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   BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92   

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https://dejure.org/1994,543
BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92 (https://dejure.org/1994,543)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1994 - I ZR 99/92 (https://dejure.org/1994,543)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - I ZR 99/92 (https://dejure.org/1994,543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Prozessführungsbefugnis - Warenzeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 24 Abs. 1; ZPO § 51
    "Nicoline"; Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche durch die Konzernmutter in gewillkürter Prozeßstandschaft

  • rechtsportal.de

    WZG § 24 Abs. 1 ; ZPO § 51
    "Nicoline"; Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche durch die Konzernmutter in gewillkürter Prozeßstandschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    WZG § 24 Abs. 1; UWG § 16 Abs. 1; ZPO § 51 - "Nicoline"
    Gebrauch eines Firmenschlagworts durch Konzernholding: Verwechslungsfähigkeit eines ähnlichen Schlagworts einer Drittgesellschaft wegen Vermittlung des Eindrucks der Konzernzugehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 358
  • ZIP 1994, 1804
  • MDR 1995, 60
  • GRUR 1995, 54
  • WM 1995, 43
  • DB 1994, 2440
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.1993 - I ZR 187/91

    Schlagwortartig abgekürzte Firmenbezeichnung - KOWOG

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92
    Sollte das Berufungsgericht zu dem Ergebnis gelangen, daß der Klägerin oder der GmbH kennzeichenrechtliche Ansprüche erwachsen sind, so wird es auch die Frage der Verwirkung dieser Ansprüche näher zu prüfen und dabei insbesondere zu beachten haben, daß die von der Klägerin gegenüber dem Verwirkungseinwand der Beklagten bislang hauptsächlich behauptete Tatsache, sie habe Kenntnis von den Rechtsverletzungen erst zu einem Zeitpunkt erlangt, der nicht zu lange vor ihrer ersten Beanstandung liege, allein einer Anspruchsverwirkung nicht entgegenzustehen braucht, sofern die späte Kenntnis auf einer unzulänglichen Beobachtung des maßgeblichen Marktes beruht (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 24.6.1993 - I ZR 187/91, GRUR 1993, 913, 915 - KOWOG m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92
    b) An der somit gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 WZG a.F. zu den jeweils maßgeblichen Kollisionszeitpunkten bestehenden Löschungsreife des Klagezeichens ändert nichts, daß nach dem Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts eine Änderung der Gesetzeslage eingetreten ist, die in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. zu letzterem BGHZ 36, 348, 350 f.).
  • BGH, 02.06.1986 - II ZR 300/85

    Schadenersatzanspruch bei Mietung eines Bildschirmtextbanksystems - Ermächtigung

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist bei dem Gesellschafter einer GmbH ein Rechtsschutzinteresse für die Geltendmachung von Ansprüchen der GmbH grundsätzlich dann zu bejahen, wenn er an der Gesellschaft in einem Maße beteiligt ist, daß er an der Durchsetzung ihrer Rechte in nahezu demselben Maße interessiert ist wie diese selbst (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 2.6.1986 - II ZR 300/85, NJW-RR 1987, 57, 58 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 22/92

    Anforderungen an den Fortbestand einer Firmenbezeichnung; Benutzung durch einen

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92
    Sie ist auch gemeinschaftsrechtlich nicht in Frage zu ziehen, weil die Erste Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104 EWG, GRUR Int. 1989, 294 ff.) sich nach Wortlaut und Zielsetzung auf die Vereinheitlichung des Markenrechts beschränkt und nicht auch für Unternehmenskennzeichen gilt (BGH, Urt. v. 21.4.1994 - I ZR 22/92, GRUR 1994, 652, 653 = WRP 1994, 536, 538 - Virion).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92
    a) Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Dritter aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsinhabers - die hier unstreitig vorliegt - dann auf Unterlassung aus dessen Recht klagen kann, wenn er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (BGH, Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 217/86, GRUR 1990, 361, 362 - KRONENTHALER; Ullmann, Festschrift für v. Gamm, 1990, S. 315 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.12.1993 - I ZR 231/91

