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   KG, 20.08.1996 - 5 U 4311/96   

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https://dejure.org/1996,2336
KG, 20.08.1996 - 5 U 4311/96 (https://dejure.org/1996,2336)
KG, Entscheidung vom 20.08.1996 - 5 U 4311/96 (https://dejure.org/1996,2336)
KG, Entscheidung vom 20. August 1996 - 5 U 4311/96 (https://dejure.org/1996,2336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 937
  • GRUR 1997, 295
  • afp 1997, 921
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Es gilt aufgrund des identischen Benutzungsbegriffs in Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 MRRL und in § 14 Abs. 2 MarkenG in gleicher Weise für eine unmittelbare Anwendung des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG (vgl. zu Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 MRRL: EuGH, Urt. v. 23.2.1999 - Rs. C-63/97, Slg. 1999, I-905 Tz. 38 = GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; zu § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG: KG GRUR 1997, 295, 296; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rdn. 833; Piper, GRUR 1996, 429, 434; Karl, MarkenR 2004, 321, 323; Sack, WRP 2004, 1405, 1407; a.A. Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 14 Rdn. 62; Sosnitza, WRP 2003, 1186, 1189; Goldmann, Der Schutz des Unternehmenskennzeichens, § 15 Rdn. 27 ff.; zu einer einheitlichen Auslegung des Benutzungsbegriffs vgl. auch: Fezer, GRUR 1996, 566, 570; ders., Markenrecht, 3. Aufl., § 14 Rdn. 39).
  • OLG Hamburg, 18.12.2003 - 3 U 117/03

    Markenrechtsverstoß durch Verwendung einer Website mit Firmenkurzbezeichnung als

    (a) Marken sind - wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat - durch die Vorschriften des MarkenG nur gegen eine (rechtswidrige) markenmäßige Benutzung geschützt (HansOLG Hamburg, MagazinDienst 2000, 597, NJW-RR 1999, 1060; vgl. ebenso KG GRUR 1997, 295 m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 04.06.1998 - 3 U 246/97

    "Bild Dir keine Meinung"; zeichenmäßige Benutzung der eingetragenen Marke "Bild"

    Dies folgt bereits aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 2 MarkenG sowie darüber hinaus aus dem Sinnzusammenhang der gesetzlichen Regelungen und der zugrunde liegenden Markenrichtlinie (so auch KG, GRUR 1997, 295, 296 - Alles wird teurer).

    Dies käme, da die Parteien sich nicht als Konkurrenten am Markt begegnen, weil von einem Anhängen an den Ruf oder das Ansehen der fremden Marke und der Ausnutzung deren Marktgeltung (vgl. hierzu BGH, GRUR 1986, 759, 760 f. - BMW) nicht gesprochen werden kann, allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Eignung einer identisch übernommenen fremden Marke zur Lizenzvergabe, d.h. einem Interesse auf der Seite potentieller Lizenznehmer und einer nur hypothetischen Möglichkeit, dass eine Lizenzvergabe auch seitens des Kennzeicheninhabers in Betracht kommen könnte, sofern Vermarktungsinteressen in Hinblick auf das streitgegenständliche Produkt zu verzeichnen sind, in Betracht, wobei es keine Rolle spielt, ob der Markeninhaber tatsächlich und insbesondere in Beziehung auf den Verletzer zur Lizenzierung bereit ist (vgl. Urteil des Senats vom 6.11.1997, OLG Report 1998, 107 - Shell-Muschel; KG, GRUR 1997, 295, 296 - Alles wird teurer; BGH, GRUR 1994, 808 - Markenverunglimpfung I).

    Es fehlt im vorliegenden Fall nicht an der Voraussetzung des sogen. Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage (vgl. hierzu BGH, GRUR 1986, 812, 813 - Gastrokritiker; KG, GRUR 1997, 295, 297 - Alles wird teurer).

  • LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 3 O 5617/09

    Marken- und Wettbewerbsrecht: Mangelnde Verwechslungsgefahr bei Assoziation zu

    Das Unternehmen müsse sich dieser Auseinandersetzung stellen und sei nicht berechtigt, den Meinungskampf unter Heranziehung des Wettbewerbsrechts mit Verbotsverfügungen zu unterlaufen (KG, GRUR 1997, 295 - "Alles wird teuer").
  • OLG München, 29.09.2011 - 29 U 1747/11

