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   BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92   

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https://dejure.org/1994,571
BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92 (https://dejure.org/1994,571)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1994 - I ZR 130/92 (https://dejure.org/1994,571)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1994 - I ZR 130/92 (https://dejure.org/1994,571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org

    § 1 UWG; §§ 15, 16 WZG
    Markenverunglimpfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; WZG §§ 15, 16; ZPO § 282
    "Markenverunglimpfung II"; Verwendung einer Marke auf Scherzartikeln durch einen Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 871
  • MDR 1995, 598
  • GRUR 1995, 57
  • DB 1995, 372
  • afp 1996, 207
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.02.1994 - I ZR 79/92

    Markenverunglimpfung I - Rufausbeutung

    Auszug aus BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92
    Auf die Frage, ob sich ein Wettbewerbsverhältnis darüber hinaus nicht auch aus dem Rechtsgedanken eines Wettbewerbs der Parteien um den lizenzfähigen Ruf der berühmten Marke der Klägerin ergeben könnte (vgl. dazu zuletzt BGH, Urt. v. 10.2.1994 - I ZR 79/92, WRP 1994, 495, 499 = NJW 1994, 1954 [BGH 10.02.1994 - I ZR 79/92] - Markenverunglimpfung I), kommt es danach vorliegend nicht an.

    a) Der Bundesgerichtshof hat bereits - nach Erlaß des Berufungsurteils - entschieden und näher ausgeführt, daß wettbewerbswidrig handelt, wer eine fremde bekannte und angesehene Marke dadurch verballhornt, daß er sie in eine unpassende und jedenfalls von Teilen des Verkehrs als anstößig oder zumindest als geschmacklos empfundene Beziehung zu bestimmten Erzeugnissen - wie insbesondere Kondomen - setzt oder sie in einen im übrigen schlüpfrigen Spruchzusammenhang bringt, sofern nur die Möglichkeit besteht, daß wenigstens nicht ganz unerhebliche Teile des Verkehrs die darin von ihnen gesehene Geschmacklosigkeit als eine solche des Markeninhabers selbst auffassen und dadurch der Werbewert der Marke beeinträchtigt wird (vgl. BGH aaO. WRP 1994, 495, 500 - Markenverunglimpfung I).

    Ob die Klage darüber hinaus auch nach §§ 15, 24 WZG begründet sein könnte (vgl. dazu BGH aaO. WRP 1994, 495, 497 f. - Markenverunglimpfung I), bedarf keiner Entscheidung und somit auch keiner Feststellungen zur vom Berufungsgericht offengelassenen Frage der Warengleichartigkeit.

  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 124/81

    Zeichenmäßigen Benutzung der Firmenbezeichnung eines Versandhandelsunternehmens

    Auszug aus BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92
    bb) Bei dieser Sachlage sowie unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochenen Grundsätze, wonach im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes der Begriff der zeichenmäßigen Verwendung weit zu fassen ist (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 = WRP 1961, 167 - Tosca; BGH, Urt. v. 26.2.1971 - I ZR 67/69, GRUR 1971, 251, 252 = WRP 1971, 312 - Oldtimer; BGH, Urt. v. 24.11.1983 - I ZR 124/81, GRUR 1984, 354, 356 - Tina-Spezialversand II m.w.N.) und bei Verwendung eines fremden Zeichens im Zweifel eine Vermutung für einen kennzeichenmäßigen Gebrauch spricht (BGH aaO. - Tosca), könnten nur sehr gewichtige Umstände die naheliegende Möglichkeit ausschließen, daß ein nicht ganz unbeachtlicher Teil des Verkehrs annimmt, hier handele es sich um Erzeugnisse oder um Werbemaßnahmen (vgl. zu letzterem BGH aaO. - Markenverunglimpfung I) der Inhaberin der Marke "NIVEA".
  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59

