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   BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94   

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BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94 (https://dejure.org/1997,989)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1997 - I ZR 228/94 (https://dejure.org/1997,989)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - I ZR 228/94 (https://dejure.org/1997,989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 315
  • GRUR 1997, 744
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.05.1974 - I ZR 28/73

    Anerkennung der abgewandelten Benutzungsform als Benutzung des eingetragenen

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94
    Demgemäß gewährleistet auch nur eine der registrierten Markenform entsprechende Benutzung den Fortbestand des Zeichenrechts und es reicht die Benutzung einer von der Registrierung abweichenden Zeichenform grundsätzlich nicht aus, um als Benutzung des registrierten Zeichens zu gelten (BGH, Urt. v. 19.11.1971 - I ZR 72/70, GRUR 1972, 180, 182 - Cheri; Urt. v. 31.5.1974 - I ZR 28/73, GRUR 1975, 135, 137 - KIM-Mohr).

    Als Ausgangspunkt für die Beurteilung der Frage der Identität von Benutzungsform und eingetragener Form hat der Bundesgerichtshof den Begriff der zur Aufrechterhaltung des Zeichenrechts erforderlichen Benutzung in Anlehnung an Art. 5 Abschn. C Abs. 2 PVÜ ausgelegt (BGH GRUR 1975, 135, 137 f. - KIM-Mohr).

  • BGH, 08.12.1994 - I ZB 15/92

    "U-Key"; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis bei einem fremdsprachigen

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94
    Insofern unterscheidet sich der Streitfall von den Fällen, in denen einem beschreibenden Markenbestandteil, der verschiedene Bedeutungsinhalte hat, deshalb kein beschreibender Inhalt für die in Frage stehenden Waren zugeordnet werden kann, weil der Verkehr der konkreten Benutzung die beschreibende Bedeutung nicht ohne weiteres entnimmt oder weil ihm aus anderen Gründen eine eindeutige Inhaltsbestimmung nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 8.12.1994 - I ZB 15/92, GRUR 1995, 269, 270 - U-KEY).
  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93

    "P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94
    Nach der Ablösung des Warenzeichengesetzes durch die Vorschriften des Markengesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1995 kann der in die Zukunft gerichtete Unterlassungsanspruch nur dann bejaht werden, wenn er der Klägerin zu 1 nach § 14 MarkenG zusteht (§ 152 MarkenG) und wenn er ihr außerdem nach den Vorschriften der §§ 15, 24 WZG zugestanden hat (§ 153 Abs. 1 MarkenG; vgl. BGH, Urt. v. 11.5.1995 - I ZR 111/93, GRUR 1995, 808, 809 - P3-plastoclin; BGHZ 131, 308, 310 Gefärbte Jeans).
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans;

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94
    Nach der Ablösung des Warenzeichengesetzes durch die Vorschriften des Markengesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1995 kann der in die Zukunft gerichtete Unterlassungsanspruch nur dann bejaht werden, wenn er der Klägerin zu 1 nach § 14 MarkenG zusteht (§ 152 MarkenG) und wenn er ihr außerdem nach den Vorschriften der §§ 15, 24 WZG zugestanden hat (§ 153 Abs. 1 MarkenG; vgl. BGH, Urt. v. 11.5.1995 - I ZR 111/93, GRUR 1995, 808, 809 - P3-plastoclin; BGHZ 131, 308, 310 Gefärbte Jeans).
  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94
    Demgemäß gewährleistet auch nur eine der registrierten Markenform entsprechende Benutzung den Fortbestand des Zeichenrechts und es reicht die Benutzung einer von der Registrierung abweichenden Zeichenform grundsätzlich nicht aus, um als Benutzung des registrierten Zeichens zu gelten (BGH, Urt. v. 19.11.1971 - I ZR 72/70, GRUR 1972, 180, 182 - Cheri; Urt. v. 31.5.1974 - I ZR 28/73, GRUR 1975, 135, 137 - KIM-Mohr).
  • BGH, 19.03.1987 - I ZR 23/85

    "Panda-Bär"; Unerhebliche Änderungen in der Benutzungsform eines Zeichens

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94
    Ausnahmen kommen nach dieser Rechtsprechung bei Abweichungen der Gebrauchsform gegenüber der registrierten Form im Hinblick auf die Notwendigkeit klarer Rechtsverhältnisse im allgemeinen nur dann in Betracht, wenn im Einzelfall der Verkehr Eintragung und Benutzungsform als ein und dasselbe Zeichen ansieht (BGH, Urt. v. 19.3.1987 - I ZR 23/85, GRUR 1987, 822, 823 - Panda-Bär).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Entgegen der Auffassung der Revision kann insoweit nicht mehr von den strengen Grundsätzen ausgegangen werden, die früher in der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz angewendet worden sind (BGH, Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 228/94, GRUR 1997, 744, 746 = WRP 1997, 1085 - ECCO I).
  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07