    "Malibu"; Löschungsreife eines Warenzeichens nach Wegfall oder Fehlen eines

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92
    Diese scheitern daran, daß das für die Rechtsvorgängerin der Klägerin eingetragene Warenzeichen 943 794 zu der Zeit, in der die angegriffenen Bezeichnungen der Beklagten schutzfähig geworden sind, als sogenanntes Leerzeichen dem Einwand der Löschungsreife gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 WZG a.F. ausgesetzt war und deshalb jetzt den zwischenzeitlich entstandenen Kennzeichen der Beklagten im Verhältnis zum Klagezeichen eine relativ bessere Priorität zukommt (vgl. BGH, Urt. v. 16.12.1993 - I ZR 231/91, GRUR 1994, 288, 289 = WRP 1994, 252 - Malibu).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 249/88

    "MEDICE"; Beurteilung der Gleichartigkeit von Waren und Dienstleistungen

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92
    Falls - wozu das Berufungsgericht bisher Feststellungen nicht getroffen hat - "NICOLINE" seiner Art nach als selbständig schutzfähiges Firmenschlagwort der Klägerin in Betracht kommt, besteht Anlaß zu der Prüfung, ob der Verkehr aufgrund der möglicherweise - auch insoweit fehlen noch Feststellungen - hierfür hinreichend ähnlichen Bezeichnung "TRICO LINE" organisatorische Zusammenhänge zwischen einem unter dieser Bezeichnung auftretenden Textilunternehmen und einer Muttergesellschaft zur Verwaltung von Textilunternehmen annehmen kann (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.1990 - I ZR 249/88, GRUR 1991, 317, 318 = WRP 1991, 231 - Medice), insbesondere wenn und soweit dem Verkehr - was ebenfalls der Prüfung bedarf - der spezifisch auf Textilunternehmen ausgerichtete Charakter der Holdinggesellschaft (Klägerin) bekannt sein sollte.
  • BGH, 24.10.1991 - I ZR 287/89

    Keine Warenzeichenübertragung mit Teilen des Geschäftsbetriebs bei Übertragung

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92
    Denn für die Frage, ob eine solche Trennung vorliegt oder nicht, kommt es allein darauf an, ob das dingliche Recht als unmittelbares Herrschaftsrecht derselben Person im Rechtssinne zusteht, nicht aber - wie die Revision meint - darauf, welche schuldrechtlichen oder konzernmäßigen Verflechtungen zwischen - im Rechtssinne selbständigen - juristischen Personen bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.1991 - I ZR 287/89, GRUR 1992, 106, 107 - Barbarossa).
  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Das eigene schutzwürdige Interesse des Ermächtigten kann sich bei dem Anspruch aus dem Unternehmenskennzeichen aufgrund einer besonderen Beziehung zum Rechtsinhaber ergeben; dabei können auch wirtschaftliche Interessen herangezogen werden (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.1994 - I ZR 99/92, GRUR 1995, 54, 57 = WRP 1995, 13 - Nicoline; BGH GRUR 2008, 1108 Tz. 54 - Haus & Grund III).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Bei einem Anspruch aus einer geschäftlichen Bezeichnung kann sich das schutzwürdige Interesse aus einer besonderen Beziehung zum Rechtsinhaber ergeben; dabei können auch wirtschaftliche Interessen herangezogen werden (BGH, Urt. v. 13.10.1994 - I ZR 99/92, GRUR 1995, 54, 57 = WRP 1995, 13 - Nicoline).

    Das schutzwürdige Interesse wird beispielsweise bejaht, wenn eine Konzernmutter von der von ihr beherrschten Konzerntochter ermächtigt wird oder wenn zwischen Ermächtigendem und Ermächtigtem ein Vertriebsvertrag hinsichtlich der gekennzeichneten Produkte besteht (vgl. BGHZ 145, 279, 286 - DB Immobilienfonds; BGH GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline).

    Dies ist anzunehmen, wenn ein Firmenschlagwort sowohl vom Ermächtigenden als auch vom Ermächtigten genutzt wird (vgl. BGH GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Das erforderliche eigene schutzwürdige Interesse der Holding (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 217/86, GRUR 1990, 361, 362 - Kronenthaler; Urt. v. 13.10.1994 - I ZR 99/92, GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline; Ullmann, Festschrift v. Gamm, 1990, S. 315 ff.; Ulrich, WRP 1995, 441 ff., jeweils m.w.N.) hätte im Streitfall nicht verneint werden können.

    Es ist bei dem Gesellschafter einer GmbH grundsätzlich dann zu bejahen, wenn er an der Gesellschaft in einem Maße beteiligt ist, daß sich seine wirtschaftlichen Interessen im wesentlichen mit denen der Gesellschaft decken (vgl. BGH GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline; Ulrich, WRP 1998, 826, 828).

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