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   BPatG, 22.11.1995 - 26 W (pat) 230/94   

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BPatG, 22.11.1995 - 26 W (pat) 230/94 (https://dejure.org/1995,6394)
BPatG, Entscheidung vom 22.11.1995 - 26 W (pat) 230/94 (https://dejure.org/1995,6394)
BPatG, Entscheidung vom 22. November 1995 - 26 W (pat) 230/94 (https://dejure.org/1995,6394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefahr von Verwechslungen zwischen der angemeldeten Marke "RACOON" und dem Wortbestandteil "DRAGON"; Verwechslungsbegründende Klangähnlichkeit der angemeldeten Marke "RACOON" und dem Wortbestandteil "DRAGON"; Berücksichtigung der Identität der Waren und der bei ihrem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1996, 414
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung

    Auszug aus BPatG, 22.11.1995 - 26 W (pat) 230/94
    Die Annahme der Prüfungsstelle, ein beachtlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise werde die Zeichenwörter nach der Schrift aussprechen, stütze sich auf bloße, durch konkrete Anhaltspunkte im Sinne der "Capri-Sonne"-Entscheidung (BGH GRUR 1983, 768) nicht gedeckte Mutmaßungen, die in Widerspruch zu einer richtlinienkonformen europäischen Auslegung des Begriffs der Markenähnlichkeit stünden.
  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 255/85

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz; Teilweise

    Auszug aus BPatG, 22.11.1995 - 26 W (pat) 230/94
    Nach ständiger Rechtsprechung gilt die den Parteien gemäß ZPO § 282 im erstinstanzlichen Verfahren obliegende allgemeine Prozeßförderungspflicht unmittelbar auch im zweitinstanzlichen Verfahren (vgl. BGH NJW 1981, 1219; 1987, 501 [BGH 21.10.1986 - VI ZR 107/86] ; Thomas/Putzo, aaO, § 528 Rdn 4; Münchener Kommentar, 1992, § 527 Rdn 7; Stein/Jonas, ZPO, 1987, § 282 Rdn 8).
  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

    Auszug aus BPatG, 22.11.1995 - 26 W (pat) 230/94
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß im Hinblick auf die teils identischen, teils eng verwandten Waren und der zumindest beim Kauf von Tabakwaren mitunter herrschenden ungünstigen akustischen Übermittlungsbedingungen, zB am Kiosk oder in Gaststätten, verbunden mit einer gewissen Flüchtigkeit des Verbraucherpublikums, eine Verwechslungsgefahr schon bei einem weniger großen Ähnlichkeitsgrad der Marken gegeben sein kann (vgl. BGH GRUR 1993, 119 [BGH 15.10.1992 - I ZR 259/90] "Corvaton/Corvasal"; 1993, 972 "Sana/Schosana").
  • BGH, 29.04.1969 - X ZB 14/67

    Aufhebung eines Erteilungsbeschlusses des Patentamts - Versagung eines

    Auszug aus BPatG, 22.11.1995 - 26 W (pat) 230/94
    Wird die Einrede der mangelnden Benutzung gemäß MarkenG § 43 Abs. 1 Satz 1 , die ein selbständiges, gegen den Widerspruch gerichtetes Verteidigungsmittel des Anmelders bzw Inhabers der angegriffenen Marke darstellt ( ZPO § 146 ), erstmals im Beschwerdeverfahren erhoben, sind die für die Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren geltenden Vorschriften entsprechend heranzuziehen, denn bei dem Beschwerdeverfahren handelt es sich nach anerkannter höchstrichterlicher Rechtsprechung um eine zweite - jetzt gerichtliche - Tatsacheninstanz, die durch die Beschwerde als echtem Rechtsmittel eröffnet wird (vgl. BGH GRUR 1969, 562, 563 "Appreturmittel"; Mitt 1995, 243, 246 "Aluminium-Trihydroxid").
  • BGH, 21.10.1986 - VI ZR 107/86

