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   BGH, 30.04.1997 - I ZR 30/95   

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https://dejure.org/1997,2961
BGH, 30.04.1997 - I ZR 30/95 (https://dejure.org/1997,2961)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1997 - I ZR 30/95 (https://dejure.org/1997,2961)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1997 - I ZR 30/95 (https://dejure.org/1997,2961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsansprüche von Wettbewerbsverbänden bei irreführenden Angaben im geschäftlichen Verkehr - Klagebefugnis für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen

  • werbung-schenken.de

    UWG § 13
    Mitgliederzahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
    Nachweis der Mitglieder eines Wettbewerbsverbandes; Anforderungen an Stärke eines Verbandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1997, 934
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93

    Anonymisierte Mitgliederliste - Mitgliederzahl

    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - I ZR 30/95
    Es handelt sich dabei um eine das Verfahren betreffende Voraussetzung, die in jeder Lage des Verfahrens, also auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu beachten ist (BGH, Urt. v. 18.10.1995 - I ZR 126/93, GRUR 1996, 217 = WRP 1996, 197 - Anonymisierte Mitgliederliste).

    Dieses Vorgehen ist nach der - nach Verkündung des Berufungsurteils ergangenen - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht verfahrensfehlerfrei (vgl. BGH GRUR 1996, 217 - Anonymisierte Mitgliederliste).

    Andernfalls wäre das berechtigte Interesse der beklagten Partei daran, selbst zumindest durch Stichproben beispielsweise der Frage nachgehen zu können, ob alle genannten Unternehmen (noch) Mitglieder sind und ob die Angabe des klagenden Verbandes zur Branchenzugehörigkeit, zur Marktstärke und zum örtlichen Betätigungsfeld der Mitgliedsunternehmen (noch) Gültigkeit haben, nicht gewahrt (BGH GRUR 1996, 217, 218 - Anonymisierte Mitgliederliste).

  • BGH, 25.04.1996 - I ZR 82/94

    Großimporteur - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Mitgliederzahl

    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - I ZR 30/95
    Für dieses genügt es, daß eine nicht gänzlich unbedeutende (potentielle) Beeinträchtigung mit einer gewissen - sei es auch nur geringen - Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 25.4.1996 - I ZR 82/94, WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; Urt. v. 11.7.1996 - I ZR 79/94, GRÜR 1996, 804, 805 = WRP 1996, 1034 - Preisrätselgewinnauslobung III).

    Erforderlich und ausreichend ist, daß Gewerbetreibende aus der einschlägigen Branche im Verband nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht repräsentativ vertreten sind, so daß ein mißbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen ist (vgl. BGH WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur m.w.N.).

    Sollte dieser Vortrag zutreffen, bestehen aus Rechtsgründen keine Bedenken, auch diese Mitglieder bei Beurteilung der Prozeßführungsbefugnis des Klägers zu berücksichtigen, denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reicht eine mittelbare Mitgliedschaft zur Begründung der Prozeßführungsbefugnis aus (BGH WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur m.w.N.).

  • BGH, 19.05.1988 - I ZR 52/86

    "Wettbewerbsverein III"; Klagebefugnis eines Wettbewerbsvereins; Finanzierung aus

    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - I ZR 30/95
    Da die noch offenen tatsächlichen Fragen zweckmäßigerweise (vgl. BGH, Urt. v. 19.5.1988 - I ZR 52/86, GRUR 1988, 918, 919 = WRP 1988, 662 - Wettbewerbsverein III; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 561 Rdn. 35; MünchKomm/Walchshöfer, ZPO, § 561 Rdn. 32) vom Berufungsgericht zu klären sind, ist - ohne daß es beim derzeitigen Verfahrensstand einer sachlichen Prüfung der beanstandeten Werbung bedarf - das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - I ZR 30/95
    Für dieses genügt es, daß eine nicht gänzlich unbedeutende (potentielle) Beeinträchtigung mit einer gewissen - sei es auch nur geringen - Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 25.4.1996 - I ZR 82/94, WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; Urt. v. 11.7.1996 - I ZR 79/94, GRÜR 1996, 804, 805 = WRP 1996, 1034 - Preisrätselgewinnauslobung III).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann etwa die provisionsabhängige Vermittlungstätigkeit eines (Immobilien)Maklers ein Wettbewerbsverhältnis zu anderen Immobilienanbietern begründen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. April 1997 - I ZR 30/95, GRUR 1997, 934 = WRP 1997, 1179 - 50% Sonder-AfA; Urteil vom 5. Oktober 2000 - I ZR 237/98, GRUR 2001, 260 = WRP 2001, 148 - Vielfachabmahner).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Die vertriebenen Waren oder gewerblichen Leistungen müssen sich derart gleichen oder nahestehen, daß der Vertrieb der einen durch den Vertrieb der anderen beeinträchtigt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 30.4.1997 - I ZR 30/95, GRUR 1997, 934, 935 = WRP 1997, 1179 - 50 % Sonder-AfA; Urt. v. 5.6.1997 - I ZR 69/95, GRUR 1998, 489, 491 = WRP 1998, 42 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; Urt. v. 24.11.1999 - I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 440 = WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge, jeweils m.w.N.).

