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   BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90   

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https://dejure.org/1991,64
BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90 (https://dejure.org/1991,64)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1991 - I ZB 4/90 (https://dejure.org/1991,64)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1991 - I ZB 4/90 (https://dejure.org/1991,64)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Unterscheidungskraft eines ausländischen Wortes bei geteilter Verkehrsauffassung - Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis bei ausländischen Worte - Zeichenrechtilche Gleichstellung fremdsprachiger Zeichenwörter bei Entnahme beschreibender Hinweise ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1
    Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges Freihaltebedürfnis - "Vamos"

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1002
  • MDR 1992, 955
  • GRUR 1992, 515
 
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Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.1987 - I ZB 1/87

    "RIGIDITE"; Eintragbarkeit fremdsprachlicher Bestimmungsangaben

    Auszug aus BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90
    Dies ist als Ausgangspunkt aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, da auch ein bestehendes Bedürfnis der Mitbewerber, einen fremdsprachigen Sachhinweis sowohl im Im- und Export als auch - wegen der Üblichkeit mehrsprachiger Sachhinweise auf Waren, Ankündigungen und dergleichen - beim inländischen Absatz der Ware zu verwenden, als berechtigt anerkannt werden muß(BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 = BlPMZ 1988, 213 - Rigidite; Beschl. v. 26.01.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 = BlPMZ 1989, 272 - Conductor).
  • BGH, 26.01.1989 - I ZB 4/88

    "Conductor"; Eintragungsfähigkeit eines Begriffs als Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90
    Dies ist als Ausgangspunkt aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, da auch ein bestehendes Bedürfnis der Mitbewerber, einen fremdsprachigen Sachhinweis sowohl im Im- und Export als auch - wegen der Üblichkeit mehrsprachiger Sachhinweise auf Waren, Ankündigungen und dergleichen - beim inländischen Absatz der Ware zu verwenden, als berechtigt anerkannt werden muß(BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 = BlPMZ 1988, 213 - Rigidite; Beschl. v. 26.01.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 = BlPMZ 1989, 272 - Conductor).
  • BGH, 18.12.1968 - I ZB 3/68
    Auszug aus BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90
    Je geringer ein allgemeines Interesse an der Freihaltung ist, um so eher kann ein verbleibender Teil des Verkehrs, der das Zeichen nicht als Herkunftshinweis auffaßt, vernachlässigt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 18.12.1968 - I ZB 3/68, GRUR 1969, 345, 347 = BlPMZ 1969, 319 - red white).
  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung

    Auszug aus BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90
    Es bedarf hierfür vielmehr der Feststellung von Tatsachen, die einen konkreten Anhalt für die vorausgesetzte Entwicklung bieten sowie hierauf gegründeter sicherer Erwägungen, wobei auch die Gründe, die ein ernsthaftes Freihaltebedürfnis fraglich erscheinen lassen, sorgfältig geprüft werden müssen (BGH, Urt. v. 30.06.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne).
  • BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88

    "Sleepover"; Unterscheidungskraft einer fremdsprachigen Bezeichnung

    Auszug aus BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90
    Das Bundespatentgericht ist ohne Rechtsverstoß davon ausgegangen, daß auch fremdsprachige Wörter unter das Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 1 Altern. 1 WZG fallen, wenn ihr Sinngehalt ihre Eignung zur betrieblichen Herkunftsunterscheidung ausschließt und dieser Sinngehalt für den (allein) maßgeblichen inländischen Verkehr erkennbar ist (vgl. BGH, Beschl. v. 08.06.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666, 667 = BlPMZ 1989, 352 - Sleepover).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90
    Es hätte weiter beachten müssen, daß es für die Beurteilung, ob wegen der geteilten Verkehrsauffassung dem Zeichen der Schutz zu versagen ist, neben dem Verhältnis der Verkehrsteile zueinander insbesondere auch darauf ankommt, in welchem Maße ein Interesse der Allgemeinheit besteht, die Bezeichnung "vamos" für die beanspruchten Waren freizuhalten (BGH, Beschl. v. 21.06.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 = BlPMZ 1991, 26 - New Man).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Das beruht darauf, daß der angesprochene Verkehr, auf dessen Verständnis es, wie vorerwähnt, im gegebenen Zusammenhang allein ankommt, erfahrungsgemäß eine Marke in der Regel so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne daß eine analysierende, möglichen Bestandteilen und/oder deren Begriffsbedeutung nachgehende Betrachtungsweise Platz greift (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90, GRUR 1992, 515, 516 - Vamos; Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 5/92 aaO. - VALUE; Beschl. v. 8.12.1994 - I ZB 15/92 - U-KEY).

    Denn es kommt - wie schon bisher in der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz anerkannt ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 770 - Capri-Sonne; Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90 aaO. - Vamos; Beschl. v. 14.5.1992 - I ZB 12/90, GRUR 1993, 43, 45 - Römigberg; Beschl. v. 8.12.1994 - I ZB 15/92 - U-KEY) - nicht lediglich darauf an, daß eine Entwicklung theoretisch denkbar ist, die zum beschreibenden Gebrauch der Marke führen kann.

    Die Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung setzt vielmehr die Feststellung von Tatsachen voraus, die einen konkreten Anhalt für die vorausgesetzte Entwicklung bieten sowie hierauf gegründeter sicherer Erwägungen, wobei auch die Gründe, die die Entwicklung fraglich erscheinen lassen können, sorgfältig geprüft werden müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90 aaO. - Vamos m.w.N.).

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Auch für fremdsprachliche Bezeichnungen, die im Inland als beschreibend verstanden werden, besteht ein schutzwürdiges Freihaltebedürfnis (BGH - VIDEO-RENT aaO.; vgl. auch Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90, GRUR 1992, 515, 516 - Vamos).
  • BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94

    "THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge

    Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich ausgesprochen, daß das zur Eintragung angemeldete Zeichen als solches, nämlich in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen, wie es dem angesprochenen inländischen Publikum, auf dessen Auffassung es ankommt (BGH, Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover), entgegentritt, der Prüfung zugrunde zu legen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90, GRUR 1992, 515, 516 - Vamos; Beschl. v. 8.12.1994 - I ZB 15/92, GRUR 1995, 269, 270 - U-KEY; Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, aaO. - PRO-TECH).
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