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   OLG Karlsruhe, 18.08.1989 - 14 U 105/88   

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https://dejure.org/1989,1812
OLG Karlsruhe, 18.08.1989 - 14 U 105/88 (https://dejure.org/1989,1812)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.08.1989 - 14 U 105/88 (https://dejure.org/1989,1812)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. August 1989 - 14 U 105/88 (https://dejure.org/1989,1812)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall; Recht am eigenen Bild; Veröffentlichung; Foto; Bild

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Unfallfoto / Unfallphoto

    § 847 BGB

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KunstUrhG § 22; KunstUrhG § 23; BGB § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1327
  • NJW-RR 1990, 1328
  • MDR 1989, 1100
  • GRUR 1989, 823
  • VersR 1989, 1097
  • ZUM 1990, 91
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63

    Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.1989 - 14 U 105/88
    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte darauf, daß der Kläger auf dem beanstandeten Foto nicht erkennbar abgebildet sei und daß sein Bildnis deshalb nicht schutzfähig sei (vgl. BGH, NJW 1965, 2148, 2149; 1974, 1947, 1948).

    § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG setzt voraus, daß ein durch ein echtes Informationsbedürfnis gerechtfertigtes Interesse der Allgemeinheit an der bildlichen Darstellung des Betroffenen besteht (BGH, NJW 1965, 2148, 2150); das macht die Beklagte selbst nicht geltend.

  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77

    Schmerzensgeld für Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Mithaftung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.1989 - 14 U 105/88
    Angesichts dessen, daß sich fortwirkende Beeinträchtigungen der Persönlichkeitssphäre des Klägers ausschließen lassen, reicht dieser Betrag aus, um die Verletzung als solche öffentlich zu dokumentieren und damit dem Kläger die Genugtuung zu verschaffen, um die es ihm geht (vgl. BGH, NJW 1979, 1041, 1042).
  • BGH, 05.01.1962 - VI ZR 72/61

    Doppelmörder / Popps Helfer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.1989 - 14 U 105/88
    a) Dies folgt zunächst daraus, daß das Bild des Klägers in einer auflagenstarken Publikumszeitschrift veröffentlicht worden ist (zu ähnlichen Erwägungen vgl. BGH, NJW 1985 a.a.O. sowie NJW 1962, 1004, 1005), und dies in einem Kontext, der den Kläger in einen gedanklichen Zusammenhang mit verantwortungslosen und lebensgefährdenden Verhaltensweisen bringen mußte.
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.1989 - 14 U 105/88
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts gegeben ist, die die Zahlung einer Entschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, also von dem Ausmaß der Verbreitung der rechtswidrigen Veröffentlichung, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten, ferner von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. BGH, NJW 1985, 1617, 1619).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.1989 - 14 U 105/88
    Die Gewährung einer Geldentschädigung setzt weiter voraus, daß sich die erlittene Beeinträchtigung nicht auf andere Weise befriedigend ausgleichen läßt (BGH, NJW 1980, 2801, 2807 - insoweit nicht in BGHZ 78, 9 abgedruckt).
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 151/68

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.1989 - 14 U 105/88
    Da der Kläger sich gegen die suggestive Kraft des Bildes nicht im Wege einer Gegendarstellung (§ 11 Landespressegesetz) zur Wehr setzen konnte und auch die sonstigen Mittel des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes keine Abhilfe versprachen, bliebe das Persönlichkeitsrecht gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen ohne rechtlichen Schutz, würde man dem Kläger den Anspruch auf eine Geldentschädigung verweigern, was unter diesen Umständen nicht angeht (vgl. BGH, NJW 1970, 1077).
  • BGH, 02.07.1974 - VI ZR 121/73

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Verletzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.1989 - 14 U 105/88
    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte darauf, daß der Kläger auf dem beanstandeten Foto nicht erkennbar abgebildet sei und daß sein Bildnis deshalb nicht schutzfähig sei (vgl. BGH, NJW 1965, 2148, 2149; 1974, 1947, 1948).
  • OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13

    Recht am eigenen Bild: Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis bei

    Von Bedeutung ist allein die Erkennbarkeit des Abgebildeten (BGHZ 26, 349 - Herrenreiter; BGH, NJW 1965, 2148/2149 - Spielgefährtin; Senat, GRUR 1989, 823, 824).

    Maßgebend ist dabei, ob ein durch ein echtes Informationsbedürfnis gerechtfertigtes Interesse der Allgemeinheit an der bildlichen Darstellung gerade des Betroffenen besteht (BGH, NJW 1965, 2148, 2150; Senat, GRUR 1989, 823, 824 - Unfallfoto).

    Die Personenabbildung muss derart untergeordnet sein, dass sie auch entfallen könnte, ohne den Gegenstand und Charakter des Bildes zu verändern (Senat, GRUR 1989, 823, 824 - Unfallfoto; OLG Oldenburg, NJW 1989, 400, 401; Fricke, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 23 KunstUrhG Rn. 27; Dreier/Specht, in: Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 23 KUG Rn. 35).

  • LG Köln, 27.10.2022 - 14 O 266/21

    Lichtbild Internet Unterlassungsanspruch Lizenzschadensersatz Stufenklage

    Gegenstand von § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG sind - wie schon die begriffliche Unterscheidung zwischen Bild und Bildnis zeigt - Abbildungen, bei denen die Örtlichkeit im Vordergrund steht und die Personendarstellung eine derart untergeordnete Rolle spielt, daß sie auch entfallen könnte, ohne daß sich Gegenstand und Charakter des Bildes verändert (OLG Karlsruhe, GRUR 1989, 823 (824) - Unfallfoto; OLG Oldenburg, NJW 1989, 400 (401) - Oben-ohne-Aufnahme).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 6 U 145/13

    Fußmodel - Recht am eigenen Bild: Zuordnung der Abbildung eines Unbekannten zum

    Von Bedeutung ist allein die Erkennbarkeit des Abgebildeten (BGHZ 26, 349 - Herrenreiter; BGH, NJW 1965, 2148/2149 - Spielgefährtin; Senat, GRUR 1989, 823, 824).
  • LG Essen, 10.07.2014 - 4 O 157/14

    Ist YouTube-Video von Unfallopfer eine Persönlichkeitsrechtsverletzung?

    Diese bleibt nur dann unberührt, wenn es sich entweder um ein schicksalhaftes Ereignis handelt oder aber der Betroffene durch die Darstellung nicht in eine innere Beziehung zum Unfallgeschehen gesetzt würde (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. vom 18.08.1989, Az.: 14 U 105/88).
  • AG Frankfurt/Main, 17.03.2006 - 32 C 3304/05
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts gegeben ist, die die Zahlung einer Entschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, also von dem Ausmaß der Verbreitung der rechtswidrigen Veröffentlichung, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 1328 ff. m.w.N.).
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