Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 19.03.1991

Rechtsprechung
   BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1917
BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89 (https://dejure.org/1990,1917)
BayObLG, Entscheidung vom 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89 (https://dejure.org/1990,1917)
BayObLG, Entscheidung vom 28. August 1990 - RReg. 4 St 250/89 (https://dejure.org/1990,1917)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1917) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leerspielen; Geldautomaten; System; Computerprogramm; Tabellarisch aufgebaut; Betriebsgeheimnis

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 438
  • MDR 1990, 1139
  • GRUR 1991, 694
  • NStZ 1990, 595
  • NStZ 1991, 343 (Ls.)
  • StV 1991, 210
  • JR 1991, 298
  • BayObLGSt 1990, 88
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89
    In der Rechtspr. und im Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß Geheimnis auch eine Tatsache sein kann, die der Betriebsinhaber nicht kennt; in einem solchen Falle genügt es für die Beurteilung als Betriebsgeheimnis, wenn der Unternehmer die Tatsache bei erlangter Kenntnis als Geheimnis behandelt haben würde (BGH, GRUR 1955, 402, 403 - Anreißgerät; GRUR 1977, 539, 540 - Prozeßrechner; Baumbach/Hefermehl, § 17 UWG Rdn. 12, von Gamm, Kapitel 50 Rdn. 18; Harte-Bavendamm, § 43 Rdn. 11).
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 180/53

    Anreißgerät

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89
    In der Rechtspr. und im Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß Geheimnis auch eine Tatsache sein kann, die der Betriebsinhaber nicht kennt; in einem solchen Falle genügt es für die Beurteilung als Betriebsgeheimnis, wenn der Unternehmer die Tatsache bei erlangter Kenntnis als Geheimnis behandelt haben würde (BGH, GRUR 1955, 402, 403 - Anreißgerät; GRUR 1977, 539, 540 - Prozeßrechner; Baumbach/Hefermehl, § 17 UWG Rdn. 12, von Gamm, Kapitel 50 Rdn. 18; Harte-Bavendamm, § 43 Rdn. 11).
  • BGH, 15.03.1955 - I ZR 111/53

    - Möbelpaste -, Betriebsgeheimnis, Vertragsstrafe, Ersatz des weitergehenden

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89
    Unter einem Geschäfts - oder Betriebsgeheimnis ist jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache zu verstehen, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers, der auf einem ausreichenden wirtschaftlichen Interesse beruht, geheimgehalten werden soll (BGH, GRUR 1955, 424 - Möbelpaste; RGZ 149, 329 - Stiefeleisenpresse).
  • OLG Celle, 11.04.1989 - 1 Ss 287/88
    Auszug aus BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsauffassung des OLG Celle in dessen Urteil vom 11.4.1989 (NStZ 1989, 367 = wistra 1989, 355 = CR 1989, 1002 mit Anmerkung Etter, aaO., S. 1006).
  • RG, 05.06.1905 - 27/05

    1. Unter welchen Voraussetzungen erfüllt das Entgehen eines Gewinnes im

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89
    Wie groß die Zahl der eingeweihten Personen sein muß, um dem Geheimnis seine Eigenschaft als solches zu nehmen, ist im wesentlichen Tat - und Beweisfrage (RGSt 38, 108, 110; 42, 394, 396; Baumbach/Hefermehl, § 17 Rdn. 3; Harte-Bavendamm, § 43 Rdn. 10).
  • RG, 02.07.1909 - V 441/09

    1. Was ist im Sinne von § 18 Abs. 1 des Gesetzes, betr. das Urheberrecht an

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89
    Wie groß die Zahl der eingeweihten Personen sein muß, um dem Geheimnis seine Eigenschaft als solches zu nehmen, ist im wesentlichen Tat - und Beweisfrage (RGSt 38, 108, 110; 42, 394, 396; Baumbach/Hefermehl, § 17 Rdn. 3; Harte-Bavendamm, § 43 Rdn. 10).
  • RG, 22.11.1935 - II 128/35

    1. Was ist unter dem Betriebsgeheimnis im Sinne des § 17 Abs. 2 UnlWG. zu

    Auszug aus BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89
    Unter einem Geschäfts - oder Betriebsgeheimnis ist jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache zu verstehen, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers, der auf einem ausreichenden wirtschaftlichen Interesse beruht, geheimgehalten werden soll (BGH, GRUR 1955, 424 - Möbelpaste; RGZ 149, 329 - Stiefeleisenpresse).
  • OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18

    Betrug: Bezahlung an einem Selbstbedienungsterminal mit dem elektronischen

    Nach einer weiten Auslegung des Merkmals "unbefugt" ist jede Datenverwendung unbefugt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des über die Daten Verfügungsberechtigten widerspricht (vgl. BayObLG, Urteil vom 28.08.1990, Az. RReg 4 St 250/89; BGH, Beschluss vom 10.11.1994, Az. 1 StR 157/94, jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 194/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Dabei wird der Geheimnischarakter nicht dadurch aufgehoben, dass die Geräte vom Hersteller veräußert wurden (vgl. BayObLG, Urteil vom 28. August 1990 - RReg 4 St 250/89, NStZ 1990, 595 ff.).
  • OLG Köln, 09.07.1991 - Ss 624/90

    Entnahme von Geld aus einem Geldautomaten durch die unbefugte Verwendung einer

    Er verstößt nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG (so auch: BayObLG NJW 1991, 438; Lackner, Festschrift für Tröndle, S. 58; Otto JR 1987, 224; a. A.: Kleb/Braun JA 1986, 259; Ranft wistra 1987, 83; Thaeter JA 1988, 551; zweifelnd: LG Köln NJW 1987, 667, 669).

