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   OLG Frankfurt, 24.03.1994 - 6 U 96/92   

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OLG Frankfurt, 24.03.1994 - 6 U 96/92 (https://dejure.org/1994,8702)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.03.1994 - 6 U 96/92 (https://dejure.org/1994,8702)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. März 1994 - 6 U 96/92 (https://dejure.org/1994,8702)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1994, 670
  • GRUR 1995, 154
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 61/99

    Verwechslungs- und Verwässerungsgefahr im Markenrecht - Tosca

    Danach mußte eine den Werbewert der Marke begründende hervorragende Alleinstellung gerade auch auf den Geschäftsbereich ausstrahlen, für den Schutz verlangt wurde (siehe nur BGH GRUR 1990, 711, 712 f. - Telefonnummer 4711; BGH GRUR 1991, 863, 867 - Avon), wobei der Erfahrungssatz galt, dass die Verkehrsgeltung grundsätzlich in einer Beziehung zur Waren- bzw. Branchennähe steht und auch durch eine überragende Verkehrsgeltung regelmäßig allenfalls auf eng benachbarte Warengebiete ausstrahlt und mit zunehmender Ferne abzunehmen pflegt (BGH GRUR 1978, 170, 171 - FAN; BGH GRUR 1990, 711, 712 f. - Telefonnummer 4711; OLG Frankfurt GRUR 1995, 154, 155 - Börsen-Order-Service-System).

    Ein hoher Bekanntheitsgrad bzw. die Teilidentität der angesprochenen Verkehrskreise sind nicht geeignet, ohne Hinzutreten weiterer Umstände wie etwa eine hinreichende Zeichenübereinstimmung, branchenübergreifende Kennzeichnungskraft, Markenoriginalität oder eine hervorragende Alleinstellung die Unterscheidungskraft der klägerischen Marke in rechtlich erheblicher Weise im Kollisionsbereich zu beeinträchtigen (ebenso OLG Frankfurt a.M. GRUR 1995, 154, 156 - Börsen-Order-Service-System).

    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach betont hat, eignen sich insbesondere auch Luxus-, Exklusivitäts- und Prestigevorstellungen, die der Rechtsverkehr mit einer Marke verbindet, zum ausnutzbaren Markenimage (etwa BGH GRUR 1983, 247, 248 - Rolls Royce; BGH GRUR 1985, 550, 552 - DIMPEL; OLG Frankfurt GRUR 1995, 154 - Börsen-Order-Service-System).

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Kennzeichnung nicht nur ein guter Ruf, sondern ein außergewöhnlicher, auf besonderer Qualität und insbesondere auch exklusiven Preisen und einer entsprechenden Zielrichtung der Werbung beruhender Prestigewert zukommt, der eine wirtschaftliche Verwertung als Marke auch weit außerhalb des eigenen Geschäftsbereichs möglich erscheinen läßt (BGH GRUR 1991, 863, 865 - Avon; OLG Frankfurt GRUR 1995, 154 - Börsen-Order-Service-System).

  • OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 44/99

    EuroCity ./. Euro City

    Danach mußte eine den Werbewert der Marke begründende hervorragende Alleinstellung auch auf den Geschäftsbereich ausstrahlen, für den Schutz verlangt wurde (siehe nur BGH GRUR 1990, 711, 712 f. - Telefonnummer 4711; BGH GRUR 1991, 863, 867 - Avon), wobei der Erfahrungssatz galt, daß die Verkehrsgeltung grundsätzlich in einer Beziehung zur Waren- bzw. Branchennähe steht und auch eine überragende Verkehrsgeltung regelmäßig allenfalls auf eng benachbarte Warengebiete ausstrahlt und mit zunehmender Ferne abzunehmen pflegt (BGH GRUR 1978, 170, 171 - FAN; BGH GRUR 1990, 711, 712 f. - Telefonnummer 4711; OLG Frankfurt GRUR 1995, 154, 155 - Börsen-Order-Service-System).

    Zumindest insoweit bleibt als Anhaltspunkt nicht unberücksichtigt, daß nach der bisherigen Rechtsprechung (BGH GRUR 1991, - Avon (80 %); OLG Frankfurt GRUR 1995, 154, 155 - Börsen-Order-Service-System; OLG Hamburg GRUR 1987, 400, 401 - Pirelli; vgl. auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Auflage, 1999, Allg.

  • OLG Hamm, 19.06.2001 - 4 U 32/01

    "veltins.com"

    Es liegt damit ein Imagetransfer von dem Kennzeichen der Klägerin auf die Beklagte zu 1) und deren Produkte vor, den §§ 14 Abs. 2 Ziffer 3, 15 Abs. 3 MarkenG gerade unterbinden wollen (Ingerl/Rohnke a.a.O. § 14 Rz. 501 ff.; Piper GRUR 1996, 434; differenzierend OLG Frankfurt GRUR 1995, 154 - Boss; OLG München GRUR 1996, 63 - Mc Donalds).
  • OLG Schleswig, 27.11.2001 - 6 U 52/01

    Schutzfähigkeit des Namensbestandteils "Lebenshilfe"

    Hierfür ist regelmäßig ein Bekanntheitsgrad des fraglichen Begriffes von über 80% erforderlich (BGH v. 21.3 1991 - I ZR 111/89 a.a.O. , BGHZ 114, 105, 112; OLG Frankfurt, Urt. v. 24.3.1994 - 6 U 96/92, GRUR 1995, 154, 155 = OLG-Report Frankfurt 1994, 164).
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