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   BGH, 18.02.1992 - X ZR 7/90   

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https://dejure.org/1992,3216
BGH, 18.02.1992 - X ZR 7/90 (https://dejure.org/1992,3216)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1992 - X ZR 7/90 (https://dejure.org/1992,3216)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1992 - X ZR 7/90 (https://dejure.org/1992,3216)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Patent - Patentrecht - Schadensersatz - Lizenzgebühr - Schutzrecht - Gebrauchsmuster

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzrechtliche Lizenzbegühr bei Abhängigkeit von älterem Schutzrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 870
  • MDR 1992, 662
  • GRUR 1992, 432
  • GRUR 1992, 597
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.03.1962 - I ZR 18/61

    Kreuzbodenventilsäcke III

    Auszug aus BGH, 18.02.1992 - X ZR 7/90
    Das angefochtene Urteil geht davon aus, daß die Beklagten gemäß rechtskräftiger Feststellung im Vorprozeß wegen Verletzung der Klageschutzrechte nach § 47 Abs. 2 PatG 1968 und § 15 Abs. 2 GebrMG 1968 zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet sind, und daß die Klägerin ihren Ersatzanspruch gemäß ständiger Rechtsprechung (insbesondere BGHZ 77, 16, 25 - Tolbutamid; BGH GRUR 1962, 401, 402 - Kreuzbodenventilsäcke III) nach der Methode der Lizenzanalogie in Form eines prozentualen Anteils an den mit den patentverletzenden Gegenständen erzielten Umsätzen berechnen kann.

    Das entspricht dem allgemeinen Grundsatz der Lizenzanalogie, daß ein Schutzrechtsverletzer das schuldet, was vernünftige Parteien bei Abschluß eines fiktiven Lizenzvertrages vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Rechtsverletzung vorhergesehen hätten (BGH GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III; vgl. auch Benkard aaO. Rdn. 64 u. BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie - zu entsprechenden Grundsätzen im Urheberrecht).

  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

    Auszug aus BGH, 18.02.1992 - X ZR 7/90
    Das angefochtene Urteil geht davon aus, daß die Beklagten gemäß rechtskräftiger Feststellung im Vorprozeß wegen Verletzung der Klageschutzrechte nach § 47 Abs. 2 PatG 1968 und § 15 Abs. 2 GebrMG 1968 zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet sind, und daß die Klägerin ihren Ersatzanspruch gemäß ständiger Rechtsprechung (insbesondere BGHZ 77, 16, 25 - Tolbutamid; BGH GRUR 1962, 401, 402 - Kreuzbodenventilsäcke III) nach der Methode der Lizenzanalogie in Form eines prozentualen Anteils an den mit den patentverletzenden Gegenständen erzielten Umsätzen berechnen kann.
  • BGH, 07.10.1965 - Ia ZR 129/63

    Bindungswirkung einer Entscheidung des wegen einer Patentverletzung angerufenen

    Auszug aus BGH, 18.02.1992 - X ZR 7/90
    Wenn das der Fall wäre, könnte die Klägerin ein entsprechendes Vorbenutzungsrecht zwar nicht an etwaige Lizenznehmer weitergeben (vgl. Benkard aaO. Rdn. 25 zu § 12 PatG; RGZ 112, 242, 245; BGH GRUR 66, 370, 373 - Dauerwellen II); sie wäre jedoch nicht gehindert, selber nach ihrem Schutzrecht zu arbeiten und patentgemäße Vorrichtungen ohne Rücksicht auf das Schutzrecht der Beklagten zu vertreiben.
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus BGH, 18.02.1992 - X ZR 7/90
    Das entspricht dem allgemeinen Grundsatz der Lizenzanalogie, daß ein Schutzrechtsverletzer das schuldet, was vernünftige Parteien bei Abschluß eines fiktiven Lizenzvertrages vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Rechtsverletzung vorhergesehen hätten (BGH GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III; vgl. auch Benkard aaO. Rdn. 64 u. BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie - zu entsprechenden Grundsätzen im Urheberrecht).
  • RG, 19.12.1925 - I 60/25

