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   BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94   

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https://dejure.org/1997,1649
BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94 (https://dejure.org/1997,1649)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1997 - X ZR 74/94 (https://dejure.org/1997,1649)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1997 - X ZR 74/94 (https://dejure.org/1997,1649)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung als Erfindung - Zurückwiesung eines Löschungsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GebrMG §§ 12a, 19 Satz 3
    "Kabeldurchführung"; Verletzung eines Gebrauchsmusters; Verteidigung gegen ein Unterlassungsbegehren nach Zurückweisung eines Löschungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 134, 353
  • NJW 1998, 147
  • MDR 1997, 868
  • GRUR 1997, 454
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94
    a) Auch in dem wegen Verletzung eines seit dem 1. Januar 1987 angemeldeten Gebrauchsmusters geführten Prozeß ist der Einwand zugelassen, die als äquivalent angegriffene Ausführungsform stelle mit Rücksicht auf den Stand der Technik keine Erfindung dar (Ergänzung zu BGHZ 98, 12).

    Sollte das Berufungsgericht wieder zu dem Ergebnis gelangen, die angegriffene Ausführungsform mache lediglich teilweise in identischer Form von den Merkmalen des Anspruchs 1 des Klagegebrauchsmusters Gebrauch und verwirkliche seine Lehre ansonsten mit äquivalenten Mitteln, wird es erneut dem von der Beklagten erhobenen Einwand nachzugehen haben, die angegriffene Ausführungsform sei zwar nicht vollständig im Stand der Technik vorweggenommen, durch die im Löschungsverfahren noch nicht entgegengehaltene deutsche Offenlegungsschrift 35 44 785 aber dem Durchschnittsfachmann nahegelegt gewesen (sogenannter "Formstein"-Einwand gemäß der Entscheidung BGHZ 98, 12).

    Dies ist der Grund, warum der Senat bei Patenten, deren Schutzbereich sich nach § 14 PatG 1981 beurteilt, den Einwand zugelassen hat, die als äquivalent angegriffene Ausführungsform stelle mit Rücksicht auf den Stand der Technik keine patentfähige Erfindung dar (BGHZ 98, 12 - Formstein).

    c) Die Berufung auf den Stand der Technik nach den Grundsätzen der "Formstein"-Entscheidung (BGHZ 98, 12) kann entgegen der Meinung der Revision auch dann nicht ausgeschlossen sein, wenn der vom Beklagten erhobene, das Klagegebrauchsmuster betreffende Löschungsantrag ganz oder teilweise bereits rechtskräftig abgewiesen worden ist.

    Die Berufung auf den Stand der Technik nach den Grundsätzen der "Formstein"-Entscheidung (BGHZ 98, 12) erfordert dagegen die Prüfung, ob der Fachmann die das Schutzrecht (lediglich) mit Abwandlungen verwirklichende angegriffene Ausführungsform ohne erfinderische Tätigkeit dem Stand der Technik entnehmen konnte oder ob dies nicht festgestellt werden kann.

  • BGH, 14.03.1972 - X ZR 33/69

    Voraussetzungen für die Verletzung eines Gebrauchsmusters - Heranziehung der

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94
    Dann aber kommt die vom Oberlandesgericht für entscheidungserheblich gehaltene Berufung der Beklagten auf den freien Stand der Technik nicht in Betracht (vgl. Sen.Urt. v. 14.03.1972 - X ZR 33/69, GRUR 1972, 597, 599 - Schienenschalter II).

    Die Vorschrift verlange, für das Gebrauchsmusterrecht an den Grundsätzen des Senatsurteils vom 14. März 1972 (X ZR 33/69, GRUR 1972, 597, 599 - Schienenschalter II) festzuhalten, wonach man in den Fällen, in denen der Beklagte die Merkmale eines Gebrauchsmusters in teils identischer und teils äquivalenter Weise benutze, mit Aussicht auf Erfolg nur einwenden könne, der Gegenstand des Schutzrechts sei im Stand der Technik völlig vorweggenommen bzw. die als äquivalent beanspruchte Ausführungsform sei als solche im Stand der Technik bekannt gewesen.

