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   BGH, 24.04.1997 - I ZB 1/96   

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https://dejure.org/1997,1818
BGH, 24.04.1997 - I ZB 1/96 (https://dejure.org/1997,1818)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1997 - I ZB 1/96 (https://dejure.org/1997,1818)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1997 - I ZB 1/96 (https://dejure.org/1997,1818)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Beschluss des Bundespatentgerichts über die Zurückweisung einer Erinnerung gegen den Ausspruch eines Rechtspflegers - Ausspruch eines Rechtspflegers zur Nichterhebung eine Beschwerde wegen nicht fristgerechter Zahlung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 83 Abs. 1; RPflG § 11 Abs. 3
    "Makol"; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluß des Rechtspflegers bei dem Bundespatentgericht in einer Kostensache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1195
  • GRUR 1997, 636
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - I ZB 1/96
    Es kommt deshalb darauf an, ob erkennbar ist, welcher Grund - mag dieser tatsächlich vorgelegen haben oder nicht, mag er rechtsfehlerhaft beurteilt worden sein oder nicht - für die Entscheidung über die einzelnen Ansprüche und Verteidigungsmittel maßgebend gewesen ist; dies kann auch bei lückenhaften und unvollständigen Begründungen der Fall sein (vgl. BGHZ 39, 333, 338 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen).
  • BGH, 26.10.1971 - X ZB 15/71

    Unterschrift bei einem Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - I ZB 1/96
    Das hat der Bundesgerichtshof für das gebrauchsmusterrechtliche Verfahren entschieden (BGHZ 57, 160, 161 [BGH 26.10.1971 - X ZB 15/71] - Dosiervorrichtung).
  • BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66

    Beschwerde wegen Verneinung der Beschwerdeberechtigung - Verfahren zur

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - I ZB 1/96
    Dem Erfordernis einer Begründung ist deshalb schon dann genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung nimmt, das ein Verfahrensbeteiligter vorgetragen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 18.12.1984 - X ZB 21/84, GRUR 1985, 376, 377 - Werbedrucksache) oder das aus dem vorgebrachten Sachzusammenhang als im Einzelfall von Amts wegen zu prüfen ins Auge springt (vgl. BGH, Beschl. v. 31.01.1967 - Ia ZB 6/66, GRUR 1967, 543, 547 - Bleiphosphit; Beschl. v. 16.12.1986 - X ZB 17/86, GRUR 1987, 286 - Emissionssteuerung).
  • BPatG, 19.07.1978 - 6 W (pat) 67/78
    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - I ZB 1/96
    Diese Auffassung ist von dem Bundespatentgericht für das patentrechtliche Verfahren ausgesprochen worden (BPatGE 12, 163, 168; BPatG GRUR 1978, 710, 712), weil in einem derartigen Fall das Beschwerdegericht über die Frage nicht "erstinstanzlich" befinde, sondern durch Entscheidung über eine Beschwerde i. S. des damaligen § 36 1 Abs. 1 PatG 1968 (jetzt § 73 Abs. 1 PatG).
  • BGH, 18.12.1984 - X ZB 21/84
    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - I ZB 1/96
    Dem Erfordernis einer Begründung ist deshalb schon dann genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung nimmt, das ein Verfahrensbeteiligter vorgetragen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 18.12.1984 - X ZB 21/84, GRUR 1985, 376, 377 - Werbedrucksache) oder das aus dem vorgebrachten Sachzusammenhang als im Einzelfall von Amts wegen zu prüfen ins Auge springt (vgl. BGH, Beschl. v. 31.01.1967 - Ia ZB 6/66, GRUR 1967, 543, 547 - Bleiphosphit; Beschl. v. 16.12.1986 - X ZB 17/86, GRUR 1987, 286 - Emissionssteuerung).
  • BGH, 16.12.1986 - X ZB 17/86

    "Emissionssteuerung"; Anforderungen an Begründung einer Entscheidung

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - I ZB 1/96
    Dem Erfordernis einer Begründung ist deshalb schon dann genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung nimmt, das ein Verfahrensbeteiligter vorgetragen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 18.12.1984 - X ZB 21/84, GRUR 1985, 376, 377 - Werbedrucksache) oder das aus dem vorgebrachten Sachzusammenhang als im Einzelfall von Amts wegen zu prüfen ins Auge springt (vgl. BGH, Beschl. v. 31.01.1967 - Ia ZB 6/66, GRUR 1967, 543, 547 - Bleiphosphit; Beschl. v. 16.12.1986 - X ZB 17/86, GRUR 1987, 286 - Emissionssteuerung).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZB 12/95

    Antrag auf Wiedereinsetzung in vorherigen Stand - Zahlung einer Beschwerdegebühr

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - I ZB 1/96
    Die hiergegen erhobene Beschwerde wurde verworfen (Beschl. v. 12.07.1995 - I ZB 12/95).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 10/02