    MIXI

    Entsprechendes gilt für die Wiedergabe der Buchstaben "mixi" in Kleinschreibung anstelle der registrierten Form mit Großbuchstaben (vgl. BGH, Urt. v. 17.7. 1997 - I ZR 228/94, GRUR 1997, 744, 746 = WRP 1997, 1085 - ECCO).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96

    "JOHN LOBB"; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und

    Das steht im Einklang mit Art. 10 Abs. 2 Buchst. a MarkenRL und mit Art. 5 Abschn. C Abs. 2 PVÜ (BGH, Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 228/94, GRUR 1997, 744, 746 = WRP 1997, 1085 - ECCO I; Beschl. v. 9.7.1998 - I ZB 7/96, Umdr. S. 7 - Karolus-Magnus).
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

    Eine sachliche Änderung ist, wie auch der Begründung des Regierungsentwurfs zum Markenrechtsreformgesetz entnommen werden kann, mit dieser terminologischen Abweichung vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt gewesen (BGH, Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 228/94, GRUR 1997, 744, 746 = WRP 1997, 1085 - ECCO I).
  • BPatG, 11.08.2000 - 25 W (pat) 80/99
    Für die nach § 26 Abs. 3 Satz 1 MarkenG zu beantwortende Frage, ob eine den kennzeichnenden Charakter der eingetragenen Marke verändernde Benutzung vorliegt, kommt es darauf an, ob der Verkehr die eingetragene und die benutzte Form als dieselbe Marke ansieht (vgl Althammer/Ströbele, Markenrecht, 9. Aufl, § 26 Rdn 54; BGH GRUR 1997, 744, 747 - ECCO I).

    Entscheidend ist vielmehr, ob die eingetragene Marke auch in der benutzten Form ohne weiteres erkennbar bleibt und der Verkehr beide Formen ihrem Gesamteindruck nach einander gleichsetzt (vgl auch Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 26 Rdn 81) oder ob die eingetragene Marke durch die konkrete Art der Benutzung ihren spezifischen Charakter verloren hat, was maßgebend von der kennzeichnenden Wirkung ihrer Bestandteile und deren Bedeutung für den Gesamteindruck abhängt (vgl auch BGH GRUR 1997, 744, 746 - ECCO I; BGH WRP 1998, 1081, 1082 - Holtkamp; WRP 1998, 1083, 1085 - Karolus-Magnus).

    Auch in diesen Fällen spricht vielmehr einiges dafür, daß abweichende Gestaltungen der Marke bzw weiterer Bestandteile einer Anerkennung der Benutzung entgegenstehen können (vgl hierzu auch BGH GRUR 1997, 744, 747 - ECCO I), wie andererseits auch bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr je nach der Kollisionslage und Art der Gegenmarke beim Markenvergleich der eine oder der andere Bestandteil von größerer Bedeutung sein kann (zur Berücksichtigung situationsbedingter und warenspezifischer Umstände sowie zur Möglichkeit einer geteilten Verkehrsauffassung siehe BPatGE 36, 262, 265 f - GOLDWELL-JET; BPatG GRUR 1998, 821, 822 f - Tumarol / DURADOL Mundipharma) und insbesondere der Schutzbereich einer mehrgliedrigen Marke sich nicht nur auf ihre dominierenden, allein kollisionsbegründenden Bestandteile beschränkt, sondern im Hinblick auf andere Marken, die ihr auch in ihren weiteren, ggf kennzeichnungsschwachen Bestandteilen nahekommt, zugleich auch auf die hierdurch hervorgerufene Gesamtwirkung erstreckt.

    Denn anders als bei rein beschreibenden oder kennzeichnungsschwachen Produktbezeichnungen - ist weder mit der alleinigen zeichenmäßigen Herausstellung von "Juvental" eine wesentliche Veränderung der Kennzeichnungskraft des eingetragenen Zeichens verbunden (vgl hierzu BGH GRUR 1997, 744, 746 - ECCO I; BGH WRP 1998, 1083, 1085 - Karolus-Magnus) noch hat der Verkehr Veranlassung, nur in der durch einen Bindestrich zusammengesetzten Form beider Markenbestandteile die eingetragene Marke zu sehen (vgl hierzu auch BGH aaO - Karolus-Magnus).

  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96

    "Karolus-Magnus"; Rechtserhaltende Benutzung einer mehrteiligen Wortmarke

    Eine sachliche Änderung ist, wie auch der Begründung des Regierungsentwurfs zum Markenrechtsreformgesetz entnommen werden kann, mit dieser terminologischen Abweichung vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt gewesen (BGH, Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 228/94, GRUR 1997, 744, 746 = WRP 1997, 1085 - ECCO I).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZB 24/99

    "BWC"; Beeinflussung der Unterscheidungskraft; Nachholung des Einverständnisses

    Maßstab für die Beeinflussung der Unterscheidungskraft in Art. 5 Abschn. C Abs. 2 und Art. 6quinquies Abschn. C Abs. 2 PVÜ ist danach, ob der kennzeichnende Charakter der Marke verändert wird (vgl. zu Art. 5 Abschn. C Abs. 2 PVÜ: BGH, Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 228/94, GRUR 1997, 744, 746 = WRP 1997, 1085 - ECCO; Beschl. v. 9.7.1998 - I ZB 37/96, GRUR 1999, 54, 55 = WRP 1998, 1081 - Holtkamp; Beschl. v. 9.7.1998 - I ZB 7/96, GRUR 1999, 167 f. = WRP 1998, 1083 - Karolus-Magnus; vgl. auch Begr.