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens

    Auszug aus BPatG, 22.11.1995 - 26 W (pat) 230/94
    Nach ständiger Rechtsprechung gilt die den Parteien gemäß ZPO § 282 im erstinstanzlichen Verfahren obliegende allgemeine Prozeßförderungspflicht unmittelbar auch im zweitinstanzlichen Verfahren (vgl. BGH NJW 1981, 1219; 1987, 501 [BGH 21.10.1986 - VI ZR 107/86] ; Thomas/Putzo, aaO, § 528 Rdn 4; Münchener Kommentar, 1992, § 527 Rdn 7; Stein/Jonas, ZPO, 1987, § 282 Rdn 8).
  • BGH, 31.01.1991 - I ZR 71/89

    "frei öl"; Prägung eines Wortbildzeichens; Feststellung des Bekanntheitsgrads;

    Auszug aus BPatG, 22.11.1995 - 26 W (pat) 230/94
    In der Sache ist der Senat mit der Prüfungsstelle der Ansicht, daß zwischen der angemeldeten Marke "RACOON" und dem Worbestandteil "DRAGON", der sich im Rahmen der aus Wort- und Bildelementen zusammengesetzten Widerspruchsmarke zur alleinigen Zeichenbenennung anbietet und damit eine den Gesamteindruck prägende Wirkung besitzt (vgl. BGH GRUR 1989, 425, 427 "Herzsymbol"; 1992, 48, 50 "frei öl"), bei jeweils deutscher Aussprache eine verwechslungsbegründende Klangähnlichkeit besteht.
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus BPatG, 22.11.1995 - 26 W (pat) 230/94
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß im Hinblick auf die teils identischen, teils eng verwandten Waren und der zumindest beim Kauf von Tabakwaren mitunter herrschenden ungünstigen akustischen Übermittlungsbedingungen, zB am Kiosk oder in Gaststätten, verbunden mit einer gewissen Flüchtigkeit des Verbraucherpublikums, eine Verwechslungsgefahr schon bei einem weniger großen Ähnlichkeitsgrad der Marken gegeben sein kann (vgl. BGH GRUR 1993, 119 [BGH 15.10.1992 - I ZR 259/90] "Corvaton/Corvasal"; 1993, 972 "Sana/Schosana").
  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96

    "DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke

    Die Beschwerde der Anmelderin ist erfolglos geblieben (BPatG GRUR 1996, 414).
  • BPatG, 07.05.1998 - 25 W (pat) 115/96

    Markenbeschwerdeverfahren - Zurückweisung einer Nichtbenutzungseinrede wegen

    (Abgrenzung von BPatG GRUR 1996, 414 "RACOON/DRAGON" und GRUR 1997, 370 "LAILIQUE/LALIQUE" sowie Ergänzung zu GRUR 1997, 534 "ETOP/Itrop").«.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundespatentgerichts kann eine Nichtbenutzungseinrede über die Verweisung gemäß § 82 Abs. 1 MarkenG nach den Präklusionsvorschriften der ZPO zurückgewiesen werden, weil insoweit der in den §§ 59, 73 Abs. 1 MarkenG verankerte Grundsatz der Amtsermittlung durch den Beibringungsgrundsatz verdrängt wird (vgl BPatG GRUR 1996, 414 "RACOON/DRAGON").

    Davon kann bei Erhebung der Nichtbenutzungseinrede noch nicht ausgegangen werden (so aber anscheinend BPatG GRUR 1996, 414, 416 liSp "RACOON/DRAGON" und GRUR 1997, 370, 372 reSp "LAILIQUE/.