    Danach ist vorliegend nicht auf den engeren Markt des Angebots von Immobilien durch Immobilienmakler abzustellen, sondern auf das Angebot von Immobilien schlechthin, sei es durch Makler, Bauträger oder Bauunternehmer (vgl. BGH GRUR 1997, 934, 935 - 50 % Sonder-AfA).

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2011 - 20 U 116/10

    Werbung mit Marktführerschaft bei wissenschaftlichem Ghostwriting

    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis kann sogar vorliegen, wenn die Parteien unterschiedlichen Branchen angehören (BGH GRUR 1972, 553 - Statt Blumen ONKO-Kaffee; BGH GRUR 1997, 934, 935 - 50% Sonder-AfA; BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker; BGH GRUR 2006, 1042 Tz 16 - Kontaktanzeigen; BGH WRP 2007, 1334 Tz 17 - Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer; BGH WRP 2009, 1001 Tz 40 - Internet-Video-Recorder).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Die noch offenen tatsächlichen Fragen werden jedoch zweckmäßigerweise (vgl. BGH, Urt. v. 19.5.1988 - I ZR 52/86, GRUR 1988, 918, 919 = WRP 1988, 662 - Wettbewerbsverein III; Urt. v. 30.4.1997 - I ZR 30/95, GRUR 1997, 934 = WRP 1997, 1179 - 50 % Sonder-AfA, m.w.N.) vom Berufungsgericht geklärt, an das die Sache insoweit zurückzuverweisen ist.
  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 151/01

    Verstoß gegen das Sonderveranstaltungsverbot bei Aufstellung eines Werbereiters

    Es handelt sich hierbei um eine das Verfahren betreffende Voraussetzung, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (BGH, GRUR 1996, 217 - Anonymisierte Mitgliederliste; GRUR 1997, 934, 935 - 50% Sonder-AfA; GRUR 1998, 417 - Verbandsklage in Prozessstandschaft).

    a) Bei der Prüfung der Frage, ob dem Kläger eine erhebliche Zahl von "Gewerbetreibenden" angehört, sind diejenigen Mitglieder des Klägers zu berücksichtigen, die der Beklagten auf demselben räumlichen und sachlichen Markt begegnen, also mit ihr um Kunden konkurrieren können (vgl. BGH, WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; GRUR 1997, 934, 935 - 50% Sonder-AfA).

    Für dieses genügt es, dass eine nicht gänzlich unbedeutende (potentielle) Beeinträchtigung mit einer gewissen - sei es auch nur geringen - Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden kann (vgl. BGH, WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; WRP 1996, 1034, 1036 - Preisrätselgewinnauslobung III; WRP 1997, 715, 716 - Produktwerbung; GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; GRUR 1997, 934, 935 - 50% Sonder-AfA).

    In räumlicher Hinsicht wird der maßgebliche Markt im Wesentlichen durch die Reichweite der Geschäftstätigkeit des angegriffenen werbenden Unternehmens bestimmt (BGH, WRP 1996, 1034, 1036 - Preisrätselgewinnauslobung III; WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; WRP 1997, 1070, 1071 - Händlervereinigung; GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; GRUR 1997, 934, 935 - 50% Sonder-AfA).

    Erforderlich und ausreichend ist es, dass Gewerbetreibende aus der einschlägigen Branche auf dem maßgeblichen Markt im Verband nach Anzahl und/oder Größe , Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht repräsentativ vertreten sind, so dass dort ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, WRP 996, 1034, 1037 - Preisrätselgewinnauslobung III; WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; WRP 1997, 1070, 1071 - Händlervereinigung; GRUR 1997, 145, 146 - Preisrätselgewinnauslobung IV; GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; GRUR 1997, 934, 935/936 - 50% Sonder-AfA).

    Um im Einzelfall diesen Nachweis zu führen, muss der Verband die Namen, Branchen, Umsätze und örtlichen Tätigkeitsbereiche seiner Mitglieder insoweit bekannt geben, als dies zur Überprüfung seiner Klagebefugnis durch den Beklagten und das Gericht erforderlich ist (Köhler/Pieper, a.a.O., § 13 Rdnr. 37; vgl. auch BGH, GRUR 1996, 217, 218 - Anonymisierte Mitgliederliste; GRUR 1997, 934, 936 - 50% Sonder-AfA).

    Sie hat ein berechtigtes Interesse daran, selbst zumindest durch Stichproben beispielsweise der Frage nachgehen zu können, ob die bezeichneten Unternehmer (noch) Mitglieder sind und ob (etwaige) Angaben des klagenden Verbandes zur Branchenzugehörigkeit, zur Marktstärke und zum örtlichen Betätigungsfeld der Mitgliedsunternehmen (noch) Gültigkeit haben (BGH, GRUR 1996, 217, 218 - Anonymisierte Mitgliederliste; GRUR 1997, 934, 936 - 50% Sonder-AfA).