    Schon in seiner Entscheidung vom 14. März 1972 (aaO.) hat der Senat ausgeführt, "die Bindungswirkung ... erstreckt sich jedoch nur auf den Bestand des Gebrauchsmusters, nicht aber auf den einem Gebrauchsmuster zukommenden vollen Schutzumfang" (Unterstreichung hinzugefügt).

  • BGH, 02.03.1967 - Ia ZB 10/65

    Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) im Verfahren auf

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94
    Eine solche Entscheidung beseitigt nämlich im Umfang der Löschung oder der Feststellung der Unwirksamkeit das Gebrauchsmuster und wirkt hierdurch für und gegen alle (vgl. BGH, Beschl. v. 30.05.1967 - Ia ZB 24/65, GRUR 1968, 86, 91 - Ladegerät; Beschl. v. 02.03.1967 - Ia ZB 10/65, GRUR 1967, 351, 352 - Korrosionsschutz-Binder).
  • BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65

    Landwirtschaftliches Ladegerät - Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94
    Eine solche Entscheidung beseitigt nämlich im Umfang der Löschung oder der Feststellung der Unwirksamkeit das Gebrauchsmuster und wirkt hierdurch für und gegen alle (vgl. BGH, Beschl. v. 30.05.1967 - Ia ZB 24/65, GRUR 1968, 86, 91 - Ladegerät; Beschl. v. 02.03.1967 - Ia ZB 10/65, GRUR 1967, 351, 352 - Korrosionsschutz-Binder).
  • BGH, 03.12.1991 - X ZR 101/89

    Berufung auf Neuheitsschonfrist

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94
    Maßgeblich hierfür wie für das, was den ursprünglichen Anmeldeunterlagen als offenbart zu entnehmen war, ist das Verständnis seitens des Durchschnittsfachmanns des einschlägigen Fachgebiets (vgl. Sen.Urt. v.03.12.1991 X ZR 101/89 - GRUR 1992, 157, 158 f. - Frachtcontainer m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78

    Oberarmschwimmringe

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94
  • BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94
    Auch bei der Prüfung einer Gebrauchsmusterrechtsverletzung (zur Patentverletzung vgl. etwa BGHZ 125, 303, 310 Zerlegvorrichtung für Baumstämme m.w.N.) ist eine erschöpfende Erörterung darüber erforderlich, welche Lehre zum technischen Handeln der Durchschnittsfachmann dem Schutzanspruch entnimmt.
  • BGH, 22.03.1983 - X ZR 9/82

    Auslegung des Klagepatents durch den Verletzungsrichter - Einrichtung an

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94
    Da die ausreichende Beurteilung des Klageschutzrechts nach rechtlichen Maßstäben, die sodann zu erfolgen hat, erst einsetzen kann, wenn auf diese Weise die hierfür erforderlichen Grundlagen ermittelt sind, wird das Berufungsgericht außerdem seine eigene Sachkunde dartun müssen, wenn es wiederum auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichten will, das der Kläger beantragt hat (vgl. Sen.Urt. v. 22.03.1983 - X ZR 9/82, GRUR 1983, 497, 498 - Absetzvorrichtung).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

    Denn zum Erfolg des sogenannten Formstein-Einwands ist es nötig, dass die Gesamtheit derjenigen Merkmale der als patentverletzend beanstandeten Ausführung, deretwegen festgestellt werden kann, dass diese in den Schutzbereich des Patentanspruchs fällt, als gegenständliche Lehre zum technischen Handeln den gesetzlichen Anforderungen für einen Patentschutz nicht genügt hätte, wenn sie zum Prioritätszeitpunkt des erteilten Patents angemeldet worden wäre (BGHZ 98, 21 f. - Formstein; BGHZ 134, 353, 357 f. - Kabeldurchführung I).
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 198/01