    Verletzung eines Warenzeichenrechts - Individualisierung von Waren - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92
    bb) Bei dieser Sachlage sowie unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochenen Grundsätze, wonach im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes der Begriff der zeichenmäßigen Verwendung weit zu fassen ist (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 = WRP 1961, 167 - Tosca; BGH, Urt. v. 26.2.1971 - I ZR 67/69, GRUR 1971, 251, 252 = WRP 1971, 312 - Oldtimer; BGH, Urt. v. 24.11.1983 - I ZR 124/81, GRUR 1984, 354, 356 - Tina-Spezialversand II m.w.N.) und bei Verwendung eines fremden Zeichens im Zweifel eine Vermutung für einen kennzeichenmäßigen Gebrauch spricht (BGH aaO. - Tosca), könnten nur sehr gewichtige Umstände die naheliegende Möglichkeit ausschließen, daß ein nicht ganz unbeachtlicher Teil des Verkehrs annimmt, hier handele es sich um Erzeugnisse oder um Werbemaßnahmen (vgl. zu letzterem BGH aaO. - Markenverunglimpfung I) der Inhaberin der Marke "NIVEA".
  • BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit einem

    Auszug aus BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92
    bb) Bei dieser Sachlage sowie unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochenen Grundsätze, wonach im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes der Begriff der zeichenmäßigen Verwendung weit zu fassen ist (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 = WRP 1961, 167 - Tosca; BGH, Urt. v. 26.2.1971 - I ZR 67/69, GRUR 1971, 251, 252 = WRP 1971, 312 - Oldtimer; BGH, Urt. v. 24.11.1983 - I ZR 124/81, GRUR 1984, 354, 356 - Tina-Spezialversand II m.w.N.) und bei Verwendung eines fremden Zeichens im Zweifel eine Vermutung für einen kennzeichenmäßigen Gebrauch spricht (BGH aaO. - Tosca), könnten nur sehr gewichtige Umstände die naheliegende Möglichkeit ausschließen, daß ein nicht ganz unbeachtlicher Teil des Verkehrs annimmt, hier handele es sich um Erzeugnisse oder um Werbemaßnahmen (vgl. zu letzterem BGH aaO. - Markenverunglimpfung I) der Inhaberin der Marke "NIVEA".
  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91

    McLaren - Rufausbeutung

    Auszug aus BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92
    c) Jedoch hat das Berufungsgericht bei seiner Beurteilung nicht hinreichend berücksichtigt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Übernahme fremder Leistungen bzw. die Anlehnung an solche - auch wenn diese in der Schaffung eines Rufes bestehen - nicht ohne weiteres als wettbewerbswidrig beurteilt werden kann (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 9.6.1994 - I ZR 272/91, GRUR 1994, 732, 734 = WRP 1994, 599, 602 f. - McLaren m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 43/88

    Telefonnummer 4711 - Beeinträchtigung des Werbewerts

    Auszug aus BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92
    Beide Umstände sprechen - zumal zusammenwirkend - in hohem Maße für einen zeichenmäßigen Gebrauch; denn in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist wiederholt ausgeführt worden, daß der Verkehr um so eher geneigt sein wird, eine Bezeichnung als zeichenmäßig verwendet anzusehen, je mehr sie ihm bereits als Kennzeichen bekannt ist, und daß dies in besonderem Maße dann gilt, wenn die - hier sogar berühmte - Bezeichnung dem Verkehr unmittelbar - und sogar hervorgehoben - auf der Ware begegnet (vgl. BGH, Urt. v. 23.4.1969 - I ZR 129/67, GRUR 1970, 302, 304 unter 2 b - Hoffmann, s Katze; BGH, Urt. v. 22.3.1990 - I ZR 43/88, GRUR 1990, 711, 714 = WRP 1990, 696 - Telefonnummer 4711; BGHZ 113, 115, 121 - SL, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67