    Wenn die neuen Feststellungen zur Tat vom April 1988 zur Annahme eines Computerbetrugs führen, so wird die Anwendung des § 246 StGB bezüglich der Zueignung des Geldes durch § 263 a StGB als lex specialis ausgeschlossen (vgl. BayObLG NJW 1987, 636; 1987, 665; 1991, 438; Schönkel Scbröder-Cramer StGB, 23. Aufl., § 263 a Rdn. 18, 41).

  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 153/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Dabei wird der Geheimnischarakter nicht dadurch aufgehoben, dass die Geräte vom Hersteller veräußert wurden (vgl. BayObLG, Urteil vom 28. August 1990 - RReg 4 St 250/89, NStZ 1990, 595 ff.).
  • BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
    Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28.August 1990 (RReg. 4 St 250/89) läßt eine Dateneingabe durch das Drücken der Stop- oder Risiko-Taste erkennen, als unrichtig oder unvollständig können diese Daten aber nicht bezeichnet werden, als "unbefugtes Einwirken" wird der Ablauf ebensowenig beeinflußt, lediglich die unbefugte Verwendung von Daten erscheint gegeben, die jedoch nicht unmittelbar auf den Ablauf einwirken, sondern lediglich Grundlage für das folgende menschliche Handeln sind.

    Die Verurteilung wegen "Verrats von Geschäftsgeheimnissen" nach § 17 Abs. 2 UWG ist, entgegen der Meinung der Verteidigung, nicht zu beanstanden (BayObLGSt 1990, 88/91/94; OLG Celle NStZ 1989, 367 ; OLG Hamm RDV 1991, 268).

    Der Senat hat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 28.8.1990 (BayObLGSt 1990, 88 ff. = NJW 1991, 438 = …

  • OLG Stuttgart, 12.05.2016 - 4 Ss 73/16

    Computerbetrug: Einsatz überlegenen Sonderwissens durch Ausnutzen eines

    Das Steuerungsprogramm eines Geldspielautomaten kann ein Betriebsgeheimnis darstellen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 28. August 1990 - RReg 4 St 250/89, NJW 1991, 438).
  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 203/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Dabei wird der Geheimnischarakter nicht dadurch aufgehoben, dass die Geräte vom Hersteller veräußert wurden (vgl. BayObLG, Urteil vom 28. August 1990 - RReg 4 St 250/89, NStZ 1990, 595 ff.).
  • LG Karlsruhe, 05.08.2011 - 14 O 42/10

    Wettbewerbswidrige Verletzung von Betriebsgeheimnissen

    Mit dieser Abspeicherung wendeten die Beklagten Ziff. 1 und 2 technische Mittel im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 a) UWG an, da hierzu auch der Einsatz von Computern gehört (BayObLG GRUR 1991, 694).
  • VG Mainz, 13.07.2017 - 1 K 125/16

    Informationsfreiheitsrecht; Anspruch auf Herausgabe von Kostenkalkulationen im

    In diesem Fall ist eine Offenkundigkeit auszuschließen (Kloepfer/Greve, a.a.O.; BayObLG, Urteil vom 28. August 1990 - RReg 4 St 250/89 -, NJW 1991, 438 ).
  • LG Bonn, 18.06.1999 - 32 Qs 144/99

    Mobilfunkcodekarte - § 263a StGB, betrugsnahe Auslegung, Verstoß gegen

    Nach alledem kann das Argument der StA und des BayObLG (NJW 1991, 438) nicht mehr von entscheidender Bedeutung sein.
  • AG Leipzig, 05.11.2018 - 206 Ls 390 Js 34/16

    Computerbetrug gemäß § 263a Abs. 1 Var. 2 StGB im Affiliate-Marketing durch

  • BayObLG, 25.09.2000 - 4St RR 114/00

    Strafbarkeit der unbefugten Verwertung von Anzeigenaufträgen vor Erscheinen einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.03.1991 - 4 W 135/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6135
OLG Hamm, 19.03.1991 - 4 W 135/90 (https://dejure.org/1991,6135)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.03.1991 - 4 W 135/90 (https://dejure.org/1991,6135)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. März 1991 - 4 W 135/90 (https://dejure.org/1991,6135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,6135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1333
  • GRUR 1991, 694
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Die Anwendung von § 13 Abs. 5 UWG begegnet vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. insofern OLG Hamm GRUR 1991, 694).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 75/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Die Anwendung von § 13 Abs. 5 UWG begegnet vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. insofern OLG Hamm GRUR 1991, 694).
  • OLG Naumburg, 23.07.1998 - 7 U (Hs) 4/98

    Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Karlsruhe, 05.10.1995 - 4 U 108/95

    Missbrauch einer Klagebefugnis gemäß § 13 Abs. 5 Gesetz gegen unlauteren

    4 St 250/89|OLG Hamm; 19.03.1991; 4 W 135/90">GRUR 1991, 694 [OLG Hamm 19.03.1991 - 4 W 135/90] ).
  • OLG Bremen, 09.12.1993 - 2 W 82/93

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung; Anforderungen an

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht