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   OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 247/93   

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https://dejure.org/1993,3997
OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 247/93 (https://dejure.org/1993,3997)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.12.1993 - 6 U 247/93 (https://dejure.org/1993,3997)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 1993 - 6 U 247/93 (https://dejure.org/1993,3997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslandswettbewerb

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 1
    Auslandswettbewerb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der Rechtsordnung des Tatortes i.R.v. Wettbewerbshandlungen; Heranziehung deutscher Rechtsnormen zur Überprüfung der Wirksamkeit eines nach ausländischem Recht geschlossenen Vertrages i.R.d. Prüfung eines behaupteten Wettbewerbsverstoßes; Überprüfbarkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1994, 646
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1977 - IV ZB 7/77

    Anwendung deutschen Rechts bei aufwendig feststellbarem ausländischen Recht

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 247/93
    In der durch das Landgericht zitierten Entscheidung (BGHZ 69, 387) hat der BGH zwar der Erklärung, die Anwendung der Sachnormen des eigenen Rechts sei als die praktikabelste aller im Schrifttum erwogenen Lösungen vorzuziehen, wenn die Bemühungen um die Feststellung des ausländischen Rechts zu keinem Ergebnis geführt hätten, eine gewisse Einschränkung hinzugefügt.

    In einer späteren Entscheidung (NJW 1982, 1215, 1216) hat er jedoch unter Hinweis auf BGHZ 69, 387 für Fälle, in denen sich über den Inhalt des berufenen ausländischen Rechts keine sicheren Feststellungen treffen lassen, erklärt, es sei "grundsätzlich" deutsches Recht anzuwenden.

  • BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62

    Stahlexport

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 247/93
    Auf sie findet die Rechtsordnung des Tatortes Anwendung, also des Ortes, an dem die unerlaubte Handlung begangen wurde (vgl. BGHZ 35, 333 - "Kindersaugflasche"; 40, 391, 394 - "Stahlexport"; Baumbach-Hefermehl, 17. Aufl., Einl. UWG, Rdn. 176 m.w.N.).
  • BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 643/80

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Anspruch auf Unterhalt -

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 247/93
    In einer späteren Entscheidung (NJW 1982, 1215, 1216) hat er jedoch unter Hinweis auf BGHZ 69, 387 für Fälle, in denen sich über den Inhalt des berufenen ausländischen Rechts keine sicheren Feststellungen treffen lassen, erklärt, es sei "grundsätzlich" deutsches Recht anzuwenden.
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 U 30/15

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen Patentverletzung durch einen Lizenznehmer

    Das Ergebnis ist im Übrigen kein anderes, wenn man annimmt, dass, wenn sich der Inhalt des ausländischen Rechts nicht bzw. nicht zeitgerecht feststellen lässt, auf das deutsche Recht als Ersatzrecht zurückzugreifen ist (vgl. dazu Zöller/Geimer, a.a.O., § 293 ZPO Rn. 11; OLG Köln, GRUR 1994, 646; GRUR-RR 2002, 309).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11

    Unzulässigkeit einer Schutzrechtsverwarnung wegen angeblicher Verletzung

    Das Ergebnis ist kein anderes, wenn man hier, da sich der Inhalt des ausländischen Rechts nicht bzw. nicht zeitgerecht feststellen, auf das deutsche Recht als Ersatzrecht zurückgreifen wollte (vgl. dazu Zöller/Geimer, a.a.O., § 293 ZPO Rdnr. 11; OLG Köln, GRUR 1994, 646; GRUR-RR 2002, 309).
  • OLG Köln, 12.04.2002 - 6 U 142/01

    UWG -Recht

    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem sich aufwendige Ermittlungen - insbesondere in Form von Rechtsgutachten - allein wegen der Eilbedürftigkeit der Sache von vornherein verbieten, kommt deutsches Recht als Ersatzrecht bereits dann zur Anwendung, wenn die Parteien das ausländische Recht nicht hinreichend konkret vortragen und wenn dieses Recht auch nicht ohne weiteres kurzfristig ermittelt werden kann (OLG Köln GRUR 1994, 646).
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