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   OLG Dresden, 26.07.1995 - 12 U 58/95   

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https://dejure.org/1995,4587
OLG Dresden, 26.07.1995 - 12 U 58/95 (https://dejure.org/1995,4587)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.07.1995 - 12 U 58/95 (https://dejure.org/1995,4587)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Juli 1995 - 12 U 58/95 (https://dejure.org/1995,4587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch eines privaten Hörfunksenders gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegen die Ausstrahlung eines fünften Programms ; Handeln zum Zwecke des Wettbewerbs; Wettbewerbswidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1996, 73
  • ZUM 1999, 737
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.1995 - 12 U 58/95
    Dies allein dürfte für ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs im Sinne des § 1 UWG in der Tat nicht ausreichen, da der Beklagte insoweit nur zur Erfüllung seiner ihm durch das Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe der Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunk tätig wird (vgl. BVerfGE 73, 118, 157 ff).
  • OLG München, 27.07.2017 - U 2879/16

    Zulässigkeit der Änderung des Verbreitungswegs eines öffentlich-rechtlichen

    Es ist auch nichts dafür erkennbar, dass das Programm ... dazu verwendet werden könnte, dorthin Programmteile auszulagern, die nur einen geringen oder einen kaufkraftschwachen Teil von Hörern ansprechen und so die anderen Hörfunkprogramme, in denen der Beklagte Werbung ausstrahlt, stärker auf den Geschmack kaufkräftiger Hörer zurecht zu schneiden und so diese Programme für die angesprochenen Hörer und damit die Werbenden interessanter zu gestalten (vgl. dazu die von den Klägerinnen angeführte Entscheidung OLG Dresden GRUR 1996, 73 [74] - MDR-Sputnik).
  • BVerwG, 21.10.1998 - 6 A 1.97

    MDR-Sputnik darf weiter auf UKW senden

    Ferner gab es Wettbewerbsklagen von Privatrundfunkveranstaltern mit dem Ziel der Nichtausstrahlung eines fünften Hörfunkprogramms durch den MDR (vgl. klagabweisendes Urteil des OLG Dresden vom 14. Juni 1995 - 12 U 58/95 GRUR 1996, 73 und den einen Antrag auf einstweilige Verfügung zurückweisenden Beschluß des LG Leipzig vom 15. April 1998 - 5 (O) 8068/97 -).
  • VG Leipzig, 12.12.1997 - 4 K 1540/97

    Verbreitung von Programmen; Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am

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  • LG Leipzig, 15.04.1998 - 5 O 8068/97

    Voraussetzungen des vorbeugenden Unterlassungsanspruchs ; Handeln zu Zwecken des

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