    Die Rechtsbeschwerde zieht sie ohne Erfolg mit der Begründung in Zweifel, das Bundespatentgericht habe einen anderen Wertungsmaßstab angewandt als der Senat in der "ECCO"-Entscheidung (BGH GRUR 1997, 744).

  • OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 212/08

    Metro I und II - Unlauterer Wettbewerb: Markenanmeldung als gezielte Behinderung;

    Im Rahmen des § 26 MarkenG gilt der Grundsatz, dass die Marke in der eingetragenen Form benutzt worden sein muss (BGH GRUR 1997, 744, 746 - ECCO; Ingerl/Rohnke, § 26 Rz. 92).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 2 U 94/06

    Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung einer Marke bei Benutzung in von der

    Geringfügig abgewandelte Schreibweisen verändern den kennzeichnenden Charakter einer Marke nicht (BGH GRUR 1997, 744, 746 - ECCO; GRUR 1999, 164, 165 - JOHN LOBB).
  • BPatG, 28.04.2014 - 25 W (pat) 50/12

    ENGEL APOTHEKE SEEHEIM / ENGEL APOTHEKE - Markenbeschwerdeverfahren - "ENGEL

    Der zusätzliche Zeichenbestandteil "SEEHEIM" der jüngeren Marke stelle eine geografische Angabe dar, die für sich genommen schutzunfähig sei und der deshalb keine Kennzeichnungskraft zukomme, zumal der BGH im Rahmen einer Beurteilung nach § 26 Abs. 3 MarkenG entschieden habe, dass eine geografische Angabe den kennzeichnenden Charakter einer Marke nicht verändere (GRUR 1997, 744 ECCO [ mit der geografischen Angabe Milano ]).

    Soweit die Widersprechende in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf die BGH-Entscheidung "ECCO" (GRUR 1997, 744) ausführt, dass geografische Angaben, wie vorliegend der Zeichenbestandteil "SEEHEIM", grundsätzlich schutzunfähig seien und deshalb bei der Beurteilung der angegriffenen Marke nicht berücksichtigt werden dürften, gilt dies nicht uneingeschränkt und trifft insbesondere auf die vorliegende Fallgestaltung nicht zu.

  • BGH, 05.11.1998 - I ZR 176/96

    Achterdiek

  • BGH, 15.12.1999 - I ZB 29/97

    FRENORM/FRENON; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Markenrechtliches

  • BPatG, 28.06.2011 - 33 W (pat) 69/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "RRP/Reynolds Roadpacker (RRP)/TSCHACHE RRP Reynolds

  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 36/95

    "ECCO II"; Prägung eines aus mehreren Wörtern bestehenden Zeichens auf dem

  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 6/96

    EKKO BLEIFREI; Berücksichtigung einer verfremdenden Phantasiebezeichnung bei der

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 24/07

    Verletzung eines Firmenkennzeichens unter Anwendung der Grundsätze des

  • OLG München, 23.10.2008 - 6 U 2602/07

    Markenrechtsverletzung: Markenmäßige Verwendung einer Buchstabenkombination als

  • BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 4/04
  • BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 185/99

    Vertrieb von Waren im Internet als funktionsgerechte Benutzungshandlung -

  • OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99

    Unterscheidungskraft, Warenähnlichkeit

  • BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 32/01

    Teilverzicht bei an Verkündungs Statt zuzustellenden Beschluss -

  • BPatG, 11.02.2015 - 26 W (pat) 85/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hasso (Wort-Bild-Marke)/ASSOS SLIMS

  • BPatG, 06.08.2007 - 29 W (pat) 3/07
  • BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 32/01
  • BPatG, 06.08.2007 - 29 W (pat) 2/07
  • KG, 11.12.2001 - 5 U 152/01

    Zu den Voraussetzungen der Benutzung einer eingetragenen Marke i.S.d. § 26 Abs.3

  • OLG Hamm, 08.11.2001 - 4 U 93/01

    Löschungsanspruch eines Klägers wegen Verfalls der eingetragenen Wortmarke

  • BPatG, 19.12.1997 - 25 W (pat) 69/95

    Veränderung des kennzeichnenden Charakters einer mehrgliedrigen Marke

  • BPatG, 22.04.2004 - 25 W (pat) 249/01
  • BPatG, 28.11.2001 - 32 W (pat) 203/01
  • BPatG, 15.06.2004 - 27 W (pat) 256/03
  • BPatG, 18.02.2004 - 26 W (pat) 14/02
  • BPatG, 12.11.2002 - 27 W (pat) 309/00
  • BPatG, 04.04.2001 - 32 W (pat) 202/00
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