  • OLG Koblenz, 03.02.2020 - 9 W 356/19

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Prozessführungsbefugnis und

    Mithin können vorliegend auch nur 20 Mitglieder des Bereichs "Schmuck" Berücksichtigung finden, da anderenfalls das berechtigte Interesse der Beklagten daran, selbst zumindest durch Stichproben beispielsweise der Frage nachgehen zu können, ob alle genannten Unternehmen (noch) Mitglieder sind und ob die Angabe des klagenden Verbandes zur Branchenzugehörigkeit, zur Marktstärke und zum örtlichen Betätigungsfeld der Mitgliedsunternehmen (noch) Gültigkeit haben, (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) nicht gewahrt wäre (vgl. BGH, GRUR 1997, 934, 936 - 50 % Sonder-AfA; 1996, 217, 218 - Anonymisierte Mitgliederliste).
  • OLG Köln, 26.09.2014 - 6 U 56/14

    Erfüllung der Informationspflicht bei Online-Bestellungen aufgrund einer Anzeige

    Abzustellen ist dabei auf das Angebot einer Ware schlechthin, unabhängig davon, ob das in Rede stehende Produkt nur vermittelt oder selbst angeboten wird (so für Immobilienangebote durch Makler, Bauträger und Bauunternehmer BGH GRUR 1997, 934, 935 - 50 % Sonder-AfA; GRUR 2001, 260 Rn. 19 - Vielfachabmahner).
  • LG Düsseldorf, 09.12.2003 - 4a O 143/03

    Flaschenaufdruck "Patentierter Wirkstoffkomplex"

    Abzustellen ist auf diejenigen Mitglieder des klagenden Verbandes, die dem Inanspruchgenommenen auf demselben räumlichen und sachlichen Markt begegnen, also mit ihm um Kunden konkurrieren können (BGH, WRP 1996, 1102, 1103 -Großimporteur; BGH, GRUR 1997, 927, 928 - Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; BGH, GRUR 1997, 934, 935 -50% Sonder-Afa).

    Es genügt, dass eine nicht gänzlich unbedeutende (potentielle) Beeinträchtigung mit einer gewissen - sei es auch nur geringen - Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden kann (BGH, WRP 1996, 1102, 1103 -Großimporteur; BGH, WRP 1996, 1034, 1036 -Preisrätselgewinnauslobung III; BGH, WRP 1997, 715, 716 -Produktwerbung, BGH, GRUR 1997, 927, 928 -Selbsthilfeeinrichtung der Beamten; BGH, GRUR 1997, 934, 935 -50% Sonder-Afa).

    In räumlicher Hinsicht wird der maßgebliche Markt durch die Reichweite der Geschäftstätigkeit des Inanspruchgenommenen bestimmt (BGH, WRP 1996, 1034, 1036 -Preisrätselgewinnauslobung III; BGH, WRP 1996, 1102, 1103 -Großimporteur; BGH, WRP 1997, 1070, 1071 -Händlervereinigung; BGH, GRUR 1997, 927, 928 -Selbsthilfeeinrichtung der Beamten ; BGH, GRUR 1997, 934, 935 -50% Sonder-Afa).

  • OLG Naumburg, 27.09.2012 - 9 U 73/11

    Wettbewerb im Bereich des Glücksspiels: Zulässigkeit von Online-Sportwetten ohne

    Denn auch die Tätigkeit eines Vermittlers ist darauf gerichtet, das Nachfragebedürfnis von Spielinteressenten zumindest mittelbar zu befriedigen, indem er eine Gelegenheit zur Eingehung des Wettvertrages nachweist (vgl. GRUR 1997, 934, 935 für das Verhältnis von Makler, Bauträger und Bauunternehmer).
  • OLG Stuttgart, 30.08.2012 - 2 U 117/11

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Hierin liegt ein entscheidender Unterschied zu den Fällen, in denen sich ein Warenvermittler und der über ein eigenes Vertriebssystem verfügende Hersteller gegenüberstehen (wie etwa in der Entscheidung OLG Zweibrücken GRUR 1997, 77 f. - TAK 18 ), aber auch zur von der Rechtsprechung (siehe BGH GRUR 1997, 934, 935 - 50 % Sonder-AfA ; BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner ) bejahten Mitbewerbereigenschaft von Maklern, Bauträgern und Bauunternehmen bei Immobilienangeboten: die Klägerin bietet - auch nicht auf anderer Wirtschaftsstufe - Bücher an, sondern stellt per Verlinkung nur einen "Weg" zum Angebot von A. bereit.
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 50/14

    Irreführung der Werbeangabe "Einer der etabliertesten Anbieter seriöser

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 254/95

    Säumnisentscheidung bei Unzulässigkeit der Klage; Klagebefugnis eines Verbandes

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