    Roximycin

    Dem Erfordernis einer Begründung ist genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung nimmt, das ein Verfahrensbeteiligter vorgetragen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 24.4.1997 - I ZB 1/96, GRUR 1997, 636, 637 = WRP 1997, 761 - Makol; Beschl. v. 1.7.1999 - I ZB 48/96, GRUR 2000, 53 - SLICK 50; Beschl. v. 2.10.2002 - I ZB 27/00, GRUR 2003, 546, 548 = WRP 2003, 655 - TURBO-TABS).
  • BGH, 02.10.2002 - I ZB 27/00

    "TURBO-TABS"; Richterwechsel im schriftlichen Verfahren vor dem

    Dem Erfordernis einer Begründung ist deshalb schon dann genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung nimmt, das ein Verfahrensbeteiligter vorgetragen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 24.4.1997 - I ZB 1/96, GRUR 1997, 636, 637 = WRP 1997, 761 - Makol; Beschl. v. 1.7.1999 - I ZB 48/96, GRUR 2000, 53, 54 - SLICK 50).
  • BGH, 31.01.2019 - I ZB 58/18

    Gelten der Beschwerde mangels Zahlung der Beschwerdegebühr als nicht eingelegt

    Ausschlaggebend ist allein, dass die Entscheidung eine die Beschwerde insgesamt erledigende instanzbeendende Wirkung hat (Fortführung von BGH, Beschluss vom 24. April 1997 - I ZB 1/96, GRUR 1997, 636 [juris Rn. 10] = WRP 1997, 761 - Makol).

    Die Entscheidung, die feststellt, dass die Beschwerde mangels Zahlung der Beschwerdegebühr als nicht eingelegt gilt (§ 6 Abs. 2 PatKostG), kann als die instanzbeendende Entscheidung im Beschwerdeverfahren statthafter Gegenstand der Rechtsbeschwerde sein (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 1997 - I ZB 1/96, GRUR 1997, 636 [juris Rn. 10] = WRP 1997, 761 - Makol; BGH, GRUR 2008, 732 Rn. 10 - Tegeler Floristik; BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - I ZA 14/10, juris Rn. 8 - Trailer-Stabilization-Program; zu § 361 Abs. 1, § 41p PatG aF vgl. BPatG, Beschluss vom 19. Juli 1978 - 6 W (pat) 67/78, GRUR 1978, 710, 712 [juris Rn. 24]; zu § 100 PatG vgl. Mes, PatG, 4. Aufl., § 100 Rn. 8; BeckOK.PatR/Hofmeister, Stand: 26. Oktober 2018, § 100 PatG Rn. 4; Rogge/Fricke in Benkard, PatG, 11. Aufl., § 100 Rn. 5; aA BPatG, Beschluss vom 24. April 2018 - 25 W (pat) 581/17, juris Rn. 29).

  • BGH, 07.05.1998 - I ZB 2/96

    Anfechtung einer Entscheidung wegen Fehlens von Gründen

    Es kommt deshalb darauf an, ob erkennbar ist, welcher Grund - mag dieser tatsächlich vorgelegen haben oder nicht, mag er rechtsfehlerhaft beurteilt worden sein oder nicht - für die Entscheidung über die einzelnen Ansprüche und Verteidigungsmittel maßgebend gewesen ist; dies kann auch bei lückenhaften oder unvollständigen Begründungen der Fall sein (BGH, Beschl. v. 24.4.1997 - I ZB 1/96, GRUR 1997, 636, 637 = WRP 1997, 761 - Makol, m.w.N.).

    Ist - wie im Streitfall - aus den angeführten Gründen erkennbar, welcher Umstand (hier: der leicht faßbare Sinngehalt der Widerspruchsmarke) das Bundespatentgericht zu seiner Beurteilung veranlaßt hat, ist dem Begründungszwang genügt, ohne daß dem Rechtsbeschwerdegericht die weitere Prüfung eröffnet ist, ob die Begründung zutreffend oder rechtsfehlerhaft ist (BGH GRUR 1997, 636, 637 - Makol).

  • BGH, 19.04.2001 - I ZA 4/00

    Überprüfung einer markenrechtlichen Entscheidung

    Die hier in Rede stehenden absoluten Rechtsbeschwerdegründe der Versagung des rechtlichen Gehörs und der fehlenden Begründung sollen allein der Erfüllung des Anspruchs auf Gewährung des Gehörs einerseits und des Begründungszwangs andererseits dienen; sie sind dagegen nicht für die allgemeine Überprüfung der angefochtenen Entscheidung auf Freiheit von Rechtsfehlern vorgesehen (BGH, Beschl. v. 24.4.1997 - I ZB 1/96, GRUR 1997, 636, 637 = WRP 1997, 761 - Makol, m.w.N.; Beschl. v. 3.12.1998 - I ZB 14/98, GRUR 1999, 500 = MarkenR 1999, 92 - DILZEM).