    Beanspruchung von Ausstattungsrechten an einem Katzen-Bildzeichen - Verletzung

    Auszug aus BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92
    Beide Umstände sprechen - zumal zusammenwirkend - in hohem Maße für einen zeichenmäßigen Gebrauch; denn in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist wiederholt ausgeführt worden, daß der Verkehr um so eher geneigt sein wird, eine Bezeichnung als zeichenmäßig verwendet anzusehen, je mehr sie ihm bereits als Kennzeichen bekannt ist, und daß dies in besonderem Maße dann gilt, wenn die - hier sogar berühmte - Bezeichnung dem Verkehr unmittelbar - und sogar hervorgehoben - auf der Ware begegnet (vgl. BGH, Urt. v. 23.4.1969 - I ZR 129/67, GRUR 1970, 302, 304 unter 2 b - Hoffmann, s Katze; BGH, Urt. v. 22.3.1990 - I ZR 43/88, GRUR 1990, 711, 714 = WRP 1990, 696 - Telefonnummer 4711; BGHZ 113, 115, 121 - SL, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92
    Beide Umstände sprechen - zumal zusammenwirkend - in hohem Maße für einen zeichenmäßigen Gebrauch; denn in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist wiederholt ausgeführt worden, daß der Verkehr um so eher geneigt sein wird, eine Bezeichnung als zeichenmäßig verwendet anzusehen, je mehr sie ihm bereits als Kennzeichen bekannt ist, und daß dies in besonderem Maße dann gilt, wenn die - hier sogar berühmte - Bezeichnung dem Verkehr unmittelbar - und sogar hervorgehoben - auf der Ware begegnet (vgl. BGH, Urt. v. 23.4.1969 - I ZR 129/67, GRUR 1970, 302, 304 unter 2 b - Hoffmann, s Katze; BGH, Urt. v. 22.3.1990 - I ZR 43/88, GRUR 1990, 711, 714 = WRP 1990, 696 - Telefonnummer 4711; BGHZ 113, 115, 121 - SL, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    aa) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum alten Recht, daß bereits eine Kennzeichnung, die eine gewisse Bekanntheit erreicht hatte - ohne notwendig die Anforderungen zu erfüllen, die an eine berühmte Marke zu stellen waren - und die ein besonderes Ansehen genoß, gegenüber einer Rufausbeutung oder Rufschädigung durch einen Dritten Schutz beanspruchen konnte (BGHZ 86, 90, 95 - Rolls Royce; BGH, Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 158/82, GRUR 1985, 550, 552 = WRP 1985, 399 - DIMPLE, insoweit in BGHZ 93, 96 nicht abgedruckt; BGHZ 113, 82, 87 - Salomon; 113, 115, 126 - SL; 125, 91, 98 - Markenverunglimpfung I; BGH, Urt. v. 19.10.1994 - I ZR 130/92, GRUR 1995, 57, 59 = WRP 1995, 92 - Markenverunglimpfung II).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Bei der Verwendung eines fremden Zeichens auf der eigenen Ware ist im Zweifel ein kennzeichenmäßiger Gebrauch anzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 = WRP 1961, 167 - Tosca; Urt. v. 19.10.1994 - I ZR 130/92, GRUR 1995, 57, 60 = WRP 1995, 92 - Markenverunglimpfung II).
  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 241/95

    "Rolex-Uhr mit Diamanten"; Verletzung einer Marke durch Verwendung einer

    Dabei kann dahinstehen, ob, wie die Revision meint, für den Schutz gegen Verwässerung einer berühmten Marke § 1004 i.V. mit § 823 Abs. 1 BGB als lückenausfüllende Norm heranzuziehen ist (BGH, Urt. v. 22.3.1990 - I ZR 43/88, GRUR 1990, 711, 712 = WRP 1990, 696 - Telefonnummer 4711) oder ob hierzu nicht auf § 1 UWG und § 826 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.1994 - I ZR 130/92, GRUR 1995, 57, 59 = WRP 1995, 92 - Markenverunglimpfung II; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 21 Rdn. 70) oder nunmehr (allein) auf § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG (vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., Allg. Rdn. 138) mit dem dort genannten Erfordernis der Verwendung im geschäftlichen Verkehr abzustellen ist.
  • KG, 29.05.2007 - 5 U 162/04

