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   OLG München, 15.03.1990 - 29 U 4346/89   

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https://dejure.org/1990,2864
OLG München, 15.03.1990 - 29 U 4346/89 (https://dejure.org/1990,2864)
OLG München, Entscheidung vom 15.03.1990 - 29 U 4346/89 (https://dejure.org/1990,2864)
OLG München, Entscheidung vom 15. März 1990 - 29 U 4346/89 (https://dejure.org/1990,2864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzfähigkeit eines Exposees zu einer Fernsehserie; Verletzung eines Urheberrechts durch Herstellung einer unfreien Bearbeitung eines Konzepts in Form einer Verfilmung; Schutzfähige Elemente bei Romanen und Drehbüchern; Freie Benutzung eines urheberrechtlich ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Forsthaus Falkenau

    §§ 23, 24, 97 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG §§ 2, 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1990, 674
  • ZUM 1990, 311
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.1978 - I ZR 4/77

    Freie Benutzung eines Filmdrehbuchs für ein weiteres Drehbuch für die Verfilmung

    Auszug aus OLG München, 15.03.1990 - 29 U 4346/89
    Dabei kann schon dahinstehen, ob die Beklagte die Serie "Forsthaus Falkenau" beeinflußt vom Exposé der Kläger entwickelt und hergestellt hat, denn allein aus der Benutzung des Konzepts der Kläger läßt sich noch nichts dafür entnehmen, ob diese Benutzung urheberrechtlich unfrei ist oder als freie Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG urheberrechtlich nicht beanstandet werden kann (BGH GRUR 78, 302, 304 - Wolfsblut).

    Gegebenenfalls kann schon die Einfügung eines bestimmten Einfalls in einen Handlungsablauf unabhängig von der Wortgestaltung im einzelnen Urheberrechtsschutz erlangen; ebenso der Gang der Handlung mit seinen dramatischen Konflikten und Höhepunkten einschließlich der Charakteristik der handelnden Personen (vgl. BGH in GRUR 1959, 379, 381 - Gasparone, GRUR 1978, 302, 304 - Wolfsblut).

  • BGH, 21.11.1980 - I ZR 106/78

    Staatsexamensarbeit

    Auszug aus OLG München, 15.03.1990 - 29 U 4346/89
    Da es auf die Übereinstimmungen, nicht dagegen auf die Verschiedenheiten zwischen beiden Werken ankommt, ist es zwar für die Annahme einer freien Benutzung noch nicht ausreichend, daß das neugeschaffene Werk weiterführende, über die Entlehnung hinausgehende Teile von selbständiger und schöpferischer Eigenart enthält (BGH GRUR 1981, 352/353 - Staatsexamensarbeit); im Streitfall genügen aber die entlehnten Teile des Werkes als solche den urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen nicht.
  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 31/70

    Schutzfähige Bearbeitung eines verfassten Bühnenwerkes - Begriff der

    Auszug aus OLG München, 15.03.1990 - 29 U 4346/89
    Entscheidend ist - wie oben ausgeführt - insoweit allein, ob das, was als entnommen beanstandet wird, urheberrechtlich schutzfähig ist, also eine persönliche geistige Schöpfung darstellt (vgl. hierzu auch BGH, GRUR 1972, 143, 244 - Biographie.: Ein Spiel).
  • BGH, 30.01.1959 - I ZR 82/57

    Gasparone

    Auszug aus OLG München, 15.03.1990 - 29 U 4346/89
    Gegebenenfalls kann schon die Einfügung eines bestimmten Einfalls in einen Handlungsablauf unabhängig von der Wortgestaltung im einzelnen Urheberrechtsschutz erlangen; ebenso der Gang der Handlung mit seinen dramatischen Konflikten und Höhepunkten einschließlich der Charakteristik der handelnden Personen (vgl. BGH in GRUR 1959, 379, 381 - Gasparone, GRUR 1978, 302, 304 - Wolfsblut).
  • OLG Schleswig, 15.05.2001 - 6 U 84/99

    Zum urheberechtlichen Schutz des Formats einer Fernsehshow

    Daraus folgt, dass die bloß abstrakte Idee eines Beitrages bzw. das bloße abstrakte Konzept einer Sendung als solches nicht urheberrechtlich geschützt sein kann (vgl. OLG München NJW-RR 1993, S. 619; OLG München GRUR 1990 S 674 ; OLG München, Beschluss vom 21. Januar 1999 - 29 W 3422/98, Umdruck S. 11; zur gleichgelagerten Frage bei wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz OLG Düsseldorf, a. a. O., JURIS-Ausdruck S. 5).

    Eine Schutzfähigkeit kommt erst in Betracht, wenn ein Mindestmaß an Originalität und konkreter Ausformung gegeben ist (Schricker/Katzenberger, a. a. O. § 88 RdNr. 16; Möhring/Nicolini-Lütje, a. a. O., § 88 RdNr. 6; OLG München GRUR 1990, S. 674 ; OLG Düsseldorf, a. a. O., JURIS-Ausdruck S. 5; OLG München, Beschluss vom 21.01.1999, 29 W 3422/98, Umdruck S. 11).

  • LG München I, 13.11.2018 - 33 O 74/17

    Erfolglose Klage auf weitere angemessene Vergütung

    Denn eine Verfilmung kann auch zu einem in freier Benutzung (§ 24 UrhG) des zugrundeliegenden Werks geschaffenen selbständigen Werk führen (vgl. OLG München GRUR 1990, 674, 675 - "Forsthaus Falkenau"; Schricker/Loewenheim/Loewenheim, 5. Auflage 2017, UrhG, § 3 Rdn. 32).