    Wettbewerbsrechtliche, deliktische und/oder kennzeichenrechtliche Haftung eines

    Dass der angesprochene Verkehr annehmen könnte, dass es sich um - wenn auch ungewöhnliche - Internetseiten der Antragstellerin selbst handelt, ist vor diesem Hintergrund ausgeschlossen (vgl. z.B. OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1060 - Bild Dir keine Meinung ; KG GRUR 1997, 295 [296] - Alles wird teurer ), zumal es an jeglichem satirischen oder ironischen Unterton fehlt, der es - wie etwa in den vom BGH entschiedenen Fällen Markenverunglimpfung I (GRUR 1994, 808) und Markenverunglimpfung II (GRUR 1995, 57) - möglich erscheinen lassen könnte, dass die Internetseiten und die dort getroffenen Aussagen von der Antragstellerin selbst stammen.
  • OLG Hamm, 18.04.2002 - 4 U 154/01

    Markenrechtliche Relevanz des Vertriebs einer satirischen Darstellung der

    Mit Blick auf das Wesen der Marke und die Entstehungsgeschichte, die Begründung und den Zweck von Art. 5 Abs. 5 MRRL, der als Hinweis auf eine Ausrichtung des Markenschutzes auf Zeichenverwendungen zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen entsprechend der Markendefinition in § 3 Abs. 1 MarkenG verstanden wird, wird das in Rechtsprechung und einem Teil der Literatur (so etwa KG NJW-RR 1997, 937 -Satirische Anlehnung an Marke; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1060, 1061 -Bild Dir keine Meinung; OLG Dresden NJW 2001, 615, 616 -Johann Sebastian Bach; Piper GRUR 1996, 434; Sack GRUR 1996, 668) bejaht.
  • KG, 27.09.2011 - 1 Ss 128/09

    Markenrecht: Strafbarkeit der Rufausbeutung im Falle des Vertriebs von

    Der Verletzungstatbestand des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG setzt einen markenmäßigen Gebrauch des Kollisionszeichens voraus (vgl. BGH GRUR 2005, 162; KG GRUR 1997, 295).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00

    Markenwirkung bei Neubefüllung von Besprudelungsgeräten

    Im Anschluss an die warenzeichenrechtliche Rechtsprechung, die eine zeichenmäßige Benutzung verlangte, ist unter der Geltung des Markengesetzes umstritten, ob die Anwendungsbereiche der § 14 Abs. 2 Nr. 1 - 3 MarkenG eine markenmäßige Benutzung des geschützten Zeichens verlangen (bejahend: KG NJW-RR 1997, 937 - Satirische Anlehnung an Marke - Telekom; GRUB 1997, 295, 296 - Alles wird teurer; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1060, 1061 - Bild Dir keine Meinung; GRUR 1996, 982, 983 - Für Kinder; OLG Dresden NJW 2001, 615, 616 - Johann Sebastian Bach; OLG München Mitt 1996, 174, FAT TIRE; Piper GRUR 1996, 434; von Gamm WRP 1993, 797; Deutsch GRUB 1995, 321; verneinend: Fezer GRUR 1996, 566 und Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rdn. 32; Starck GRUB 1996, 688; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 6. Aufl. § 14 Rdn. 68; Ingerl/Rohnke § 19 Anm. 53).
  • LG Köln, 26.10.2005 - 28 O 456/05

    Zur Abgrenzung von Tatsachen- und Meinungsäußerungen vor dem Hintergrund der

    Die Besonderheit des vorliegenden Falles liegt darin, dass der Verfügungsbeklagte sich der Unternehmensbezeichnung der Verfügungsklägerin bedient hat, um dieser eine vermeintlich eigene Erklärung "unterzuschieben" Damit handelt es sich gerade nicht um dem Fall einer - regelmäßig nicht für einen Verstoß gegen § 12 BGB genügenden - bloß verfremdeten Reklame unter einem zugleich eindeutig verfremdeten Namen wie im Fall BGH, Urt. v. 17.4.1984 - VI ZR 246/82, GRUR 1984, 684 - Mordoro vor oder um ein Aufgreifen nur einzelner Komponenten einer einprägsamen Unternehmenswerbung ohne jedwede Nutzung des Namens/Unternehmenskennzeichens wie bei KG, Urt. v. 20.8.1996 - 5 U 4311/96, NJW-RR 1997, 937.
  • KG, 13.12.2002 - 5 U 4/02

    Zum markenrechtlichen Titel- bzw. Kennzeichenschutz für Bezeichnungen

    Dies betrifft insbesondere den erkennenden Senat, der an dem Erfordernis festgehalten hat (vgl. schon GRUR 1997, 295 - "Alles wird teurer" und KGR 1998, 307 und 338).
  • OLG Hamm, 06.12.2001 - 4 U 118/01

    Unterlassung einer Bezeichnung für Gasfüllungen für die Produktion von

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