    Patentverlängerungsgesetz; Zwischenbenutzungsrecht

    Auszug aus BGH, 18.02.1992 - X ZR 7/90
    Wenn das der Fall wäre, könnte die Klägerin ein entsprechendes Vorbenutzungsrecht zwar nicht an etwaige Lizenznehmer weitergeben (vgl. Benkard aaO. Rdn. 25 zu § 12 PatG; RGZ 112, 242, 245; BGH GRUR 66, 370, 373 - Dauerwellen II); sie wäre jedoch nicht gehindert, selber nach ihrem Schutzrecht zu arbeiten und patentgemäße Vorrichtungen ohne Rücksicht auf das Schutzrecht der Beklagten zu vertreiben.
  • RG, 21.03.1934 - I 165/33

    1. Wann kann der Patentinhaber, der eine ausschließliche Lizenz mit der Maßgabe

    Auszug aus BGH, 18.02.1992 - X ZR 7/90
    Bei der insoweit gebotenen Prüfung kann es nach der bei Benkard aaO. Rdn. 69 zusammengestellten Rechtsprechung namentlich eine Rolle spielen, ob die Gesamtvorrichtung üblicherweise als Ganzes geliefert wird, und ob sie durch den geschützten Teil insgesamt eine Wertsteigerung erfährt (RGZ 144, 187, 192).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 15/13

    Scharniereinrichtung (Arbeitnehmererf.)

    Bei zusammengesetzten Vorrichtungen, von denen nur ein Teil patentiert ist, ist die sachgerechte Bezugsgröße vielmehr, wenn sich wie hier nicht ermitteln lässt, auf welcher Grundlage die Lizenz in dem betreffenden Industriezweig üblicherweise vereinbart und ob üblicherweise der patentierte Teil allein oder nur in Verbindung mit der Gesamtvorrichtung bewertet wird (vgl. RL Nr. 8 S. 2), unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, vor allem nach der Verkehrsüblichkeit und der Zweckmäßigkeit, zu bestimmen (vgl. BGH, GRUR 1992, 597, 598 - Steuereinrichtung; BGH, GRUR 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder).

    Ausgehend von wirtschaftlichen Überlegungen vernünftiger Vertragspartner kommt es damit unter anderem darauf an, wieweit die patentgemäße Erfindung nicht nur den Absatz der mittleren, mit einer Einrichtung zur Vertikaleinstellung ausgestatteten Scharnierbänder, sondern auch des gesamten Sets beeinflussen konnte und deswegen eine Orientierung der Lizenzgebühren an der größeren oder kleineren Einheit rechtfertigt und unter wirtschaftlich denkenden vernünftigen Partnern durchsetzbar gemacht hat (so auch BGH, GRUR 1992, 597, 599 - Steuereinrichtung).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2019 - 2 U 66/18

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Eine Weitergabe des Vorbenutzungsrechts an einen Lizenznehmer ist ausgeschlossen (BGH, GRUR 1992, 432, 433 - Steuereinrichtung ; GRUR 1992, 599, 601 - Teleskopzylinder; Benkard/Scharen, a.a.O., § 12 Rn. 25; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 12 Rn. 49).
  • BGH, 14.03.2000 - X ZR 115/98

    Formunwirksamer Lizenzvertrag; Bemessung der Lizengebühr

    Geschuldet ist das, was vernünftige Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluß eines Lizenzvertrages die künftige Entwicklung und namentlich die Zeitdauer und das Maß der Patentbenutzung vorausgesehen hätten (BGH, Urt. v. 22.3.1990 - I ZR 59/88, GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; BGH, Urt. v. 18.2.1992 - I ZR 7/90, GRUR 1992, 597, 598 - Steuereinrichtung).
  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

    Auf die Revision der Klägerin hat der Senat dieses Urteil teilweise aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin zurückgewiesen hat, und die Sache insoweit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Sen.Urt. v. 18.2.1992 in GRUR 1992, 432 - Steuereinrichtung).
  • LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 112/12

    Funkarmbanduhr IV

    Diese Berechnungsmethode ist gewohnheitsrechtlich anerkannt (vgl. BGH, GRUR 1980, 841, 844 - Tolbutamid; GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; GRUR 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; GRUR 1992, 597, 598 - Steuereinrichtung I; 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage).