    Denn eine unfreie Bearbeitung kann nur in Betracht kommen, wenn die Übereinstimmung der zu vergleichenden Werke gerade in schutzfähigen Bestandteilen des benutzten Werkes besteht (OLG München GRUR 1990, 674, 675 - Forsthaus Falkenau).

    Darüber hinaus handelt es sich um eine bloße Anregung, welche noch keine konkrete Ausgestaltung in Sprache und Bild erfahren hat und welcher auch insofern die schöpferische Individualität fehlt (vgl. BGH GRUR 1995, 47, 48 - Rosaroter Elefant; OLG München GRUR 1990, 674, 676 - Forsthaus Falkenau; Schricker/Loewenheim/Loewenheim, 5. Auflage 2017, § 2 Rdn. 73).

  • LG München I, 23.01.2009 - 21 O 13662/07

    Urheberrechtsschutz für Illustrationen einer Jugendbuchreihe: Illustrator als

    Ein konkretes Konzept zu einer Fernsehserie als Ganzes kann aufgrund der Auswahl, Anordnung und Kombination einzelner Gestaltungsmerkmale schutzfähig sein; darüber hinaus ist in einem solchen Konzept jedoch nur als deren Bestandteil die konkrete sprachliche Ausgestaltung der Einfälle und Ideen durch eine zumindest skizzenhafte Darstellung der handelnden Charaktere, des Milieus und der Handlungsstränge schutzfähig (vgl. OLG München GRUR 1990, 674, 675 - Forsthaus Falkenau ; Schulze , a.a.O., § 2 Rn. 43).
  • KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09

    Der Bulle von Tölz - Auskunftsrecht eines Drehbuchautors

    In Abgrenzung hierzu kann eine schutzfähige Fabel dann nicht angenommen werden, wenn nur vage, allgemein formulierte Ideen und Handlungsansätze ohne konkrete Ausgestaltung übernommen werden, so etwa die vage Idee, einen verwitweten Förster, der Kinder hat, vor dem Hintergrund einer überwältigenden bayerischen Landschaft agieren zu lassen, wobei die Naturschutz- und Waldschadensproblematik behandelt wird, ferner die in Kombination auftretenden Ideen von Handlungselementen, wobei eine adelige Spielfigur und die Problematik der Zufahrtsstraße zu dessen gastronomischem Objekt eine hervorgehobene Rolle spielen (vgl. OLG München, GRUR 1990, 674 im Falle der Fernsehserie "Forsthaus Falkenau").
  • OLG München, 25.11.1999 - 29 U 2437/97

    Urheberrechtsschutz eines Computerprogramms; Anspruch des Bediensteten auf

    Dies würde voraussetzen, dass den aus TESY-M2 übernommenen Programmteilen Werkeigenschaft zukommt (vgl. Senat GRUR 1990, 674-676/Forsthaus Falkenau; Fromm-Nordmann-Vincke, Rdnr. 3 zu § 24).
  • LG München I, 14.01.2010 - 7 O 13628/09

    Urheberrechtsschutz: Schutzfähigkeit des Konzepts für eine Fernsehsendereihe

    Gängigen Grundmustern und naheliegenden, allgemein bekannten Elementen für Fernsehsendungen eines bestimmten Genres fehlt daher die Schöpfungshöhe (vgl. OLG München, GRUR 1990, 674, 676 - Forsthaus Falkenau).
  • LG Berlin, 19.05.2009 - 16 O 8/07

    "Der Bulle von Tölz" ist kein Bestseller-Fall

    Die Beklagte kann sich zur Begründung, es handele sich insoweit nicht um ein schutzfähiges Werk auch nicht auf die Entscheidung des OLG München (GRUR 1990, 674 - Forsthaus Falkenau) stützen, da dem dortigen Exposé, aus dem urheberrechtliche Ansprüche abgeleitet wurden, die notwendige Gestaltungshöhe gerade nicht versagt wurde und die Verneinung von Ansprüchen im Ergebnis damit begründet wurde, dass die übernommenen aus dem Exposé der dortigen Kläger herrührenden Bestandteile und Handlungselemente als nicht schutzfähig angesehen wurden, nämlich die vage Idee, einen verwitweten Förster, der Kinder hat, vor dem Hintergrund einer überwältigenden bayerischen Landschaft agieren zu lassen, wobei die Naturschutz- und Waldschadensproblematik behandelt wird, ferner die in Kombination auftretenden Ideen von Handlungselementen, wobei eine adelige Spielfigur und die Problematik der Zufahrtsstraße zu dessen gastronomischem Objekt eine hervorgehobene Rolle spielen.
  • LG Köln, 07.07.2004 - 28 O 303/04

    The Day After Tomorrow

    Derartiges ist aber urheberrechtlich nicht schutzfähig, sondern jeweils nur in ihrer konkreten Ausgestaltung (vgl. OLG München, GRUR 1990, 674, 676 - Forsthaus Falkenau).
  • KG, 06.05.2003 - 5 U 161/01

    Urheberrechtsschutz für eine Romanfigur: Abgrenzung zwischen freier Bearbeitung

    Der Urheber des nachgeschaffenen Werkes muss sich von der geschützten konkreten Darstellung und Gestaltung des benutzten Elements so gelöst haben, dass eine eigene Formgestaltung, eine selbstständige, individuelle Prägung erhält und das benutzte Element allenfalls als Anregung erkennbar bleibt (OLG München GRUR 1990, 674/675 - "Forsthaus Falkenau").
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