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   BGH, 19.11.1992 - I ZR 63/91   

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https://dejure.org/1992,1858
BGH, 19.11.1992 - I ZR 63/91 (https://dejure.org/1992,1858)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1992 - I ZR 63/91 (https://dejure.org/1992,1858)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1992 - I ZR 63/91 (https://dejure.org/1992,1858)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Angebot - Preis - Hervorgehobene Waren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 6 e Abs. 1
    Hervorgehobene Waren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1709
  • MDR 1993, 859
  • GRUR 1993, 569
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - I ZR 63/91
    Danach darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und in der Zwangsvollstreckung, wenn dem gestellten Antrag im Erkenntnisverfahren entsprochen würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, Urt. v. 9.4.1992 - I ZR 171/90I ZR 171/90, GRUR 1992, 561, 562 = WRP 1992, 560 - Unbestimmter Unterlassungsantrag II m.w.N.).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - I ZR 63/91
    Diese auch noch in der Revisionsinstanz uneingeschränkt mögliche Überprüfung und Ergänzung des Klageantrags (BGHZ 4, 328, 334) führt hier zu der im Urteilsausspruch erfolgten Aufnahme des auf die konkrete Form der angegriffenen Werbung in dem Prospekt gemäß Anlage K 1 bezogenen Merkmals der aus dem gesamten Angebot hervorgehobenen Waren.
  • BGH, 07.07.1988 - I ZR 230/87

    Schilderwald; Preisgegenüberstellung; Ankündigung einer Preissenkung

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - I ZR 63/91
    Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 105, 89, 91 ff. [BGH 07.07.1988 - I ZR 230/87] - Schilderwald) erfasse das in § 6 e Abs. 1 UWG normierte Verbot nur eine Werbung für einzelne aus dem Angebot hervorgehobene Waren.
  • BGH, 26.01.1989 - I ZR 18/88

    Preisauszeichnung; Verbot des Eigenpreisvergleichs

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - I ZR 63/91
    Maßgeblich für diese Beurteilung ist das Verhältnis der beworbenen Waren zum gesamten Sortiment der Beklagten (vgl. BGH, Urt. v. 26.1. 1989 - I ZR 18/88, GRUR 1989, 446, 447 = WRP 1989, 446 - Preisauszeichnung; Urt. v. 20.4.1989 - I ZR 26/88, GRUR 1989, 848 = WRP 1989, 519 - Kaffeepreise).
  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78

    Warenzeichen - Mineralwasser - Quellenbezeichnung auf Mineralwasseretikett

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - I ZR 63/91
    Das ist indessen unschädlich, weil der Klageantrag nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern zur Bestimmung seines Umfangs und seiner Reichweite im Kontext mit dem ihn stützenden Vorbringen des Klägers gewürdigt und ausgelegt werden muß (vgl. BGH, Urt. v. 16.1. 1981 - I ZR 140/78, GRUR 1981, 362, 364 - Aus der Kurfürst-Quelle; Urt. v. 9.4.1992 - I ZR 171/90I ZR 171/90 aaO. - Unbestimmter Unterlassungsantrag II).
  • BGH, 24.11.1988 - I ZR 118/87

    Gesamtes Angebot; Hervorhebung einzelner Waren aus dem gesamten Angebot

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - I ZR 63/91
    Einer derartigen Vorstellung wird der Verkehr nur dann nicht erliegen, wenn die Aufmachung des Prospekts oder der sonstigen Werbung insgesamt blaß ist, wie es sich bei der Entscheidung "Gesamtes Angebot" (BGH, Urt. v. 24.11.1988 - I ZR 118/87, GRUR 1989, 213, 214 = WRP 1989, 375) darstellte.
  • BGH, 20.04.1989 - I ZR 26/88

    "Kaffeepreise"; Zulässigkeit der Werbung mit Preisgegenüberstellungen und

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - I ZR 63/91
    Maßgeblich für diese Beurteilung ist das Verhältnis der beworbenen Waren zum gesamten Sortiment der Beklagten (vgl. BGH, Urt. v. 26.1. 1989 - I ZR 18/88, GRUR 1989, 446, 447 = WRP 1989, 446 - Preisauszeichnung; Urt. v. 20.4.1989 - I ZR 26/88, GRUR 1989, 848 = WRP 1989, 519 - Kaffeepreise).
  • BGH, 07.06.1996 - I ZR 114/94

    Blumenverkauf an Tankstellen - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Indessen richtet sich Inhalt und Umfang des begehrten Verbots nicht allein nach seinem Wortlaut, sondern auch nach dem Vorbringen, auf das sich die Klage stützt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 19.11.1992 - I ZR 63/91, GRUR 1993, 569, 570 = WRP 1993, 388 - Camcorder).
  • OLG Naumburg, 09.12.2005 - 10 U 42/05

    Vereinbarkeit eines nach 20:00 Uhr erfolgenden VIP-Verkaufes mit dem

    Inhalt und Umfang des begehrten Verbotes richten sich nämlich nicht allein nach dem Wortlaut, sondern auch nach dem Vorbringen des Klägers, auf das die Klage gestützt wird (vgl. BGH GRUR 1993, 569, 570; BGH GRUR 1996, 786).
  • KG, 27.11.2001 - 5 U 6174/00

    Wettberwerbsrechtliches Verhältnis zwischen Unternehmern im Stadtbereich und in

    In dessen richten sich Inhalt und Umfang des begehrten Verbots nicht allein nach seinem Wortlaut, sondern auch nach dem Vorbringen, auf das sich die Klage stützt (vgl. BGH WRP 1996, 1020 f - "Blumenverkauf an Tankstellen"; GRUR 1993, 569 f - "Camcorder").
  • KG, 04.09.1998 - 25 U 266/98

    Zurechnung des Verhaltens der Partei oder des Prozessbevollmächtigten bei

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  • BGH, 04.07.1996 - I ZR 105/94

    Schlussverkauf - Zeitungsannonce - Gegenüberstellung

    Maßgeblich für diese Beurteilung ist das Verhältnis der beworbenen Waren zum gesamten Sortiment der Beklagten (vgl. BGH, Urt. v. 19.11.1992 - I ZR 63/91, GRUR 1993, 569, 570 = WRP 1993, 388, 389 - Camcorder, m.w.N.).
  • BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 137/02
    "Der Bestandteil "CAM" stellt eine Kurzbezeichnung für "camera" dar (P. Wennrich, Abkürzungen in Wissenschaft und Technik, S 299), welche mit dieser Bedeutung in dem inzwischen nun allgemeinen Sprachschatz gehörenden neuen Begriff "Camcorder" (vgl BGH GRUR 1993, 569 - "Camcorder") enthalten und mit diesem Begriff bekannt geworden ist.
  • BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 124/02
    "Der Bestandteil "CAM" stellt eine Kurzbezeichnung für "camera" dar (P. Wennrich, Abkürzungen in Wissenschaft und Technik, S 299), welche mit dieser Bedeutung in dem inzwischen nun allgemeinen Sprachschatz gehörenden neuen Begriff "Camcorder" (vgl BGH GRUR 1993, 569 - "Camcorder") enthalten und mit diesem Begriff bekannt geworden ist.
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