    Nach dieser Berechnungsweise schuldet der Verletzer eines Patentrechts eine angemessene Lizenz in der Höhe, wie sie vernünftige Vertragsparteien bei Abschluss eines Lizenzvertrages vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Schutzrechtsbenutzung vorausgesehen hätten (vgl. BGH GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III; 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; 1992, 597, 598 - Steuereinrichtung I; GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 45, 47 - Absatzhebel).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2017 - 2 U 17/15
    Der Schutzrechtsverletzer schuldet bei der Schadensberechnung nach der durch den Kläger gewählten Lizenzanalogie das, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines Lizenzvertrages vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Rechtsverletzung vorausgesehen hätten (BGH, GRUR 1992, 597, 598 - Steuereinrichtung; BGH, GRUR 2000, 685, 687 f. - Formunwirksamer Lizenzvertrag).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2014 - 15 U 21/14

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Höhe der

    Als üblich und angemessen sieht der Senat dabei eine Lizenz in der Höhe an, wie sie vernünftige Vertragsparteien bei Abschluss eines Lizenzvertrages vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Schutzrechtsbenutzung vorausgesehen hätten (vgl. BGH GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III; GRUR 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; GRUR 1992, 597, 598 - Steuereinrichtung I; GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 45, 47 - Absatzhebel; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2014, 55, 56 - Schadensberechnung).
  • LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 365/06

    Kantenleimmaschine II

    Bei zusammengesetzten Anlagen und Vorrichtungen, von denen nur ein Teil patentrechtlich geschützt ist, ist für die Frage, ob die Lizenzgebühr allein nach dem Wert der geschützten Teil-Vorrichtung oder dem der ganzen Anlage zu berechnen ist, von der Verkehrsüblichkeit und Zweckmäßigkeit auszugehen (BGH, GRUR 1992, 432 - Steuereinrichtung).

    Diese orientiert sich daran, was vernünftige Vertragspartner vereinbart haben würden, wenn sie bei dem Abschluss eines (fiktiven) Lizenzvertrags die Entwicklung des Nutzungsverhältnisses, insbesondere also sein Ausmaß und seine Dauer, gekannt hätten (BGH, GRUR 1992, 432, 433 - Steuereinrichtung I; 1995, 578, 581 - Steuereinrichtung II).

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2013 - 6 U 114/12

    Schadensberechnung - Patentverletzung: Schadensersatzberechnung nach den

    a) Der Schutzrechtsverletzer schuldet bei der Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie das, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines Lizenzvertrages vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Rechtsverletzung vorausgesehen hätten (BGH, GRUR 1992, 597, 598 - Steuereinrichtung; BGH, GRUR 2000, 685, 687/688 - Formunwirksamer Lizenzvertrag).
  • LG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 O 295/95

    Erbin eines Patentinhabers kann Schaden desselben nach der sog Lizenzanalogie

    Diese Berechnungsmethode ist gewohnheitsrechtlich anerkannt (vgl. BGH, GRUR 1980, 841, 844 - Tolbutamid; GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; GRUR 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; GRUR 1992, 597, 598 - Steuereinrichtung I; 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage).

    Nach dieser Berechnungsweise schuldet der Verletzer eines Patentrechts eine angemessene Lizenz in der Höhe, wie sie vernünftige Vertragsparteien bei Abschluss eines Lizenzvertrages vereinbart hätten, wen sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Schutzrechtsbenutzung vorausgesehen hätten (vgl. BGH GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III; 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; 1992, 597, 598 - Steuereinrichtung I; GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II; OLG - Düsseldorf, GRUR 1981, 45, 47 - Absatzhebel; Benkard/Rogge, a.a.O., § 139 PatG Rdnr. 64).

  • LG Düsseldorf, 07.02.2008 - 4b O 129/07

    Absperrschieber

  • LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 4 O 100/99

    Kondensatableiter

  • LG München I, 25.03.2010 - 7 O 17716/09

    Patentverletzungsverfahren: Berechnung des Schadensersatzanspruchs nach den

  • LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 343/97

    Feuerfestmaterial

  • LG Düsseldorf, 02.07.2013 - 4a O 3/12

    Kapmargariten (3) (Sortenschutz)

  • LG Düsseldorf, 01.06.1999 - 4 O 11/96

    Reaktanzschleife

  • LG Düsseldorf, 13.03.2007 - 4a O 542/05

    Entstauber

  • LG Düsseldorf, 14.09.1999 - 4 O 258/98

    Ozonerzeuger

  • LG Düsseldorf, 25.08.1998 - 4 O 396/97
  • LG Düsseldorf, 17.02.1998 - 4 O 61/97

    Formpresse

  • LG Düsseldorf, 30.04.1996 - 4 O 101/93

    Farbbandkassetten

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