  • OLG Hamburg, 21.01.2010 - 3 U 264/06

    Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen "JOOP!" und "LOOP"; erhöhter

    Handelt es sich dagegen um ausgefallene englische Wörter, muss in einem noch erheblichen Umfang von einer Aussprache nach den Regeln der deutschen Sprache ausgegangen werden (so BGH GRUR 1996, 414, 416 - RACOON/DRAGON; BPatG, Beschluss vom 10. Mai 2000, Az. 32 W (pat) 54/99 - Cineart/CineCharts, zitiert BeckRS 2009, 17339).
  • BPatG, 07.08.2001 - 24 W (pat) 5/00
    Daraus folgt auch, daß Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im patentgerichtlichen Beschwerdeverfahren im Zusammenhang mit Benutzungsfragen vorgetragen werden, in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Zivilprozeßordnung gegebenenfalls als verspätet zurückgewiesen werden können (vgl BGH GRUR 1998, 938, 939 "DRAGON", insoweit BPatG GRUR 1996, 414, 415 f RACOON/DRAGON bestätigend).
  • BPatG, 10.11.2010 - 26 W (pat) 179/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "biona (IR-Marke/Wort-Bild-Marke)/Biona" - Einrede

    Das Angriffsmittel der Anmelderin ist nicht deshalb gem. § 528 Abs. 2 ZPO i. V. m. § 282 Abs. 1 ZPO als verspätet zurückzuweisen, weil diese es schon im Verfahren vor der Prüfstelle hätte geltend machen können, dies aus grober Nachlässigkeit unterlassen hätte und die Zulassung der Nichtbenutzungseinrede den Rechtsstreit absolut verzögern würde (vgl. BGH GRUR 1998, 938 f. - DRAGON; BPatG GRUR 1996, 414 f. - RACOON/DRAGON; BPatGE 23, 159; 161; 19, 202 f.).
  • BPatG, 28.10.1996 - 24 W (pat) 244/94
    Eine nicht rechtzeitig vor einer anberaumten mündlichen Verhandlung erhobene Nichtbenutzungseinrede kann im patentgerichtlichen Verfahren auch dann nach Maßgabe der §§ 523, 282 Abs. 2, 296 Abs. 2 ZPO wegen Verspätung zurückgewiesen werden, wenn der Anmelder nicht anwaltlich vertreten ist (Fortführung von BPatG GRUR 1996, 414 "RA- COON/DRAGON«).
  • BPatG, 10.05.2000 - 32 W (pat) 54/99
    Daß dem Großteil der Bevölkerung die Bezeichnung "art" für "Kunst" und "Charts" für "Hitliste" bekannt sei, könne nicht angenommen werden, da es sich nicht um solch allgemeine Begriffe der englischen Sprache handle, die der Großteil der deutschen Bevölkerung sofort erkenne (vgl BPatG GRUR 1996, 414, 416 "Dragon/Raccon").
  • BPatG, 24.06.1998 - 32 W (pat) 62/98

    Markenschutz - Rechtserhaltende Benutzung einer Marke auf dem Warengebiet der

    Dementsprechend hat das Bundespatentgericht aufgrund der vom Gesetzgeber vorgenommenen Unterscheidung zwischen den in Satz 1 und Satz 2 des § 43 Abs. 1 MarkenG geregelten Tatbeständen ein Ausschließungsverhältnis angenommen (BPatG GRUR 1995, 588, 589f "Jeanette/Annete"; GRUR 1996, 414, 415 "RACOON/DRAGON").
  • BPatG, 18.03.2003 - 33 W (pat) 64/02
    Zwar ist die Widerspruchsmarke vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes angemeldet worden, so dass ihr Buchstabenanteil gegenüber einer jüngeren, ebenfalls vor dem 1. Januar 1995 angemeldeten, Buchstabenmarke keinen Schutz begründen könnte (vgl. BPatG GRUR 96, 414 - ICPI).
  • BPatG, 13.09.2000 - 26 W (pat) 163/99
    Handelt es sich dagegen um ausgefallenere englische Wörter, muß in einem noch erheblichen Umfang von einer Aussprache nach den Regeln der deutschen Sprache ausgegangen werden (vgl dazu BPatG GRUR 1996, 414, 416 - RACOON/DRAGON).
  • BPatG, 30.08.1996 - 27 W (pat) 203/94
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