    "Knickschutz" - Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung

    Auch bei der Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung (zur Patentverletzung vgl. etwa BGHZ 125, 303, 310 - Zerlegvorrichtung für Baumstämme m.w.N.), ist eine erschöpfende Erörterung erforderlich, welche Lehre zum technischen Handeln der Fachmann dem Schutzanspruch entnimmt (Senat, Urt. v. 04.02.1997 - X ZR 74/94, GRUR 1997, 454, 455 - Kabeldurchführung I).
  • OLG München, 17.05.2018 - 6 U 997/17

    Patentverletzung

    Grundlage dieser Prüfung ist nicht der Gegenstand des Schutzrechts, sondern eine davon abweichende angegriffene Ausführungsform und ihre Vorwegnahme durch den Stand der Technik (BGH GRUR 1997, 454, 457 - Kabeldurchführung I).

    Eine erfolgreiche Erhebung des sog. "Formstein"-Einwands setzt also voraus, dass der als Verletzer in Anspruch Genommene darlegt, dass und inwiefern die als äquivalent angegriffene Ausführungsform durch den Stand der Technik nahe gelegt war (GRUR 2016, 1031, Rn. 39 - Wärmetauscher; BGH GRUR 1997, 454, 456 - Kabeldurchführung I; BGH GRUR 1986, 803 - Formstein).

    Zum Erfolg des "Formstein"-Einwands ist es nötig, dass die Gesamtheit derjenigen Merkmale der als patentverletzend beanstandeten Ausführung, derentwegen festgestellt werden kann, dass diese in den Schutzbereich des Patentanspruchs fällt, als gegenständliche Lehre zum technischen Handeln den gesetzlichen Anforderungen für einen Patentschutz nicht genügt hätte, wenn sie zum Prioritätszeitpunkt des erteilten Patents angemeldet worden wäre (BGH GRUR 2007, 959 Rn. 26 - Pumpeneinrichtung; BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; BGH GRUR 1997, 454 - Kabeldurchführung I).

  • OLG München, 12.04.2018 - 6 U 997/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Kranarm

    Grundlage dieser Prüfung ist nicht der Gegenstand des Schutzrechts, sondern eine davon abweichende angegriffene Ausführungsform und ihre Vorwegnahme durch den Stand der Technik (BGH GRUR 1997, 454, 457 - Kabeldurchführung I).

    Eine erfolgreiche Erhebung des sog. "Formstein"-Einwands setzt also voraus, dass der als Verletzer in Anspruch Genommene darlegt, dass und inwiefern die als äquivalent angegriffene Ausführungsform durch den Stand der Technik nahe gelegt war (GRUR 2016, 1031 , Rn. 39 - Wärmetauscher; BGH GRUR 1997, 454, 456 - Kabeldurchführung I; BGH GRUR 1986, 803 - Formstein).

    Zum Erfolg des "Formstein"-Einwands ist es nötig, dass die Gesamtheit derjenigen Merkmale der als patentverletzend beanstandeten Ausführung, derentwegen festgestellt werden kann, dass diese in den Schutzbereich des Patentanspruchs fällt, als gegenständliche Lehre zum technischen Handeln den gesetzlichen Anforderungen für einen Patentschutz nicht genügt hätte, wenn sie zum Prioritätszeitpunkt des erteilten Patents angemeldet worden wäre (BGH GRUR 2007, 959 Rn. 26 - Pumpeneinrichtung; BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; BGH GRUR 1997, 454 - Kabeldurchführung I).