    Markenrecht: Markenschutz für den Titel eines bespielten Tonträgers ("Das Omen");

    Anders als die Benutzungshandlung ist die markenmäßige Verletzungshandlung aber sogar im Allgemeinen im Interesse des Zeicheninhabers großzügig zu prüfen (vgl. BGH, WRP 2002, 547, 549 - Gerri/Kerry Spring; GRUR 1998, 830, 834 - Les-Paul-Gitarren; GRUR 1995, 57, 60 - Markenverunglimpfung; Ingerl/Rohnke, a.a.0., § 14 Rdn. 102 m. w. N.).

    Bei der Anbringung fremder Marken auf den eigenen Waren kann ein markenmäßiger Gebrauch zu vermuten sein (BGH, GRUR 1995, 57, 60 - Markenverunglimpfung; a.a.0., Les-Paul-Gitarren; Ingerl/Rohnke, a.a.0., § 14 Rdn. 104).

  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 197/92

    Rügenwalder Teewurst II - Irreführung/Herkunft

    b) Im Zusammenhang mit der etwaigen Prüfung zeichenrechtlicher Ansprüche wird das Berufungsgericht nicht unbeachtet lassen dürfen, daß nach den zum Warenzeichengesetz entwickelten Rechtsprechungsgrundsätzen auch bei Gattungsbezeichnungen bzw. bei Hinweisen auf eine örtliche Herkunft eine zeichenmäßige Verwendungsweise nicht schlechthin ausgeschlossen ist, sondern jedenfalls bei unmittelbarer Anbringung der Bezeichnung auf der Ware selbst oder in engem Zusammenhang mit ihr in Betracht kommen kann (vgl. BGH, Urt. v. 10.5.1955 - I ZR 91/53, GRUR 1955, 484, 485 - Luxor/Luxus; BGH, Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 594 - Championne du Monde; st. Rspr.), und zwar namentlich dann, wenn die Bezeichnung dem Verkehr schon als Zeichen eines anderen bekannt ist (ebenfalls st. Rspr.; vgl. BGHZ 113, 115, 121 - SL; BGH, Urt. v. 19.10.1994 - I ZR 130/92, GRUR 1995, 57, 59 f. = WRP 1995, 92 - Markenverunglimpfung II, jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 29.09.2011 - 29 U 1747/11

    Wettbewerbsrechtliche, deliktische und/oder kennzeichenrechtliche Haftung eines

    Dass der angesprochene Verkehr annehmen könnte, dass es sich um - wenn auch ungewöhnliche - Internetseiten der Antragstellerin selbst handelt, ist vor diesem Hintergrund ausgeschlossen (vgl. z.B. OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1060 - Bild Dir keine Meinung ; KG GRUR 1997, 295 [296] - Alles wird teurer ), zumal es an jeglichem satirischen oder ironischen Unterton fehlt, der es - wie etwa in den vom BGH entschiedenen Fällen Markenverunglimpfung I (GRUR 1994, 808) und Markenverunglimpfung II (GRUR 1995, 57) - möglich erscheinen lassen könnte, dass die Internetseiten und die dort getroffenen Aussagen von der Antragstellerin selbst stammen.
  • OLG Hamburg, 04.06.1998 - 3 U 246/97

    "Bild Dir keine Meinung"; zeichenmäßige Benutzung der eingetragenen Marke "Bild"

    Anders als in den von der Rechtsprechung bereits entschiedenen Fällen, in denen Zeichen in identischer bzw. weitgehend identischer Form vom Verletzer auf Scherzartikeln angebracht worden waren, die jedenfalls für nicht unerhebliche Verkehrskreise den Eindruck erweckten, es könnte sich um eine Werbeaktion des Markeninhabers handeln (BGH, GRUR 1994, 808 - Markenverunglimpfung I; BGH, GRUR 1995, 57 - Markenverunglimpfung II), ist dies im vorliegenden Fall auszuschließen.

