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   BGH, 08.02.1996 - I ZR 147/94   

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https://dejure.org/1996,1910
BGH, 08.02.1996 - I ZR 147/94 (https://dejure.org/1996,1910)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1996 - I ZR 147/94 (https://dejure.org/1996,1910)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1996 - I ZR 147/94 (https://dejure.org/1996,1910)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PAngV (1985) § 4 Abs. 1; UWG § 1
    "Effektivzins"; Anforderungen an die Bezeichnung des effektiven Jahreszinses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 1; PAngV 1985 § 4 Abs. 1 - "Effektivzins"
    Unzulässige Werbung mit "Effektivzinsen" statt "effektiver Jahreszins"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1759
  • MDR 1996, 929
  • GRUR 1996, 421
  • WM 1996, 838
  • BB 1996, 1032
  • DB 1996, 1517
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - I ZR 147/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muß ein Verbotsantrag so deutlich gefaßt sein, daß sich der Beklagte erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung über den Verbotsumfang nicht dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 9.4.1992 - I ZR 171/90, GRUR 1992, 561, 562 - Unbestimmter Unterlassungsantrag II).
  • BGH, 20.10.1988 - I ZR 5/88

    Anfänglicher effektiver Jahreszinssatz; Gebrauch von allgemein bekannten

    Auszug aus BGH, 08.02.1996 - I ZR 147/94
    Es darf also nicht die Gefahr bestehen, daß der Verbraucher sie nicht als Bezeichnung für die von der Verordnung gebrauchten Begriffe versteht, daß er sie verwechselt oder daß die Gefahr des Übersehen- oder Falschverstandenwerdens besteht (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.1988 - I ZR 5/88, GRUR 1989, 59 - Anfängl. effekt. Jahreszinssatz).
  • OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12

    Canesten - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Werbung für ein die Zulassung

    Dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist dann genügt, wenn der Verbotsantrag so deutlich gefasst ist, dass sich der Beklagte erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung über den Verbotsumfang nicht dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (BGH GRUR 1996, 421 - Effektivzins; BGH GRUR 1992, 561, 562 - Unbestimmter Unterlassungsantrag II).
  • OLG Köln, 17.11.2000 - 6 U 69/00

    Werbung für Autofinanzierung - Verstoß gegen Preisangabenverordnung -

    Zins" für die von ihm beworbenen Kraftfahrzeuge unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa: BGH NJW 1996, 1759 "Effektivzins" oder BGH GRUR 1989, 59 "Anfängl. effekt. Jahreszins") gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung verstößt, weil dort vorgeschrieben ist, bei Krediten seien als Preise die Gesamtkosten als jährlicher Vomhundertsatz des Kredits anzugeben und als "effektiver Jahreszins" zu bezeichnen.
  • OLG Naumburg, 10.09.1998 - 3 U 632/97

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf GmbH-Gesellschafter

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