  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99

    Kabeldurchführung II; Übernahme von Ergebnissen eines Sachverständigengutachtens

    Auf die Revision des Klägers hat der Senat dieses Berufungsurteil aufgehoben (Urt. v. 04.02.1997, BGHZ 134, 353 - Kabeldurchführung).
  • BGH, 19.02.2019 - XI ZR 225/17

    Rechtsstreit über die Wirksamkeit des Widerrufs einer auf den Abschluss eines

    c) Davon abgesehen weisen die Ausführungen des Berufungsgerichts dazu, der Kläger habe das Widerrufsrecht nicht verwirkt, revisionsrechtlich erhebliche Rechtsfehler auf, wenn mangels tragfähiger anderweitiger Feststellungen zugunsten der Beklagten unterstellt wird, die Beendigung des Darlehensvertrags sei dem Widerruf ein Jahr vorausgegangen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1997 - X ZR 74/94, BGHZ 134, 353, 355).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 42/20

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents;

    Dies bedingt, dass die Zugehörigkeit der als äquivalent angegriffenen Ausführungsform zum Schutzbereich nicht allein mit solchen Erwägungen verneint werden kann, die - in gleicher Weise auf den Gegenstand des Klagepatents angewendet - zu der Feststellung führen müssten, das Schutzrecht enthalte keine patentfähige Lehre zum technischen Handeln (BGH, GRUR 1997, 454 - Kabeldurchführung).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 2 U 116/05

    Verletzung eines Gebrauchsmusters Gebrauchsmuster über eine saugfähige

    Zwar besteht die Bindungswirkung nur im Rahmen der Rechtskraftwirkung und ist daher auf die im Löschungsverfahren beschiedenen Löschungsgründe beschränkt (BGHZ 134, 353, 363 = GRUR 1976, 30 - Lampenschirm; Benkard/Goebel/Engel, Patentgesetz, 11. Aufl., § 19 GebrmG Rz. 10).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 6 U 112/20

    Flüssigkeitszufuhranordnung - Patentverletzungsverfahren: Prüfung von

    Ein solcher Einwand kann deshalb nicht durchgreifen, wenn er sich in seinem sachlichen Gehalt nur gegen die Schutzwürdigkeit der als schutzwürdig hinzunehmenden Lehre eines erteilten Patents richtet (vgl. BGH, GRUR 1997, 454, 456 f - Kabeldurchführung).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 2 U 65/04

    Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines Patents für

    Zum Erfolg des "Formstein"-Einwands ist es deshalb nötig, dass die Gesamtheit derjenigen Merkmale der als patentverletzend beanstandeten Ausführung, deretwegen festgestellt werden kann, dass diese in den Schutzbereich des Patentanspruchs fällt, als gegenständliche Lehre zum technischen Handeln den gesetzlichen Anforderungen für einen Patentschutz nicht genügt hätte, wenn sie zum Prioritätszeitpunkt des erteilten Patents angemeldet worden wäre (vgl. BGHZ 98, 12 f. = GRUR 1986, 803 - Formstein; BGHZ 134, 353, 357 f. = GRUR 1997, 454 - Kabeldurchführung I; BGH, GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeneinrichtung).
  • LG Düsseldorf, 20.01.2005 - 4b O 16/04

    Schachtabdeckungswechsler

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2005 - 2 U 93/03

    Zur Patentfähigkeit eines mobilen schirmartig aufspannbaren Reflektors

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2006 - 2 U 22/05

    Ausüben eines Verfahrens zum Auswechseln eines in eine Asphaltdecke eingelassenen

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2001 - 2 U 183/99

    Schadensersatz bei mittelbarer Patentverletzung

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2004 - 2 U 38/03

    Verpackungen unter Vakuum

  • LG Düsseldorf, 20.12.2011 - 4b O 170/09

    Sicherheitsetikett

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2001 - 2 U 182/99

    Blasfolienherstellung

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 122/10
  • LG Düsseldorf, 27.10.2005 - 4a O 412/04

    Rohrschelle

  • BPatG, 10.05.2012 - 35 W (pat) 465/09
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2002 - 2 U 92/99

    Staubsauger-Saugrohr

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