    Es handelt sich keinesfalls um eine bloße Verballhornung der Marke oder des Slogans der Beklagten, um die Absatz des eigenen Produkts zu befördern (vgl. hierzu BGH, GRUR 1994, 808 -Markenverunglimpfung I; BGH, GRUR 1995, 57 - Markenverunglimpfung II).

  • OLG Hamm, 18.04.2002 - 4 U 154/01

    Markenrechtliche Relevanz des Vertriebs einer satirischen Darstellung der

    Es genügt die objektive, nicht völlig fern liegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (BGH GRUR 1995, 57, 60 -Markenverunglimpfung II; Ingerl / Rohnke, Markengesetz, § 14 Rdn. 58 ff.).
  • BGH, 05.12.1996 - I ZR 157/94

    Yellow Phone - Rufausbeutung

    Vielmehr bedarf es jeweils besonderer Umstände, die die Verwerflichkeit einer solchen Anlehnung im Sinne des § 1 UWG begründen können (BGH, Urt. v. 19.10.1994 - I ZR 130/92, GRUR 1995, 57, 59 - Markenverunglimpfung II m.w.N.).
  • LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04

    Meinungsfreiheit im Rahmen einer Kampagne zur Bekämpfung des Einsatzes von

    Hierin unterscheidet sich der Fall gerade von den von der Rechtsprechung bereits entschiedenen, in denen bekannte Namen verballhornt wurden; denn dort war die Annahme zumindest möglich, daß eine Verbindung zwischen dem Träger des Namens und dem durch die verfremdete Bezeichnung gekennzeichneten Produkt bestand (BGH, 10. II. 1994 - I ZR 79/92 "Nivea" - BGHZ 125, 91 ff.; BGH, 19. X. 1994 - I ZR 130/92 "Mars" - GRUR 1995, 57 ff.) Dies ist im vorliegenden Fall ausgeschlossen.
  • OLG Hamburg, 20.06.2002 - 3 U 282/99

    Unterlassungsanspruch des Inhabers einer registrierten Marke

  • OLG Köln, 10.03.2000 - 6 U 152/99

    Virtuelles Urinieren und markenrechtlicher Unterlassungsanspruch

  • OLG Köln, 24.01.2003 - 6 U 127/02

    UWG -Recht; Verbraucherrecht; Entlüftungsstreifen

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00

    Markenwirkung bei Neubefüllung von Besprudelungsgeräten

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 239/95

    Kein Schutz von Markenwaren gegenüber Privatpersonen

  • OLG Köln, 30.10.1996 - 6 U 184/95

    Damenstrickmode, Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • KG, 13.09.2002 - 5 W 248/02

    Wettbewerbswidriger Vertrieb von Plüschbären

  • OLG Hamm, 06.12.2001 - 4 U 118/01

    Unterlassung einer Bezeichnung für Gasfüllungen für die Produktion von

  • OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99

    Verwechslungsgefahr im Markenrecht

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 240/95

    "Rolex"; Umfang des Rechts aus einer Marke

  • OLG München, 27.11.2003 - 29 U 3737/03

    "Blu/blue-Mix"

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 242/95

    "Rolex"; Umfang des Rechts aus einer Marke

  • OLG Nürnberg, 08.01.2002 - 3 U 2895/99

    Zur richtlinienkonformen Auslegung des Benutzens einer Marke nach § 14 Abs. 2 -4

  • LG Braunschweig, 25.08.2004 - 9 O 409/04

    Abgrenzung; Bedeutungsgehalt; bekannte Marke; Bekleidungsstück; Benutzungsverbot;

  • LG Düsseldorf, 15.11.2001 - 4 O 193/99

    Verwendung von rechteckiger roter Schiebertaste stellt keinen kennzeichenmäßigen

  • LG Düsseldorf, 20.05.1999 - 4 O 376/98

    Bultexkern

  • OLG Köln, 05.12.2008 - 6 U 140/08
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