wolst, § 92 Rn 7; Bruns, NJW 2008, 215, 216; wohl auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 92 Rn 12; aus der Rspr. etwa OLG Frankfurt NJW 1960, 390, 391; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 1007, 1009 je für Schmerzensgeldansprüche).
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