    Es reicht daher aus, daß erkennbar wird, welcher Grund - mag er vorgelegen haben oder nicht, mag er rechtsfehlerhaft beurteilt worden sein oder nicht - für die Entscheidung maßgeblich gewesen ist; das kann auch bei lückenhaften und unvollständigen Begründungen der Fall sein (BGH GRUR 1997, 636, 637 - Makol, m.w.N.).

  • BGH, 30.04.2008 - I ZB 25/08

    Tegeler Floristik

    Zu einer derartigen instanzabschließenden Entscheidung kann ein Beschluss zählen, durch den festgestellt wird, dass die Beschwerde mangels Zahlung der Beschwerdegebühr als nicht eingelegt gilt, § 6 Abs. 2 PatKostG (vgl. BGH, Beschl. v. 24.4.1997 - I ZB 1/96, GRUR 1997, 636 = WRP 1997, 761 - Makol).
  • BGH, 01.07.2010 - I ZA 14/10

    Rechtsbeschwerde in Markenangelegenheiten: Anfechtbarkeit der Versagung von

    Zu einer derartigen instanzabschließenden Entscheidung kann ein Beschluss zählen, durch den festgestellt wird, dass die Beschwerde mangels Zahlung der Beschwerdegebühr als nicht eingelegt gilt (§ 6 Abs. 2 PatKostG; vgl. BGH, Beschl. v. 24.4.1997 - I ZB 1/96, GRUR 1997, 636 = WRP 1997, 761 - Makol; BGH GRUR 2008, 732 Tz. 10 - Tegeler Floristik).
  • BGH, 24.06.1999 - I ZA 1/98

    Verfahrenskostenhilfe

    Dem Erfordernis einer Begründung ist deshalb schon dann genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmittel Stellung nimmt, das ein Verfahrensbeteiligter vorgetragen hat (BGH, Beschl. v. 24.4.1997 - I ZB 1/96, GRUR 1997, 636, 637 = WRP 1997, 761 - Makol, m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZB 14/98

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung rechtlichen Gehörs

    Wie die ebenfalls ohne Zulassung statthafte Rechtsbeschwerde wegen fehlender Begründung (§ 83 Abs. 3 Nr. 6 MarkenG) allein den Begründungszwang als solchen sichern soll und deshalb nicht die Prüfung der Rechtsfehlerfreiheit der Begründung eröffnet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschl. v. 24.4.1997 - I ZB 1/96, GRUR 1997, 636, 637 = WRP 1997, 761 - Makol, m.w.N.), soll entsprechend auch der absolute Rechtsbeschwerdegrund des § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG allein die Einhaltung des Verfassungsgrundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) sichern (vgl. die entsprechende Gleichsetzung der beiden Rechtsbeschwerdegründe in der Begründung zum Reg.Entw. in BT-Drucks. 12/6581 S. 106 = BlPMZ 1994, Sonderheft S. 100), nicht jedoch der Überprüfung der Richtigkeit der Beschwerdeentscheidung dienen.
  • BGH, 15.08.2002 - I ZB 14/00

    Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke bei Regelung durch gerichtlichen

    Da die Vorschrift des § 83 Abs. 3 Nr. 6 MarkenG den Begründungszwang sichern soll, reicht aber die Angabe jedes Grundes, mag er vorliegen oder nicht, mag er rechtsfehlerhaft beurteilt worden sein oder nicht, aus, um dem Erfordernis einer Begründung zu genügen (BGH, Beschl. v. 24.4.1997 - I ZB 1/96, GRUR 1997, 636, 637 = WRP 1997, 761 - Makol).
  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 48/96

    SLICK 50; Rechtsbeschwerde gegen teilweise Löschung einer Marke

  • BGH, 15.08.2002 - I ZB 15/00

    Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke bei Regelung durch gerichtlichen

  • BGH, 20.03.2003 - I ZA 4/02

    Verfahrenskostenhilfe im Verfahren vor dem Bundespatentgericht

  • BGH, 28.06.2001 - I ZA 2/00

    Nachschieben von Ablehnungsgründen im Beschwerdeverfahren; Begründung einer

  • BGH, 07.12.1999 - X ZB 17/98

    Patentanspruch - Widerruf eines Streitpatents - Erfinderische Tätigkeit -

  • BPatG, 02.05.2014 - 26 W (pat) 76/13

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Zulässigkeit der Erinnerung gegen die Ablehnung

  • BPatG, 28.04.2003 - 19 W (pat) 317/02
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